Pack die Badehose ein

Ein Beitrag von

Prof. Dr.-Ing. Markus Koschlik

Mailand oder Madrid… oder Berlin, Hauptsache Italien – der Klimawandel macht’s möglich!

Willkommen in der Zukunft: Berlin, das Juwel des Südens! Wenn die Simulationen recht behalten, wird unsere Hauptstadt im Jahr 2100 ein mediterranes Klima genießen – wer braucht schon Urlaub, wenn der Sommer direkt vor der Tür liegt? Statt Glühwein und Mütze heißt es dann: Sangria und Sonnenhut (alternativ Aluhut). Natürlich bringt das neue Klima auch Herausforderungen mit sich – aber hey: Hauptsache, keine dicken Winterjacken mehr!

[Ironiemodus off]

Was bedeuten 5 Grad Temperaturerhöhung wirklich?

Im Jahr 2024 hat die globale Durchschnittstemperatur erstmals zwölf Monate lang über 1,5 Grad Celsius im Vergleich zum vorindustriellen Zeitalter gelegen. Die Umweltfolgeschäden, resultierend u.a. aus extremen hydrologischen Ereignissen wie den „Jahrhunderthochwassern“ (anachronistischer Begriff btw, besser wäre mittlerweile „Hochwasserjahrhundert“) im Ahrtal 2021 oder dieses Jahr in Süddeutschland, betragen bereits aktuell mehr als 200.000.000.000 € jährlich (!). Alles natürlich auf die gesamte Gesellschaft externalisiert.

Bildquelle https://www.linkedin.com/posts/markus-koschlik_mailand-oder-madrid-oder-berlin-hauptsache-activity-7239864072681259008-Ivgx?utm_source=share&utm_medium=member_ios

Steigt die Durchschnittstemperatur hingegen um 5 Grad, würden sich die Lebensbedingungen noch drastischer ändern. In Europa entspricht jede Erhöhung der mittleren Temperatur an einem Ort um einen Grad einer „Wanderung“ dieses Ortes um 200 km nach Süden (Pour la science, siehe Abbildung). Berlin wäre also plötzlich auf der Höhe Roms. Wäre das nicht ein Grund zum Feiern? Urlaub 365 Tage im Jahr? Mit Badehose ins Büro?

Das glaube ich nicht, Tim.

Laut dem Stern-Bericht hätte eine globale Temperaturerhöhung von 5 Grad Celsius verheerende Folgen. Die stark steigenden Meeresspiegel würden nicht nur die Niederlande bedrohen, sondern auch Norddeutschland und viele andere Regionen der Welt. Massive Ernteeinbrüche wären die Folge (bereits dieses Jahr hat der Bauernverband eine ernüchternde Bilanz für die Getreideernte vorgelegt), dafür gäbe es eine stark steigende Intensität von Stürmen, Waldbränden, Dürren und weiteren jährlich stattfindenden „Jahrhunderthochwassern“.

Was das wirtschaftlich bedeutet?

Der Stern-Bericht kommt zu dem Ergebnis, dass sich die globalen Umweltfolgekosten auf mindestens 5 % und im schlimmsten Fall 20 % des globalen BIPs erhöhen würden.

Ist das viel?

Das glaube ich schon, Tim.

5 % des globalen BIPs wären aktuell 4.880.000.000.000 €, 20 % hingegen 19.530.000.000.000 €.

Falls jemanden wegen der großen Zahlen schwindelig wird, hier nochmal auf das deutsche BIP runtergebrochen:

5% entsprechen ca. 206.500.000.000 € (also so hoch, wie die Umweltfolgekosten aktuell bereits sind), 20 % entsprechen ca. 826.000.000.000 € (achthundertsechsundzwanzig Milliarden Euro) – wohlgemerkt pro Jahr!

Der Schimmer am Horizont?

Mit einem Invest von nur 1% des BIP in nachhaltige Technologien können 5% Verlust durch Klimafolgeschäden vermieden werden. Was für ein Hebel! Wir sollten zugreifen, solange es noch möglich ist.

Quelle und. Bildquelle

https://www.linkedin.com/posts/markus-koschlik_mailand-oder-madrid-oder-berlin-hauptsache-activity-7239864072681259008-Ivgx?utm_source=share&utm_medium=member_ios

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Zuwanderung Brutto und Netto – Einfach erklärt

Ein Beitrag von Ali Dogan

„Deutschland wird überrannt von Ausländern!“

„Deutsche fühlen sich in deutschen Städten nicht mehr zuhause!“

„Deutschland schafft sich ab!“

Solche Sätze hört man in der letzten Zeit immer häufiger.

Doch kann man diese Thesen/Aussagen auch mit Fakten belegen.

Wer hat schon einmal den Begriff „Wanderungssaldo“ gehört?

Ich finde, dass dies ein entscheidender Faktor bei der Bewertung der obigen Aussagen ist.

Schauen wir uns also bspw. das Jahr 2023 an (Quelle: DeStatis, Statistisches Bundesamt):

Im Jahr 2023 sind zwar 1,9 Mio. Menschen zugezogen, aber eben auch 1,2 Mio. Menschen fortgezogen. Das Wanderungssaldo beträgt (nur) + 663 T.

Wenn man sich die Zahlen genauer anschaut, dann sind es (nur) 2/3, die aus den Nicht-EU-Ländern kamen. Dort beträgt das Wanderungssaldo nämlich für dieses Jahr (nur) +674 T. Schaut man sich die Zahlen (noch) genauer an, also unter der Fragestellung: „Wie viele Menschen sind zugezogen/fortgezogen aus den Ländern Syrien, Afghanistan, Iran und Türkei?“ (das sind nämlich die Länder muslimischer Prägung, die den Löwenanteil ausmachen bei den „muslimischen“ Ländern), so ist der Wanderungssaldo für 2023 sage und schreibe bei +260 T.

