Kategorie: #Region
Die Demokratie und deutsche Verfassung ist wichtig
Rechtliche Vorsorge ab 18 WICHTIG – FÜR JEDEN
WICHTIG für jeden ab 18 J. – Es kann jedem passieren nicht nur für ältere Menschen.
www.notfallordner-vorsorgeordner.de für 27 Euro (inkl. MwSt.)
Wie wichtig die rechtliche Eigenvorsorge durch
#Generalvollmacht oder #Vorsorgevollmacht und zusätzlich durch:
#Betreuungsverfügung
#Patientenverfügung
#Sorgerechtsverfügung
#Testament
#Bestattungsverfügung
ist, wird deutlich, wenn man den Film #Entmündigt vom #WDR sieht
Den Film sehen Sie bei youtube über den Link:
https://www.youtube.com/watch?v=48QvbZvfVfs
#Casting ab 40
#Modelcasting ab40 ! BITTE TEILEN-Vielleicht möchte ein(e) Freund(in) teilnehmen!
https://blog.forum-55plus.de/index.php/2016/01/20/casting-ab-40/
Models gesucht – weiblich, Ü40 und viel Spaß an Mode!
Am Samstag, den 23.01.2016 fndet im DT.01, der Tanzschule am Deutschen Theater,
Adresse: Adolf-Kolping-Straße 10, 80336 München
zum siebten Mal das große Model- Casting für die Modenschauen auf Deutschlands größter 50plus Messe statt:
Um 10 Uhr startet das Casting in der Adolf-Kolping Straße 10.
Selbstbewusst, sexy und voller Schwung.
Das sind Frauen ab 40. Die Modenschauen auf
Deutschlands größter 50plus Messe lassen daran keinen Zweifel.
Die Geschäftsführerin der „Die 66“, Doris Lulay, ist sich sicher, dass das Erfolgskonzept der Modenschauen gerade auch mit dem Konzept des Model- Castings zusammenhängt: „20-jährige Models mit Konfektionsgröße Zero, die Modetrends für Damen ab 40 präsentieren, sind nicht authentisch.
Wir wollen zeigen, dass die natürliche Schönheit, der Charme und der Stil von reiferen Frauen mindestens
genauso attraktiv sind.
Und das ist genau das, was die Besucher an unseren Modenschauen so begeistert!“ Aufgefordert sind alle Damen ab 40 mit einer Kleidergröße 38 bis 46, einer Körpergröße
von mindestens 170 cm, Bewegungstalent und Charme.
Die Jury, die sich aus den Modefrmen, der Tanzschule am Deutschen Theater und dem Veranstalter MT Konzept zusammensetzt, wählt in drei Runden die 10 Gewinnerinnen aus.
Diese werden für die Auftritte von Profs geschminkt
und erhalten eine Aufwandsentschädigung von 400 Euro. Moderiert werden die Modenschauen von Sat 1 Bayern. Moderator Ralf Exel führt durchs Programm.
Wer Lust hat dabei zu sein, kann ohne Vorab-Anmeldung einfach zum Casting kommen.
Wichtig: Vorher die Trainingstermine checken.
Die 10 Gewinnerinnen müssen an diesen Tagen
Zeit haben:
Sonntag, 07.02., 12:00 – 15:00 Uhr
Sonntag, 06.03., 12:00 – 15:00 Uhr
Sonntag, 20.03., 12:00 – 15:00 Uhr
Sonntag, 03.04., 12:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag, 07.04., 17:00 – 20:00 Uhr
Freitag – Sonntag, 08. – 10.04., 08:00 – 17:00 Uhr
Maischberger #Ohne #Vollmacht sind Sie entmündigt
Eine rechtliche Vorsorge durch einen #Notfallordner mit Genaralvollmacht bzw. Vorsorgevollmacht eine Mindestvorsorge.
Warum dies so notwendig ist, wurde in einer Diskussion bei Maischberger sehr deutlich:
Menschen bei Maischberger: Entmündigt – Haben Betreuer zu viel Macht?
