Liebe Julia Klöckner, allein letztes Wochenende sind 700.000 Menschen auf die Straße gegangen. Friedlich, singend, gemeinsam vereint vor den Sorgen gegenüber Ihrer Partei unter Friedrich Merz, gemeinsam mit der rechtsextremen AfD im Bundestag die Linie des Landes vorzugeben.
Und es war Campact e.V. mit einem breiten Bündnis – zu dem auch Ihre Partei gehörte – im Oktober 2023 nach dem schrecklichen Terrorangriff gegen Israel, das in Berlin aus dem Nichts eine große Solidaritätskundgebung aus dem Leben rief. Eine Veranstaltung, bei der sich Ihr Kanzlerkandidat übrigens nicht zeigte.
Nicht einmal 2 Jahre später und in der Woche rund um den Gedenktag zum Holocaust, stimmen Sie gemeinsam mit einer rechtsextremen Partei im Bundestag ab. Es war Ihr Vorsitzender, der Wochen vorher eine solche Abstimmung kategorisch ausschloss und es war Ihr Vorsitzender, der dieses Versprechen kurzerhand einkassierte – und das auch noch bei einer Abstimmung, die im Kern nichts verändert hätte.
#CDU und #AfD: Gemeinsam gegen #Demokratie?
Anstatt diese Demonstrationen, die sich nicht gegen die CDU insgesamt, sondern den aktuellen Kurs widmet, ernstzunehmen, ja einfach mal zuzuhören, polarisieren Sie weiter. Dass sich demokratische Parteien aus anderen Lagern dem anschließen, können und wollen wir nicht verhindern, aber an dieser Stelle mag ich Sie an die Worte von Michel Friedmann erinnern: „Die AfD sagt – und das ist das alle Entschiedenste: Die Würde des Menschen ist antastbar und welcher Mensch das ist, das bestimmen wieder wir. Und das ist das Gegenmodell dessen, was wir aufbauen wollten nach Hitler und nach der Shoah.
Und in diesem Zusammenhang muss jede demokratische Partei darauf achten, dass es weder in Anführungsstrichen ein Betriebsunfall gibt, dass jedes Fenster geschlossen ist, damit diese Partei nicht ein Bestandteil eines politischen, demokratischen Prozesses wird. Das hat die CDU CSU (…) missachtet.
Man kann sagen, es ist Zufall, es ist billigend in Kauf genommen. (…) Doch dieser Tabubruch für mich jedenfalls ist der Moment, wo ich gesagt habe, diese CDU kann nicht mehr meine sein.“
Michel Friedmann, war über 40 Jahre Mitglied in der CDU und ich lade Sie ein: Lassen Sie uns Brücken bauen, statt immer weiter am Fundament der Demokratie zu kratzen.
Am 31. Januar 2025 lehnte der Deutsche Bundestag den Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion zur Begrenzung der Migration ab. Der Entwurf sah unter anderem vor, den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte auszusetzen und die Befugnisse der Bundespolizei zu erweitern. In der namentlichen Abstimmung stimmten 338 Abgeordnete für den Entwurf, 349 dagegen, bei fünf Enthaltungen.
Besonders hervorzuheben ist das geschlossene Abstimmungsverhalten der SPD und Bündnis 90/Die Grünen, die den Gesetzentwurf einheitlich ablehnten. Auch innerhalb der CDU/CSU und der FDP gab es Abgeordnete, die sich gegen den Entwurf stellten oder nicht an der Abstimmung teilnahmen. So gaben zwölf Unionsabgeordnete, darunter prominente Namen wie Helge Braun und Roderich Kiesewetter, keine Stimme ab. In der FDP-Fraktion gab es zwei Gegenstimmen, fünf Enthaltungen und 16 Abgeordnete, die nicht abstimmten, darunter der frühere Justizminister Marco Buschmann.
Dieses Verhalten unterstreicht den Mut und das Verantwortungsbewusstsein dieser Abgeordneten, die trotz des Drucks innerhalb ihrer eigenen Reihen und der politischen Landschaft für ihre Überzeugungen eintraten. Sie setzten ein klares Zeichen für eine humane und rechtsstaatliche Migrationspolitik und gegen eine Zusammenarbeit mit der AfD.
Die AfD stimmte nahezu geschlossen für den Gesetzentwurf der Union. Eine Zusammenarbeit oder das Zustandekommen von Mehrheiten mit Unterstützung der AfD birgt erhebliche Gefahren für die demokratische Kultur. Die AfD wird vom Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestuft und verfolgt laut Experten Ziele, die im Widerspruch zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen.