Und ist diese Dimension eine historisch noch nie dagewesene Herausforderung?
Schauen wir uns mal die Zahlen 2020 bis 2023 an (4 Jahre): Der Wanderungssaldo, also die Nettozuwanderung, betrug +2,7 Mio.
Im Zeitraum 1991 bis 1994 (4 Jahre) betrug der Wanderungssaldo +2,2 Mio. Das waren die Spätaussiedler, Kontingentflüchtlinge und Flüchtlinge wegen des Jugoslawienkrieges. Da 2022/23 insbesondere ukrainische Geflüchtete gekommen sind, können sich die Schwarzmaler auch nicht mit dem Argument behelfen, dass die +2,7 Mio. Geflüchteten von heute schwerpunktmäßig eine andere „kulturelle Prägung“ hätten, somit schwerer zu integrieren wären.

Es wäre also nur die halbe Wahrheit, wenn man nur die Zuzüge betrachtete, was aber in der öffentlichen Wahrnehmung getan wird.

Und weiter:

Wir benötigen jedes (!) Jahr ein Wanderungssaldo von +400 T, wenn wir dauerhaft die Arbeitskräfteversorgung sicherstellen wollen (Quelle: Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung). Dieses Saldo haben wir nur 2022 und 2023 gehalten. Und das nur (traurigerweise) wegen des Ukrainekrieges.

Ich weiß nicht, ob das die Grenzschließungsdebatte beeinflusst, jedenfalls sollten wir über Fakten sprechen, nicht über Teilwahrheiten.

ChatGPT schreibt Brief an Bank zur Rückforderung von Kontoführungsgebühren

Ein Beitrag von Werner Hoffmann

Rückforderung von Bankgebühren bei Girokonten – Was Sie wissen sollten

In den letzten Jahren haben zahlreiche Banken und Sparkassen die Gebühren für Girokonten deutlich erhöht. Viele Kunden zahlen diese Gebühren, ohne sich über deren Rechtmäßigkeit Gedanken zu machen. Doch nach einem wichtigen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) haben Bankkunden nun die Möglichkeit, zu viel gezahlte Bankgebühren zurückzufordern. In diesem Artikel erfahren Sie, wie das funktioniert, welche rechtlichen Grundlagen es gibt und welche Schritte Sie unternehmen müssen.

Einleitung: Warum Bankgebühren zurückgefordert werden können

Viele Bankkunden haben in der Vergangenheit Erhöhungen der Kontoführungsgebühren akzeptiert, ohne dies aktiv zu bemerken. Die Banken nutzten oft das sogenannte „opt-out“-Verfahren: Wenn Kunden nicht auf die Information über die neuen Gebühren reagierten, galt dies als stillschweigende Zustimmung. Doch das ist laut dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27. April 2021 (Az. XI ZR 26/20) nicht zulässig. Banken dürfen keine Änderungen an ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder Gebühren ohne die ausdrückliche Zustimmung der Kunden vornehmen.

Dieses Urteil ermöglicht es Bankkunden nun, zu viel gezahlte Gebühren rückwirkend zurückzufordern. Das betrifft insbesondere Kunden, die nie ausdrücklich einer Erhöhung zugestimmt haben.

Hauptteil: Wie Sie Bankgebühren zurückfordern

Wenn Sie zu viel gezahlte Bankgebühren zurückfordern möchten, sollten Sie Schritt für Schritt vorgehen:

  1. Prüfen Sie Ihre Kontoauszüge und Verträge: Schauen Sie sich an, wann Ihre Bank die Kontoführungsgebühren erhöht hat und ob Sie jemals aktiv zugestimmt haben. Wenn Sie keine Zustimmung gegeben haben, können Sie eine Rückforderung in Betracht ziehen.
  2. Schreiben Sie Ihre Bank an: Formulieren Sie ein Schreiben an Ihre Bank oder Sparkasse, in dem Sie die Rückerstattung der zu viel gezahlten Gebühren fordern. Verweisen Sie auf das BGH-Urteil vom 27. April 2021 und betonen Sie, dass keine Zustimmung zu den geänderten Bedingungen und Gebühren vorliegt.
  3. Fordern Sie eine detaillierte Aufstellung der Gebühren: Bitten Sie Ihre Bank, Ihnen eine Übersicht über die seit der Gebührenerhöhung gezahlten Beträge zu schicken. Auf diese Weise können Sie genau nachvollziehen, wie viel Ihnen zusteht.
  4. Setzen Sie eine Frist: Geben Sie der Bank eine Frist von 14 Tagen, um auf Ihre Forderung zu reagieren. Die Bank sollte entweder die zu viel gezahlten Gebühren zurückerstatten oder eine Stellungnahme abgeben. 
  5. Rechtliche Schritte: Sollte die Bank auf Ihr Schreiben nicht reagieren oder die Rückzahlung verweigern, können Sie rechtliche Schritte einleiten. Sie haben die Möglichkeit, den Fall an eine Verbraucherzentrale oder einen Anwalt weiterzugeben.

Die rechtliche Grundlage

Das Urteil des BGH vom 27. April 2021 besagt, dass Banken und Sparkassen Änderungen der AGB, insbesondere Gebührenerhöhungen, nicht ohne die ausdrückliche Zustimmung ihrer Kunden vornehmen dürfen. Die Praxis, Kunden durch Schweigen als einverstanden zu betrachten, wurde für unwirksam erklärt.

Das bedeutet, dass alle Gebührenerhöhungen, denen nicht aktiv zugestimmt wurde, rückwirkend als unzulässig gelten. Bankkunden haben daher das Recht, diese zu viel gezahlten Gebühren zurückzufordern. Es wird empfohlen, die Rückforderung möglichst zeitnah zu stellen, da Banken in der Regel die Zahlungen nur für einen begrenzten Zeitraum (in der Regel bis zu drei Jahre rückwirkend) erstatten.

