Dammbruch verhindert! Demokraten stoppen AfD-gestützten CDU-Migrationsplan im Bundestag

Abstimmung im Bundestag am 31.1.2025

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann
– Demokratie der Mitte, weil Extremflügel das Land zerstören –

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Dammbruch verhindert – #Demokraten stoppen #AfD

Ergänzend ein Song

Dammbruch verhindern — https://youtube.com/shorts/xgtqrHke6-U?si=0sMsWY09YR28QjtN

Am 31. Januar 2025 lehnte der Deutsche Bundestag den Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion zur Begrenzung der Migration ab. Der Entwurf sah unter anderem vor, den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte auszusetzen und die Befugnisse der Bundespolizei zu erweitern. In der namentlichen Abstimmung stimmten 338 Abgeordnete für den Entwurf, 349 dagegen, bei fünf Enthaltungen. 

Besonders hervorzuheben ist das geschlossene Abstimmungsverhalten der SPD und Bündnis 90/Die Grünen, die den Gesetzentwurf einheitlich ablehnten. Auch innerhalb der CDU/CSU und der FDP gab es Abgeordnete, die sich gegen den Entwurf stellten oder nicht an der Abstimmung teilnahmen. So gaben zwölf Unionsabgeordnete, darunter prominente Namen wie Helge Braun und Roderich Kiesewetter, keine Stimme ab. In der FDP-Fraktion gab es zwei Gegenstimmen, fünf Enthaltungen und 16 Abgeordnete, die nicht abstimmten, darunter der frühere Justizminister Marco Buschmann. 

Dieses Verhalten unterstreicht den Mut und das Verantwortungsbewusstsein dieser Abgeordneten, die trotz des Drucks innerhalb ihrer eigenen Reihen und der politischen Landschaft für ihre Überzeugungen eintraten. Sie setzten ein klares Zeichen für eine humane und rechtsstaatliche Migrationspolitik und gegen eine Zusammenarbeit mit der AfD.

Die AfD stimmte nahezu geschlossen für den Gesetzentwurf der Union. Eine Zusammenarbeit oder das Zustandekommen von Mehrheiten mit Unterstützung der AfD birgt erhebliche Gefahren für die demokratische Kultur. Die AfD wird vom Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestuft und verfolgt laut Experten Ziele, die im Widerspruch zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen. 

Wenn demokratische Parteien Gesetze mit Unterstützung der AfD beschließen, riskieren sie, die sogenannte “Brandmauer” gegenüber rechtsextremen Kräften einzureißen. Dies könnte die demokratische Mitte schwächen und extremistische Positionen salonfähig machen. Zudem besteht die Gefahr, dass die AfD dadurch an Legitimität und Einfluss gewinnt, was langfristig die Stabilität und Integrität der demokratischen Institutionen untergraben könnte.

Die klare Abgrenzung von der AfD und die Vermeidung von Mehrheiten, die auf deren Unterstützung basieren, sind daher essenziell, um die demokratischen Werte und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu bewahren. Das Verhalten der SPD, der Grünen und der abweichenden Abgeordneten aus CDU/CSU und FDP bei dieser Abstimmung verdient besondere Anerkennung, da sie standhaft für diese Prinzipien eingetreten sind.

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Nachtrag: Die Details des Gesetzentwurfs und seine Folgen

Nachdem der Bundestag den CDU/CSU-Gesetzentwurf zur Migrationsbegrenzung am 31. Januar 2025 abgelehnt hat, lohnt sich ein genauerer Blick auf dessen Inhalte und die möglichen Konsequenzen, die eine Annahme gehabt hätte.

Welchen Inhalt hatte der Gesetzentwurf?

Der Gesetzentwurf zielte darauf ab, die Migration nach Deutschland drastisch zu begrenzen. Die zentralen Punkte waren:

1. Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte

Bislang konnten Ehepartner und minderjährige Kinder von subsidiär Schutzberechtigten unter bestimmten Bedingungen nach Deutschland nachziehen. Der Gesetzentwurf sah eine vollständige Abschaffung dieses Rechts vor. Damit wäre auch das aktuell bestehende monatliche Kontingent von 1.000 Personen entfallen.

2. Erweiterte Befugnisse für die Bundespolizei

Die Bundespolizei sollte eigenständig Aufenthaltsbeendigungen durchsetzen dürfen, also Abschiebungen ohne vorherige behördliche oder richterliche Anordnung einleiten können. Auch die Anordnung von Abschiebehaft wäre ihr erleichtert worden.

