Die #AfD ist eine Gefahr für die #Demokratie“ – Berechtigte Warnung oder unfundiertes Raunen? – Teil 2

Wer die AfD unterstützt, entscheidet sich bewusst rechtsextremistisch zu sein

Das „habe ich nicht gewusst,“ gilt später nicht

Der nachfolgende Beitrag ist von Prof. Dr. Franz-Alois Fischer

Diese Woche habe ich eine Reihe begonnen zu möglichen Gefahren und Konsequenzen eines AfD-Erfolgs bei den kommenden Wahlen. Im ersten Teil, der auf sehr große Resonanz stieß, zeichnete ich drei Szenarien einer stabilen Regierung für #Thüringen im Jahr 2024: Eine Koalition CDU/Linke gegen die AfD, eine Koaliton unter AfD-Führung und eine absolute Mehrheit der AfD. Alle drei, Stand jetzt, eher unrealistische Szenarien.

Heute daher Teil 2 der Reihe: Die zwei (realistischeren) Szenarien der Instabilität.

Szenario 1: Die Minderheitsregierung
Die AfD verpasst die absolute Mehrheit (knapp), findet keinen Koalitionspartner und regiert mit einer Minderheitsregierung.

Dann müsste sie sich für jedes einzelne Gesetzesvorhaben Mehrheiten suchen, andere Parteien müssten mit ihr also keine Koalition schließen, sondern nur ab und an mitstimmen. Auch das werden die anderen Parteien sicher zunächst strikt von sich weisen.

Aber was geschieht bei wichtigen, sinnvollen, notwendigen Gesetzesvorhaben? Stimmt man dann immer dagegen, nur weil es von der AfD kommt? Das ließe sich hervorragend populistisch ausschlachten.

Die Voraussetzung für eine solche Regierung wäre, dass der Landtag Höcke zum Ministerpräsidenten wählt. Das ist aufgrund der Wahlbestimmungen der Thüringer Verfassung nicht komplett unrealistisch, dazu sogleich bei Szenario 2.

Szenario 2: Chaos
Dieses Szenario knüpft an einer eklatanten Unklarheit der Thüringer Verfassung an.

Diese sieht nämlich in Art. 70 Abs. 3 S. 3 vor, dass in einem möglichen dritten Wahlgang derjenige zum Ministerpräsidenten gewählt ist, der „die meisten Stimmen erhält“.

Könnte also – fiktives Beispiel – jemand Ministerpräsident werden, der bei 90 Stimmen 30 Ja-Stimmen, 40 Nein-Stimmen und 20 Enthaltungen bekommt? Er hätte mit einem „Ja“ nur ein Drittel der Abgeordneten hinter sich, hätte aber die „meisten Stimmen“ erhalten.

Diese Frage ist sehr umstritten und nicht eindeutig geklärt. Darauf hat z.B. der Präsident des Thüringer Verfassungsgerichtshofs kürzlich hingewiesen (https://lnkd.in/eqbGNXPt).

Diese Regelung hat bei den derzeitig erwartbaren Mehrheitsverhältnissen das Potential zur veritablen Staatskrise.
Die AfD könnte, wenn sie nicht an die Regierung kommt, diesen Umstand ausnutzen, um die Dysfunktionalität der parlamentarischen Demokratie vorzuführen, den Finger immer auf die „Altparteien“ zeigend, die keine stabile Regierung zusammenbekommen.

Einen Vorgeschmack darauf haben wir im Februar 2020 bekommen (siehe Foto). Damals stimmte die AfD im dritten Wahlgang geschlossen für den FDP-Kandidaten Kemmerich, obwohl sie einen eigenen Kandidaten aufgestellt hatte. Kemmerich wurde (kurz) MP, die bürgerlichen Parteien waren vorgeführt, eine Regierungskrise folgte.

Foto: dpa / Bodo Schwackow

Offener Brief an Fakt Leipzig zum Thema Wärmepumpe und Fernwärme

Kritik an Ihrem Beitrag zu Wärmepumpe und ihr positiver Bericht über Fernwärne v. 14.11.2023

Sehr geehrte Damen und Herren, 

über Ihren Beitrag war ich mehr als verwundert, denn Sie haben pauschal die Wärmepumpe verurteilt und die „Fernwärme als eierlegende Wollmilchsau hofiert“.

Wie so oft wird die Wärmepumpe mit notwendigen Investitionen zusammengefügt, was völliger Blödsinn ist.

Eine Fußbodenheizung ist fast überhaupt nicht notwendig.

In fast allen Fällen reichen sogar die regulären Heizkörper aus. 

Ggf. muss nur ein oder zwei Heizkörper größer sein.

Darüber hinaus wird die Wärmepumpe pauschal angegriffen.

Ich habe selbst bei mir eine Luft-/Luftwärmepumpe 2021 einbauen lassen (Fertigstellung Januar 2022, also vor dem russ. Angriffskrieg.

Ursprünglich hatte ich vor Jahren eine Split-Klimaanlage einbauen lassen wollen, den 2-4 Wichen pro Jahr ist es auch nachts sehr heiss. Und mittelfristig ist eher die Hitze und die feuchtere Luft das Problem.

Dies ist auch hier nachlesbar. —> „Klimawandel macht Menschen krank. Link —> https://www.tagesschau.de/wissen/klima/gesundheit-klimakrise-100.html

Aufgrund diverser Informationen (Abhängigkeit von Russland, Militärübungen an der ukrainischen Grenze, seltsam geringer gefüllte Gasspeicher etc) hatte ich mich dann im Oktober 2021 zu einer Luft-/Luft-Wärmepumpe entschieden.  

Ohne Gas funktioniert keine Gasheizung. Strom kann ggf. durch Generator erzeugt werden (hatte ich auch damals gekauft und ist noch original verpackt und wird hoffentlich nie benötigt.

