Springers Rache! Wie BILD Faeser zum Abschuss freigab – um die AfD zu retten!

Die BILD hetzt. Die Rechten jubeln. Und die Demokratie steht im Kreuzfeuer.

Ein Beitrag von Werner Hoffmann

Die BILD-Zeitung feuert aus allen Rohren gegen Innenministerin Nancy Faeser – just in dem Moment, in dem das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die gesamte AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ einstuft. Der Zeitpunkt ist kein Zufall – sondern Kalkül.

BILD konstruiert einen Skandal: Faeser habe den Bericht nicht prüfen lassen, sondern auf eigene Faust veröffentlicht – kurz vor dem Regierungswechsel.

Doch was nach „Enthüllung“ klingt, ist in Wahrheit eine gezielte mediale Kampagne, um die AfD zu entlasten und den Verfassungsschutz zu diskreditieren.

Ein Verfassungsschutzbericht ist keine Minister-Laune

Der Bericht des BfV basiert auf jahrelanger Beobachtung, gerichtsfesten Belegen und wurde rechtsstaatlich abgesichert.

Dass Faeser keine politische Einflussnahme ausübte, ist korrekt – und gerade deshalb verzichtete sie auf Änderungen durch ihr Ministerium.

BILD dreht diese Neutralität nun um – zur angeblichen Fahrlässigkeit.

Springer unter US-Kontrolle – Interessen statt Aufklärung

Was die BILD verschweigt:

Ihr Mutterkonzern, die Axel Springer SE, gehört mehrheitlich der US-Investmentfirma KKR.

Diese hält enge Verbindungen zur republikanischen Rechten, zu Öl- und Gasinteressen und zu Netzwerken, die mit der AfD ideologisch sympathisieren.

Dass jetzt ausgerechnet KKR-Medien Stimmung gegen den Verfassungsschutz machen, ist kein Zufall – sondern Teil einer größeren Strategie:

Die Destabilisierung der deutschen Demokratie, die Schwächung grüner und progressiver Kräfte, und die Rehabilitierung rechtsextremer Parteien wie der AfD.

BILD verteidigt die Falschen – und greift die Demokratie an

Statt die AfD in ihrer demokratiefeindlichen Radikalität zu benennen, stellt BILD sie als Opfer politischer Willkür dar.

Die Attacke gegen Faeser ist nicht nur ein Angriff auf eine Ministerin – sie ist ein Frontalangriff auf den Rechtsstaat.

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Wenn eine Zeitung im Dienste globaler Investoren politische Beamte diffamiert, um rechtsextreme Netzwerke zu schützen, dann hat das nichts mehr mit Journalismus zu tun. Das ist Propaganda im Dienste der Mächtigen.

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Fazit: Wer BILD liest, sieht nicht die Wahrheit – sondern einen Plan

Der „Skandal Faeser“ ist konstruiert.

Die Einstufung der AfD als rechtsextremistisch ist gerechtfertigt, juristisch solide und überfällig.

Dass Springer und KKR daraus ein Medienspektakel machen, dient einem einzigen Zweck:

die AfD zu normalisieren und Deutschland zu spalten.

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Springer, KKR, Merz, AfD – sie alle spielen auf Zeit. Aber die Demokratie darf nicht verlieren.

Wer meint man kann
Kakteen umarmen und daran wie an einem Eis lecken,
der sollte sich vorher umschauen, wer im Hintergrund die Motivation dazu schürt und was die Folgen sind.

#NancyFaeser #Verfassungsschutz #AfD #BILDkampagne #KKR

Jetzt reicht’s! AfD offiziell rechtsextrem – Wann zieht die CDU die Notbremse?

Ein Beitrag von

Martin Hoffmann.

AFD – gesichert Rechtsextrem!

Das ist ein historischer Moment – und er verlangt eine klare Antwort.

1952 verbot die Regierung unter Konrad Adenauer die SRP, eine Partei, die NS-Ideologie fortführen wollte. 1956 folgte das Verbot der KPD, weil sie die Demokratie durch eine Diktatur ersetzen wollte. In beiden Fällen stellte sich die CDU Deutschlands entschlossen vor unsere Verfassung.

Heute brauchen wir diesen Mut wieder.

Die AfD will unser Land verändern – nicht verbessern, sondern zurückführen in ein Denken der Ausgrenzung und autoritären Kontrolle. Sie will nicht Teil der Demokratie sein, sie will sie überwinden.