Schluss: Handeln Sie jetzt

Das BGH-Urteil bietet eine klare Möglichkeit, zu viel gezahlte Bankgebühren zurückzufordern. Es ist ratsam, schnell zu handeln, um keine Fristen zu verpassen. Sollten Sie sich unsicher sein, können Verbraucherzentralen oder Rechtsanwälte Sie bei diesem Prozess unterstützen. Mit einem einfachen Schreiben an Ihre Bank haben Sie die Chance, zu viel gezahltes Geld zurückzubekommen und für die Zukunft klarere Regelungen zu erhalten.

Zögern Sie nicht, Ihre Rechte wahrzunehmen – Sie könnten Hunderte von Euro an unnötigen Gebühren zurückerhalten.

Welche Fristen gelten wie weit zurück kann ich diese Gebühren zurückverlangen?

Bei der Rückforderung von zu viel gezahlten Bankgebühren gelten bestimmte Verjährungsfristen, die Bankkunden beachten sollten. Grundsätzlich können Sie die Rückerstattung für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren rückwirkend verlangen. Diese Verjährungsfrist richtet sich nach den allgemeinen zivilrechtlichen Verjährungsregeln gemäß § 195 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).

Die Verjährungsfrist im Detail:

Dreijährige Verjährungsfrist: Die Verjährungsfrist beginnt am Ende des Jahres, in dem die Gebühr gezahlt wurde, zu laufen. Das bedeutet, wenn Sie 2020 zu viel gezahlte Bankgebühren hatten, beginnt die Verjährung am 31. Dezember 2020, und Sie können bis zum 31. Dezember 2023 eine Rückerstattung verlangen.

Besonderheit der Verjährung: Wenn Sie also heute im Jahr 2024 tätig werden, können Sie grundsätzlich die zu viel gezahlten Bankgebühren ab dem Jahr 2021 zurückfordern. Für Gebühren, die vor 2021 erhoben wurden, ist in der Regel bereits Verjährung eingetreten, es sei denn, Sie haben zuvor Maßnahmen zur Hemmung der Verjährung ergriffen (zum Beispiel durch schriftliche Aufforderungen oder ein Mahnverfahren).

Ausnahmen:

In einigen Fällen kann die Verjährungsfrist unterbrochen oder gehemmt werden, etwa wenn Sie bereits früher Widerspruch gegen die Gebühren erhoben haben. In solchen Fällen könnte auch eine längere Rückforderungszeit möglich sein.

Zusammenfassung der Fristen:

Sie können drei Jahre rückwirkend zu viel gezahlte Gebühren zurückverlangen.

Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem die Gebühren gezahlt wurden.

Für ältere Gebühren (vor 2021) besteht in der Regel Verjährung, außer es wurden Maßnahmen zur Verjährungshemmung ergriffen.

Es ist daher ratsam, möglichst bald aktiv zu werden, um Ihre Ansprüche zu sichern.

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Wie kann chatGPT Dir jetzt helfen?

Musterbeispiel für einen Kundenbrief

„Schreibe mir hierzu jetzt einen Musterbrief“

Hier ist ein Musterbrief, den Sie verwenden können, um zu viel gezahlte Bankgebühren rückwirkend zurückzufordern:

Max Mustermann
Musterstr. 99
99999 Musterstadt

Bankname
Straße
PLZ Ort
Fax oder E-Mail

Musterstadt, den 11. September 2024

Betreff: Rückforderung zu viel gezahlter Bankgebühren – IBAN DE99 9999 9999 9999 99

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wende mich an Sie, da ich zu viel gezahlte Bankgebühren für mein Girokonto mit der IBAN DE99 9999 9999 9999 99 zurückfordern möchte.

Gemäß dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27. April 2021 (Az. XI ZR 26/20) ist es Banken und Sparkassen nicht gestattet, Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Erhöhungen der Kontoführungsgebühren ohne die ausdrückliche Zustimmung der Kunden vorzunehmen. Da ich keiner Gebührenerhöhung zugestimmt habe, fordere ich die Rückzahlung aller zu viel gezahlten Gebühren.

Bitte stellen Sie mir eine detaillierte Aufstellung der in den letzten Jahren erhobenen Gebühren zur Verfügung und erstatten Sie mir alle zu viel gezahlten Beträge für den Zeitraum ab dem Jahr 2021 bis heute. Da die Verjährungsfrist gemäß § 195 BGB drei Jahre beträgt, bitte ich um die Rückerstattung für diesen Zeitraum.

Ich setze Ihnen hiermit eine Frist von 14 Tagen, um mir die zu viel gezahlten Beträge zurückzuerstatten. Sollten Sie nicht innerhalb dieser Frist reagieren, behalte ich mir vor, weitere rechtliche Schritte zu prüfen.

Ich danke Ihnen im Voraus für die Bearbeitung meiner Anfrage und freue mich auf eine zeitnahe Rückmeldung.

Mit freundlichen Grüßen

Max Mustermann

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Dieser Brief berücksichtigt die Verjährungsfristen und das BGH-Urteil. Sie können ihn an Ihre Bank anpassen und verwenden, um die Rückerstattung der Gebühren zu fordern.“

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Wenn Du in chatGPT Deine individuellen Angaben noch mitteilst, kommt der passende Brief als Ergebnis heraus.

ChatGPT hilft auch Briefe perfekt zu formulieren

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann

Am Samstag, dem 7.9.2024 ist eine Lufthansa Maschine mit einem Anschlussflug ausgefallen, so dass der Flug annulliert wurde.

Für mich bedeutete dieser ausgefallene Flug, dass ich in München war und eigentlich nur nur nach Stuttgart weiterfliegen wollte.

Lufthansa hat eine Übernachtung angeboten oder die Weiterfahrt mit der Bahn.