Das Video von Maischberger „Entmündigt“ ist sehr interessant.
https://www.youtube.com/watch?v=lDYIKKuAfck
TIPP: Der #Notfallordner – #Vorsorgeordner bietet eine komplette Übersicht (140 Seiten, 15 Register) inkl. Formularmuster zum Preis von 27 € inkl. MWSt.
Bestellung bei www.notfallordner-vorsorgeordner.de
Die #Senioren #App jetzt auch für #android #Smartphone und #windows smartphone
Heute Morgen wurde die #Senioren #APP auch für das Android – Smartphone von Google play veröffentlicht.

Nachdem die App für das iphone vor einigen Tagen beim Apple STORE veröffentlicht wurde, wurde mit dem heutigen Tag die App auch für das Android Smartphone und windows smartphones freigeschalten.
App bei Goolge play store über die Internetanschrift:
https://play.google.com/store/apps/details?id=com.app.p8339GJ
App bei Microsoft Windows smartphones:
https://www.microsoft.com/de-de/store/apps/forum-55plusde/9nblggh6c35t
Die App bietet ein vielfältiges Informationsportal für die #Generation 55plus und wird auch in den kommenden Monaten weiter ausgebaut.

Derzeit bietet die App neben vielfältigen Informationen über die Themen:
- – Computer
- – Smartphone, iphone & ipad
- – Freizeit (Urlaub, Mode, sex im Alter, Stars von gestern
- – Gesundheit (Demenz, Besser sehen, Zähne, Darmkrebsvorsorge, Gelenkerkrankungen, Herzerkrankungen, Notfallvorsorge
- – Soziales (Renten, Minijob, Rentner in Thailand, Markus Lanz)
- – Finanzen
- – Steuern (Einkommensteuer, Erbschaftsteuer)
- – Wohnen (Barrierefrei)
- – Sicherheit (im Straßenverkehr)
- – Pflege (Pflege, Kinästhetik, Pflegeversicherung)
auch die Anbindung an Internetseiten der sozialen Netzwerke FACEBBOK, twitter und google.plus.

Darüber hinaus sind interessante Filme bei youtube zu den o.g. Themen direkt abrufbar.

Mit über 500 regionalen Seiten sind rund 260 Städte in allen Bundesländern angebunden. Die App wurde speziell für die 4 Zielgruppen der Generation 55plus:
- – ab 55
- – Rentenbeginners
- – Rentner mit Handicap
- – Live slowly
entwickelt.
Der weitere Ausbau wird in den kommenden Wochen erfolgen.
Rentenversicherung informiert über Erwerbsminderung
Eine schwere Krankheit oder auch ein Unfall kann das Leben völlig verändern: Betroffene Menschen büßen möglicherweise ihre Gesundheit ein, müssen im Beruf kürzer treten oder sogar ihre bisherige Tätigkeit aufgeben. Wie die Absicherung in diesem Fall aussieht, erklärt die Deutsche Rentenversicherung Nord in vielen Vorträgen zur Rente wegen Erwerbsminderung.
In Lübeck findet beispielsweise am 7. September 2015, um 16.30 Uhr bei der Deutschen Rentenversicherung Nord in der Auskunfts- und Beratungsstelle Lübeck, Ziegelstraße 150.
Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt den Betroffenen entweder eine halbe oder volle Rente wegen Erwerbsminderung – je nach dem körperlichen Leistungsvermögen.
Wenn Versicherte weniger als drei Stunden täglich arbeiten können, wird die volle Erwerbsminderungsrente. Wer noch drei Stunden, aber doch weniger als sechs Stunden arbeiten kann, bekommt die halbe Rente. Findet sich allerdings kein Arbeitsplatz, gibt es sogar die volle Rente. Im Vortrag wird auch erklärt, wie lange eine Rente wegen Erwerbsminderung gezahlt wird, wann sich ein zusätzliches Einkommen auf die Höhe der Rente auswirkt und wann Versicherte mit Abschlägen rechnen müssen.
Die Veranstaltung dauert zwei Stunden und ist kostenlos. Interessierte melden sich bitte per Mail:beratungsstelle-in-luebeck@drv-nord.de oder telefonisch unter folgender Nummer: 0451485-25450, Fax 0451/485-25455 oder über das kostenlose Servicetelefon 0800/100048022 an. Eine Anmeldung ist erforderlich!