Wenn demokratische Parteien Gesetze mit Unterstützung der AfD beschließen, riskieren sie, die sogenannte “Brandmauer” gegenüber rechtsextremen Kräften einzureißen. Dies könnte die demokratische Mitte schwächen und extremistische Positionen salonfähig machen. Zudem besteht die Gefahr, dass die AfD dadurch an Legitimität und Einfluss gewinnt, was langfristig die Stabilität und Integrität der demokratischen Institutionen untergraben könnte.
Die klare Abgrenzung von der AfD und die Vermeidung von Mehrheiten, die auf deren Unterstützung basieren, sind daher essenziell, um die demokratischen Werte und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu bewahren. Das Verhalten der SPD, der Grünen und der abweichenden Abgeordneten aus CDU/CSU und FDP bei dieser Abstimmung verdient besondere Anerkennung, da sie standhaft für diese Prinzipien eingetreten sind.
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Nachtrag: Die Details des Gesetzentwurfs und seine Folgen
Nachdem der Bundestag den CDU/CSU-Gesetzentwurf zur Migrationsbegrenzung am 31. Januar 2025 abgelehnt hat, lohnt sich ein genauerer Blick auf dessen Inhalte und die möglichen Konsequenzen, die eine Annahme gehabt hätte.
Welchen Inhalt hatte der Gesetzentwurf?
Der Gesetzentwurf zielte darauf ab, die Migration nach Deutschland drastisch zu begrenzen. Die zentralen Punkte waren:
1. Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte
Bislang konnten Ehepartner und minderjährige Kinder von subsidiär Schutzberechtigten unter bestimmten Bedingungen nach Deutschland nachziehen. Der Gesetzentwurf sah eine vollständige Abschaffung dieses Rechts vor. Damit wäre auch das aktuell bestehende monatliche Kontingent von 1.000 Personen entfallen.
2. Erweiterte Befugnisse für die Bundespolizei
Die Bundespolizei sollte eigenständig Aufenthaltsbeendigungen durchsetzen dürfen, also Abschiebungen ohne vorherige behördliche oder richterliche Anordnung einleiten können. Auch die Anordnung von Abschiebehaft wäre ihr erleichtert worden.
Warum würde diese „erweiterte Befugnis“ der Polizei die Gewaltenteilung untergraben?
Ja, die erweiterte Befugnis der Bundespolizei, eigenständig aufenthaltsbeendende Maßnahmen durchzuführen, hätte die Gewaltenteilung potenziell untergraben. Die Gewaltenteilung ist ein grundlegendes Prinzip der Demokratie, das die Staatsgewalt auf Legislative (Gesetzgebung), Exekutive (Regierung und Verwaltung) und Judikative (Gerichtsbarkeit) aufteilt, um Machtmissbrauch zu verhindern.
Wie genau hätte die erweiterte Befugnis die Gewaltenteilung untergraben?
– Exekutive hätte sich mehr gerichtliche Befugnisse angeeignet
Normalerweise liegt die Entscheidung über die Aufenthaltsbeendigung bzw. Abschiebung von Personen bei der zuständigen Ausländerbehörde und unterliegt richterlicher Kontrolle.
Die Bundespolizei als Teil der Exekutive wäre mit dem Gesetzentwurf jedoch ermächtigt worden, eigenständig Abschiebungen anzuordnen und zu vollziehen – also ohne eine separate Entscheidung einer Verwaltungsbehörde oder richterliche Prüfung im Vorfeld.
– Richterliche Kontrolle von Haftmaßnahmen wäre unterlaufen worden
Wenn die Bundespolizei Abschiebungen selbstständig hätte durchführen dürfen, wäre die Möglichkeit einer gerichtlichen Überprüfung vor der Abschiebung eingeschränkt worden. Zudem hätte die Polizei auch Haftanträge stellen können, was bisher Aufgabe der Ausländerbehörde ist. Dies hätte zu einer Vermischung von polizeilicher Exekutive und verwaltungsrechtlichen bzw. richterlichen Befugnissen geführt.
– Gefahr einer polizeilichen Entscheidungswillkür
Eine Polizei, die eigenständig Aufenthaltsbeendigungen durchführt, könnte sich in eine Grauzone zwischen Verwaltung und Justiz bewegen. Ohne eine klare Instanz, die solche Maßnahmen kontrolliert, bestünde das Risiko, dass Entscheidungen nicht mehr transparent oder einheitlich getroffen würden.
– Einschränkung des Rechtsschutzes für Betroffene
Normalerweise haben Personen, die von einer Abschiebung betroffen sind, die Möglichkeit, sich mit rechtlichen Mitteln zu wehren (etwa durch Einspruch oder eine gerichtliche Überprüfung). Wäre die Bundespolizei jedoch direkt für Abschiebungen verantwortlich gewesen, hätte dies den effektiven Rechtsschutz vor einer vollzogenen Maßnahme erschwert.