Warum würde diese „erweiterte Befugnis“ der Polizei die Gewaltenteilung untergraben?

Ja, die erweiterte Befugnis der Bundespolizei, eigenständig aufenthaltsbeendende Maßnahmen durchzuführen, hätte die Gewaltenteilung potenziell untergraben. Die Gewaltenteilung ist ein grundlegendes Prinzip der Demokratie, das die Staatsgewalt auf Legislative (Gesetzgebung), Exekutive (Regierung und Verwaltung) und Judikative (Gerichtsbarkeit) aufteilt, um Machtmissbrauch zu verhindern.

Wie genau hätte die erweiterte Befugnis die Gewaltenteilung untergraben?

Exekutive hätte sich mehr gerichtliche Befugnisse angeeignet

Normalerweise liegt die Entscheidung über die Aufenthaltsbeendigung bzw. Abschiebung von Personen bei der zuständigen Ausländerbehörde und unterliegt richterlicher Kontrolle.

Die Bundespolizei als Teil der Exekutive wäre mit dem Gesetzentwurf jedoch ermächtigt worden, eigenständig Abschiebungen anzuordnen und zu vollziehen – also ohne eine separate Entscheidung einer Verwaltungsbehörde oder richterliche Prüfung im Vorfeld.

Richterliche Kontrolle von Haftmaßnahmen wäre unterlaufen worden

Wenn die Bundespolizei Abschiebungen selbstständig hätte durchführen dürfen, wäre die Möglichkeit einer gerichtlichen Überprüfung vor der Abschiebung eingeschränkt worden. Zudem hätte die Polizei auch Haftanträge stellen können, was bisher Aufgabe der Ausländerbehörde ist. Dies hätte zu einer Vermischung von polizeilicher Exekutive und verwaltungsrechtlichen bzw. richterlichen Befugnissen geführt.

Gefahr einer polizeilichen Entscheidungswillkür

Eine Polizei, die eigenständig Aufenthaltsbeendigungen durchführt, könnte sich in eine Grauzone zwischen Verwaltung und Justiz bewegen. Ohne eine klare Instanz, die solche Maßnahmen kontrolliert, bestünde das Risiko, dass Entscheidungen nicht mehr transparent oder einheitlich getroffen würden.

Einschränkung des Rechtsschutzes für Betroffene

Normalerweise haben Personen, die von einer Abschiebung betroffen sind, die Möglichkeit, sich mit rechtlichen Mitteln zu wehren (etwa durch Einspruch oder eine gerichtliche Überprüfung). Wäre die Bundespolizei jedoch direkt für Abschiebungen verantwortlich gewesen, hätte dies den effektiven Rechtsschutz vor einer vollzogenen Maßnahme erschwert.

Fazit

Die erweiterte Befugnis hätte eine Machtverschiebung innerhalb der Exekutive bedeutet und die richterliche Kontrolle über solche Maßnahmen eingeschränkt.

Eine demokratische Gewaltenteilung erfordert, dass die Polizei Maßnahmen ausführt, die auf rechtsstaatlichen Entscheidungen beruhen – nicht, dass sie diese selbst trifft.

Daher wäre das Gesetz eine bedenkliche Ausweitung der Exekutivbefugnisse gewesen, die die Prinzipien der Gewaltenteilung und des Rechtsstaats gefährdet hätte.

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3. Verschärfung der Abschiebevorschriften

Der Gesetzentwurf hätte die Abschiebehaft für Menschen ohne gültige Papiere erleichtert. Gleichzeitig wäre die Duldung für viele Betroffene abgeschafft worden, was bedeutet hätte, dass sie sich ohne eine Perspektive auf eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland aufgehalten hätten.

4. Erhöhung der Strafen für sogenannte „Schleuserhilfe“

Organisationen, die Geflüchteten bei der Einreise oder bei behördlichen Verfahren helfen, hätten mit neuen Strafen rechnen müssen, wenn ihre Unterstützung als „Beihilfe zu illegaler Migration“ gewertet worden wäre.

Welche Familienangehörigen hätten nicht nachziehen dürfen?

Besonders betroffen gewesen wären:

   •   Ehepartner von subsidiär Schutzberechtigten

   •   Minderjährige Kinder, die sich noch im Herkunftsland befinden

   •   In Ausnahmefällen auch Eltern minderjähriger Flüchtlinge, die unbegleitet nach Deutschland gekommen sind

Da der Familiennachzug bereits stark reguliert war, hätte die vollständige Aussetzung vor allem dazu geführt, dass Schutzberechtigte dauerhaft von ihren engsten Angehörigen getrennt geblieben wären.