Aufgrund der Menge des Gepäcks wäre dies eine erhebliche Herausforderung gewesen (fünf Koffer plus zweimal Handgepäck für insgesamt drei Personen).

Man hätte auch die Übernachtung nehmen können und dann am nächsten Tag weiter fliegen können.

Eine Alternative hierzu wurde von Lufthansa bewusst nicht angeboten. Auf die Frage eines Taxis erhielt ich keine Antwort. Auf die Frage eines Mietwagens hatte mir Lufthansa ebenfalls keine Zusage erteilt.

Darüber wüsste man nichts, ob das geht. Wenn, dann müsste man eben die Kosten selbst zahlen…..

Interessant ist dann die Hilfe mit ChatGPT gewesen. ChatGPT hatte aufgrund meiner konkreten Frage auch eine konkrete Antwort. Und dies innerhalb von 5 Sekunden.

Frage von mir an chatGPT:

„Mein Anschlussflug von München nach Stuttgart wurde von der Lufthansa annulliert. Ersatzweise wurde mir die Bahn angeboten oder eine Hotelübernachtung mit dem Weiterflug am nächsten Tag.
Da wir zu dritt sind und fünf Koffer sowie Handgepäck hatten, wäre die Fahrt mit der Bahn eine erhebliche Herausforderung geworden.
Ich habe mich dazu entschlossen, einen Mietwagen zu nehmen.
Hier nun meine Frage: welche Entschädigungen stehen mir zu und welche Kosten muss die Lufthansa zusätzlich bezahlen? Welche gesetzlichen Regelungen gibt es in der EU und in Deutschland hierzu?
Der Flug wurde 4 Stunden vor dem Abflug annulliert.“

Antwort von chatGpT

„In Ihrem Fall, da Ihr Flug von München nach Stuttgart annulliert wurde und Sie sich aufgrund der Umstände für einen Mietwagen entschieden haben, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung und auf die Erstattung von zusätzlichen Kosten. Im Folgenden erkläre ich, welche Entschädigungen Ihnen nach EU-Recht zustehen und welche Kosten die Lufthansa übernehmen müsste.

1. Entschädigungsanspruch nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004

Diese Verordnung regelt die Rechte von Fluggästen bei Flugausfällen, Verspätungen und Überbuchungen in der EU. Da Ihr Flug innerhalb der EU stattfand, sind diese Rechte anwendbar.

  • Entschädigung bei Flugausfällen: Wenn Ihr Flug weniger als 14 Tage vor Abflug annulliert wurde und keine alternative Beförderung angeboten wurde, die zu ähnlichen Zeiten wie der ursprüngliche Flug abfliegt und ankommt, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung. Für Flüge innerhalb der EU mit einer Strecke unter 1.500 km beträgt die Entschädigung pauschal 250 EUR pro Passagier.
  • Ausnahmen: Die Fluggesellschaft ist von der Zahlung einer Entschädigung befreit, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, wie z. B. schlechte Wetterbedingungen, politische Unruhen oder Streiks. Allerdings wären betriebsinterne Gründe (z. B. technische Probleme) kein solcher Ausnahmegrund.

2. Erstattung der Ticketkosten oder alternative Beförderung

Zusätzlich zur Entschädigung haben Sie Anspruch auf eine der folgenden Optionen:

  • Rückerstattung der Ticketkosten für den nicht genutzten Teil Ihrer Reise (falls Sie die Bahn oder den Mietwagen verwendet haben).
  • Alternativbeförderung mit einem anderen Flug oder Transportmittel, das Ihnen die Airline angeboten hat (in Ihrem Fall wurde die Bahn oder eine Hotelübernachtung mit Weiterflug am nächsten Tag angeboten).

3. Kostenübernahme durch die Airline

Da Sie sich für einen Mietwagen entschieden haben, sind zusätzliche Kosten entstanden. Die Lufthansa ist verpflichtet, Ihnen die notwendigen Kosten zu erstatten, wenn Sie sich aufgrund der Situation für den Mietwagen entschieden haben. Dies umfasst:

  • Kosten für den Mietwagen: Sie sollten diese der Airline in Rechnung stellen, da es eine angemessene Alternative zur angebotenen Bahnverbindung darstellt.
  • Verpflegungskosten: Falls Sie während der Wartezeit oder der Fahrt mit dem Mietwagen zusätzliche Verpflegungskosten hatten, sind diese ebenfalls erstattungsfähig.

Es ist wichtig, alle Quittungen und Belege aufzubewahren, um diese zur Erstattung einzureichen.

4. Schritte zur Geltendmachung der Ansprüche

  • Anspruch bei der Airline geltend machen: Sie können direkt bei der Lufthansa eine Entschädigung und die Erstattung der Kosten für den Mietwagen einfordern. Nutzen Sie hierfür das Online-Portal der Airline oder kontaktieren Sie deren Kundenservice.
  • Beschwerde bei der nationalen Behörde: Wenn Lufthansa nicht reagiert oder ablehnt, können Sie sich an das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) in Deutschland wenden, das für die Durchsetzung der Fluggastrechte zuständig ist.

Zusammenfassung Ihrer möglichen Ansprüche:

  1. 250 EUR Entschädigung pro Person (für insgesamt drei Personen).
  2. Erstattung der Mietwagenkosten (statt der angebotenen Bahn).
  3. Verpflegungskosten, falls diese entstanden sind.

Halten Sie alle Belege bereit und nehmen Sie Kontakt zur Lufthansa auf, um Ihre Ansprüche geltend zu machen.“

——

Zu Hause angekommen, habe ich dann ChatGPT darum gebeten, einen entsprechenden Brief an Lufthansa zu schreiben.

Aufgabe an chatGPT

„Bitte formuliere mir einen Brief für die Zahlung.

Aufgrund des ein annullierten Fluges 99999 bei Gesamtkosten der Flugtickets von 6817,89 für 3 Personen für mich ein erheblicher Mehraufwand entstanden.
Von 4 Flügen war einer ausgefallen.