Ich hoffe, dass die CDU diese Verantwortung erkennt. Dass sie sich an Adenauer erinnert. Und dass sie – zusammen mit anderen staatlichen Akteuren – den Weg für ein Verbotsverfahren bereitet.

Nicht aus Parteitaktik. Sondern aus Prinzip.

#afdverbotjetzt

#AfDverbotJetzt #RechtsextremismusStoppen #DemokratieVerteidigen #NieWiederFaschismus #CDUinDerPflicht

RAUS AUS DEM DIENST? AfD-Beamte jetzt unter Beschuss!

AfD-Mitglieder im Staatsdienst werden jetzt überprüft

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann
– Demokratie der Mitte, weil Extremflügel das Land zerstören. –
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Nach der offiziellen Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch durch das Bundesamt für Verfassungsschutz ziehen erste Bundesländer Konsequenzen: Hessen und Bayern kündigten an, die Tragbarkeit von AfD-Mitgliedern im Staatsdienst zu prüfen – besonders bei der Polizei.

Hessens Innenminister Roman Poseck betonte gegenüber der Bild-Zeitung, dass Beschäftigte im öffentlichen Dienst uneingeschränkt zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen müssten. Auch Bayerns Innenminister Joachim Herrmann sieht Handlungsbedarf. Beide kündigten eine rechtliche Überprüfung möglicher Konsequenzen für AfD-Mitglieder in Polizei und Verwaltung an.

AfD als rechtsextrem eingestuft

Der Verfassungsschutz hatte Ende April 2025 nach jahrelanger Beobachtung die AfD offiziell als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Begründet wird dies mit der Missachtung der Menschenwürde und einer klar extremistischen Grundausrichtung. Die AfD kündigte rechtliche Schritte gegen die Einstufung an.

Bedenkliche Nähe zwischen Polizei und AfD

Schon vor der offiziellen Einstufung gab es massive Kritik an AfD-Mitgliedern in Polizeidiensten. Uli Grötsch, Polizeibeauftragter des Bundestags, bezeichnete 2024 die Nähe von Polizei und AfD als besorgniserregend. Er forderte verpflichtende Schulungen für Polizeibeamte im Umgang mit rechtsextremen Tendenzen.

Eine 2024 veröffentlichte Studie zeigte, dass ein erheblicher Teil der Polizeibediensteten chauvinistische Einstellungen vertritt oder Asylsuchende abwertet. Recherchen von Stern und RTL ergaben, dass mindestens 193 Verfahren gegen Polizeibeamte wegen rechtsextremer Gesinnung oder Verschwörungsideologien laufen – die Dunkelziffer dürfte weit höher liegen. Bundesweit wurden seit 2020 über 570 Beamte in diesem Zusammenhang auffällig. In NRW und Berlin fehlen bislang präzise Kategorisierungen der Verfahren.

Entlassung rechtlich schwierig

Ein pauschaler Ausschluss von Beamten allein wegen der AfD-Mitgliedschaft ist rechtlich kaum haltbar. Zwar verpflichtet das Beamtenrecht zur aktiven Verteidigung der Verfassung, jedoch reicht die bloße Parteizugehörigkeit nicht aus, um ein Dienstvergehen festzustellen. Entscheidend ist eine Einzelfallprüfung: Welche Funktion hat die Person? Tritt sie öffentlich für verfassungsfeindliche Inhalte ein? Nimmt sie parteiinterne Ämter wahr?

Zudem ist die juristische Auseinandersetzung um die AfD-Einstufung selbst noch nicht abgeschlossen. Erst ein endgültiges Urteil könnte für Disziplinarmaßnahmen den notwendigen rechtlichen Rahmen schaffen.

#AfDStaatsdienst
#Verfassungsschutz
#PolizeiUndRechtsextremismus
#DemokratieVerteidigen
#Beamtenrecht

AfD-Verbot und die Folgen für AfD-Aktivisten

Ein Beitrag von

Chan-jo Jun.

Die Wahlerfolge der AfD im letzten Jahr basierten darauf, dass sich Landesverbände und Bundespartei klar zum ethnisch völkischen Volksverständnis und damit gegen eine Unantastbare Menschenwürde positionierten.