Welche Konsequenzen hätte dies gehabt?

Soziale Folgen:

   •   Zerstörung von Familienstrukturen: Viele Flüchtlinge hätten dauerhaft von ihren Ehepartnern und Kindern getrennt gelebt. Dies hätte nicht nur zu psychischen Belastungen geführt, sondern auch die Integration erschwert.

   •   Illegale Einreisen hätten zugenommen: Da der legale Familiennachzug blockiert worden wäre, hätten sich mehr Betroffene gezwungen gesehen, auf gefährliche Fluchtrouten auszuweichen.

Rechtliche Folgen:

   •   Verstoß gegen das Grundgesetz: Artikel 6 des Grundgesetzes schützt Ehe und Familie. Ein pauschales Verbot des Familiennachzugs hätte möglicherweise vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand gehabt.

   •   Widerspruch zu internationalen Abkommen: Das Gesetz hätte möglicherweise gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen, die das Recht auf Familienleben schützt.

Wirtschaftliche Folgen:

   •   Mangel an Arbeitskräften verstärkt: Viele Geflüchtete, die eine langfristige Perspektive hatten, wären durch das Gesetz demotiviert worden, sich in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Zudem zeigt die Forschung, dass Familienzusammenführung die wirtschaftliche Teilhabe von Geflüchteten erleichtert.

   •   Negatives Signal für den Arbeitsmarkt: In einer Zeit, in der Deutschland dringend Fachkräfte sucht, hätte das Gesetz ein abschreckendes Signal gesendet.

Hätte die erweiterte Befugnis der Polizei die Gewaltenteilung untergraben?

Ja. Die Polizei wäre nicht mehr nur für die Durchsetzung von bestehenden Abschiebebeschlüssen zuständig gewesen, sondern hätte eigenständig aufenthaltsbeendende Maßnahmen durchführen können. Dies hätte die klare Trennung zwischen Exekutive (Regierung/Polizei), Legislative (Gesetzgebung) und Judikative (Gerichte) aufgeweicht. Besonders problematisch wäre gewesen, dass betroffene Personen weniger rechtliche Möglichkeiten gehabt hätten, sich gegen eine Abschiebung zu wehren.

Fazit: Ein abgelehntes Gesetz mit weitreichenden Folgen

Die Ablehnung dieses Gesetzentwurfs war ein wichtiges Signal für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte.

Demokratische Parteien dürfen sich nicht von der AfD treiben lassen, um migrationspolitische Verschärfungen durchzusetzen.

Eine Zusammenarbeit oder eine stillschweigende Akzeptanz von Mehrheiten mit AfD-Stimmen wäre eine Gefahr für die Demokratie gewesen – nicht nur inhaltlich, sondern auch als politisches Signal.

Die Fraktionsdisziplin von SPD und Grünen sowie die mutigen Abweichler in CDU, FDP und die fraktionslosen Abgeordneten haben dazu beigetragen, einen gefährlichen Dammbruch zu verhindern.

Filmbeiträge zu diesem Thema

Tagesthemen: Interview Friedrich Merz

Gesetzentwurf und Auswirkungen auf die Wirtschaft erklärt https://youtube.com/shorts/fejjSktbefk?si=Ucy37RgOgtBFGxAD
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Statement Robert Habeck zur heutigen Abstimmung
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Zeit – Bundestag stoppt Migrationsgesetz
Interview von AfD – Alice Weidel

Herr Merz, stellen Sie sich dem Dialog: Was bedeutet es wirklich, Deutsch zu sein?

Ein Beitrag von

Bijan Latif

Lieber Herr Friedrich Merz,

ich möchte es noch einmal versuchen. Ich habe einiges Feedback bezüglich meiner polemischen Äußerungen in meinem offenen Brief an Sie erhalten und nehme dieses durchaus ernst. Und weil ich die Lage in unserem Land auch sehr ernst nehme, möchte ich meine Einladung bekräftigen: ich würde mich wirklich gerne mit Ihnen über das Thema „Deutschsein“ unterhalten.

