Dammbruch verhindert! Demokraten stoppen AfD-gestützten CDU-Migrationsplan im Bundestag

Abstimmung im Bundestag am 31.1.2025

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann
– Demokratie der Mitte, weil Extremflügel das Land zerstören –

Zum Vorlesen

YouTube player
Dammbruch verhindert – #Demokraten stoppen #AfD

Ergänzend ein Song

Dammbruch verhindern — https://youtube.com/shorts/xgtqrHke6-U?si=0sMsWY09YR28QjtN

Am 31. Januar 2025 lehnte der Deutsche Bundestag den Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion zur Begrenzung der Migration ab. Der Entwurf sah unter anderem vor, den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte auszusetzen und die Befugnisse der Bundespolizei zu erweitern. In der namentlichen Abstimmung stimmten 338 Abgeordnete für den Entwurf, 349 dagegen, bei fünf Enthaltungen. 

Besonders hervorzuheben ist das geschlossene Abstimmungsverhalten der SPD und Bündnis 90/Die Grünen, die den Gesetzentwurf einheitlich ablehnten. Auch innerhalb der CDU/CSU und der FDP gab es Abgeordnete, die sich gegen den Entwurf stellten oder nicht an der Abstimmung teilnahmen. So gaben zwölf Unionsabgeordnete, darunter prominente Namen wie Helge Braun und Roderich Kiesewetter, keine Stimme ab. In der FDP-Fraktion gab es zwei Gegenstimmen, fünf Enthaltungen und 16 Abgeordnete, die nicht abstimmten, darunter der frühere Justizminister Marco Buschmann. 

Dieses Verhalten unterstreicht den Mut und das Verantwortungsbewusstsein dieser Abgeordneten, die trotz des Drucks innerhalb ihrer eigenen Reihen und der politischen Landschaft für ihre Überzeugungen eintraten. Sie setzten ein klares Zeichen für eine humane und rechtsstaatliche Migrationspolitik und gegen eine Zusammenarbeit mit der AfD.

Die AfD stimmte nahezu geschlossen für den Gesetzentwurf der Union. Eine Zusammenarbeit oder das Zustandekommen von Mehrheiten mit Unterstützung der AfD birgt erhebliche Gefahren für die demokratische Kultur. Die AfD wird vom Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestuft und verfolgt laut Experten Ziele, die im Widerspruch zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen. 

Wenn demokratische Parteien Gesetze mit Unterstützung der AfD beschließen, riskieren sie, die sogenannte “Brandmauer” gegenüber rechtsextremen Kräften einzureißen. Dies könnte die demokratische Mitte schwächen und extremistische Positionen salonfähig machen. Zudem besteht die Gefahr, dass die AfD dadurch an Legitimität und Einfluss gewinnt, was langfristig die Stabilität und Integrität der demokratischen Institutionen untergraben könnte.

Die klare Abgrenzung von der AfD und die Vermeidung von Mehrheiten, die auf deren Unterstützung basieren, sind daher essenziell, um die demokratischen Werte und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu bewahren. Das Verhalten der SPD, der Grünen und der abweichenden Abgeordneten aus CDU/CSU und FDP bei dieser Abstimmung verdient besondere Anerkennung, da sie standhaft für diese Prinzipien eingetreten sind.

———

Nachtrag: Die Details des Gesetzentwurfs und seine Folgen

Nachdem der Bundestag den CDU/CSU-Gesetzentwurf zur Migrationsbegrenzung am 31. Januar 2025 abgelehnt hat, lohnt sich ein genauerer Blick auf dessen Inhalte und die möglichen Konsequenzen, die eine Annahme gehabt hätte.

Welchen Inhalt hatte der Gesetzentwurf?

Der Gesetzentwurf zielte darauf ab, die Migration nach Deutschland drastisch zu begrenzen. Die zentralen Punkte waren:

1. Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte

Bislang konnten Ehepartner und minderjährige Kinder von subsidiär Schutzberechtigten unter bestimmten Bedingungen nach Deutschland nachziehen. Der Gesetzentwurf sah eine vollständige Abschaffung dieses Rechts vor. Damit wäre auch das aktuell bestehende monatliche Kontingent von 1.000 Personen entfallen.

