Einkaufen mit Höchstrabatt
Demnächst Winterschlussverkauf mit 90 % Nachlass – Grund —>
Jetzt gibt es so viel Staatsgeld, dass die Wintermode fast verschenkt werden kann
Endlich kann die Überbrückungshilfe III beantragt werden. Bis zu 90 Prozent der Fixkosten werden ersetzt – auch Abschreibungen auf Winterjacken und -stiefel. Das könnte die Kunden in Outlets freuen.
Die modischen Winterjacken und -stiefel einlagern oder verramschen? Vor dieser Frage stehen viele Inhaber von Boutiquen und anderen kleineren Modehäusern. Denn es steht fest: Einen Großteil des Einkaufspreises der Winterware der Saison 2020/2021 übernimmt der Staat im Rahmen der Überbrückungshilfen III. Die Hilfen können jetzt nach einigen Wochen des Wartens beantragt werden.
Der Anreiz für einen Einzelhändler, hochmodische Ware selbst im Lager zu halten und nächsten Winter noch einmal anzubieten, ist gering. Kein Händler hat ein Interesse, mehr Zeit und Geld als notwendig für den Verkauf solcher Ware aufzubringen, wenn er über die Überbrückungshilfe III zumindest 90 Prozent des Einkaufswerts ersetzt bekommt.
„Es ist davon auszugehen, dass viele Händler die Saisonware so schnell wie möglich komplett an einen Postenaufkäufer abgeben“, heißt es beim Handelsverband Textil (BTE). Am Ende landen die Jacken, Pullover und Schuhe der Aufkäufer in Outlets oder direkt im Ausland.
Laut der nun veröffentlichten FAQs zu den Überbrückungshilfen III, deren Höhe sich an fortlaufenden Fixkosten orientiert, kann jeder Händler „aktuelle Wintersaisonware und verderbliche Waren zum Ansatz“ bringen, die er vor dem 1. Januar 2021 bestellt hat und die bis zum 28. Februar 2021 bei ihm ankommt.
Mit dem angesetzten Wert des Warenbestandes – also der, zu dem er die Ware noch loswird – darf der Händler bis auf zehn Prozent des Einkaufswerts hinuntergehen. Unter bestimmten Bedingungen kann die Abschreibung sogar noch üppiger ausfallen: „Wird unverkäufliche Ware für wohltätige Zwecke gespendet, kann ein Abgabepreis von null angesetzt werden“, heißt es in den Hilfe-Details.
Dann kann der Händler seine Ausgaben für den Kauf der Saisonware vollständig als Fixkosten ansetzen – neben anderen Positionen wie Miete, Versicherungsprämien und Leasingraten.
Der Umgang mit Saisonware ist jetzt anders
„Selbst zu versuchen, die Ware an die Kundin oder den Kunden zu bringen, macht nur Sinn, wenn der Händler ohne den bürokratischen Aufwand, den der Hilfsantrag mit sich bringt, Liquidität will oder davon ausgeht, dass er noch mehr als den Einkaufspreis erzielt“, heißt es beim Textilverband BTE.
Ansonsten werden viele die Posten jetzt maximal abschreiben, die Zuschüsse vom Staat nehmen und dann zum Restwert verramschen. Nur Modeketten, die wegen der Umsatzgrenze bei 750 Millionen Euro nicht in den Genuss der Überbrückungshilfe kommen, dürften mehr Ware einlagern.
Zu welchen Preisen die Wintermode wiederum in Outlet-Centern angeboten wird, bleibt abzuwarten. Viel wird es nicht sein, wird in den kommenden Monaten doch kein Mangel an unverkaufter Winterware herrschen.
Der Umgang mit Saisonware ist eine der zentralen Neuerungen der Neuauflage der Überbrückungshilfe – und hat bereits in den vergangenen Wochen für viel Verwirrung in der Branche gesorgt. In den am 19. Januar vorgestellten Eckpunkten hieß es dazu: „Einzelhändler sollen nicht auf den Kosten für Saisonware sitzen bleiben, die aufgrund der angeordneten Geschäftsschließung nicht mehr oder nur mit erheblichen Wertverlusten verkauft werden konnte.“ Entsprechende Warenabschreibungen könnten zu 100 Prozent als Fixkosten zum Ansatz gebracht werden. Diese Fixkosten würden dann je nach Umsatzausfall bis zu 90 Prozent vom Staat ersetzt.
Doch es gab zunächst eine wichtige Einschränkung: Das Unternehmen muss im Jahr 2019 Gewinn und im Jahr 2020 Verlust gemacht haben. So sollte Missbrauch verhindert werden. Diese Einschränkung führte bei all jenen Händlern für Bestürzung, die zwar das Lager voll mit Bekleidung im Wert von mehreren Hunderttausend Euro haben, aber es 2020 trotz aller Widrigkeiten noch knapp in die Gewinnzone schafften. Diese Bedingung wurde gestrichen.
Nun soll Missbrauch durch mehr Bürokratie verhindert werden. Jeder Händler hat „umfassende Dokumentations- und Nachweispflichten für den jeweiligen Verbleib beziehungsweise die Wertentwicklung der Waren bis zum Zeitpunkt der Schlussabrechnung“, heißt es. Er muss genau belegen, dass er die einmal abgeschriebene Ware nicht doch noch zu einem höheren Preis verkauft.
Überbrückungshilfe III gilt nicht nur für den Handel
Die Überbrückungshilfe III ist nicht nur für Einzelhändler gedacht. Wie viel der von Corona-Beschränkungen betroffene Unternehmer von seinen Fixkosten tatsächlich ersetzt bekommt, hängt vom Umsatzeinbruch im Fördermonat gegenüber dem Vergleichsmonat des Jahres 2019 ab. Bei einem Einbruch von mehr als 70 Prozent sind es bis zu 90 Prozent.
Bei einem Umsatzrückgang zwischen 50 und 70 Prozent werden bis zu 60 Prozent der förderfähigen Fixkosten ersetzt, bei einem Rückgang zwischen 30 und 50 Prozent kommt der Staat für bis zu 40 Prozent der Fixkosten auf.
Monatlich bis zu 1,5 Millionen Euro werden von den zuständigen Stellen der Länder ausgezahlt – Geld, das nicht zurückgezahlt werden muss. Bislang waren maximal 500.000 Euro pro Monat möglich. Für alle vom Shutdown betroffene Unternehmen sind die Monate November 2020 bis Juni 2021 relevant.
Die ersten Abschlagszahlungen mit Beträgen von bis zu 100.000 Euro pro Monat oder insgesamt bis zu 400.000 Euro für die Monate November bis Februar sollen laut Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) bis spätestens zum 15. Februar starten. Die reguläre Auszahlung durch die Länder soll im März beginnen.
Beantragt werden können die Hilfen bis zum 31. August über einen sogenannten „prüfenden Dritten“, in der Regel ist das ein Steuerberater. So sollen eine möglichst „schnelle Antragsbewilligung ermöglicht und Missbrauchsfälle ausgeschlossen“ werden, begründet das Wirtschaftsministerium diesen Weg.
Nur die Betriebskostenpauschale für Soloselbstständige, die sogenannte Neustarthilfe, in Höhe von bis zu 7500 Euro kann jeder direkt beantragen. Alle Informationen finden sich auf der Internetseite www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.
Quelle: Welt News vom 11.2.21