Das handgeschriebene Testament ist oft das teuerste Testament

Nicht nur aus rechtlicher Sicht ist das selbst verfasste oder handgeschriebene Testament meist die teuerste Variante

Ein Beitrag von Werner Hoffmann

Generationenberater
Werner Hoffmann
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Ob ein Testament in handschriftlicher Form oder ein notariell beurkundetes Testament erstellt wird, ist nicht nur Geschmacksache.

Kosten beachten
„Viele meinen, dass das handgeschriebene Testament preiswerter wäre“. Dies ist jedoch meist ein großer Irrtum!

Grund:
Wurde ein handschriftliches Testament erstellt, ist später ein Erbschein regelmäßig notwendig.
Die Gebühren eines Erbscheins sind etwa in der Höhe, wie wenn zu diesem Zeitpunkt ein Testament beim Notar erstellt wird.
Wurde hingegen Jahre zuvor ein Testament notariell beurkundet, dann ist im Todesfall nur eine Testamentseröffnung notwendig. Mit rund 100 Euro ist die Testamentseröffnung zum einen erheblich günstiger und zum zweiten erhält man die Testamentseröffnung schneller, als einen Erbschein.

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Ein Beispiel macht den Unterschied deutlich:
Bei der notariellen Beurkundung kostet der ein Wohneigentum 300.000 €. Auf dem Objekt waren zu diesem Zeitpunkt noch 200.000 € Schulden vorhanden. Die Gebührenberechnung bei der notariellen Beurkundung sieht vor, dass der Wert der Immobilie abzüglich 50 % der Schuldverpflichtung als Grundlage angesehen wird. Somit berechnet sich die Gebühr beim Notar aus 300.000 € abzüglich 100.000 € = 200.000 €.

Jahre später ist diese Immobilie bereits 500.000 € wert und die Immobilie ist schuldenfrei. Die Gebühren für den Erbschein errechnen sich dann aus 500.000 Euro.

Es werden also Gebühren aus 300.000 Euro beim Erbschein eingespart.

Anders würde es natürlich aussehen, wenn das Vermögen durch einen Pflegefall aufgebraucht wird oder das Objekt zuvor durch Nießbrauchrecht oder lebenslanges Nutzungsrecht der Wohnimmobilie übertragen wurde.

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