2. Erweiterte Befugnisse für die Bundespolizei

Die Bundespolizei sollte eigenständig Aufenthaltsbeendigungen durchsetzen dürfen, also Abschiebungen ohne vorherige behördliche oder richterliche Anordnung einleiten können. Auch die Anordnung von Abschiebehaft wäre ihr erleichtert worden.

Warum würde diese „erweiterte Befugnis“ der Polizei die Gewaltenteilung untergraben?

Ja, die erweiterte Befugnis der Bundespolizei, eigenständig aufenthaltsbeendende Maßnahmen durchzuführen, hätte die Gewaltenteilung potenziell untergraben. Die Gewaltenteilung ist ein grundlegendes Prinzip der Demokratie, das die Staatsgewalt auf Legislative (Gesetzgebung), Exekutive (Regierung und Verwaltung) und Judikative (Gerichtsbarkeit) aufteilt, um Machtmissbrauch zu verhindern.

Wie genau hätte die erweiterte Befugnis die Gewaltenteilung untergraben?

Exekutive hätte sich mehr gerichtliche Befugnisse angeeignet

Normalerweise liegt die Entscheidung über die Aufenthaltsbeendigung bzw. Abschiebung von Personen bei der zuständigen Ausländerbehörde und unterliegt richterlicher Kontrolle.

Die Bundespolizei als Teil der Exekutive wäre mit dem Gesetzentwurf jedoch ermächtigt worden, eigenständig Abschiebungen anzuordnen und zu vollziehen – also ohne eine separate Entscheidung einer Verwaltungsbehörde oder richterliche Prüfung im Vorfeld.

Richterliche Kontrolle von Haftmaßnahmen wäre unterlaufen worden

Wenn die Bundespolizei Abschiebungen selbstständig hätte durchführen dürfen, wäre die Möglichkeit einer gerichtlichen Überprüfung vor der Abschiebung eingeschränkt worden. Zudem hätte die Polizei auch Haftanträge stellen können, was bisher Aufgabe der Ausländerbehörde ist. Dies hätte zu einer Vermischung von polizeilicher Exekutive und verwaltungsrechtlichen bzw. richterlichen Befugnissen geführt.

Gefahr einer polizeilichen Entscheidungswillkür

Eine Polizei, die eigenständig Aufenthaltsbeendigungen durchführt, könnte sich in eine Grauzone zwischen Verwaltung und Justiz bewegen. Ohne eine klare Instanz, die solche Maßnahmen kontrolliert, bestünde das Risiko, dass Entscheidungen nicht mehr transparent oder einheitlich getroffen würden.

Einschränkung des Rechtsschutzes für Betroffene

Normalerweise haben Personen, die von einer Abschiebung betroffen sind, die Möglichkeit, sich mit rechtlichen Mitteln zu wehren (etwa durch Einspruch oder eine gerichtliche Überprüfung). Wäre die Bundespolizei jedoch direkt für Abschiebungen verantwortlich gewesen, hätte dies den effektiven Rechtsschutz vor einer vollzogenen Maßnahme erschwert.

Fazit

Die erweiterte Befugnis hätte eine Machtverschiebung innerhalb der Exekutive bedeutet und die richterliche Kontrolle über solche Maßnahmen eingeschränkt.

Eine demokratische Gewaltenteilung erfordert, dass die Polizei Maßnahmen ausführt, die auf rechtsstaatlichen Entscheidungen beruhen – nicht, dass sie diese selbst trifft.

Daher wäre das Gesetz eine bedenkliche Ausweitung der Exekutivbefugnisse gewesen, die die Prinzipien der Gewaltenteilung und des Rechtsstaats gefährdet hätte.

———

3. Verschärfung der Abschiebevorschriften

Der Gesetzentwurf hätte die Abschiebehaft für Menschen ohne gültige Papiere erleichtert. Gleichzeitig wäre die Duldung für viele Betroffene abgeschafft worden, was bedeutet hätte, dass sie sich ohne eine Perspektive auf eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland aufgehalten hätten.

4. Erhöhung der Strafen für sogenannte „Schleuserhilfe“

Organisationen, die Geflüchteten bei der Einreise oder bei behördlichen Verfahren helfen, hätten mit neuen Strafen rechnen müssen, wenn ihre Unterstützung als „Beihilfe zu illegaler Migration“ gewertet worden wäre.

Welche Familienangehörigen hätten nicht nachziehen dürfen?