Die Luft-/Luft-Wärmepumpe kostete Brutto 15.500 Euro. Der Bafa-Zuschuss hatte 35% betragen. 

Der Nettoaufwand hatte somit 10.075 € betragen.

Das Haus ist Baujahr 1988 und hat etwa 150 bis 160 qm (inkl Dachausbau. 

Lediglich das Warmwasser läuft noch auf Gas, wobei ich dies auch 

– entweder auf Stromdurchlauferhitzer

– oder Innenwärmepumpe mit Warmwasserspeicher 

umstellen, wenn Gas eingestellt wird oder die Gasheizung nicht mehr zu reparieren geht.

Die Kosten für diese Umstellung liegen zwischen 2.900 und 5.000 Euro.

Für mein Haus nutze ich 5 Innengeräte und 2 Aussengeräte. 

Sollte nach 15 bis 20 Jahren das Außengerät defekt sein, würde ein neues Außengerät ca 3.000 € kosten.

Die gesamt-Nettokosten betragen also nicht 50.000 bis 150.000 Euro, sondern erheblich weniger.

Warum wird die Wärmepumpe schlecht gemacht?

Der Hintergrund ist ein völlig anderer.

Stadtwerke in Deutschland wie auch Netzwerkbetreiber sehen, dass die Leitungskosten auf immer weniger Abnehmer verteilt werden müssen, wenn Wärmepumpen mehr genutzt werden.

Von 100 % Gasanschlüsse werden im Laufe der Zeit etwa 30 % auf Wärmepumpen umstellen. 

Etwa 15 bis max. 20 % werden auf Fernwärme oder Nahwärme umsteigen (teilweise Neubauten oder besonders Mehrfamilienhäuser  ab 3-4 Wohneinheiten). 

Neue Leitungen im Boden zu verlegen kostet Geld. 

Bei Bestandsquartieren lügen dann GasLeitungen und Fernwärme. Beide Systeme müssen gewartet werden.

Die Netzentgelte für die Gasleitungen müssen durch weniger Abnehmer bezahlt werden. 

Die laufenden Abschreibungen der Netze müssen durch weniger Einnahmen gedeckt werden.

Und noch dazu kommt, dass bei Fernwärme der Anbieterwechsel nicht möglich ist. Es sind immer MONOPOLANBIETER!

Beim Strom kann ich jederzeit den Anbieter wechseln und ggf. mit einer Photovoltaikanlage den Strom teilweise selbst produzieren und seit etwas mehr als einem Jahr den erzeugten Strom im Auto speichern und dann selbst im Haus nutzen.

Aprospos Fernwärme: Selbst wenn die Fernwärme mit erneuerbarer Energie betrieben wird, wäre dies im Idealfall nichts anderes als eine sehr große Wärmepumpe. Allerdings mit folgenden wesentlichen Unterschieden:

1. Durch die Leitungen gehen etwa 10 bis 20 % der erzeugten Wärme bei Fernwärme verloren. Bei Wärmepumpen im Haus ist dies nicht der Fall. 

2. Der Renovierungsaufwand im Haus würde für 2 Wärmetauscher und neue Leitungen im Haus notwendig. Dazu kommen die anteiligen Kosten für die Fernwärmeleitungen. Die Gesamtkosten liegen zwischen 25.000 und 45.000 Euro, je nach Gesamtkosten der Fernwärmeanlage (Kraftwerk), Leitungen und Wärmetauscher.

3. Der Verbraucher hat keine Chance bei der Fernwärme den Anbieter zu wechseln.

4. Eine Luft-/Luftwärmepumpe hat den Vorteil, dass im Sommer die Luft getrocknet und gekühlt werden kann. Wer ein anderes Heizungssystem nutzt, müsste zusätzlich eine Splitklimaanlage installieren. Mobile Klimageräte wären im Vergleich dazu die reinsten Energiefresser.

Meinen offenen Brief habe ich im blog —> https://blog.forum-55plus.de/index.php/2023/11/15/offener-brief-an-fakt-leipzig-zum-thema-waermepumpe-und-fernwaerme/

veröffentlicht.

Dort finden Sie auch zu den Themen

– Klima

– Atomkraft

– Wärmepumpe / Fernwärme

umfangreiche Informationen.

Meinen Energieverbrauch für das Heizen meines Hauses veröffentliche ich über den Link—> https://blog.forum-55plus.de/index.php/2023/11/14/waermepumpe-immer-wieder-gibt-es-die-behauptung-dass-waermepumpen-zu-teuer-sind-und-der-verbrauch-viel-hoeher-waere-so-dass-sich-waermepumpen-nicht-lohnen/

Akribisch Buch führe ich erst seit November diesen Jahres. Vom 1.11. bis heute habe ich für das Heizen 75 kWh – also 20,35 Euro benötigt. 

Für den November dürften dies ca 47 Euro sein. Und dies für etwa 150-160 qm. 

Vielleicht beleuchten Sie einmal die Hintergründe, warum wer hier für Fernwärme Werbung betreibt.

Übrigens bin ich weder an einer Firma, die Strom oder Wärmepumpen vertreibt oder einbaut beteiligt, noch arbeite ich bei einer dieser Firmen.

Ich bin 

1.Vorsitzender des gemeinnützigen Vereins Forum-55Plus.de eV

und in diesem Zusammenhang finde ich es ein Unding, wie Verbraucher schlecht informiert werden.

Mit freundlichen Grüßen 

Werner Hoffmann

DAHME-SPREEWALD: SO GEFÄHRLICH IST DER AFD-LANDRATSKANDIDAT KOTRÉ

Wie rechtsradikal oder dumm müssen die Wähler sein, die den AfD Landratskandidat Kotre wählen?

LANDRATSKANDIDAT KOTRÉ hat mit Höcke und Kalbitz den rechtsextremen Flügel der AfD gegründet und blamiert sich in Talkshows mit Klimawandelleugnung.