Wenn beide Eltern versterben – #Sorgerechtsverfügung
Bitte an Freunde bei Facebook <teilen>
OMA´s, Opa´s, Eltern und Verwandte von minderjährigen Kindern – Aufgepasst
Wenn Kinder ihre Eltern durch einen Verkehrsunfall verlieren, dann bricht für die Kinder eine Welt zusammen.
Wenn sie dann noch über einen gewissen Zeitraum in ein Heim kommen, dann ist es doppelt schlimm.

Andrea und Thomas K, waren glücklich verheiratet und hatten zwei Töchter. Vor etwa drei Jahren wollte das Ehepaar nach Oberhausen zum Shoppen und hatten deshalb beide Kinder bei Oma & Opa abgegeben.
Auf dem Rückweg hatten die Eltern einen tödlichen Verkehrsunfall. Für Oma, Opa und die Kindern ist eine Welt zusammengebrochen.
Das Sorgerecht hatten neben den Großeltern auch die Paten von den Kindern beantragt. Für das Jugendamt war es schwer eine Entscheidung zu treffen, wo die Kinder zunächst bleiben sollten.
Alle Beteiligten wollten die Kinder und das Jugendamt musste die Entscheidung an dem Gericht überlassen. Für das Jugendamt gab es keine Alternative. Die beiden Kinder mussten zunächst in einem Heim untergebracht werden. Wenn das Jugendamt anders gehandelt hätte, wäre ggf. eine Person bevorteilt worden.
Wie schlimm dies für die Kinder war, kann sich sicherlich jeder vorstellen. Da keine #Sorgerechtsverfügung von den Eltern erstellt worden war, konnte das Jugendamt jedoch nicht anders handeln.
Was ist eine #Sorgerechtsverfügung?
Bei wikipedia ist folgende Definition beschrieben:
„Eine Sorgerechtsverfügung ist im deutschen Familienrecht ein auf einer Willenserklärung beruhender Rechtsakt, durch den ein Elternteil seinen Willen in Bezug auf die Sorge um sein minderjähriges Kind nach einem eventuellen Ableben kundtut.
Es geht dabei speziell um die Frage, was der erklärende Elternteil sich für sein Kind, für das ihm das Sorgerecht obliegt, im Falle seines Ablebens vorstellt – also um die Frage, von wem sein Kind nach seinem Ableben betreut werden soll.
Die Sorgerechtsverfügung ist im deutschen Rechtssystem nicht konkret durch Gesetz geregelt – fügt sich aber in das Familienrechtssystem ein.“
Die Sorgerechtsverfügung ist von Eltern für jedes einzelne Kind schriftlich festzuhalten. Hierbei sollten nicht nur die Unterbringungsrechte / Sorgerechte erwähnt sein, sondern auch andere Überlegungen einfließen (z.B.: Wer verwaltet das Vermögen für die Kinder, wer soll als 2. Person vorgesehen werden).
Eine Checkliste inkl. einem Muster enthält der #Notfallordner. Der Notfallordner enthält auch zu den Bereichen:
- Generalvollmacht
- Betreuungsverfügung
- Patientenverfügung
- Erbrecht, Erbschaftsteuer, Testament
- Bestattungsverfügung
mit vielen Tipps und Vordrucken, so dass die Vorsorge umfangreich geregelt werden kann.
Der Notfallordner umfasst ca. 140 Seiten und ist zum Preis von 27,– Euro (inkl. MWSt. zuzüglich Porto auf der Internetseite
www.notfallordner-vorsorgeordner.de
bestellbar.
#Ehepaar wird nach 45 Jahren durch Gericht getrennt
Immer wieder erreichen uns Geschichten, die das Leben geschrieben hatte…. Hier eine unfassbare Geschichte…. Bitte <teilen> , so dass alle Deine Freunde es erfahren….. Die Namen und Ortsangaben haben wir verändert:
Das Ehepaar Ruoff lebte über 45 Jahre glücklich verheiratet. Der Ehemann hatte in den letzten 5 Jahren jedoch geistig sehr stark abgebaut.
Seine Ehefrau umsorgte ihn und wurde auch von der Tochter Karin umfangreich unterstützt.