Selbst wenn in offiziellen Parteiprogrammen gleichzeitig die Geltung der Verfassung behauptet wird, lässt sich das Bundesamt hier nicht blenden.

Für die Einstufung kommt es nicht darauf an, dass jeder und immer verfassungsfeindliche Positionen vertritt, sondern dass diese über lange Zeit und in vollem Bewusstsein geduldet und unterstützt wurden.

Die Strategie der Parteiführung ging nicht auf, in Programmen eine demokratische Fassade zu zeigen und im Wahlkampf Wählen mit rassistischen Positionen zu verführen.

Theresia Crone begleitet das Thema in unserem Team schon seit Monaten und erläutert in diesem Video (und sicher auch gleich auf TikTok) warum die Einstufung plausibel ist und mit hoher Wahrscheinlichkeit auch von einem BVerfG geteilt werden könnte.

Spannend ist jetzt die konkrete Auswirkung auf Mitglieder und Anhänger, da die Unterstützung einer verfassungsfeindlichen Partei mit vielen privaten und beruflichen Aktivitäten kollidiert:

  • Waffenbesitz: In der Regel fehlt bei einer AfD-Mitgliedschaft die Zuverlässigkeit (§ 5 Abs. 2 Nr. 2 WaffenG). Die Waffenbehörden müssen in diesen Tagen etliche Verwaltungsakte erlassen, da sie den materiell rechtswidrigen Zustand nicht lange hinnehmen dürfen.
  • Gewerbeordnung. § 35 GewO sieht Gewerbeuntersagungen bei Unzuverlässigkeit vor. Hier ist eine Abwägung im Einzelfall auch in Bezug auf das ausgeübte Gewerbe nötig.
  • Beamtenrecht. Die beamtenrechtlichen Treuepflichten dürften mit einer Mitgliedschaft kollidieren. Das neue Disziplinarrecht führt dazu, dass die gerichtliche Prüfung jetzt nachgelagert ist, was die Verfahren beschleunigen könnte.
  • Zivilrecht. Muss ein Unternehmen arbeitsrechtlich hinnehmen, dass es Kunden verliert, wenn sie Mitglieder einer extremistischen Partei beschäftigt? Kann das ein Grund für eine außerordentlichen Kündigung sein? Darf man Unternehmen von Vergabeverfahren ausschließen, die jetzt noch AfD-Mitglieder einstellen oder dulden?

Ganz unten hierzu Quellenangabe und das Video zu diesem Artikel.

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Kommentar von Werner Hoffmann

Die fundierte Analyse von Chan-jo Jun verdient breite Aufmerksamkeit – insbesondere weil sie aufzeigt, wie ein systematischer Missbrauch demokratischer Mechanismen durch eine Partei wie die AfD nicht folgenlos bleiben darf.

Wer über Jahre hinweg rassistische, demokratiefeindliche und autoritäre Positionen nicht nur duldet, sondern systematisch zur Strategie macht, stellt sich selbst außerhalb der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.

Dass daraus konkrete Konsequenzen für Mitglieder und Unterstützer folgen, ist keine „politische Willkür“, sondern rechtsstaatlich geboten.

Neben den bereits genannten Bereichen wie Waffenbesitz, Gewerberecht oder dem Beamtenstatus sehe ich noch zahlreiche weitere Praxisfelder, in denen ein AfD-Verbot bzw. die Einstufung als verfassungsfeindlich direkte Auswirkungen haben muss:

  • Jugendarbeit und Vereine: Wer mit Kindern und Jugendlichen arbeitet – ob ehrenamtlich im Sportverein oder hauptamtlich in sozialen Einrichtungen – muss die freiheitlich-demokratische Grundordnung aktiv vertreten. Eine Mitgliedschaft in einer vom Verfassungsschutz beobachteten Partei dürfte hier ein absolutes No-Go sein.
  • Schulen und Kitas: Lehrkräfte, Erzieherinnen und andere pädagogische Fachkräfte haben eine besondere Vorbildfunktion. Die Landesministerien müssen prüfen, ob Personen mit verfassungsfeindlicher Parteizugehörigkeit noch tragbar sind – auch im Hinblick auf das Neutralitätsgebot und das Kindeswohl.
  • Stiftungen und öffentliche Fördermittel: Organisationen, Vereine oder Träger, die AfD-Mitglieder beschäftigen oder selbst ideologisch andocken, sollten konsequent von öffentlicher Förderung ausgeschlossen werden.
  • Vergabe öffentlicher Aufträge: Auch Unternehmen, deren Geschäftsführer oder zentrale Mitarbeitende in einer verfassungsfeindlichen Partei aktiv sind, stehen zu Recht auf dem Prüfstand. Die Verwaltung ist verpflichtet, bei der Vergabe öffentlicher Mittel demokratische Grundsätze zu berücksichtigen.
  • Medizin- und Pflegeberufe: Auch in Berufen mit besonderem Vertrauensverhältnis – wie Ärzten, Psychologen oder Pflegekräften – kann die Nähe zu einer menschenverachtenden Ideologie eine massive Beeinträchtigung des Berufsethos darstellen.

