Steuer-Wahnsinn! Warum private Vermieter verschwinden – und Millionäre fast keine Steuern zahlen!

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann .

Verteilung der Mietwohnungen nach Eigentümergruppen in Deutschland (2000 vs. 2023) – und warum private Vermieter weniger werden

Die Eigentümerstruktur von Mietwohnungen in Deutschland hat sich in den letzten zwei Jahrzehnten deutlich verändert.

Während im Jahr 2000 private Vermieter noch den Großteil des Mietwohnungsmarktes dominierten, ist ihr Anteil in den letzten Jahren gesunken.

Gleichzeitig haben institutionelle Investoren und andere Organisationen an Bedeutung gewonnen.

Nachfolgend sind die Anteile der verschiedenen Eigentümergruppen für die Jahre 2000 und 2023 dargestellt.

Verteilung der Mietwohnungen nach Eigentümergruppen im Jahr 2000

   •   Privatpersonen: ca. 60 %

   •   Wohnungsgenossenschaften: ca. 10 %

   •   Kommunale Wohnungsunternehmen: ca. 15 %

   •   Privatwirtschaftliche Unternehmen: ca. 10 %

   •   Sonstige (z. B. Kirchen, Stiftungen): ca. 5 %

Verteilung der Mietwohnungen nach Eigentümergruppen im Jahr 2023

   •   Privatpersonen: 42,6 %

   •   Gemeinschaften von Wohnungseigentümern: 5,6 %

   •   Kommunale Wohnungsunternehmen: 9,3 %

   •   Privatwirtschaftliche Unternehmen: 9,7 %

   •   Wohnungsgenossenschaften: 9,9 %

   •   Sonstige (z. B. Bund, Länder, Stiftungen): 22,9 %

Quelle: BBSR-Wohnungsmarktbeobachtung, Sonderauswertung des Zensus 2011

Sehr oft wird behauptet, dass der Rückgang der Vermietungen durch Privatpersonen anscheinend an dem Mieterschutz liegen würde.

Diese Aussage ist jedoch nicht richtig. Es ist eher eine vorgeschobene Begründung. Ein größerer Mieterschutz besteht ja nicht nur bei Privatpersonen, sondern auch bei anderen Vermietern.

Warum der Anteil privater Vermieter sinkt

Ein wesentlicher Grund für den Rückgang privater Vermieter liegt in der steuerlichen Ungleichbehandlung verschiedener Einkommensarten.

1. Steuerliche Nachteile für Vermieter

Das Problem in Deutschland ist, dass Mieteinkünfte mit dem individuellen Steuersatz versteuert werden müssen – abzüglich der Abschreibung. Das bedeutet, dass ein Vermieter mit einem hohen Einkommen möglicherweise bis zu 45 % Steuern auf seine Mieteinnahmen zahlen muss.

Im Gegensatz dazu unterliegen Einkünfte aus Kapitalvermögen (z. B. Zinsen, Dividenden und Kursgewinne beim Verkauf von Aktien) lediglich der Abgeltungssteuer, die bei 25 % liegt, zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Wer einen niedrigeren persönlichen Steuersatz hat, kann sich über die Steuererklärung sogar noch Steuern zurückholen. Ein Spitzenverdiener mit einem Einkommensteuersatz von 40 % muss also auf Arbeitseinkommen und Mieteinnahmen den vollen Satz zahlen – aber nicht auf Kapitalerträge.

Das bedeutet: Wer sein Geld in Aktien investiert, wird steuerlich deutlich bevorzugt, während Vermieter einen höheren Steuersatz zahlen müssen.

2. Höheres Risiko bei Vermietung

Zusätzlich zum steuerlichen Nachteil besteht bei der Vermietung von Immobilien das Mieterausfallrisiko. Sollte ein Mieter nicht zahlen oder die Wohnung beschädigen, trägt der Eigentümer das volle Risiko. Zwar gibt es auch bei Aktien Risiken, doch durch eine breite Aktienstreuung lassen sich Verluste oft besser ausgleichen. Bei Zinspapieren (z. B. Staatsanleihen) gibt es sogar kaum ein Risiko.

Ein weiterer Punkt: Die Verwaltung einer vermieteten Wohnung ist aufwendig. Mietverträge müssen geschlossen werden, Nebenkostenabrechnungen erstellt und Instandhaltungsmaßnahmen durchgeführt werden. Kapitalanlagen hingegen verursachen kaum laufenden Aufwand.

3. Die Entwicklung der letzten Jahre: Mieten statt Kaufen

In den letzten Jahren hat sich verstärkt ein Trend abgezeichnet:

Viele Menschen mieten lieber eine Wohnung, weil sie ihr Kapital stattdessen mit nur 25 % Steuerbelastung anlegen können.

Diese Entwicklung führt dazu, dass der Mietwohnungsmarkt zunehmend von institutionellen Investoren dominiert wird, während private Vermieter zurückgehen.