Für diverse Regelungen benötigte die Ehefrau immer wieder die Unterschrift des Ehemannes. Und meistens hatte sie für ihn unterschrieben, bis eines Tages ihr mitgeteilt wurde, dass er selbst unterschreiben muss bzw. ein Bevollmächtigter.
Da ihr Ehemann keine #Vollmachten ausgestellt hatte, musste sie beim #Betreuungsgericht eine Betreuung beantragen. Da sie selbst nicht mehr so fit war, beantragte die Tochter die Betreuung.
Das Gericht setzte in diesem Fall einen beruflichen Betreuer ein. Ab diesem Zeitpunkt begann nun eine Fahrt nach Kanossa:
Zuerst wurde Herr Ruoff in eine Pflegeheim verlegt, da der #Berufsbetreuer der Auffassung war, dass die Ehefrau ihren Ehemann nicht optimal betreuen kann, trotz Unterstützung durch die Tochter.
Zeitgleich eröffnete der Berufsbetreuer ein neues Konto und hatte die Renten von Herrn Ruoff auf das neue Konto umbuchen lassen. Auch die Mieteinnahmen für die vermietete Wohnung wurden umgebucht.
Die Ehefrau und Tochter hatten zwar für das bisherige Konto eine Kontovollmacht, allerdings nicht für das Treuhandkonto.
Frau Ruoff erhielt selbst nur eine Rente über 578,– Euro und musste von ihrer kleinen Rente alle Kosten zunächst selbst tragen. Zum Glück konnte ihre Tochter sie übergangsweise unterstützen.
Nachdem ihre Tochter beim Rechtsanwalt war, erhielt die Mutter weiterhin einen Teilbetrag vom Treuhandkonto aufgrund des Unterhaltsanspruches.
Die Aussicht auf Übernahme der Betreuung durch die Tochter schätzt der Anwalt für sehr gering ein.
Dies wäre vermeidbar gewesen, wenn Herr Ruoff frühzeitig eine #Generalvollmacht erstellt hätte. Leider wurde hier am falschen Platz gespart.
Eine umfangreiche Regelung bietet der Notfallordner
http://www.notfallordner-vorsorgeordner.de
mit über 140 Seiten zu einem Preis von 27,– Euro
#Behinderte und Testament der Eltern
Eltern von Behinderten haben oft verschiedene Sorgen:
- Was passiert, wenn die Eltern durch Demenz oder Unfall nicht mehr geschäftsfähig sind?
- Was passiert, wenn ein Elternteil stirbt und das Kind jahrelang durch Sozialhilfeträger unterstützt wurde? Kann dann der Sozialhilfeträger den Pflichtteil des Erbes einfordern? Muss dann der andere Ehegatte diesen Pflichtteil auszahlen?
- Wie geht es mit dem Kind weiter, wenn beide Eltern verstorben sind?

Die Antworten sind sehr vielschichtig. Zunächst ist eine umfangreiche rechtliche Vorsorge wichtig. Hier ist beispielsweise als Grundlage ein #Notfallordner wichtig, in dem alle wichtigen Dokumente vorhanden sind. Einen umfangreichen Notfallordner gibt es für 27,– Euro. bei www.notfallordner-vorsorgeordner.de
Als rechtliche Vorsorge sollte eigentlich jeder Mensch einen Notfallordner haben, denn ohne rechtliche Vorsorge kann jeder Unfall, Schlaganfall oder Tod schnell zum Fiasko werden.
Wenn Eltern durch Unfall oder Demenz geschäftsunfähig werden, dann sollten die Eltern auf jeden Fall eine Vorsorgevollmacht bzw. eine Generalvollmacht erstellt haben. In dieser Generalvollmacht sollten die Eltern den Wunsch äußern, dass das Kind von der bevollmächtigten Person betreut wird. Die rechtliche Entscheidung wird zwar durch das Vormundschaftsgericht getroffen, allerdings werden Ihre Wünsche geprüft und fließen in die Betreuungsfestlegung ein.
