Ein Beitrag von

Werner Hoffmann.
– Rentenberater (RDG). –
https://www.Renten-Experte.de
Warum sind die Beitragssätze zur gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland deutlich höher als in der Schweiz?
Der Hauptunterschied liegt vor allem bei:
- der Versicherungspflicht,
- der Beitragsbemessungsgrenze,
- und der Finanzierungsbasis.
Deutschland: Hohe Beiträge – aber begrenzte Einnahmen
In Deutschland beträgt der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung 18,6 %.
Gleichzeitig gibt es:
- eine Beitragsbemessungsgrenze von rund 101.400 € jährlich,
- zahlreiche Selbstständige ohne Pflichtversicherung,
- Beamte außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung,
- eigene Versorgungssysteme vieler Freiberufler.
Dadurch werden hohe Einkommen oft gar nicht oder nur teilweise zur Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung herangezogen.

Schweiz: Breitere Finanzierung – niedrigerer Beitragssatz
Die Schweizer AHV funktioniert deutlich breiter:
- nahezu alle Erwerbstätigen sind versichert,
- auch Selbstständige,
- Beiträge werden grundsätzlich auf das gesamte Einkommen erhoben,
- eine klassische deutsche Beitragsbemessungsgrenze existiert praktisch nicht.

Der Beitragssatz liegt deshalb nur bei rund 10,6 %.
Besonders interessant:
Auch Nichterwerbstätige müssen in der Schweiz häufig AHV-Beiträge zahlen, z. B.:
- vermögende Privatpersonen,
- Frühpensionäre,
- Personen mit hohen Kapitalerträgen,
- Personen mit größeren Vermögen.
Die Beiträge orientieren sich teilweise auch am Vermögen und an Renteneinkünften.

Was würde das in Deutschland verändern?
Würde Deutschland das Schweizer Modell übernehmen, müssten zusätzlich einzahlen:
- Beamte,
- Abgeordnete,
- Selbstständige,
- Freiberufler,
- Spitzenverdiener ohne BBG-Begrenzung.

Dadurch würde die Einnahmebasis der gesetzlichen Rentenversicherung massiv steigen.
Viele Experten gehen deshalb davon aus, dass der Beitragssatz langfristig auf etwa 10,5 bis 12 % sinken könnte — oder alternativ höhere Renten finanzierbar wären.

Resümee
Normale Arbeitnehmer würden vermutlich erheblich entlastet.
Eine Senkung des Beitragssatzes von 18,6 % auf beispielsweise 11 % entspräche einer Reduzierung um 7,6 Prozentpunkte.
Bei einem durchschnittlichen Jahresarbeitsentgelt von rund 51.904 € ergäbe dies rechnerisch eine Entlastung von etwa 3.944 € jährlich für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusammen.
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