Renten-Kehrtwende ab Juli 2026: Minijobber sollen eine zweite Chance bekommen

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann.

www.Renten-Experte.de

Ab dem 1. Juli 2026 soll sich für Millionen Minijobber Entscheidendes ändern. Wer sich früher von der Rentenversicherungspflicht befreien ließ, konnte diese Entscheidung während eines laufenden Minijobs bislang nicht mehr korrigieren. Es galt praktisch: Einmal befreit – in diesem Job gebunden.

Wichtig: Diese Neuregelung ist derzeit vorgesehen, aber noch nicht endgültig als geltendes Recht in Kraft.

Befreiung soll einmalig rückgängig gemacht werden können

Nach dem aktuellen Gesetzesvorhaben sollen Minijobber ihre frühere Befreiung ab dem 1. Juli 2026 einmalig wieder aufheben können.

Das wäre neu. Bislang war eine Änderung während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses nicht möglich.

Geplant ist:

  • Die Aufhebung wirkt nur für die Zukunft,
  • Vergangene Zeiten bleiben beitragsfrei,
  • Bei mehreren Minijobs gilt die Entscheidung einheitlich,
  • Eine spätere erneute Befreiung ist nicht mehr vorgesehen.

Wichtige Klarstellung

Die Befreiung gilt nur für das jeweilige Beschäftigungsverhältnis.

Wird ein Minijob beendet und später ein neuer begonnen, entsteht automatisch wieder Rentenversicherungspflicht. Der Arbeitnehmer kann sich dann neu entscheiden.

Die geplante Änderung betrifft daher vor allem Personen, die in einem noch laufenden Minijob vor Jahren die Befreiung gewählt haben und diese nun korrigieren möchten – ohne kündigen zu müssen.

603 Euro ab 1. Januar 2026

Bereits feststehend ist: Zum 1. Januar 2026 steigt die Minijob-Grenze auf 603 Euro monatlich, da der Mindestlohn erhöht wird. Wer bis zu 603 Euro verdient, bleibt im Minijob.

In der Rentenversicherung besteht weiterhin Versicherungspflicht, sofern keine Befreiung beantragt wird.

Warum das relevant ist

Mit eigenem Beitragsanteil zählt der Monat als vollwertige Pflichtbeitragszeit. Das kann entscheidend sein für die 35-jährige Wartezeit, die 45-jährige Wartezeit, den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente sowie Reha-Leistungen.

Sollte die Gesetzesänderung wie geplant in Kraft treten, eröffnet sie vielen Betroffenen eine echte zweite Chance. Eine individuelle Prüfung des Versicherungsverlaufs bleibt jedoch empfehlenswert.

#Minijob #603Euro #Rentenversicherung #Altersvorsorge #Rentenberatung

Quelle: https://rentenberater.blog/renten-kehrtwende-ab-juli-2026-minijobber-sollen-eine-zweite-chance-bekommen-2/

Teil 8 – Die Überraschung: Warum Vollmachten oft wichtiger sind als Geld

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann – Rentenberater (RDG) – www.renten-experte.de

Nachdem nun vieles geregelt war – die Erwerbsminderungsrente, mögliche Pflegeleistungen und die finanzielle Situation – blieb noch ein Thema übrig, das viele Menschen lange vor sich herschieben.

Dabei kann es im Ernstfall entscheidender sein als Geld oder Versicherungen.

Es geht um Vorsorgevollmachten und Generalvollmachten.

Viele Menschen glauben, dass automatisch die eigenen Kinder oder der Ehepartner entscheiden dürfen, wenn man selbst einmal nicht mehr handlungsfähig ist.
Doch rechtlich ist das nicht so.

Ohne entsprechende Vollmachten kann es passieren, dass ein gerichtliches Betreuungsverfahren eingeleitet wird. Dann entscheidet ein Gericht, wer künftig wichtige Angelegenheiten regeln darf. Das kann sogar eine völlig fremde Person sein.

Deshalb empfahl der Rentenberater Susi, rechtzeitig zwei wichtige Dinge zu regeln.

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Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmt man selbst, wer im Ernstfall Entscheidungen treffen darf.

Zum Beispiel:

  • Gespräche mit Ärzten führen,
  • medizinische Entscheidungen begleiten,
  • mit Behörden kommunizieren,
  • Verträge kündigen oder abschließen,
  • organisatorische Dinge im Alltag regeln.

Gerade bei gesundheitlichen Problemen kann das für Angehörige eine enorme Erleichterung sein.

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Generalvollmacht

Eine Generalvollmacht geht noch weiter.