Sofern das Kind minderjährig ist, ist eine Sorgerechtsverfügung empfehlenswert. Auch hier wird Ihr Wunsch geprüft und sehr oft berücksichtigt. Ein Muster und eine Checkliste finden Sie ebenso im Notfallordner von http://www.notfallordner-vorsorgeordner.de
Schwieriger ist die Situation, wenn eines der Eltern stirbt. Im Todesfall haben Kinder nicht nur einen Erbanspruch, sondern auch Anspruch auf einen Pflichtteil. Der Pflichtteil ist die Hälfte des Erbteils. Ein Ausschluss vom Erbe ist nur über das normale Erbe möglich, nicht aber über den Pflichtteil.
Verstirbt eines der Eltern, dann besteht bei einem Kind – wenn die Eltern in Zugewinngemeinschaft gelegt haben – ein Pflichtteilsanspruch von 25 %. Wurde Sozialhilfe für das Kind in Anspruch genommen, wird der Sozialhilfeträger diesen Pflichtteil in der Regel sofort verlangen.
Durch ein spezielles #Behindertentestament kann im Wesentlichen verhindert werden, dass der Sozialhilfeträger den Pflichtteil des Behinderten geltend machen kann.
Um dies möglichst zu verhindern, sollte der Behinderte deutlich mehr erben, als seine Pflichtteilsansprüche wert sind. Denn nur wenn der Behinderte durch die im Testament festgelegten Erbteile und Zuwendungen deutlich besser gestellt wird als durch seine Pflichtteile, wird das Vormundschaftsgericht, sofern die gesetzliche Betreuung angeordnet ist, nach der bisherigen Praxis aller Voraussicht nach von der Geltendmachung der Pflichtteilsansprüche des Behinderten absehen.
Auch wenn beide Eltern versterben, gibt es Lösungsansätze, wenn die Eltern frühzeitig Regelungen festlegen.
Beispiel:
Die Eltern schließen frühzeitig eine Rentenversicherung auf eine Dritte Person ab und vereinbaren, dass diese dritte Person ab dem Tod der Eltern eine mtl. Rente erhält. Natürlich kann nicht vereinbart werden, dass die dritte Person dann mtl. Zusatzleistungen für das behinderte Kind finanziert, allerdings kann diese Dritte Person gewisse Zusatzsachleistungen für das behinderte Kind sponsern.
Hierbei spielt es keine Rolle, ob das behinderte Kind in diesem Vertrag als versicherte Person eingesetzt wird. Wichtig ist, dass bei dieser Form der Vertragsgestaltung folgendes berücksichtigt wird:
1. Als Bezugsberechtigt muss die dritte Person eingesetzt werden.
2. Als Versicherungsnehmer sollte ebenso die dritte Person eingesetzt werden. Hierbei sind die Schenkungssteuerfreibeträge zu beachten, die zwischen 20.000 und 400.000 Euro liegen. Diese Schenkungsteuer ist in dem Moment fällig, in dem die dritte Person Eigentümer des Vertrages ist (also in diesem Beispiel in dem Moment, wo der Geldbetrag in den Vertrag eingezahlt wird).
Eine andere Möglichkeit ist, dass der Geldbetrag an einen gemeinnützigen Verein gezahlt würde. Hier entsteht keine Plicht zur Zahlung einer Erbschaftsteuer bzw. Schenkungsteuer.
3. Als Versicherte Person kann das behinderte Kind gewählt werden. Hierdurch ist sichergestellt, dass die mtl. Rente mindestens so lange gezahlt wird, wie das behinderte Kind lebt.
Zu beachten ist bei diesen Vertragskonstruktionen, dass Vermögensübertragungen sehr frühzeitig geplant werden; in der Regel also möglichst 10 Jahre vor dem Tode der Eltern.
Weitere Informationen finden Sie im übrigen auch bei
https://www.facebook.com/Behinderte.Testament
Ebenso gibt es seit kurzer Zeit bei Facebook einen Erfahrungsaustausch auf der Facebook-Gruppen-Seite:
https://www.facebook.com/groups/Behindertentestament/
Diese Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Dies soll jedoch keine Rechtsberatung sein. Insofern sind Haftungsansprüche ausgeschlossen.*
Ein Fachanwalt für Familien- und Erbrecht kann Ihnen sicherlich auch wertvolle Informationen bieten.