Ein Verbot der AfD oder ihrer Teilorganisationen ist keine „politische Säuberung“, sondern eine notwendige Abgrenzung des Rechtsstaats gegenüber seinen Feinden.

Wer sich – wissentlich und dauerhaft – gegen die Grundlagen unserer Verfassung stellt, kann nicht gleichzeitig deren Schutz in Anspruch nehmen.

YouTube-Video

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Chan-jo Jun – Mitglied im Bay. Verfassungsgerichtshof und Lehrbeauftragter an der Uni Würzburg https://youtu.be/uL3gRShDtHk?si=YcxeLpYJmykWT3bQ

#AfD #AfDVerbot #Verfassungsfeinde #DemokratieSchützen #Grundrechte #Extremismusbekämpfung

AfD-Verbot wäre jetzt richtig

Ein Beitrag von

Daniel Günther – Ministerpräsident von Schleswig-Holstein

Die AfD lässt schon lange keinen Zweifel an ihrer verfassungsfeindlichen Gesinnung,

weswegen sie bereits in drei Ländern als gesichert rechtsextremistisch gilt.

Dass nun auch die Bundespartei durch den Verfassungsschutz so eingestuft wird,

ist daher keine Überraschung, aber dies bringt Klarheit:

Der Bund muss jetzt zügig ein Verbotsverfahren einleiten, um unsere Demokratie zu schützen.

Die AfD ist eine Bedrohung für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung, und sie gefährdet unseren gesellschaftlichen Frieden.

Die Einstufung der AfD im Bund als gesichert rechtsextremistisch führt hoffentlich auch ihren Wählerinnen und Wählern vor Augen, wie gefährlich diese Partei ist. /dg

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Kommentar von

Werner Hoffmann
– Demokratie der Mitte, weil Extremflügel das Land zerstören. –

So hart dieser Satz ist, so klar und deutlich ist dieser Satz.

Wer jetzt noch die AfD wählt:

….. ist kein besorgter Bürger, sondern gesichert rechtsextrem!

….. finanziert durch die Abgabe seiner Stimme eine Partei, die unsere Demokratie zerstören will.

…… ist vielleicht auch ein Freund von Putin und Trump!

AfD-Verbot jetzt

Ein Beitrag von

Ruprecht Polenz CDU.

Wirklich NIEMAND behauptet, dass man die Probleme der Feinde der Demokratie „nur“ durch ein AfD-Verbot lösen könnte.

Aber es würde schon mal helfen, wenn Rechtsextremisten nicht auch noch 12,8 Millionen Euro staatlicher Parteifinanzierung für ihre Wühlarbeit bekämen.

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Ein Kommentar von

Werner Hoffmann
– Demokratie der Mitte, weil Extremflügel das Land zerstören. –

Es ist unglaublich, wie Philipp Amthor hier ein AfD-Verbotsantrag klein redet!

Fakt ist, dass Parteien, die sich gegen die Demokratie stellen, so lange von unseren Steuergeldern finanziert werden, bis die AfD verboten wird.

Irrsinn: Wir deutsche Steuerzahler finanzieren

  • eine rechtsextreme Partei, die gegen die deutsche Demokratie ist
  • rechtsextreme Politiker, damit sie weiter gegen die Demokratie zündeln,
  • rechtsextreme YouTuber, die Mitarbeiter von Politikern im Bundestag sind (z.B. bei Alice Weidel)
  • „Mutmaßliche“ rechtsextreme Spione aus China, die im EU-Parlament bei einem Herrn Krah waren.

Wollen wir wirklich weiter jährlich rund 13 Millionen ausgeben, damit unserer Demokratie geschadet wird?