Fazit
Die erweiterte Befugnis hätte eine Machtverschiebung innerhalb der Exekutive bedeutet und die richterliche Kontrolle über solche Maßnahmen eingeschränkt.
Eine demokratische Gewaltenteilung erfordert, dass die Polizei Maßnahmen ausführt, die auf rechtsstaatlichen Entscheidungen beruhen – nicht, dass sie diese selbst trifft.
Daher wäre das Gesetz eine bedenkliche Ausweitung der Exekutivbefugnisse gewesen, die die Prinzipien der Gewaltenteilung und des Rechtsstaats gefährdet hätte.
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3. Verschärfung der Abschiebevorschriften
Der Gesetzentwurf hätte die Abschiebehaft für Menschen ohne gültige Papiere erleichtert. Gleichzeitig wäre die Duldung für viele Betroffene abgeschafft worden, was bedeutet hätte, dass sie sich ohne eine Perspektive auf eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland aufgehalten hätten.
4. Erhöhung der Strafen für sogenannte „Schleuserhilfe“
Organisationen, die Geflüchteten bei der Einreise oder bei behördlichen Verfahren helfen, hätten mit neuen Strafen rechnen müssen, wenn ihre Unterstützung als „Beihilfe zu illegaler Migration“ gewertet worden wäre.
Welche Familienangehörigen hätten nicht nachziehen dürfen?
Besonders betroffen gewesen wären:
• Ehepartner von subsidiär Schutzberechtigten
• Minderjährige Kinder, die sich noch im Herkunftsland befinden
• In Ausnahmefällen auch Eltern minderjähriger Flüchtlinge, die unbegleitet nach Deutschland gekommen sind
Da der Familiennachzug bereits stark reguliert war, hätte die vollständige Aussetzung vor allem dazu geführt, dass Schutzberechtigte dauerhaft von ihren engsten Angehörigen getrennt geblieben wären.
Welche Konsequenzen hätte dies gehabt?
Soziale Folgen:
• Zerstörung von Familienstrukturen: Viele Flüchtlinge hätten dauerhaft von ihren Ehepartnern und Kindern getrennt gelebt. Dies hätte nicht nur zu psychischen Belastungen geführt, sondern auch die Integration erschwert.
• Illegale Einreisen hätten zugenommen: Da der legale Familiennachzug blockiert worden wäre, hätten sich mehr Betroffene gezwungen gesehen, auf gefährliche Fluchtrouten auszuweichen.
Rechtliche Folgen:
• Verstoß gegen das Grundgesetz: Artikel 6 des Grundgesetzes schützt Ehe und Familie. Ein pauschales Verbot des Familiennachzugs hätte möglicherweise vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand gehabt.
• Widerspruch zu internationalen Abkommen: Das Gesetz hätte möglicherweise gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen, die das Recht auf Familienleben schützt.
Wirtschaftliche Folgen:
• Mangel an Arbeitskräften verstärkt: Viele Geflüchtete, die eine langfristige Perspektive hatten, wären durch das Gesetz demotiviert worden, sich in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Zudem zeigt die Forschung, dass Familienzusammenführung die wirtschaftliche Teilhabe von Geflüchteten erleichtert.
• Negatives Signal für den Arbeitsmarkt: In einer Zeit, in der Deutschland dringend Fachkräfte sucht, hätte das Gesetz ein abschreckendes Signal gesendet.
Hätte die erweiterte Befugnis der Polizei die Gewaltenteilung untergraben?
Ja. Die Polizei wäre nicht mehr nur für die Durchsetzung von bestehenden Abschiebebeschlüssen zuständig gewesen, sondern hätte eigenständig aufenthaltsbeendende Maßnahmen durchführen können. Dies hätte die klare Trennung zwischen Exekutive (Regierung/Polizei), Legislative (Gesetzgebung) und Judikative (Gerichte) aufgeweicht. Besonders problematisch wäre gewesen, dass betroffene Personen weniger rechtliche Möglichkeiten gehabt hätten, sich gegen eine Abschiebung zu wehren.
Fazit: Ein abgelehntes Gesetz mit weitreichenden Folgen
Die Ablehnung dieses Gesetzentwurfs war ein wichtiges Signal für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte.
Demokratische Parteien dürfen sich nicht von der AfD treiben lassen, um migrationspolitische Verschärfungen durchzusetzen.
Eine Zusammenarbeit oder eine stillschweigende Akzeptanz von Mehrheiten mit AfD-Stimmen wäre eine Gefahr für die Demokratie gewesen – nicht nur inhaltlich, sondern auch als politisches Signal.
Die Fraktionsdisziplin von SPD und Grünen sowie die mutigen Abweichler in CDU, FDP und die fraktionslosen Abgeordneten haben dazu beigetragen, einen gefährlichen Dammbruch zu verhindern.