Besonders betroffen gewesen wären:

   •   Ehepartner von subsidiär Schutzberechtigten

   •   Minderjährige Kinder, die sich noch im Herkunftsland befinden

   •   In Ausnahmefällen auch Eltern minderjähriger Flüchtlinge, die unbegleitet nach Deutschland gekommen sind

Da der Familiennachzug bereits stark reguliert war, hätte die vollständige Aussetzung vor allem dazu geführt, dass Schutzberechtigte dauerhaft von ihren engsten Angehörigen getrennt geblieben wären.

Welche Konsequenzen hätte dies gehabt?

Soziale Folgen:

   •   Zerstörung von Familienstrukturen: Viele Flüchtlinge hätten dauerhaft von ihren Ehepartnern und Kindern getrennt gelebt. Dies hätte nicht nur zu psychischen Belastungen geführt, sondern auch die Integration erschwert.

   •   Illegale Einreisen hätten zugenommen: Da der legale Familiennachzug blockiert worden wäre, hätten sich mehr Betroffene gezwungen gesehen, auf gefährliche Fluchtrouten auszuweichen.

Rechtliche Folgen:

   •   Verstoß gegen das Grundgesetz: Artikel 6 des Grundgesetzes schützt Ehe und Familie. Ein pauschales Verbot des Familiennachzugs hätte möglicherweise vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand gehabt.

   •   Widerspruch zu internationalen Abkommen: Das Gesetz hätte möglicherweise gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen, die das Recht auf Familienleben schützt.

Wirtschaftliche Folgen:

   •   Mangel an Arbeitskräften verstärkt: Viele Geflüchtete, die eine langfristige Perspektive hatten, wären durch das Gesetz demotiviert worden, sich in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Zudem zeigt die Forschung, dass Familienzusammenführung die wirtschaftliche Teilhabe von Geflüchteten erleichtert.

   •   Negatives Signal für den Arbeitsmarkt: In einer Zeit, in der Deutschland dringend Fachkräfte sucht, hätte das Gesetz ein abschreckendes Signal gesendet.

Hätte die erweiterte Befugnis der Polizei die Gewaltenteilung untergraben?

Ja. Die Polizei wäre nicht mehr nur für die Durchsetzung von bestehenden Abschiebebeschlüssen zuständig gewesen, sondern hätte eigenständig aufenthaltsbeendende Maßnahmen durchführen können. Dies hätte die klare Trennung zwischen Exekutive (Regierung/Polizei), Legislative (Gesetzgebung) und Judikative (Gerichte) aufgeweicht. Besonders problematisch wäre gewesen, dass betroffene Personen weniger rechtliche Möglichkeiten gehabt hätten, sich gegen eine Abschiebung zu wehren.

Fazit: Ein abgelehntes Gesetz mit weitreichenden Folgen

Die Ablehnung dieses Gesetzentwurfs war ein wichtiges Signal für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte.

Demokratische Parteien dürfen sich nicht von der AfD treiben lassen, um migrationspolitische Verschärfungen durchzusetzen.

Eine Zusammenarbeit oder eine stillschweigende Akzeptanz von Mehrheiten mit AfD-Stimmen wäre eine Gefahr für die Demokratie gewesen – nicht nur inhaltlich, sondern auch als politisches Signal.

Die Fraktionsdisziplin von SPD und Grünen sowie die mutigen Abweichler in CDU, FDP und die fraktionslosen Abgeordneten haben dazu beigetragen, einen gefährlichen Dammbruch zu verhindern.

Filmbeiträge zu diesem Thema

Tagesthemen: Interview Friedrich Merz

Gesetzentwurf und Auswirkungen auf die Wirtschaft erklärt https://youtube.com/shorts/fejjSktbefk?si=Ucy37RgOgtBFGxAD
YouTube player
Statement Robert Habeck zur heutigen Abstimmung
YouTube player
Zeit – Bundestag stoppt Migrationsgesetz
Interview von AfD – Alice Weidel

Grenzlüge entlarvt! Bundespolizei-Chef zerlegt Merz und Söder – Ihre Vorschläge sind unwirksam und gefährlich!

Ein Beitrag von

Mirko Lange.