Die lokalen Unternehmen und Firmen aus Dahme-Spreewald warnen öffentlich vor seiner Wahl.

Aber Steffen Kotré könnte trotzdem am Sonntag Brandenburgs erster AfD-Landrat werden.

Die AfD sucht verzweifelt nach dem Einfallstor.

Nach einer Reihe von Niederlagen bei Kommunalwahlen muss sie unbedingt mal wieder irgendwas gewinnen.

Das zeigt auch die Wahl am Sonntag in Brandenburger Landkreis Dahme-Spreewald.

Mit seiner Hetze gegen Ausländer bekam ihr Kandidat Steffen Kotré im ersten Wahlgang dort die meisten Stimmen.

Mit 35,3 Prozent lag er knapp vor dem parteilosen Bürgermeister Herzberger.

Der wird im zweiten Wahlgang zwar von allen anderen Parteien unterstützt. Aber auch Kotré kann mobilisieren.

Er ist gut vernetzt bis weit in die rechtsextreme Szene.

Zum Beispiel zum Verein „Zukunft Heimat“, der vom Verfassungsschutz beobachtet wird.

Ein Erfolg des AfD-Kandidaten wäre eine Chance für die AfD – und eine Gefahr für den ostdeutschen Landkreis.

Nicht nur das Image würde leiden.

Es geht auch um die Demokratie vor Ort und die Wirtschaft, die auf Zuwanderung angewiesen ist.

KLIMALEUGNER, STOLZ AUF WELTKRIEGS-SOLDATEN
Steffen Kotré ist vielleicht nicht zu offen extremistisch.

Sein Name steht bisher nicht in Berichten des Verfassungsschutzes. Er war nicht mit Neonazis in Sommerlagern.

Er chattete nicht darüber, die Regierung zu stürzen. Kotré hat Zivildienst gemacht. Er war in einer Studentenverbindung.

Er hat völkische Gedichte veröffentlicht und war früher bei der FDP.

Und gleichzeitig ist KOTRÉ das bizarre Komplettpaket eines AfD-Rechtsradikalen im Anzug.

Er leugnet, dass der Klimawandel menschengemacht ist und blamiert sich damit in Talkshows.

Er spricht von der Mitschuld des Westens am Ukraine-Krieg und gibt russischen Propaganda-Sendungen Interviews.

Und er findet es richtig, stolz auf die „Leistungen“ deutscher Soldaten in zwei Weltkriegen zu sein.

Und er warnt vor den Spannungen, weil Menschen „aus orientalischen islamischen Ländern“ nach Deutschland geholt würden.

Will die AfD Dresden und Berlin bombardieren?! 

Okay nein. Die AfD will weder Dresden noch Berlin bombardieren. Aber: Sie hat kein Problem damit, dem russischen Propagandisten Solowjow Interviews zu geben, der genau das gefordert hat. Dessen Hetze geben sie damit vor seinen Zuschauer:innen Bestätigung durch ausländische Abgeordnete. Dass sich bei der AfD Putin-Freund:innen finden, ist nun wirklich nicht neu. Aber einen wie… Weiterlesen Will die AfD Dresden und Berlin bombardieren?!

WARUM DIE AFD AUCH ALS LANDRAT SCHADEN ANRICHTEN KANN

Eigentlich kann auch ein rechtsradikaler Landrat vor Ort ja gar nicht so viel ausrichten, denn er muss sich ja vor allem um Straßen, Schulen und Schwimmbädern kümmern. Das stimmt aus drei Gründen nicht.

Der erste Grund: Kotré könnte zwar als Landrat nicht „abschieben, abschieben, abschieben“, wie er das auf einer Wahlkampf-Rede angekündigt hat. Aber er kann die Integrationsmittel im Haushalt kürzen. Damit stünden zum Beispiel ein integratives Fußball-Turnier oder ein Unterstützerkreis für Geflüchtete auf der Kippe.

Der zweite und wichtigere Grund: Auch wenn Kotré auf den ersten Blick seriös erscheint, er verkörpert das Rechtsextremste, was die AfD zu bieten hat. Zusammen mit dem Thüringer AfD-Chef Höcke und dem Ex-Chef aus Brandenburg Kalbitz hat er den rechtsextremen „Flügel“ der Partei gegründet. Das Gedankengut des formal aufgelösten Flügels sei heute „offensichtlich die Parteilinie“ in Brandenburg, so der Verfassungsschutz. Der Faschist Höcke, spreche ihm „aus der Seele“.

Weitere Infos —> https://www.volksverpetzer.de/aktuelles/bitte-nicht-der-kotre/

Rente mit 68: Wirtschaftsweise wollen die Altersgrenze nach festen Regeln mit der steigenden Lebenserwartung anheben

Warum Rente später kommen muss oder wir mehr Zuwanderung brauchen

Die Deutschen sollen länger arbeiten und später in Rente gehen. Nur so könne das Rentensystem stabil bleiben und der Arbeitskräftemangel überwunden werden. Das fordern die Wirtschaftsweisen in ihrem Jahresgutachten, das sie am Mittwoch in Berlin vorgelegt haben.

Der Sachverständigenrat schlägt vor, das Renteneintrittalter fest an die Entwicklung der späteren Lebenserwartung zu koppeln. Das Versprechen der Regierung, die Altersgrenze nicht über 67 Jahre hinaus anzuheben und das Rentenniveau zu halten, sei realitätsfern.

Der Rat schlägt außerdem eine Reihe von Maßnahmen vor, um Härten bei der Rente und das spätere Armutsrisiko für Geringverdiener zu verringern.

Ein weiterer Vorschlag ist:
Um steigende Altersarmut zu bekämpfen, sollen künftig Menschen mit überdurchschnittlichem Einkommen auf einen Teil ihrer zukünftigen Rentenanwartschaften verzichten, der im Gegenzug Menschen mit unterdurchschnittlichem Einkommen zugute käme.
ABER—> Es sollen nicht bereits erarbeitete Anwartschaften oder bestehende Renten gekürzt werden, sondern nur zukünftige Anrechnungen von Entgeltpunkten.