Das gebuchte Taxi in Stuttgart musste storniert werden.

Ich musste einen Muetwagen nehmen, da es unzumutbar ist, alle Koffer selbst zu transportieren.


Mir sind folgende Kosten entstanden:

  1. Mietwagen von München nach Ditzingen: 476,84
  2. Treibstoff 43,90 Euro
  3. Stornokosten Taxi 130 Euro
  4. Flugausfall war für 3 Personen (Teilflugstrecke: 240 km).

Antwort:

Hier ist der von dir gewünschte Brief mit den entsprechenden Änderungen:


Werner Hoffmann
……Straße
Ort
E-Mail
Telefon:

——

Deutsche Lufthansa AG
Kundenbetreuung
Postfach 710234
60492 Frankfurt
Deutschland

[Datum]

Betreff: Entschädigungsforderung wegen Flugannullierung – Buchungsnummer LH9999

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wende mich an Sie, um meine Ansprüche gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 aufgrund der Annullierung eines von vier gebuchten Flügen geltend zu machen.

Der annullierte Flug war Teil einer Buchung für drei Personen mit einer Gesamtsumme der Flugtickets in Höhe von ——- EUR.

Da der Flug (LH9999 vom ____ um _____Uhr) annulliert wurde und mir dadurch erhebliche Unannehmlichkeiten entstanden sind, fordere ich Sie hiermit auf, die gemäß der Verordnung vorgeschriebene Entschädigung zu leisten.

Aufgrund der Flugdistanz von bis zu 1.500 km steht uns eine pauschale Entschädigung in Höhe von 250 EUR pro Person zu, was bei drei Personen eine Gesamtsumme von 750 EUR ergibt.

Darüber hinaus sind mir folgende zusätzliche Kosten entstanden, die ich ebenfalls erstattet haben möchte:

  1. Mietwagen von München nach ______: 476,84 EUR
  2. Treibstoffkosten: 43,90 EUR
  3. Stornokosten für ein Taxi: 130,00 EUR

Die Gesamtsumme der entstandenen zusätzlichen Kosten beläuft sich somit auf 650,74 EUR.

Bitte überweisen Sie die Gesamtsumme von 1.400,74 EUR (750 EUR Entschädigung + 650,74 EUR zusätzliche Kosten) auf folgendes Konto:

Kontoinhaber: Werner Hoffmann
IBAN: DE
BIC: XXXXXEFFXXX

Ich bitte um eine Rückmeldung innerhalb der nächsten 14 Tage. Sollte ich bis dahin keine Antwort oder Zahlung erhalten, sehe ich mich gezwungen, rechtliche Schritte einzuleiten.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Bemühungen.

Mit freundlichen Grüßen,
Werner Hoffmann


Dieser Brief ist nun komplett nach deinen Wünschen angepasst.

Vorsicht vor News von

#Tichyseinblick, #Deutschlandkurier.de, #Neulandrebellen.de, #Jungefreiheit.de, #Sevimdagdelen.de, #Freiewelt.net, #Nachdenkseiten.de, #Freitag.de, #Berliner-zeitung.de, #Alexander-#wallasch.de
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#Rationalgalerie.de

Ein Beitrag von

Nico Lange

Neues zur russischen Desinformationskampagne “Doppelgänger” – der bayerische Verfassungsschutz schreibt :

Webseiten, die Nachrichten passend zum russischen Narrativ verbreiten

  • Hierbei handelt es sich nicht um Fakeseiten, sondern um Originale, die durch den Akteur genutzt werden, um die Reichweite einzelner Inhalte zu erhöhen, da sie anscheinend grundsätzlich ins russische Narrativ passen.

Im Bericht Bay Verfassungsschutz – Teil 2, Anlage 6 – heisst es, dass nachfolgende Medien für die Verbreitung von russischen Narrativen genutzt werden.

Zitat: Seite 2, Anlage 6

„3.2 Kategorie 2 – Webseiten, die Nachrichten passend zum russischen

Narrativ verbreiten

Hierbei handelt es sich nicht um Fakeseiten, sondern um Originale, die durch den Akteur genutzt werden, um die Reichweite einzelner Inhalte zu erhöhen, da sie anscheinend grundsätzlich ins russische

Narrativ passen:

https://www.verfassungsschutz.bayern.de/mam/anlagen/baylfv_vollanalyse_doppelgaenger.pdf

Putin führt Krieg gegen den Westen, besonders gegen die Grünen

Ein Beitrag von

Christian Stoecker

Kolumne:

Wladimir Putin führt längst Krieg gegen den Westen, mit Sabotage, Spionage, Bestechung und Propaganda – auch bei uns. Es wird Zeit, dass Politik, Behörden und Medien sich dieser Realität endlich vollumfänglich stellen – und entsprechend handeln.

Daraus ergeben sich vier Fragen:

  1. Die Doppelgänger-Kampagne ist seit mindestens 8 Monaten bekannt – wieso hat die FBI-Aktion so lang gedauert? Und was machen deutsche Behörden eigentlich?
  2. Warum sitzen in deutschen Talkshows weiterhin Russlandpropagandisten?
  3. Wann hören diejenigen deutschen Parteien, die nicht Putins Einfluss unterliegen, endlich damit auf, dessen Propagandapositionen zu reproduzieren? Etwa über die Grünen? Die solle man “verächtlich machen” heißt es in einem russischen Dokument.
  4. Wen bezahlt Putin hierzulande?

Auszug aus dem Spiegel

Putins Propaganda-Offensive wirft vier Fragen auf

Christian Stöcker

Eine Kolumne von Christian Stöcker

Gleich mehrere russische Propagandakampagnen wurden diese Woche bekannt. In den USA flossen wohl Millionensummen – wen bezahlt Putin hier bei uns? Fest steht: Moskau unterstützt AfD und BSW.