Sie ermöglicht es einer Vertrauensperson, auch finanzielle und rechtliche Angelegenheiten zu regeln – zum Beispiel gegenüber Banken, Versicherungen oder Behörden.

In vielen Familien übernehmen diese Aufgaben später die Kinder.

Wichtig ist dabei vor allem eines:

Die Vollmacht sollte so formuliert sein, dass sie von Behörden, Banken und Ärzten problemlos akzeptiert wird.

***

Notarielle Beurkundung – oft sinnvoll

Viele Menschen erstellen solche Vollmachten privat.
In manchen Fällen kann jedoch eine notarielle Beurkundung sinnvoll sein.

Gerade wenn später Banken beteiligt sind oder Grundstücke vorhanden sein könnten, erleichtert eine notarielle Vollmacht vieles.

Der Vorteil:
Sie wird von Behörden und Institutionen in der Regel ohne Diskussion anerkannt.

Wenn – wie bei Susi – kein großes Vermögen vorhanden ist, sind die Kosten für eine notarielle Beurkundung meist relativ überschaubar.

Notfallordner
Notfallordner von
www.not-fallordner.de vom Rentenberater und Fachautor Werner Hoffmann

Spezieller Notfallordner von www.not-fallordner.de

Ein ruhiger Blick nach vorne

Nachdem auch diese Dinge geregelt waren, hatte Susi das Gefühl, dass ihr Leben wieder etwas geordneter geworden war.

Die wichtigsten Punkte waren nun geklärt:

  • ihre Erwerbsminderungsrente,
  • mögliche Pflegeleistungen,
  • Unterstützung durch ihre Familie,
  • und die rechtliche Vorsorge für den Ernstfall.

Später sagte sie einmal:

„Früher dachte ich, Rentenberatung bedeutet nur Formulare ausfüllen.
Heute weiß ich: Gute Beratung bedeutet, dass jemand den Überblick behält.“

Und manchmal ist genau das der größte Unterschied.

Eine kleine Sorge ging Susi noch durch den Kopf. Dies ist im Teil 9 als Fortsetzung vorhanden.

Zur Vorgeschichte

#Vorsorgevollmacht
#Generalvollmacht
#Betreuungsrecht
#Rentenberatung
#Sozialrecht

KI – generierte Bilder:

*Susi unterschreibt Vorsorgevollmacht am Küchentisch, die beiden erwachsenen Kinder sitzen dabei

**Beratungsszene: Susi bespricht Vollmachten mit Berater, Dokumente auf dem Tisch

***Notar-Szene: Susi unterschreibt, Notar/Notarin mit Unterlagen und Stempel

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Quelle: https://rentenberater.blog/teil-8-die-ueberraschung-warum-vollmachten-oft-wichtiger-sind-als-geld/

Früher in Rente – Aber bitte nicht blind! Die ganze Wahrheit über Sonderbeiträge

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann.

www.Renten-Experte.de

Früher raus aus dem Job – ohne lebenslange Abschläge? Klingt verlockend.

Und ja: Das deutsche Rentenrecht bietet tatsächlich legale Möglichkeiten, um Abschläge bei einem vorgezogenen Rentenbeginn auszugleichen.

Grundsätzlich gilt: Wer vor der Regelaltersgrenze in Rente geht, zahlt 0,3 % Abschlag pro Monat – also 3,6 % pro Jahr – und zwar dauerhaft.

Bei zwei Jahren früherem Rentenbeginn sind das bereits 7,2 %, bei vier Jahren 14,4 %. Diese Kürzungen gelten lebenslang.

Doch es gibt Gestaltungsmöglichkeiten:

1) Sonderzahlungen an die Deutsche Rentenversicherung

Ab dem 50. Lebensjahr können Versicherte zusätzliche Beiträge einzahlen, um Rentenabschläge ganz oder teilweise auszugleichen.

Die Deutsche Rentenversicherung berechnet auf Antrag, welcher Betrag erforderlich ist. Diese Einzahlungen sind oft steuerlich begünstigt und erhöhen die spätere Rente dauerhaft – selbst dann, wenn doch nicht früher in Rente gegangen wird.

2) Wertguthaben / Arbeitszeitkonten

Wer über Jahre Zeit oder Geld ansammelt (zum Beispiel Überstunden oder Gehaltsbestandteile), kann sich vor Rentenbeginn freistellen lassen.

Das Arbeitsverhältnis läuft formal weiter – ohne Rentenabschläge. Allerdings bieten längst nicht alle Arbeitgeber solche Modelle an.