Die Renten oder bisher erworbenen Rentenansprüche werden dadurch NICHT sinken

Aus meiner Sicht ist dies weder mit dem Äquivalenzprinzip, noch mit dem Grundgesetz vereinbar. Ich habe hier verfassungsrechtliche Bedenken.

Eine längere Lebensarbeitszeit ist eher ein Ansatz, der verfassungsgemäß wäre.

Grund: Die Lebenserwartung steigt weiter an. Aus heutiger Sicht ist es durchaus möglich, dass die durchschnittliche Lebenserwartung auf 90 plus ansteigt.
Die menschliche Zelle hätte ohne Fremdeinwirkung durchaus eine Lebenserwartung von 150 bis 250 Jahren.
Und auch der Gesundheitszustand hat sich durch medizinische Forschung, Medikamente, Diagnostik etc. Erheblich verbessert.

Man darf nicht übersehen, dass die Lebenserwartung ständig bisher anwächst (Ausnahmen durch Corona war teilweise möglich) und damit die Rentenzahldauer auch steigt.
Durchschnittliche Zahldauer der Versichertenrenten:
1970: 11 Jahre
1980: 12,1 Jahre
1990: 15,4 Jahre
2001: 16,3 Jahre
2010: 18,5 Jahre
2020: 20,2 Jahre

Zwar sind die gesetzlichen Renten über Umlage finanziert, aber es gilt trotzdem das #Äquivalenzprinzip.

Man darf auch nicht vergessen, dass die GRV für #Altersrenten ca 80 % der Beiträge zur Verfügung hat.
Der Rest wird für andere Renten, Reha-Maßnahmen und Verwaltung benötigt, wobei die Verwaltungskosten extrem niedrig sind.

Das Einnahmeproblem der gesetzlichen Rentenversicherung ist neben der Anzahl der steigenden Rentner das Hauptproblem.
Zu wenig Zuwanderung, die zu geringe Integration von Zuwanderung und Flüchtlingen werden zu weniger Erwerbstätige führen.

Regulär wäre eine Zuwanderung von 1 Mio. bis zu 1,5 Mio. Menschen notwendig, damit die Anzahl an Erwerbstätigen für den Ausgleich der Rentenabgänge ausreicht, denn letztendlich verlassen auch viele Menschen wieder Deutschland.

Zwischen 2010 und 2019 hatten wir insgesamt rund 4 Mio. neue Erwerbstätige.


Und dieser hohe Zuwachs kam nicht durch:

  • Schulabgänger oder Studienabgänger
  • wenige Rentenzugänge.
    Der Zuwachs an Erwerbstätigen hatten wir durch Flüchtlinge und Zuwanderer!

Vorschlag von Rechtspopulisten ist hierzu einfach weltfremd

Die #AfD hatte vor einiger Zeit schon diverse Vorschläge gemacht, die alle nicht ernst zu nehmen sind:

—> Rentenansprüche bei Ausländern um 10-20 % kurzen

Dies ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar und ist ausländerfeindlich

—> jede deutsche Frau muss die Pflicht erfüllen mehr Kinder zu gebären

Dies ist nicht nur ein dummer Vorschlag, sondern auch ilusorisch!

Gründe:

Wenn heute ein Kind geboren wird, dann ist es erst in circa 20 Jahren erwerbstätig. Das Rentenproblem von morgen wird also erst frühestens in 20 Jahren dadurch vielleicht gelöst.

Oh, damit dieses Rentenproblem in 20 Jahren gelöst werden könnte, müsste jetzt jede deutsche Frau zwischen 18 und 40 jeweils vier Kinder bekommen. Nur dann hätten wir im Durchschnitt mehr als zwei Kinder pro Frau (Grund: Frauen unter 18 und Frauen über 40 können in der Regel keine Kinder bekommen. Oder soll eine 60-jährige Frau auch noch Kinder bekommen??)

Fakt ist:

Es bleiben eigentlich nur fünf Lösungen, damit die Altersrente nicht abgesenkt werden muss:

1. wir brauchen mehr Zuwanderung.

2. Die Finanzierung der fehlenden Renten über Steuern, die ja letztendlich von allen bezahlt wird.

3. Anhebung des Renteneintrittsalters.

4. Anhebung der Beiträge.

5. Anhebung des Mindestlohns auf 2.650 Euro p.m. (Stundenlohn:15,77 €), damit die Altersrenten über der Grundsicherung liegt und die Beitragseinnahmen der GRV ansteigen. Als Nebeneffekt sinkt dadurch sofort die Zahlung von Aufstockungen durch das Jobcenter

www.Renten-Experte.de

Die Sucht nach mehr fossilem Gewinn

Ein Artikel von Dr. Martin Bethke

Die Sucht nach fossilen Brennstoffen kennt scheinbar keine Grenzen, denn:

Die 20 größten Produzenten fossiler Brennstoffe wollen bis 2030 insgesamt etwa 110 % mehr fossile Brennstoffe produzieren, als es mit einer Begrenzung der #Erderwärmung auf 1,5 °C vereinbar wäre, und 69 % mehr, als es mit 2 °C vereinbar wäre.

Besser als mit diesen Zahlen des UNEP Production Gap Reports (https://productiongap.org/) kann man die Diskrepanz zwischen Wunsch und Wirklichkeit der Bekämpfung der #Klimakrise nicht auf den Punkt bringen. Während Wissenschaftler sagen, dass die Nutzung fossiler Brennstoffe reduziert werden muss, haben die Länder keine internationale Vereinbarung über feste Ausstiegstermine für die unverminderte Nutzung von Kohle, Gas oder Öl getroffen – im Gegenteil.