Quelle im Spiegel:

https://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/wladimir-putin-propagandaoffensive-wirft-vier-fragen-auf-kolumne-a-af864452-6753-4e5a-9ae9-5b43f94344af?sara_ref=re-so-app-sh

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Kommentar von

Werner Hoffmann
Demokrat der Mitte

Warum führt Putin aber ausgerechnet gegen die Grünen einen Krieg und ein Bashing über Mittelsmänner durch

Die Indizien sind klar, denn wodurch verliert Putin Cash und Macht?

Kriegsverbrecher Putin

Schaut man sich den Export von Russland und die Entwicklung in der EU – im Besonderen in Deutschland an, dann wird schnell deutlich, warum Putin die Grünen ein Dorn im Auge sind.

Russischer fossiler Exportanteil im Verhältnis zum Gesamtexport:

2001: 52 Prozent

2011: 70 Prozent

2021: 56 Prozent

Aufgrund des Trends zur erneuerbaren Energie ist der geringere fossile Exportanteil sichtbar geworden.

Die Grünen haben den Trend zur erneuerbaren Energie erheblich verstärkt, wobei auch die Vorgängerregierungen mit der früheren CDU die erneuerbare Energie teilweise förderte.

Es wurde zwar die Gaspipeline gefördert, aber auch der Ausstieg aus der Atomenergie und durch einige Landesregierungen die Windkraft.

Unter Robert Habeck als Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume in Schleswig-Holstein (2012–2018) wurde die Windkraft deutlich gefördert und weiter ausgebaut. Schleswig-Holstein entwickelte sich während seiner Amtszeit zu einem der Vorreiter im Bereich der erneuerbaren Energien, insbesondere bei der Windkraft.

Wichtige Punkte zum Windkraftausbau unter Habeck:

  1. Erheblicher Zuwachs an Windkraftkapazitäten:
  • In seiner Amtszeit stieg die installierte Leistung von Windkraftanlagen in Schleswig-Holstein beträchtlich. Die Kapazität wurde von etwa 4,4 Gigawatt (GW) im Jahr 2012 auf 6,7 GW im Jahr 2017 erhöht. Das entsprach einem Ausbau von über 50 %.
  1. Förderung der Windenergie an Land:
  • Schleswig-Holstein hat einen hohen Anteil an Windkraft an Land. Unter Habeck wurde der Bau neuer Windparks forciert und die Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen vereinfacht und beschleunigt.
  1. Integration in das Energiesystem:
  • Ein Fokus von Habeck war die Netzintegration der Windenergie, um den erzeugten Strom auch effizient ins Netz einspeisen zu können. Der Ausbau der Stromnetze und die Möglichkeit, Strom ins südliche Deutschland zu transportieren, waren zentrale Themen.
  1. Repowering:
  • Unter Habeck wurde stark auf das Repowering gesetzt, bei dem alte Windkraftanlagen durch leistungsstärkere, modernere Anlagen ersetzt wurden. Dadurch konnte die Energieausbeute gesteigert werden, ohne die Zahl der Anlagen stark zu erhöhen.
  1. Offshore-Windkraft:
  • Auch die Offshore-Windkraft wurde während seiner Amtszeit gefördert. Schleswig-Holstein profitierte von Projekten in der Nordsee, die den Ausbau der Offshore-Kapazitäten vorantrieben.

Herausforderungen:

  • Trotz der Förderung stieß der Ausbau der Windkraft in einigen Regionen auf Widerstand, etwa durch Bürgerinitiativen oder aufgrund von Bedenken bezüglich Naturschutz und Landschaftsbild. Trotzdem wurde der Windkraftausbau stark vorangetrieben und politisch unterstützt.

Insgesamt gilt Robert Habeck als Schlüsselfigur im Windkraftausbau von Schleswig-Holstein, und seine Politik führte dazu, dass das Bundesland zu einem der führenden Produzenten von Windenergie in Deutschland wurde.

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Die erneuerbare Energie schwächt letztendlich die Einnahmen von Russland und gefährdet dadurch das Reich von Putin.

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Putin hat Verbündete, die auch keine Verbündete wohl sein wollen, aber ähnliche Interessen haben

Betrachtet man die Interessen von Putin, dann gibt es eine Schnittmenge zu der fossilen Lobby.

Dazu zählen in erster Linie die Firmen, die am Öl, Gas und der Kohle Gewinn erzielen.

In zweiter Linie sind es Finanzinstitute, die an der Ölförderung Gewinne erzielen. Das können zunächst Finanzinvestoren und Zulieferer sein.

Aber auch Medien, die von der fossilen Lobby abhängig sind. So gehört ein nicht unwesentlicher Teil des Axel-Springer-Verlages dem Fonds KKR, der auch sehr stark in der fossilen Energie investiert ist.

Merz – Als Bundeskanzler? Völlig untragbar! Genauso wie der Bayernpopulist Söder

Ein Beitrag von

Wendelin Neubert

Quelle

https://www.linkedin.com/posts/carlwendelinneubert_noafd-anpacken-miteinander-activity-7237134353665806337-KjPI?utm_source=share&utm_medium=member_ios

Wenn ich öffentliche Äußerungen zu Rechtsfragen betrachte und den Examensmaßstab anlege, bekämen die meisten keine vier Punkte.

Nach einer mehrwöchigen LinkedIn-Pause, in der sich die Welt auf wunderbare und weniger wunderbare Weise weitergedreht hat, nagt mich ein Thema mehr als andere: Öffentliche Äußerungen zu aktuellen Rechtsfragen.

Bei vielen aktuellen politischen Forderungen läuft es mir kalt den Rücken runter. Und zwar nicht (nur) wegen der politischen Forderung, sondern wegen ihrer fehlenden rechtlichen Würdigung.

