Wie die kleine Parteien die Demokratie kapern können, wurde schon in der Weimarer Republik deutlich

NieWiederIstJetzt bei den Wahlen!

Ein Beitrag von Yves Willers

Yves Willers

Die „Zersplitterung der Parteienlandschaft in Weimar“ wird im Geschichtsunterricht oft recht pauschal dargestellt. Das Verhältniswahlrecht der Weimarer Verfassung brachte zu Beginn der Republik sechs politische Familien hervor : Kommunisten (anfangs mit Linkssozialisten), Sozialdemokraten, Liberale, Konservative, Christlich-Soziale (verbunden mit den Bayerischen Regionalisten) und die Monarchisten.

Sechs Blöcke mit jeweils reichsweit in den ersten drei Wahlen zwischen knapp 10% und bis ca. 20-25% der Stimmen. Keine wirkliche Zersplitterung.

Erst im Laufe der weiteren Reichstagswahlen kommen „Splitterparteien“ auf. Von 1920 an nahm der Stimmenanteil dieser Parteien von 1,5% bis auf 14% im Jahr 1930 kontinuierlich zu.

Doch weniger als zwei Jahre später bei den letzten beiden Wahlen 1932 – verschwinden die Parteien mit ca. 3% plötzlich in die Bedeutungslosigkeit. Gleichzeitig verdoppelt die NS-Bewegung ihren Stimmenanteil von 18 auf 37 bzw. 33%.

Drei Protestparteien von Landwirten, Protestparteien von Grundbesitzern, Protestpartei gegen den „Kulturbolschewismus“, Protestpartei gegen die „Rechtswende“ der Konservativen und Protestpartei gegen die „Inflationsgewinnler“ – auf einmal alle im Reichstag – 1930 mit zusammen insgesamt 72 Abgeordneten vertreten.

Die Splitterparteien entstanden schon lange vor der „großen“ Krise Ende 1929 vor allem, weil die bürgerlichen Parteien 1924 – 1928 unfähig gewesen waren, bei der Bewältigung der Agrarkrise und den Folgen der Hyperinflation einen innerparteilichen Konsens zwischen den Interessen der Großspender, dem ideologischen Mediendruck des mächtigen Pressemoguls Hugenberg und den praktischen Nöten der Wähler zu finden.

Viele rückblickende Wahlforscher sehen in den Splitterparteien eine fatale Entwicklung, die massgeblich zum Aufkommen der Diktatur beigetragen hat.

Heinrich August Winkler : „Der NS-Bewegung war es (1932) gelungen, die (…) Splittergruppen zu beerben.“

Die These des Soziologen Seymour Martin Lipset, wonach die „noch verfassungstreuen“ Protestparteien 1928 -1932 als eine Art Zwischenstopp der Entfremdung von der Demokratie auf den Weg in den Rechtsextremismus gewirkt haben, wird bis heute kontrovers diskutiert.

Wegen der Weimarer Splitterparteien wurde in der BRD nach 1949 die 5% Klausel eingeführt. Hätte es diese schon vor 1933 gegeben, so rechnet es der Wahlforscher Jürgen Falter in seinem Buch „Hitlers Wähler“ vor, wäre mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit die „destruktive Mehrheit“ von Links- und Rechtsextremisten nach 1930 zeitlich verzögert, vielleicht sogar verhindert worden.

Wer heute „Weimarer Zustände“- die in die Diktatur führten – anstrebt, fördert Splitter- und Protestparteien und kritisiert die 5% Klausel als „undemokratisch“.

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