—> Die nach den Plänen und Projektionen der Regierungen geschätzten globalen Niveaus von #Kohle, Öl und #Gas wären 460 %, 29 % und 82 % höher als die unter den jeweiligen 1,5°C-konformen Pfaden.

—> Die von den Plänen und Projektionen der Regierungen implizierten globalen Niveaus der Produktion fossiler Brennstoffe übersteigen zusammengenommen auch die Niveaus, die sich aus ihren erklärten Klimaschutzmaßnahmen und ihren angekündigten Klimazusagen ab September 2022 ergeben, wie von der Internationalen Energieagentur modelliert.

Zusammengenommen würden die Pläne und Prognosen der Regierungen zu einem Anstieg der weltweiten Kohleproduktion bis 2030 und der weltweiten Öl- und Gasproduktion bis mindestens 2050 führen. Dies steht im Widerspruch zu den Regierungsverpflichtungen im Rahmen des Pariser Abkommens und zu den Erwartungen, dass die weltweite Nachfrage nach Kohle, Öl und Gas auch ohne neue Maßnahmen innerhalb dieses Jahrzehnts ihren Höhepunkt erreichen wird. Einer der Autoren des Reports, Neil Grant, fasst die Ergebnisse so zusammen:

“Despite their climate promises, governments’ plan on ploughing yet more money into a dirty, dying industry, while opportunities abound in a flourishing clean energy sector. On top of economic insanity, it is a climate disaster of our own making.”

#nachhaltigkeit #consulting #strategie #klima

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Das weltweite Problem, das immer größer auf uns zukommt, ist der unterschiedliche Bedarf und Nutzen.

So gibt es Länder – beispielsweise Indien oder auch Afrika – mit einem extremen Bedarf an fossiler Energie durch den Bevölkerungswachstum und dem Wachstum des BIP bzw. technologischen Fortschritt.

So argumentieren zumindest die Anhänger des schwarzen Goldes.

Fakt ist, dass diese Länder ihr eigenes Grab schaufeln werden, wenn sie nicht auf erneuerbare Energie umsteigen.

Gerade in den südlichen Ländern wird es extremere Klimaveränderung geben, da dort die Sonne intensiver ist und die aufgeheizten Meere mehr Wasser in die Thermik befördern.

Unter Thermik versteht man ganz allgemein aufsteigende Luft, die wärmer ist als die Umgebungsluft.

Das Prinzip ist ganz einfach: Eine Stelle am Boden oder Meer erwärmt sich schneller als die Umgebung, wobei die Sonne nicht die Luft erwärmt, sondern den Boden oder das Wasser. Je wärmer das Wasser, desto mehr Thermik.

Gerade in Ländern der 3. Welt oder den Ländern mit Energiewachstum müssen wir das Know-how und die Produkte der erneuerbaren Energie transferieren.

Das ist gut für die Welt und fördert auch die Wirtschaft

Werner Hoffmann

Batteriespeicher wachsen jetzt endlich überproportional

Beim roll-out stationärer Batteriespeicher in unserem Stromsystem zeigt sich weiter die Kraft exponentiellen Wachstums: Ende Q3 dieses Jahres waren 7,1 GW Leistung installiert, das entspricht bereits ca. 70% der Leistung der über Jahrzehnte aufgebauten Pumpspeicher. Im nächsten Jahr werden Batteriespeicher deren Leistung übertreffen.

Von

Und die Speicherkapazitäten? Ende Q3/2023 betrug diese rund 10,5 GWh bei den Batteriespeichern. Die Pumpspeicher haben ca. 40 GWh Kapazität. Dieser Meilenstein wird bei aktuellen Wachstumsraten stationärer Batteriespeicher in grob drei Jahren erreicht.

Wichtig: der Markt hält weiter mit der deutlich erhöhten Dynamik des Ausbaus der Photovoltaik mit. Betrug vor zwei Jahren das Verhältnis von Speicherzubau zu Solarzubau noch ca. 250 MWh Speicher je GW neuer Solarleistung beträgt es im Jahr 2023 bereits 400 MWh / GW – obwohl sich die PV-Installationen nahezu verdoppelt haben. Der Speichermarkt wächst also noch schneller als der PV-Markt. Aktuell liegt der Schwerpunkt immer noch bei Kleinspeichern. Doch das Gewerbesegment wächst ebenfalls und immer mehr große Projektentwickler kündigen jedoch an, alle (!) zukünftigen PV-Projekte mit Speichern zu entwickeln.

Dennoch bestehen Handlungsbedarf: es müssen Hindernisse für neue Geschäftsmodelle auf Basis von Batteriespeichern sowie für Großspeicher ausgeräumt und mehr Anreize geschaffen werden, Speicher system- und netzdienlich zu betreiben. Und natürlich müssen mobile Speicher angebunden werden (vehicle2grid).

Kurzum: für die Kurzfristspeicherung und damit für >80% der Speicheraufgabe in einem 100% erneuerbaren Energiesystems ist die Lösung nicht nur absehbar, sie ist unterwegs. Weitere Kostensenkungen und Skalierung auch mit alternativen Materialien kann die Industrie leisten. Die notwendigen regulatorischen Anpassungen sind lösbare Aufgaben.

——-> NEWS ZU Stromspeicher / Energiespeicher

Stromspeicher heute und Ausblick – Kohlekraftwerk bald überflüssig —>
Solarenergie und Windkraft mit Speicher nutzen —-> #Neue #Speichertechnologien machen es möglich, den Strom zu speichern. Die neuesten Möglichkeit ist —-> #Beton!!

https://blog.forum-55plus.de/index.php/2023/11/05/stromspeicher-heute-und-ausblick/

energiewende #innovation

Wie gefährlich sind Atomkraftwerke und die Abklingbecken

Stelle Dir vor, Du kannst in ein Abklingbecken eines Atomkraftwerke hinein und darfst dort schwimmen…

Was würde Dir dabei passieren?