Lösungsvorschlag: Höhere Abgeltungssteuer mit Freibeträgen

Um die steuerliche Ungleichbehandlung zwischen Mieteinkünften und Kapitalerträgen auszugleichen, wäre es sinnvoll, den Abgeltungssteuersatz auf 35–40 % anzuheben.

Gleichzeitig sollten Freibeträge für Altersvorsorge-Investitionen ausgeweitet werden, sodass Kapitaleinkünfte zur Altersvorsorge steuerfrei bleiben.

Da es sich weiterhin um eine Abgeltungssteuer handeln würde, könnten Geringverdiener über die Steuererklärung oder eine NV-Bescheinigung (Nichtveranlagungsbescheinigung) den Steuersatz reduzieren.

Dadurch würde sichergestellt, dass nicht alle Kapitaleinkünfte pauschal mit 40 % besteuert werden, sondern nur hohe Einkünfte.

Auswirkungen eines höheren Abgeltungssteuersatzes

   •   Gleichbehandlung von Einkommen: Kapitalerträge wären im Vergleich zu Arbeitseinkommen und Mieteinkünften nicht mehr so stark begünstigt.

   •   Anreize für private Vermieter: Die höhere Steuerlast auf Kapitalvermögen könnte den Mietwohnungsmarkt wieder für private Eigentümer attraktiver machen.

   •   Bessere Finanzierung von Wohnungsbau: Der Wohnungsmarkt würde durch eine gerechtere Besteuerung stabilisiert, da das „Mieten & Geld in Aktien investieren“-Modell weniger attraktiv wäre.

   •   Mehr Steuergerechtigkeit: Multimillionäre, die nicht arbeiten und nur von Kapitalerträgen leben, würden nicht mehr nur 25 % Steuern zahlen, sondern einen angemessenen individuellen Steuersatz – je nach Höhe der Einkünfte.

Fazit

Die steuerliche Bevorzugung von Kapitalerträgen gegenüber Mieteinkünften ist ein zentraler Grund dafür, dass immer weniger Privatpersonen Wohnungen vermieten. Gleichzeitig hat die Kapitalanlage durch die niedrige Besteuerung in den letzten Jahren an Attraktivität gewonnen.

Eine Anhebung des Abgeltungssteuersatzes auf bis zu 40 %, kombiniert mit einem hohen Freibetrag für Altersvorsorge-Investitionen, könnte die Schieflage beheben.

So würden Kapitaleinkünfte endlich fairer besteuert und der Wohnungsmarkt stabilisiert – mit positiven Effekten sowohl für Mieter als auch für Vermieter.

Natürlich schmeckt dieses Konzept nicht den Milliardären und Multimillionären.

Und es schmeckt deshalb auch nicht der AfD, FDP und der CDU. Und besonders sind die

Lobby-Verbände und Vereine der o.g. Parteien

– #DieFamilienunternehmer (FDP-nah)

– #Wirtschaftsrat der CDU,

– #INSM Initiative „Neue Soziale“ Marktwirtschaft (sozial ist nur der Name) – CDU

– Liberale Mittelstand (FDP)

—-

Lobbyverbindungen zur FDP:

https://www.lobbycontrol.de/lobbyismus-und-klima/lobbyverband-im-fdp-vorstand-96897/

Lobbyverbindungen zur CDU/CSU:

https://www.lobbycontrol.de/schlagwort/cdu/

https://correctiv.org/aktuelles/wirtschaft/2025/01/28/bester-mann-der-grosskonzerne-das-lobby-netzwerk-von-friedrich-merz/

Alte Immobilie jetzt flott machen

Warum alte Immobilien demnächst richtig hohe Abschläge erhalten

Ein Beitrag von

Generationenberater Werner Hoffmann

Haus & #Eigentum – Wer heute ein Haus oder eine Eigentumswohnung hat, sollte sich über eines im Klaren sein:

1. Alte Heizsysteme mit Öl und Gas werden nicht nur richtig teuer, sondern werden auch nur noch mit Abschlägen zu vermieten sein.

2. Wer einen Stellplatz oder eine Garage hat und keine Wallbox installiert muss mit weiteren Abschlägen in den kommenden 5 Jahren rechnen, denn die Elektrofahrzeuge werden unaufhaltsam den Markt beherrschen.

Tipp: Wer keinen #Stromanschluss in der #Garage oder dem #Abstellplatz hat, kann diesen Stromanschluss natürlich auch noch durch die #Stadtwerke/#Netzbetreiber legen lassen.
Auch bei längeren #Netzleitungen ist dies verhältnismäßig günstig.
So musste bei meinem Stromanschluss eine unterirdische Leitung über ca. 30 Meter gelegt werden. Nur die Verlegung ab meinem Grundstückspunkt musste ich dann bezahlen. Und das waren rund 2.000 Euro.
Allerdings dauerte dies von der Beantragung bis zur Genehmigung ein Jahr und dann bis zur Durchführung nochmal 6 Monate!


