#BAV – #Betriebliche #Altersversorgung – Ein wichtiger Überblick
Sehr oft wird übersehen dass die #Altersversorgung durch die #gesetzliche #Rentenversicherung (#GRV) eine #Bruttorente ist, von der noch:
– Krankenversicherung
– Pflegeversicherung
– Einkommensteuer
– Solidaritätsbeitrag
– Kirchensteuer
abgezogen werden muss.
Für vorhandene Rentner ist die Steuer noch sehr gering, da früher nur ein Teil bei der Steuerberechnung berücksichtigt wurde.
Wer 2005 eine Rente von zB 1.200 Euro Monatsrente erhielt musste nur 50% der Rente als Einkünfte dich anrechnen lassen § 22 1 a) aa) EStG.
Wer 2022 in Rente geht, muss sich schon 82% anrechnen lassen.
Bei Rentenbeginn 2040 sind 100% steuerpflichtig.
Dies liegt an der Umstellung von vorgelagerte in nachgelagerten Besteuerung. Seit 2005 werden die Beiträge zur GRV auch bei den Sonderausgaben besser berücksichtigt, mit der Auswirkung, dass die Steuerbelastung hierdurch gesunken ist.
Allerdings hat fast kein Versicherter die Steuerersparnis auf die Seite gelegt.
Da die gesetzliche Rente hierdurch NETTO kleiner wird, ist es sinnvoll zusätzlich Geld für die zusätzliche Altersversorgung anzusparen.
Einen Überblick der Möglichkeiten findet man im Blog vom Forum-55plus
https://blog.forum-55plus.de/index.php/2017/06/02/bav-betriebliche-altersversorgung-ein-ueberblick/