#AfDVerbot, #Philipp #Amthor,

Putinknechte müssen zusammenhalten

Ein Kurzbeitrag von

Ruprecht Polenz CDU.

Kommentar von

Werner Hoffmann
– Demokratie der Mitte, weil Extremflügel das Land zerstören. –

Wirklich schlimm, wie Wagenknecht für einen Putinknecht sich verhält…. Nun eine Gemeinschaft, die hier gleich sichtbar wird.

Putinknechte müssen zusammenhalten

Ein Kurzbeitrag von

#Ruprecht #Polenz CDU.

Kommentar von

Werner Hoffmann
– Demokratie der Mitte, weil Extremflügel das Land zerstören. –

Wirklich schlimm, wie Wagenknecht für einen Putinknecht sich verhält…. Nun eine Gemeinschaft, die hier gleich sichtbar wird.

Meinungsumfrage oder Meinungsmanipulation?

Wenn Meinungsumfragen im Fernsehen zur Manipulation genutzt werden können

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann
– Demokratie der Mitte, weil Extremflügel das Land zerstören. –

Zum Vorlesen

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Vorsicht bei Meinungsumfragen im Fernsehen – https://youtu.be/SKlo_Q1KAkI?si=-whPtmIYxfvvSeEp

Ein kritischer Blick auf Zuschauerumfragen im Fernsehen

Wer kennt diese oder ähnliche Umfragen nicht, so wie sie in n-tv jeden Tag stattfinden?

Sie wirken demokratisch, spontan und volksnah – die Telefonumfragen im Fernsehen. „Sollte Politiker X Minister werden?“ oder „Brauchen wir ein Tempolimit?“ heißt es dann bei Sendern wie n-tv oder Bild-TV. Die Zuschauer sollen anrufen und mitbestimmen. Klingt nach direkter Demokratie? Ist es aber nicht. Im Gegenteil: Es könnte sich um gezielte Meinungslenkung durch manipulierbare Stimmungsmache handeln.

Repräsentativ? Sicher nicht.

Denn diese sogenannten „Umfragen“ sind weder repräsentativ, noch besonders sicher vor Missbrauch.

Die Teilnahme kostet meist 50 Cent – ein scheinbar hoher Aufwand für Manipulateure.

Doch genau das ist der Trugschluss:

Wer bereit ist, rund 2.500 Euro zu investieren, kann bereits mit 5.000 Anrufen rund die Hälfte eines Abstimmungsergebnisses beeinflussen.

Und das in einer Sendung, die von Hunderttausenden gesehen wird.

Manipulation leicht gemacht

Technischer Schutz?

Fehlanzeige.

Zwar wird die Anrufernummer gespeichert, doch eine gezielte Beeinflussung mit wechselnden Rufnummern über VoIP-Anlagen oder automatisierte Skripte ist kein Hexenwerk mehr.

Gerade in Zeiten von Deepfakes und Social Bots sollte man sich nicht der Illusion hingeben, dass TV-Umfragen immun gegen Manipulation wären.

Keine Transparenz

Hinzu kommt:

Es fehlt jegliche Transparenz.

Weder gibt der Sender an, wie viele Anrufe eingegangen sind, noch, ob Mehrfachteilnahmen aussortiert werden.

Die Zahlen stehen auf dem Bildschirm – und wirken wie ein Stimmungsbild der Bevölkerung.

Dabei weiß niemand, ob nicht ein einzelner Akteur mit genügend Geld und technischer Expertise den Ausschlag gegeben hat.

Fazit

TV-Umfragen dieser Art sind keine Werkzeuge demokratischer Partizipation, sondern potentiell gefährliche Instrumente zur emotionalen und medialen Manipulation.

Sender wie n-tv täten gut daran, entweder vollständige Transparenz zu schaffen – oder dieses Format zu überdenken.

Beispiel zum Thema „AfD-Verbot: Ja oder Nein“

Annahmen:

Zu Beginn einer Umfrage wären erheblich mehr Anrufe für ein AfD-Verbot.

Kurze Zeit später würde die Mehrheit gegen ein AfD-Verbot stimmen.

Die Anzahl der Anrufe ist nicht genannt.