Wenn CDU-Chef Merz etwa einen pauschalen Aufnahmestopp für Menschen aus Syrien und Afghanistan fordert oder CSU-Chef Markus Söder eine Abkehr vom individuellen Recht auf Asyl ins Spiel bringt, dann sind das Forderungen, die sich allein aus rechtlichen Gründen nicht werden umsetzen lassen.

Versäumt wird dadurch nicht nur das politische Ringen um die komplizierten Lösungen für komplexe Probleme. Vielmehr werden unerfüllbare Erwartungen geweckt.

Erschreckend wird es dann, wenn die #NoAfD-Fraktion im Potsdamer Landtag aktuell fordert, Geflüchteten pauschal den Zutritt zu öffentlichen Veranstaltungen zu verbieten – was offenkundig verfassungswidrig wäre.

So werden Diskursverschiebungen herbeigeführt, in denen selbst extremistische Forderungen so marktgängig werden, dass das Recht nur noch als Verschiebemasse, nicht aber mehr als Kontrollmaßstab für staatliches Handeln begriffen wird.

Brenzlig wird es, wenn angesehene Jurist:innen in ihren öffentlichen Äußerungen die notwendige Differenziertheit vermissen lassen. Zwei Beispiele:

—> Prof. Rupert Scholz erhebt in einem FAZ-Leserbrief vom 02.04.2024 den schwerwiegenden Vorwurf, der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz handele willkürlich und begehe Verfassungsbruch. Juristische Maßstabsbildung und Subsumtion?

Fehlanzeige! (Dankenswerter Weise hat Prof. Markus Ogorek darauf in der FAZ repliziert.)

—> Prof. Boehme-Neßler erklärt am 22.07.2024 im Welt-TV, Innenministerin Faeser „umgeht sozusagen durch diesen Trick, dass sie sich [beim Compact-Verbot] aufs Vereinsrecht stützt, die Pressefreiheit“.

Was er entweder nicht weiß oder verschweigt:

Die Anwendung des Vereinsrecht beim Verbot von Presseorganen ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts für sich genommen verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden – das hat auch das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 14.08.2024 (6 VR 1.24) zum Compact-Verbot ausdrücklich bestätigt.

Zum Glück gibt es wunderbare Gegenbeispiele, z.B. die zahlreichen Einlassungen von Markus Ogorek, Dr. Roya Sangi, M.A. oder Alexander Thiele oder die Kolumnen von Hendrik Wieduwilt.

Ziel und Anspruch unserer Kommunikation in Rechtsfragen muss es sein, Komplexität zu entheddern, statt einfache Lösungen zu suggerieren. Vielleicht kann uns die Sicht des Dackels auf die Dinge hierbei ein Vorbild sein: Stets kritisch, aber wohlgemut und unverzagt, neugierig, voller Tatendrang und immer dem Leben zugewandt.

#anpacken #miteinander

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Kommentar von

Werner Hoffmann
Demokrat der Mitte

Wenn sogenannte Bundeskanzlerkandidaten mit Populismus aktiv werden – was bei Merz und Söder außer Frage steht – dann ist dies keine Auszeichnung für die Eignung in einem Amt als Bundeskanzler oder Minister.

Insoweit sind weder Söder, noch Merz eine Auszeichnung für Deutschland, wenn einer dieser beiden Kandidaten Bundeskanzler wäre!

Merz als Bundeskanzler???

Ein Beitrag von

Quelle

https://www.linkedin.com/posts/konstantin-angourias_merz-als-bundeskanzler-der-cdu-ist-die-activity-7237437621814079491-bQ7Z?utm_source=share&utm_medium=member_ios

Merz als Bundeskanzler?

Der „CDU ist die Alternative für Deutschland mit Substanz“-Merz.

Der 2018er „ukrainische Geflüchtete sind Sozialtouristen“-Merz? Übrigens Unwort des Jahres 2013 und eine astreine Vorlage für Kreml-Propaganda. Vielleicht auch die aufgewärmten Reste von „die sitzen beim Arzt und lassen sich die Zähne neu machen“-Merz.

Oder die „Grünen sind der Hauptgegner der Union“-Merz, obwohl man in zahlreichen Ländern gemeinsam regiert und schon die AxD die Grünen als Feindbild kultiviert haben.

Vielleicht der „ich bin Millionär und damit gehobene Mittelschicht“-Merz, mit mehreren Immobilien und Flugzeugen, während man ab 722.000 EUR zu den top 5 % der Bevölkerung gehört.

Vielleicht aber auch der „Steuererklärung auf einen Bierdeckel, ups, ich hab mich verrechnet“-Merz, Volljurist, Rechtsanwalt, Lobbyist, Manager. Der auch schon als „gefühlter Wirtschaftsexperte“ bezeichnet wurde, als er im April 2021 twitterte, Deutschland sitze in der „Liquiditätsfalle“ und man ihm Grundkurse in VWL nahelegte.

Ist es der „Leitkultur“-Merz, von dem wir bis heute nicht genau wissen, was eine deutsche Leitkultur sein könnte, zumindest so genau gefasst, dass man sie Einwanderern vorpredigen könnte?.

Der „kleine Paschas“-Merz.

Der Merz, der irgendwie bei der Abstimmung darüber, ob Vergewaltigung in der Ehe als Straftat und nicht als Ordnungswidrigkeit behandelt werden sollte, irgendwie durcheinander kam? Die 90er waren anders wild.

Der Merz, der über den homosexuellen Berliner Bürgermeister Klaus Wowereit sagte, „Solange er sich mir nicht nähert, ist mir [seine Homosexualität] egal“.

Der Merz, der Umweltverbände als Gegner von Demokratie und Marktwirtschaft betrachtet, während der Wirtschaftsrat der CDU, dem Merz angehört, forderte, Umweltverbänden das Recht zu entziehen, Unternehmen auf Klimaschutz zu verklagen. Und dann mit dem Privatflugzeug zur Hochzeit von Christian Lindner anreiste.