Basierend auf der University of Illinois: Containment Structures (PDF) und Nationalpostnews: fo0316_reactor2 (JPG)

Zur Orientierung: Das Abklingbecken befindet sich bei Nr.5. Die Brennstäbe sind mit der Kennziffer 27 gekennzeichnet.

Verbrauchte (abgebrannte) Brennelemente werden nach der Entnahme aus dem Reaktorkern in einem mit Wasser gefüllten Becken innerhalb des Kernkraftwerks zwischengelagert.

Dieses Abklingbecken wird auch benutzt, wenn während der Revision die Brennelemente im Kern umgeordnet werden oder der Kern aus anderen Gründen entladen werden muss.

Die abgebrannten Brennelemente enthalten Spaltprodukte und durch Neutroneneinfang zu schwereren Kernen umgeformte Brennstoffatome (Aktinide), die hochradioaktiv sind.

Sie produzieren Nachzerfallswärme, die an das umgebende Wasser abgegeben und über Kühlkreisläufe abgeführt wird. Das Wasser dient zusätzlich zur Abschirmung der radioaktiven Strahlung.
Abklingbecken sind aus dicken Betonwänden einschließlich einer Stahlwanne gefertigt.

Sie sind etwa 12 Meter tief, so dass in der Regel die Brennelemente mit einer 9 Meter hohen Wasserschicht bedeckt sind. Zwischen den Brennelementen wird in der Regel Material positioniert, das Neutronen einfängt, um eine nukleare Kettenreaktion zu verhindern.

Versagen die angeschlossenen Kühlkreisläufe, erhitzt sich das Wasser im Becken und es kann zum Sieden kommen.

Nach einiger Zeit ist so viel Wasser verdampft, dass die Brennelemente freigelegt werden.

Die Naturkonvektion der Umgebungsluft reicht in der Regel nicht aus ausreichend Wärme abzuführen und die Temperatur der Brennstäbe steigt stark an.

Die Metallhüllen beginnen zu oxidieren, wobei Wasserstoff sowie weitere Wärme freigesetzt werden. Schließlich versagen die Metallhüllen und der Einschluss der Spaltprodukte ist nicht mehr gewährleistet. Es können radioaktive Isotope von Jod, Cäsium und Strontium entweichen.

Das Abklingbecken ist nicht von einem robusten Sicherheitsbehälter umgeben, wie es für den Reaktorkern der Fall ist. Das Dach oberhalb des Beckens kann z.B. durch eine Wasserstoffexplosion zerstört werden.

Solange die Brennelemente mit Wasser bedeckt sind gibt es keine direkte Gefährdung der Umwelt. Kommt es aber zu einem Brand können radioaktive Teilchen freigesetzt werden, insbesondere, wenn die Brennelemente nicht mehr vollständig mit Wasser bedeckt sind.

Insofern könnte man – zumindest an der Wasseroberfläche bedenkenlos zwar schwimmen.

Allerdings nur:

Da das als Kühlmittel benutzte Wasser als Moderator wirkt, müssen im Abklingbecken zusätzlich Neutronenabsorber vorhanden sein, um eine Kritikalität zu vermeiden.

Was bisher weniger bekannt war, hatte das Max-Planck-Institut bereits 2018 veröffentlicht:

Wasser verstärkt Strahlenschäden

Durch den Energietransfer von der Hydrathülle auf ein Biomolekül entstehen mehrere reaktive Teilchen, die etwa die DNA angreifen können

Zitat: „Radioaktive Strahlung schädigt Gewebe auf mehr Wegen als bislang bekannt. Energie der ionisierenden Strahlen kann nämlich zunächst in Wassermolekülen deponiert und dann an benachbarte Biomoleküle abgegeben werden, wie Physiker des Heidelberger Max-Planck-Instituts für Kernphysik festgestellt haben. Durch den Energietransfer auf das organische Molekül, entstehen Elektronen und geladene Moleküle, die weitere Schäden in der näheren Umgebung verursachen können. Dadurch ist die biologische Wirkung dieses intermolekularen Coulombzerfalls sehr hoch, sodass es etwa im DNA-Molekül des Erbguts zu irreparablen Brüchen kommen kann.

Was teilweise in der Strahlentherapie bei Tumorbehandlungen gewünscht ist, kann bei gesunden Menschen fatal sein.

Link –> https://www.mpg.de/12139056/radioaktive-strahlung-schaedenwasser

Erneuerbare Energie schreitet weiter voran!

Erneuerbare #Energie schreitet weiter voran.

Im 1. Halbjahr 2023 waren 53,4 % Strom aus erneuerbarer Energie!

Im 1. Halbjahr 2022 waren es 48,4 %!
Die Steigerung waren somit 10,33 % bzw. 5%-Punkte!

Es zeigt sich deutlich, wie die erneuerbare Energie einen immer größeren Anteil am Strom beiträgt.

Im Gesamtjahr 2022 wurden 44 % des Stroms in Deutschland aus erneuerbarer Energie gewonnen.

Wie hat sich der Anteil der erneuerbaren Energie von 2019 bis 2022 entwickelt?