Zum Vorlesen

YouTube player

Ich finde das einen ganz wichtigen Beitrag, und ich empfehle jedem, der sich für Meinungsbildung im Allgemeinen, für Politik und insbesondere für das Thema Migration interessiert, sollte sich diese gut fünf Minuten gönnen.

Hier spricht Lars Wendland, Vorsitzender der Gewerkschaft der Bundespolizei. Er steht und spricht für all die Menschen, die das umsetzen müssen, was Merz und Söder vorschlagen, nämlich die Grenzen zuzumachen. Niemand ist wohl näher dran an der Praxis. Und er sagt:

– Friedrich Merz suggeriere den Deutschen Bürger:innen „Wir machen alles zu“ und das sei nach Aussage Wendlands schon personell „nicht machbar“.

– Die Aussage, dass wir „die Kontrolle verloren haben“ ist nicht richtig.

– Es ist auch falsch, das „nichts passiert“ oder nichts getan wird! Es wird aktuell sehr viel getan, und es wirkt. Es kommen derzeit auch über die Außengrenzen 40% weniger Menschen nach Europa.

– Wir brauchen eine europäische Lösung, nämlich das „Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS)“. Es geht nur die Europäische Lösung!

– Die Vorschläge von Merz seien auch unwirksam. Denn niemand, der abgewiesen wird, fährt dann einfach wieder nach Hause. Sie versuchen es, auch mit Hilfe von Schleusern, immer und immer wieder. Es gäbe sogar „Garantieschleusungen“.

Bemerkenswert auch der Teil, wo Lanz seine Aussage, wir hätten die Kontrolle verloren, zu relativieren versucht. Ich sehe nicht, dass Wendland sich angegriffen gefühlt hat. Er hat ganz sachlich geantwortet. Und Lanz ändert dann seine Formulierung auch in „wir haben das Gefühl“. Genau das ist der Punkt. Wie sollen denn „die Menschen“ [TM] ein anderes Gefähl haben, wenn ihnen ständig durch Leute wie Markus Lanz (und der AfD und der CDU und vielen Medien) erzählt wird, wir hätten die Kontrolle verloren?

Wir haben jetzt zwei Optionen:

– Entweder wir machen die nationalen Grenzen zu, wie Merz und Söder jetzt fordern.

Das ist schon mal gelogen, und nur Politischer Aktionimus. Das geht nicht. Das sagt jemand, der es genau wissen muss. Und selbst wenn wir es versuchen, spalten wir damit Europa, verstoßen gegen EU-Recht und die Genfer Flüchtlingskonventionen und und und – nur um den Bürger:innen „das Gefühl zu geben“, dass jetzt etwas getan wird.

– Oder wir gehen die Probleme wirklich an.

Das ist einmal der Schulterschluss mit Europa. Und ja, den Landräten und den Bürgermeistern und vielen Menschen wächst da was über den Kopf. Aber dann muss man die eben unterstützen. Und man muss die Behörden besser ausstatten.

Auch die Sicherheitsbehörden. Mit deutlich mehr Budget (siehe auch Schuldenbremse). Und das würde auch die wirklichen Probleme angehen und wirksam Kriminalität bekämpfen.

Und man muss sich wirklich überlegen, ob man einem Mann zum Kanzler machen will, der nachweislich die Bürger:innen manipuliert, indem er falsche Dinge suggeriert, nur um seine Ideen durchzusetzen – und dabei noch Unwiksames vorschlägt. Wenn das passiert, und Merz Vorschläge nichht wirken, haben wir 2029 sicher die AfD.

——

Kommentar von

Werner Hoffmann
– Demokratie der Mitte, weil Extremflügel das Land zerstören.

Dass #Merz jetzt auf #AfD -Zustimmung hofft, ist schlimmer, als es sich der Wähler vorstellen kann!

Für mich stellt sich die Frage, was Merz als regierungsführende Partei machen würde, wenn Merz-CDU zum Beispiel

  • den Mindestlohn nicht verändern will
  • das Bürgergeld abschaffen will
  • Subventionen bei Atomkraft und dafür die Rentenhöhe von 48% abbauen will
  • Blackrock in den Bereich Privatisierung eingebunden werden soll,

aber der Koalitionspartner nicht zustimmt….. 

Bedient er sich dann auch der Mehrheit bei der AfD????

Für mich ist dies nicht mehr auszuschließen!

error

Gefällt Dir der Blog-Demokratie? Einfach weiterempfehlen