Doch hier endet die einfache Betrachtung. Denn ob sich Sonderbeiträge oder Wertguthaben wirklich lohnen, hängt von weit mehr Faktoren ab:

  • dem persönlichen Gesundheitszustand,
  • der statistischen Lebenserwartung,
  • der Frage, ob der Ehepartner im Todesfall überhaupt Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung hat,
  • wo die Krankenversicherung im Alter besteht (KVdR oder freiwillig versichert),
  • wie hoch das gesamte Einkommen in der Rente ist,
  • dem Risiko einer frühen Pflegebedürftigkeit,
  • möglichen steuerlichen Auswirkungen,
  • und nicht zuletzt der Frage, ob eine Erbschaft zu erwarten ist oder Vermögen anderweitig eingesetzt werden sollte.

Gerade hohe Sonderzahlungen können schnell sechsstellige Beträge erreichen. Dieses Kapital ist dann unwiderruflich im System gebunden. Es steht nicht mehr flexibel für Pflege, Immobilienanpassung oder familiäre Unterstützung zur Verfügung.

Werner Hoffmann Rentenexperte - www.Renten-Experte.de

Deshalb darf bei aller Euphorie über „Renten-Hacks“ das Ziel nicht aus den Augen verloren werden:

Ob es sich lohnt, eigene Sonderbeiträge zu bezahlen, hängt von vielen individuellen Faktoren ab, die unbedingt geprüft werden müssen. Hilfreich ist dieser Check durch einen unabhängigen Rentenberater.

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Quelle: https://rentenberater.blog/frueher-in-rente-aber-bitte-nicht-blind-die-ganze-wahrheit-ueber-sonderbeitraege/

Tipp vom Rentenberater bei Witwenrente – Teil 2: Die gesetzlichen Grundlagen und was sich ab 2025 ändert

Ein Beitrag von Renten-Experte (Sachkundeprüfung Rentenberater nach RDG (Theor.)) Werner Hoffmann

Viele Witwen und Witwer wundern sich, warum ihre Hinterbliebenenrente plötzlich kleiner ausfällt. Oft liegt der Grund nicht bei den Betroffenen, sondern im Gesetz: im Sozialgesetzbuch VI (SGB VI). Hier ist genau geregelt, wer Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente hat – und wie Einkommen angerechnet wird.


Gesetzliche Grundlage

Die wichtigsten Paragrafen sind § 46 und § 97 SGB VI. § 46 bestimmt, wer Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente hat, § 97 regelt die Einkommensanrechnung.

Seit der Reform zum 1. Januar 2002 unterscheidet die Rentenversicherung zwischen alter und neuer Witwenrente.

  • Wer vor 2002 geheiratet hat und dessen Partner vor 2002 starb, fällt unter das alte Recht.
  • Alle anderen unterliegen dem neuen Recht – mit deutlich strengeren Anrechnungen.

Alter vs. neue Witwenrente

Bei der alten Witwenrente blieb vieles anrechnungsfrei, etwa Teile der betrieblichen Altersversorgung. In der neuen Variante werden fast alle Einkünfte berücksichtigt – auch Löhne, Betriebsrenten oder Abfindungen. Dazu kommt: Der Rentensatz wurde von 60 % auf 55 % gesenkt.


Einkommensanrechnung

Die Berechnung erfolgt in drei Schritten:

  • Pauschale Abzüge (40 % bei Arbeit, 14 % bei Renten),
  • Abzug des Freibetrags (ab Juli 2025 → 1 076,86 €, bundesweit einheitlich),
  • 40 % des verbleibenden Betrags werden auf die Rente angerechnet.

Beispiele dazu findest du im Artikel auf meinem Blog.


Änderungen ab Juli 2025

Ab 1. Juli 2025 gelten bundesweit einheitliche Freibeträge, Ost-/West-Unterschiede fallen weg. Doch das System bleibt komplex – und Fehler kommen häufig vor. Darum sollte jede Rentnerin und jeder Rentner die neue Berechnung prüfen lassen.


Mein Rat

  • Prüfe, ob du unter alte oder neue Witwenrente fällst,
  • Lass deine Einkommensanrechnung regelmäßig kontrollieren,
  • Melde Einkommensänderungen sofort,
  • Hol dir unabhängige Beratung.

Nur so lässt sich vermeiden, dass Geld verloren geht.


Weitere Informationen und persönliche Beratung:
www.renten-experte.de

Nützlicher Zusatz:

www.not-fallordner.de


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Quelle: https://rentenberater.blog/tipp-vom-rentenberater-bei-witwenrente-teil-2-die-gesetzlichen-grundlagen-und-was-sich-ab-2025-aendert/

Witwenrente 2026: Diese Änderungen können Tausende Euro Unterschied machen!