Erneuerbare Energieträger in Mrd kWh

2019: 241,6 – 39,7 %

2020: 251,5 – 43,8 %

2021: 233,9- 39,8 %

2023: 254,0 – 44,0 %

Davon Windkraft

2019: 125,9 – 20,7 %

2020: 132,1- 23,0 %

2021: 114,7 – 19,5 %

2022: 125,3 – 21,7 %

Davon Wasserkraft;

2019: 20,1 – 3,3 %

2020: 18,7 3,3 %

2021: 19,7 – 3,4 %

2022: 17,5 – 3,0

Davon Biomasse;

2019: 44,3 – 7,3 %

2020: 45,1- 7,8 %

2021: 44,3 – 7,5 %

2022: 44,6 – 7,7 -%

Davon Photovoltaik

2019: 45,2- 7,4 %

2020: 49,5 – 8,6 %

2021: 49,3 – 8,4 %

2022: 60,8 – 10,5 %

Davon Hausmüll:

2019: 5,8 – 1,0 %

2020: 5,8 – 1,0 %

2021: 5,8 – 1,0 %

2022: 5,6 – 1,0 %

Davon Geothermie:

2019: 0,2- 0,0 %

2020: 0,2. – 0,0 %

2021: 0,2 – 0,0 %

2022: 0,2 – 0,0 %

Quelle: https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Energie/Erzeugung/Tabellen/bruttostromerzeugung.html

Im Ausland gearbeitet? Rentenansprüche sichern!

Auslandsrente und frühere Auslandstätigkeit

Wer im Ausland gearbeitet hat, erwirbt relevante Zeiten für den späteren Rentenanspruch.

Jobs im Ausland sollten deshalb unbedingt beim zuständigen Rentenversicherungsträger angegeben werden. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin.

Um eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Dazu zählt zum Beispiel eine „Mindestversicherungszeit“:

Für langjährig Versicherte liegt diese in Deutschland bei 35 Jahren. Beschäftigungszeiten, die in verschiedenen Ländern zurückgelegt wurden, können hierfür zusammengerechnet werden.

Eine Zusammenrechnung der Zeiten erfolgt nach europäischem Gemeinschaftsrecht zwischen den Staaten der Europäischen Union sowie Liechtenstein, Island, Norwegen und der Schweiz. Mit vielen anderen Staaten hat Deutschland Sozialversicherungsabkommen geschlossen, etwa mit Tunesien, der Türkei, den USA und Australien. Diese enthalten entsprechende Regelungen zur Zusammenrechnung von Zeiten.

Sind die Voraussetzungen für eine Rente erfüllt, zahlt grundsätzlich jedes Land die Leistung aus den dort zurückgelegten Zeiten.

Demzufolge können zeitgleich Rentenzahlungen aus mehreren Staaten erfolgen. Wer die Mindestversicherungszeit trotz der Zusammenrechnung von Zeiten nicht erfüllt und somit keine Rente erhält, kann sich die gezahlten Beiträge in der Regel erstatten lassen.

Innerhalb der Deutschen Rentenversicherung gibt es – unterschiedliche Verbindungsstellen, die zuständig sind:

Land Deutsche Verbindungsstellen der Regionalträger


Albanien Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz


Australien Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen


Belgien Deutsche Rentenversicherung Rheinland


Bosnien-Herzegowina Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd

Brasilien Deutsche Rentenversicherung Nordbayern

Bulgarien Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland

Chile Deutsche Rentenversicherung Rheinland

Dänemark Deutsche Rentenversicherung Nord

Estland Deutsche Rentenversicherung Nord

Finnland Deutsche Rentenversicherung Nord

Frankreich
Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz

Griechenland Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg

Großbritannien Deutsche Rentenversicherung Nord

Indien Deutsche Rentenversicherung Nord

Irland Deutsche Rentenversicherung Nord

Island Deutsche Rentenversicherung Westfalen

Israel Deutsche Rentenversicherung Rheinland

Italien Deutsche Rentenversicherung Schwaben

Japan Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover

Kanada/Québec Deutsche Rentenversicherung Nord

Republik Korea Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover

Kosovo Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd

Kroatien Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd

Lettland Deutsche Rentenversicherung Nord

Liechtenstein Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg

Litauen Deutsche Rentenversicherung Nord

Luxemburg
Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz

Malta Deutsche Rentenversicherung Schwaben
Marokko Deutsche Rentenversicherung Schwaben
Niederlande

Deutsche Rentenversicherung Westfalen

Republik Moldau
Deutsche Rentenversicherung Nordbayern

Montenegro Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd

Nordmazedonien Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd

Norwegen Deutsche Rentenversicherung Nord

Österreich Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd

Philippinen Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover

Polen Deutschen Rentenversicherung Berlin-Brandenburg

Portugal Deutsche Rentenversicherung Nordbayern

Rumänien Deutsche Rentenversicherung Nordbayern

Schweden Deutsche Rentenversicherung Nord

Schweiz Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg

Serbien Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd

Slowakei Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd

Slowenien Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd

Spanien Deutsche Rentenversicherung Rheinland

Tschechien Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd

Tunesien Deutsche Rentenversicherung Schwaben

Türkei Deutsche Rentenversicherung Nordbayern

Ukraine Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland

Ungarn Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland

Uruguay Deutsche Rentenversicherung Rheinland

USA Deutsche Rentenversicherung Nord

Zypern (griechischer Teil) Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg

Beispiel:

Ein Italiener arbeitete in Deutschland, hatte aber noch Militärdienst und Arbeitszeiten in Italien abgeleistet.

In diesem Fall wäre die Deutsche Rentenversicherung Schwaben für den Rentenantrag zuständig.

Minijob – Immer mehr lassen sich nicht von Rentenversicherung befreien

Warum Pflichtbeiträge beim 520-Euro-Job sinnvoll sind

Immer mehr Minijobber zahlen Rentenbeiträge

Bundesregierung: Anteil der 520-Euro-Beschäftigten, die sich durch eigene Zahlungen einen Anspruch auf alle Leistungen der Rentenversicherung sichern, stieg zwischen 2012 und 2022 von 5,3 auf 19,3 Prozent.

Immer mehr Minijobber stocken die Beitragszahlungen ihres Arbeitgebers zur Rentenversicherung durch Eigenbeiträge auf und sichern sich damit einen generellen Anspruch auf alle Leistungen der Rentenversicherung.

Wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken-Bundestagsfraktion hervorgeht, zahlten im Juni 2022 nach Daten der Bundesagentur für Arbeit (BA) knapp 1,5 Millionen von insgesamt fast 7,6 Millionen Minijobbern Rentenbeiträge aus eigener Tasche.