Und muss die Leitung unter andere Privatgrundstücke durch, braucht man natürlich die Genehmigung.
Wer eine Wallbox auf seinem Parkplatz oder in der Garage haben möchte und noch keinen Stromanschluss hat, sollte hier nicht zu lange warten, denn das Nadelöhr ist die Verlegung des Stromansvhlusse; insbesondere dann, wenn alle kommen.

Von Antragstellung bis zur Durchführung: 1,5 Jahre
Erdung der Photovoltaikanlage
Abzweigung für Stromnetz
Photovoltaikanlage mit 4,8 kw reicht für ca 55 bis 65 km pro Tag beim Audi Q8 55 etron ( man kann damit auch bis zu 350 km fahren, wenn voll geladen ist.
Photovoltaik nach Fertigstellung
Audi Q8 55 e-tron – mit Photovoltaik bis zu 20.000 km pro Jahr.

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Stichwort Reichweite:

Mein Audi Q8 55 e-tron hat 408 PS und verbraucht etwa 25 bis 31 kWh pro 100 km.

Pro Tag kommen ca 16 kWh von der Photovoltaikanlage.

Im Durchschnitt würde der Strom also etwa für 55 bis 65 km pro Tag reichen.

Man kann aber auch – wenn man mal länger nicht fährt auch bis zu 350 km fahren und dann erst wieder laden. Der Akku reicht bis zu etwa 350 km.

Sollte man an mehreren Tagen tagsüber längere Strecken fahren oder weniger Strom kommen, dann kann man über die Wallbox auch wieder laden.

Dies ist auch bei mir der Fall. Und dadurch ergibt sich dann der Effekt, dass ich Strom in das Stromnetz abgebe und auch wieder Strom aus dem Stromnetz zusätzlich nutze.

In der Gesamtbetrachtung ergibt sich ein fast ausgeglichenes Bild.

Für Strom, den ich in das Netz abgebe, bekomme ich 8,5 Cent je KWh.

Für Strom, den ich aus dem Netz entnehme, bezahle ich 27 Cent je kWh.

Ein Stromspeicher wäre dann die Alternative, wenn der Stromspeicher innerhalb von warmen Räumen wäre. Da dies nicht der Fall ist (Haus nicht direkt beim Carport) müsste der Speicher im Winter beheizt werden; die rechnet sich nicht.

Wer nicht an die Ökobilanz denkt und nur mathematisch rechnet:

27 Cent Kaufpreis abzüglich 8,5 Cent = 18,5 Cent je kWh

Pro 100 km:

18,5 x 30 = 5,55 Euro Aufwand je 100 km

Jahresverbrauch etwa 15000 km:

832,50 Euro

——

Und wie wäre es beim Verbrenner?

Pro 100 km ca. 17,50 Euro

Bei 15.000 km:

Benzin: 2.625 Euro

+ Ölwechsel/Ölfilter/Luftfilter: ca 200 Euro

+ anteilige Mehrkosten bei Inspektion für alle Teile, die ein Stromer nicht mehr braucht: ca 300 Euro

= Gesamtkosten: 3.125 Euro

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Mehrkosten beim Verbrenner gegenüber Vollstromer:

3.125 abzüglich 832,59 Euro= 2.285,50 Euro.

——-

Allerdings fehlen jetzt noch die Fahrten pro Jahr, die ich auswärts mal tanken muss, wenn ich mehr als 350 km fahre.

Hierzu auch gleich ein Tipp:

Nicht einfach tanken, sondern auch auf den Strompreis achten!

Hilfreich ist da die Ladeapp von Ladefuchs! Günstige Anbieter sind Aldi Süd, Lidl und Kaufland.

Und hier auch die richtig günstige Bezahlvariante nutzen.

Beispiele:

Aldi Süd

Ladestation Aldi Süd

Die Ladefunktion AC (Wechselstrom) bietet weniger Strom (max 22 kWh)während DC (Gleichstrom) eine Schnellladefunktion ist.

Wer bei Aldi Süd mit DC tankt, bezahlt dort mit der EC-Karte oder Kreditkarte 0,38 €.

Wer aber dort mit EnBW-Karte bezahlt, muss 0,79 Euro berappen! Es gibt noch teurere Anbieter!

———

Beispiel Kaufland

Derzeit gibt es dort zum Jubiläum der Einweihung der 500. Ladepunktes einen Sondertarif

Beim AC sind es nur 15 Cent, bei DC nur 24 Cent.

Aber auch hier gilt: Die richtige Bezahlmethode ist hier die KauflandAPP.

Wer mit EnBW bezahlt, muss 69 Cent Löhnen und wer mit Löwenladen die Rechnung begleicht zahlt sogar 99 Cent!

Insofern sollte man natürlich immer – so wie auch bei der Tankstelle auf den Preis achten.

#Hybrid #Erneuerbare #Energie #EE #Gas #Öl #Benzin #Verbrenner #Elektrofahrzeug #Heizung #Fossile #Energie

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