Wir brauchen eine klare Definition davon, was „Deutschsein“ bedeutet – und zwar unabhängig davon, wie deutsch man sich fühlt. Persönliche Empfindungen sind keine Grundlage, auf der wir unsere Gesellschaft aufbauen können. 
Genau hier aber setzen Ihre Äußerungen an: Sie verschieben das Verständnis von Staatsbürgerschaft in eine vage, subjektive Richtung. Das darf nicht sein. Eine gesunde Gesellschaft basiert darauf, dass alle Bürger sich dem Staat zugehörig fühlen und loyal gegenüber seinen Gesetzen und der Verfassung sind. Herkunft, Glaube, Kultur oder ethnischer Hintergrund spielen dabei keine Rolle, solange man eine gemeinsame Staatsbürgerschaft besitzt. Diese privaten Aspekte gehören in den Bereich des kulturellen Austauschs und des individuellen Miteinanders, nicht aber in die Definition von „Deutschsein“.
Die Staatsbürgerschaft ist und bleibt das einzige Kriterium. Alles andere wäre willkürlich und gefährlich.

Wahlstrategisch mögen Ihre Äußerungen für Sie sinnvoll erscheinen, sie sind aber weder nachhaltig noch dem Wohl unseres Landes dienlich. Dieses Land ist auch mein Land, und ich sehe es als meine Verantwortung, meinen Beitrag zu leisten – nicht nur an der Wahlurne, sondern auch im Vorfeld in einem konstruktiven Diskurs.

Leider scheint es, als hätten Sie kein Interesse an diesem Austausch. Ich habe Ihnen direkt geschrieben, Kommentare hinterlassen und mit meinem offenen Brief, der hier bei LinkedIn bereits über 130.000 Impressions hat, eine Gesprächseinladung ausgesprochen. Diese Einladung steht weiterhin.

Als Staatsbürger mit Verantwortung für unser Land bitte ich Sie: Zeigen Sie Offenheit und lassen Sie uns reden.

Mit freundlichen Grüßen

Bijan Latif

Bürgergeld als Sündenbock: Wie Milliardenverluste durch Steuerhinterziehung verschleiert werden!

Ein Beitrag von

Jan Bredack

In den letzten Wochen wurden wir allumfassend über das „unsägliche“ Bürgergeld aufgeklärt und es wurde uns von der CxU und FDP suggeriert, dass sich hier Milliarden zur Finanzierung der gleichsam versprochenen 100 Milliarden Steuerentlastungen „holen“ lassen.

Das ist großer Unfug, plumpe Polemik und Stimmungmache gegen…..? Ja, gegen wen eigentlich?

Zum einen gegen den Absender des Bürgergeldes, also die Partei(en), die es erfunden und auf den Weg gebracht haben, was ursprünglich von der SPD als Ersatz und Reform von Hartz IV erdacht und durch die Ampelregierung dann beschlossen wurde. Das könnte man sich noch mit Wahlkampf erklären und schön reden.

Zum anderen, und das empfinde ich als viel verwerflicher, wird unsere Gesellschaft bewusst in High-Performer, Leistungswillige, also die Mittel- und Oberschicht und die Low-Performer, die Verweigerer, die „Unterschicht“ gespalten und dabei werden die Bürgergeldempfänger und die Kosten für das Bürgergeld allgemein gültig den Verweigerern zugeschrieben.

Und das ist im höchsten Maße sittenwidrig und widerspricht unserer Verfassung, die genau deshalb Regelungen zur Existenzsicherung von sozial Schwächeren beinhaltet.

Wir haben verfassungsrechtlich nicht ohne Grund ein Solidaritätsprinzip verankert und brauchen dieses soziale Netz, es definiert die Grundpfeiler unseres Sozialstaates und begründet unsere demokratische Grundordnung.

Zur Finanzierung der proklamierten Steuerentlastungen taugt das Bürgergeld aber ganz sicher nicht. Die Gruppe der Totalverweigerer, die es zweifelsohne gibt, macht mit 0,28% nur einen kleinen Teil der Bürgergeld Empfänger aus und die realistisch erzielbaren Einsparungen liegen bei 8 Mio. Euro pro Jahr.

Ein Kommentar von

Werner Hoffmann
– Demokratie der Mitte, weil Extremflügel das Land zerstören –

Danke. Sie sprechen mir – der noch nie Bürgergeld oder Sozialhilfe in Anspruch genommen hat und gerne auch den Spitzensteuersatz bezahlt, aus dem Herzen.

Die Ausnutzung von Bürgergeld beträgt im übrigen maximal 150 Mio. Im Jahr. Also pro Bürger etwa 1,78 Euro Pro Jahr.


Die Steuerhinterziehung beträgt im Vergleich etwa 160 Milliarden Euro pro Jahr.

Pro Bürger sind das 160 Milliarden geteilt durch 84,5 Mio. Einwohner = 1.893,49 Euro!

Eine 4-köpfige Familie könnte – wenn die Steuerhinterziehung nicht wäre- um 7.573 Euro entlastet werden.

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