Das entsprach laut BA einem Anteil von 19,3 Prozent. Nach jüngsten Zahlen der Minijob-Zentrale, die auf einer anderen Datengrundlage basieren, lag die Quote der rentenversicherungspflichtigen gewerblichen Minijobber im Frühjahr dieses Jahres bereits bei 20,7 Prozent.

Den BA-Daten zufolge stieg die Zahl der 520-Euro-Jobber, die durch Zuzahlungen bei Bedarf und nach ausreichender Versicherungszeit auch einen Anspruch auf eine Reha-Leistung oder eine Erwerbsminderungsrente haben wollen, zwischen 2012 und 2022 von weniger als 400.000 auf 1,46 Millionen – bei einer weitgehend gleichbleibenden Gesamtzahl von Minijobbern.

Dadurch stieg die entsprechende Quote der Beitragsaufstocker innerhalb des vergangenen Jahrzehnts von 5,3 auf 19,3 Prozent.

Der Anteil der Minijobber, die freiwillig die Rentenversicherungspflicht wählten, sei “im Laufe der letzten zehn Jahre tendenziell gestiegen und entspricht nunmehr rund einem Fünftel”, schreibt die Bundesregierung.

Seit 2013 sind Minijobs generell rentenversicherungspflichtig.

Die Minijobber können sich aber auf Antrag bei ihrem Arbeitgeber von der Versicherungspflicht befreien lassen.

Allerdings müssen sie dann auf unter Umständen wichtige Leistungen verzichten.

Für Schüler, Studenten oder auch Hausfrauen können später die Pflichtversicherung beim Minijob durchaus hilfreich sein.

Diese Beitragszeiten werden dann auch bei der 45-jährigen bzw. 35-jährigen Wartezeit angerechnet.

Wer die 45-jährige Versicherungszeit erreicht hat, kann ohne Abschlag zwei Jahre vor der Regelaltersrente in Rente gehen.

Beispiel: Ein Versicherter, geboren im Mai 1961, könnte normalerweise mit 66 Jahren und 6 Monaten (1.12.2027) die Regelaltersrente in Anspruch nehmen.

Hat dieser Versicherte die Versichertenzeit von 45 Jahren erfüllt, dann kann er ohne Abschlag mit 64 Jahren und 6 Monaten (1.12.2025) in Rente gehen (Rente für besonders langjährig Versichere).

Hat der Versicherte bei Rentenbeginn einen Schwerbehinderungsausweis (mind. 50%), dann reichen auch 35 Versicherungsjahre, damit die Rente ohne Abschlag gezahlt wird (Rente für schwerbehinderte Menschen) in diesem Beispiel wäre die Rente dann auch ab 1.12.2025.

Dieser Versicherte könnte – ohne Schwerbehinderung – auch mit Rentenabschlag – mit 63 Jahren (1.6.2024) in Rente gehen. Der Abschlag wäre dann 12,6%. Voraussetzung ist, dass 35 Versicherungsjahre vorhanden sind.

Wenn dieser Versicherte einen Schwerbehindertenausweis (50 %, + 35 Versicherungsjahre) hat, hätte er auch schon am 1.12.2022 in Rente gehen können. Der Abschlag wäre dann bei 10,8 % gewesen.

Bei Rentenbeginn 1.12.2023 sinkt der Abschlag auf 7,2 %. Zum 1.12.2024 ist der Abschlag noch bei 3,6%.

In manchen Fällen ist das Problem, dass die 35 Jahre oder 45 Jahre nicht erfüllt werden, weil in der Studienzeit keine Beiträge für den Minijob gezahlt wurden.

Gerade deshalb sollte jeder Versicherte bei einem Minijob die Pflichtversicherung bestehen lassen.

Pflichtbeiträge beim Minijob erhalten den Erwerbsminderungsrentenanspruch.

Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente

In den letzten fünf Jahren wurden mindestens drei Jahre lang Pflichtbeiträge entrichtet. Der Betroffene ist nicht mehr in der Lage, mehr als sechs Stunden täglich zu arbeiten. Erwerbsfähigkeit lässt sich durch Reha-Maßnahmen nicht wieder herstellen.

Wer bisher berufstätig pflichtversichert war, dann aus dem Arbeitsleben ausscheidet und nur noch einen Minijob ausübt, sollte sich auf keinen Fall von der Pflichtversicherung befreien lassen!

Durch den pflichtversicherten Minijob (der auch nur 175 Euro ausmachen kann) erhält man sich den Versicherungsschutz bei Erwerbsminderung.

Allerdings: Hat man vor dem Minijob gut verdient, dann sinkt durch den Minijob die durchschnittliche Anzahl an Entgeltpunkte. Da bei Erwerbsminderung die Zeit bis zur Altersrente (teilweise) als Zurechnungszeit berücksichtigt wird und hierfür die durchschnittlichen Entgeltpunkte pro Jahr angerechnet werden, sinkt im Laufe der Zeit der Anspruch auf Erwebsminderungsrente.

Besonders wichtig für Arbeitslose in den letzten 2 Jahren vor der Rente

Wer die Rente für besonders langjährig Versicherte – in dem obigen Beispiel mit 64 Jahren und 6 Monaten – in Anspruch nehmen möchte, muss darauf achten, dass eine Arbeitslosigkeit über die letzten zwei Jahre vor Rentenbeginn nicht auf die 45 Jahre angerechnet wird (Ausnahme der Betrieb geht Insolvenz und dadurch arbeitslos).

Hat man jedoch keinen Minijob angemeldet, verfällt nach der o.g. Zeit (letzte fünf Jahre wurden mindestens drei Jahre lang Pflichtbeiträge gezahlt) der Anspruch auf Erwerbsminderungsrente.

Insofern sollte immer durch eine Beratung beim Rentenberater abgeklärt werden, welche Strategie sinnvoll ist.