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann
www.Renten-Experte.de

Ab dem Jahr 2026 ändern sich wichtige Rahmenbedingungen bei der großen Witwenrente. Viele Betroffene unterschätzen, wie stark solche Anpassungen die spätere Versorgung beeinflussen können.

Was ist die große Witwenrente?
Die große Witwen- oder Witwerrente kann gezahlt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, zum Beispiel,

ein bestimmtes Mindestalter erreicht ist,
ein minderjähriges Kind erzogen wird,
oder eine eigene Erwerbsminderung vorliegt.

Die große Witwenrente beträgt grundsätzlich 55 % der Rente des verstorbenen Partners. In bestimmten Altfällen (je nach Heiratsdatum und Geburtsjahr) können es 60 % sein.

Was ändert sich 2026?

1) Freibetrag beim eigenen Einkommen
Wenn Witwen oder Witwer eigenes Einkommen haben, wird die Witwenrente unter Umständen gekürzt. Entscheidend ist ein Freibetrag: Nur Einkommen oberhalb dieses Freibetrags wird angerechnet. Da der Freibetrag regelmäßig angepasst wird, kann sich ab 2026 die Kürzung verändern.

2) Höhere Berechnungsgrundlagen durch Rentenanpassungen
Steigen Renten, kann sich auch die Ausgangsbasis für Hinterbliebenenleistungen erhöhen. Wer 2026 erstmals in den Leistungsbezug kommt, startet oft mit einer anderen Grundlage als in früheren Jahren.

3) Altersgrenzen im Blick behalten
Die Altersgrenze für die große Witwenrente wurde schrittweise angehoben. Für neue Fälle ab 2026 können daher strengere Altersvorgaben gelten als früher. Wer diese Grenze noch nicht erreicht, erhält häufig zunächst nur die kleine Witwenrente, die deutlich niedriger ausfallen kann.

Warum ist das so wichtig?
Ob 55 % oder 60 %, ob Einkommensanrechnung oder nicht: Das kann schnell mehrere hundert Euro im Monat ausmachen. Deshalb lohnt sich eine individuelle Prüfung, insbesondere wenn,

unklar ist, ob die große oder nur die kleine Witwenrente greift,
eigenes Einkommen die Leistung mindert,
Heiratsdatum und Geburtsjahr eine Rolle spielen,
die tatsächliche Absicherung im Todesfall konkret berechnet werden soll.

Wer Klarheit will, sollte rechtzeitig prüfen lassen, was im persönlichen Fall wirklich gilt. Hilfreich ist ein Check durch einen unabhängigen Rentenberater, damit Sie die richtige Entscheidung treffen.

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Quelle: https://rentenberater.blog/witwenrente-2026-diese-aenderungen-koennen-tausende-euro-unterschied-machen/

Der Notfallordner für Selbstständige und Handwerker – Warum er existenziell ist

Ein Beitrag von 

Werner Hoffmann.
www.Not-Fallordner.de

Selbstständige und Handwerker tragen eine besondere Verantwortung – nicht nur für sich selbst, sondern häufig auch für Familie, Mitarbeitende, Kunden und laufende Verträge. Fällt der Inhaber plötzlich durch Krankheit, Unfall oder Tod aus, kann ein Betrieb innerhalb kürzester Zeit in eine existenzbedrohende Lage geraten. 

Genau hier wird der Notfallordner zu einem unverzichtbaren Instrument verantwortungsvoller Vorsorge.

Warum ein Notfallordner für Selbstständige unverzichtbar ist

http://www.notfallordner-vorsorgeordner.de

Während Angestellte in vielen Fällen durch Arbeitgeberstrukturen abgesichert sind, hängt bei Selbstständigen fast alles an einer Person. 

Ohne klare Regelungen wissen Angehörige oder Mitarbeitende im Ernstfall oft nicht:

  • welche Verträge bestehen,
  • welche Rechnungen dringend bezahlt werden müssen,
  • welche Bank- und Onlinezugänge erforderlich sind,
  • wer rechtswirksam Entscheidungen treffen darf.

Ein Notfallordner schafft hier Struktur, Orientierung und sofortige Handlungsfähigkeit.