Annahme:

Geht man von 10000 Anrufe aus und es waren zu Beginn

– 56 % für ein AfD-Verbot (5600 Anrufe)

– und 44 % gegen ein AfD-Verbot (4400 Anrufe)

  • Insgesamt: 10.000 Anrufe

dann könnte durch einen Einsatz von 2.500 Euro (=5.000 Anrufe) gegen ein AfD-Verbot

das Ergebnis wie folgt verändert werden:

-5.600 Anrufe = 37,33 %

-9.400 Anrufe = 62,67 %

Insgesamt: 15.000 Anrufe

Mit einem Betrag von 2.500 Euro könnte das Ergebnis also völlig verfälscht werden.

Und ich bin mir ziemlich sicher, dass bei bestimmten Themen diese Meinungsumfragen manipuliert werden.

Warum diese Umfragen nichts bedeuten sollten und sogar von einem verantwortungsvollen Sender nicht gemacht werden sollten.

Wie oben beschrieben, können durch minimale Geldeinsätze die Umfragen schnell gedreht werden.

Hinzu kommt, dass bestimmte Sender – wie zum Beispiel n-tv – vor allem von wirtschaftsnahen Personen gesehen werden. Dadurch kann allein schon die Zusammensetzung der Zuschauerschaft dazu führen, dass Umfrageergebnisse stark vom tatsächlichen Bevölkerungsdurchschnitt abweichen.

#Meinungsumfrage
#Manipulation
#Medienkritik
#nTV
#Demokratie

JETZT IST ES AMTLICH! VERFASSUNGSSCHUTZ STUFT AfD ALS FEIND DER DEMOKRATIE EIN – WANN FOLGT DAS PARTEIVERBOT?

Ein Beitrag von Werner Hoffmann

Am 2. Mai 2025 ist eine politische Zäsur eingetreten:

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die gesamte AfD nicht mehr nur als Verdachtsfall, sondern offiziell als gesichert rechtsextremistisch eingestuft.

Damit bestätigt der Inlandsgeheimdienst, dass die Partei systematisch gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung arbeitet – mit einem Weltbild, das ganze Bevölkerungsgruppen ausgrenzen und entrechten will.

Im Fokus der Behörde steht insbesondere das „ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis“, das in der Partei dominiert.

Dieses widerspreche, so der Verfassungsschutz, fundamental dem Prinzip der Menschenwürde.

Deutsche mit Migrationsgeschichte – vor allem aus muslimisch geprägten Ländern – würden durch die AfD als Bürger zweiter Klasse betrachtet.

Ausschlaggebend für die neue Bewertung war ein über 1.100 Seiten starkes Gutachten des BfV, das interne Parteiunterlagen, Reden, Social-Media-Aktivitäten sowie Erkenntnisse aus dem Bundestagswahlkampf auswertete.

Die Vizepräsidenten des Verfassungsschutzes erklärten, dass zentrale Aussagen führender AfD-Vertreter eindeutig menschenfeindlich seien.

Die Innenministerin Nancy Faeser sprach von einem „klaren und eindeutigen“ Urteil und warnte:

„Die AfD verletzt aktiv die Würde von Menschen und fördert ein völkisches, rassistisches Weltbild.“

In mehreren Bundesländern – etwa Thüringen und Sachsen – wurden bereits zuvor einzelne Landesverbände als rechtsextrem eingestuft.

Der nächste Schritt: das Parteiverbot

Die entscheidende Frage lautet nun: Wann folgt das längst überfällige Parteiverbot? Denn mit der neuen Einstufung sinkt die Hürde für weitergehende Maßnahmen.

Ein Verbotsverfahren kann von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht beantragt werden. Und: Die Beweise liegen nun klar auf dem Tisch.

Ein Verbot der AfD würde nicht nur die Beobachtung erleichtern, sondern auch den Entzug der staatlichen Parteienfinanzierung ermöglichen. Es wäre ein klares Signal: Wer die Demokratie bekämpft, darf nicht von ihr profitieren.

Alicechen Weidel AfD – Wenn ihr mal etwas nicht passt, dann könnte das auch mal so aussehen

Jetzt ist die Zeit zum Handeln gekommen. Die Demokratie darf ihre Feinde nicht länger gewähren lassen.

Alice Weidel AfD – völlig untragbar in einer Demokratie. Die Lippen könnten gerade das Wort F.CK darstellen. Wer weiß?

#AfDverbotJetzt
#Verfassungsschutz
#Rechtsextremismus
#DemokratieSchützen
#NieWieder

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