Was ein Notfallordner für Selbstständige und Handwerker enthalten sollte

Notfallordner Selbstständige Handwerker Unternehmer

Ein professioneller Notfallordner geht weit über private Unterlagen hinaus. Für Selbstständige und Handwerker sollten insbesondere folgende Inhalte enthalten sein:

  • persönliche Daten und Notfallkontakte,
  • Vorsorgevollmacht, Bankvollmacht und Unternehmervollmacht,
  • Testament oder Hinweise zur Nachlassregelung,
  • Übersicht aller privaten und betrieblichen Konten,
  • laufende Aufträge, Kunden, Lieferanten und Ansprechpartner,
  • Zugänge zur Buchhaltung und zum Steuerberater,
  • Versicherungen wie Betriebshaftpflicht, Kranken-, Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherung,
  • Miet-, Leasing-, Wartungs- und Dienstleistungsverträge,
  • Informationen zu Mitarbeitenden, Zuständigkeiten und Arbeitsverträgen.

Die Informationen müssen so aufbereitet sein, dass auch fachfremde Personen sie verstehen und nutzen können.

Typische Risiken ohne Notfallordner

www.not-fallordner.de

Fehlt ein strukturierter Notfallordner, zeigen sich in der Praxis immer wieder dieselben Probleme:

  • Konten werden gesperrt und Rechnungen nicht bezahlt,
  • laufende Aufträge können nicht abgeschlossen werden,
  • Mitarbeitende sind handlungsunfähig,
  • Verträge verursachen weiter Kosten,
  • Angehörige sind emotional und organisatorisch überfordert.

Diese Risiken lassen sich durch rechtzeitige Vorsorge deutlich reduzieren.

Der Notfallordner als Teil der finanziellen Vorsorge

Ein Notfallordner ergänzt klassische Vorsorgemaßnahmen wie Altersvorsorge, Rentenversicherung oder Absicherung bei Erwerbsminderung. 

Er sorgt dafür, dass bestehende Versicherungen und Rentenansprüche im Ernstfall auch tatsächlich genutzt werden können.

Gerade für selbstständige Handwerker ist der Notfallordner deshalb kein optionales Extra, sondern ein zentraler Bestandteil unternehmerischer Verantwortung.

Analog, digital oder kombiniert?

Bewährt hat sich in der Praxis eine Kombination:

  • ein physischer Ordner an einem bekannten Ort,
  • ergänzend eine digitale Version mit aktuellen Dokumenten,
  • klare Hinweise, wer Zugriff hat und wo sich der Ordner befindet.

Entscheidend ist nicht das Medium, sondern Aktualität, Verständlichkeit und Zugänglichkeit.

Und alleine alles digital zu verwalten, funktioniert nicht. Vollmachten müssen im Original jederzeit griffbereit sein. Und zu oft ändern sich Betriebssysteme oder die Anwendungssoftware, so dass Angehörige keinen Zugriff mehr haben. 

Auch USB-Sticks haben eine begrenzte Haltbarkeit.


Notfallordner und Altersvorsorge gehören zusammen

Ein Notfallordner entfaltet seine volle Wirkung nur dann, wenn auch die finanzielle und rentenrechtliche Situation klar geregelt ist. Gerade bei selbstständigen Handwerkern bestehen häufig Unsicherheiten bei:

  • Rentenversicherungspflicht und Befreiungsmöglichkeiten,
  • freiwilligen Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung,
  • Absicherung bei Erwerbsminderung,
  • betrieblicher und privater Altersvorsorge,
  • Hinterbliebenenabsicherung für Familie oder Partner.

Diese Punkte sollten nicht nur dokumentiert, sondern zuvor fachlich korrekt geklärt werden. Fehler oder Lücken wirken sich im Ernstfall unmittelbar finanziell aus.

Eine spezialisierte Beratung zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu Pflichtbeiträgen für Selbstständige und zu strategischer Altersvorsorge finden Sie unter:

Unabhängiger Rentenberater (RDG)

www.Renten-Experte.de

Dort erhalten Selbstständige und Handwerker eine fundierte Einordnung ihrer rentenrechtlichen Situation – als Grundlage für einen vollständigen und wirksamen Notfallordner.

Resümee

Ein Notfallordner ist kein Zeichen von Pessimismus, sondern von Verantwortung, Weitsicht und Professionalität. Er schützt Familie, Mitarbeitende und den Fortbestand des Unternehmens – und sollte bei Selbstständigen und Handwerkern ebenso selbstverständlich sein wie eine solide Altersvorsorge.

Eine praxisnahe, speziell auf Selbstständige zugeschnittene Lösung finden Sie unter:
www.Not-Fallordner.de

Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar, sondern dient der allgemeinen Information und Vorbereitung.

Quelle: https://notfallordner.blog/der-notfallordner-fuer-selbststaendige-und-handwerker-warum-er-existenziell-ist/

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