Der Merz, der Bildung und Betreuung nicht länger als selbstverständliche Angebote des Staates sieht, die wir mit unseren Steuern zahlen, sondern auf eine Wuerfinanzierung durch bspw. Eltern schielt, wenn man Qualität erwarte.

Der Merz, der gegen die Offenlegung seiner Nebeneinkünfte klagte (Spoiler: er hatte so an die 18, laut dem Deutschen Bundestag 14). Das Manager Magazin schrieb dazu: „Seine vielen Nebentätigkeiten werfen die Frage auf, ob Merz sein Mandat als Bundestagsabgeordneter ernst und überhaupt umfassend wahrnimmt“.

Der Merz, der über Journalismus sagte, „wir brauchen die nicht mehr“, und dabei komplett den Kontrollmechanismus der vierten Säule der Demokratie ignorierte.

Eine Brandmauer steht solchen Menschen nur im Weg, wenn sie nur der Machthunger antreibt. Viel mehr Zeit hat Merz auch nicht, Jahrgang 1955, der 2 Monate nach der nächsten Bundestagswahl im September 2025 seinen 70ten Geburtstag feiern wird.

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Kommentar von

Werner Hoffmann
Demokrat der Mitte

Aus meiner Sicht könnte es auch sein, dass er aufgrund der schlechten Zustimmung innerhalb der CDU vielleicht gar nicht Bundeskanzler werden will!!??

Es ist für mich auch vorstellbar, dass Merz über BlackRock wieder aktiv wird.

Und hierzu muss er nicht Bundeskanzler werden!

Letztendlich würde Merz auf mindestens rund 70 Prozent seines Jahreseinkommens verzichten müssen, wenn er Bundeskanzler werden würde.

Als Wirtschaftsanwalt ist er auch ein eiskalter Rechner.

Vorstellbar wäre, dass Söder sich wieder per Handzeichen sich meldet und die CDU dann vielleicht Hendrik Wüst der Bundeskanzlerkandidat wird.

Friedrich Merz wird seine Ziele:

  • Fossile Energie weiter nutzen
  • Atomkraft mit Forschungsgelder versorgen
  • Technologieoffenheit für die fossile Lobby und Tankstellenlobby weiter unterstützen
  • Teil-/Privatisierung der gesetzlichen Rente durch BlackRock & Co.

weiterverfolgen.

Ob er selbst oder eines seiner Kinder dort dann einsteigt, wird sich zeigen.

Ich traue zumindest Merz nicht über den Weg.

Analyse aller AfD-Reden in Bundestag und Landtagen der letzten 10 Jahre

Ein Beitrag von

Hendrik Lehmann

Quelle:

https://www.linkedin.com/posts/hendrik-lehmann-38a2909b_wir-ver%C3%B6ffentlichen-heute-die-bislang-aufw%C3%A4ndigste-activity-7235681982410592257-1Nc6?utm_source=share&utm_medium=member_ios

Zitat:

„Wir veröffentlichen heute die bislang aufwändigste Analyse von AfD-Parlamentsreden: 10 Jahre, 340.000 Absätze, 15.831.486 Wörter.

Die Analyse ALLER AfD-Reden in allen 16 deutschen Landtagen seit 2014 ermöglicht ein umfangreiches genaues Bild davon, wie die Rechten kontinuierlich ein Narrativ des Fremdenhasses aufbauen.

Wir zeigen, dass sie von „Remigration“ nicht nur auf Geheimtreffen sprechen, sondern SEIT JAHREN ganz offen in deutschen Landtagen.

Heute vor zehn Jahren, am 31.8.2014 erlangte die AfD bei der Landtagswahl in Sachsen erstmals genug Stimmen, um in einen deutschen Landtag einzuziehen – mit 9,7%. Die jüngste Sonntagsfrage von gestern sieht die AfD bei 31 Prozent bei der morgigen Wahl in Sachsen.

Heute, zehn Jahre später, sitzen 263 AfD-Abgeordnete in den Landtagen. Sie halten Reden, sehr viele davon. Weil sie oft wenig mit den tatsächlichen aktuellen Themen in den Parlamenten zu tun haben, bekommt man davon oft wenig mit. Aber was sagen sie dort eigentlich?

Leider ist das nicht einfach zu beantworten. Die Mischung aus verschlafener Digitalisierung in deutschen Behörden und Föderalismus bedeutet: Es gibt bis heute keine gemeinsame Datenbank der Reden in Landtagen, keinen gemeinsamen Datenstandard, keine zeitgemäßen Schnittstellen.

Eric Beltermann, langjähriger Partner-in-Crime des Tagesspiegel Innovation Lab hat Abhilfe geschaffen. Erst in einer Abschlussarbeit, dann in einem Forschungsprojekt an der Freie Universität Berlin hat er alle Landtagsreden aufbereitet, standardisiert und analysierbar gemacht.

Durch eine Kombination von großen Sprachmodellen und manueller Auswertung wurde dann ausgewertet, wie die AfD über Migration spricht. Dabei zeigt sich, wie systematisch Feindbilder aufgebaut werden. Auf Basis faktisch falscher Aussagen, beispielsweise, dass Migranten öfter Straftaten mit Messern begehen, werden dann immer drastischere Aussagen legitimiert – bis hin zu Forderungen nach Massenabschiebungen. Dabei macht man sich alte antisemitische Argumentationsstrukturen zunutze, die auch in Frankreich und den USA von der radikalen Rechten genutzt werden: „Great Replacement“, ein absichtlicher Austausch der „heimischen“ Bevölkerung durch Eliten. Die Sprache überschreitet dabei häufig die Grenze ins Vulgäre.

Das scheint zu funktionieren. Inzwischen nutzen diese Sprachbilder auch andere Parteien. Und eine weitere Analyse auf Basis von Umfragen des FZI Forschungszentrum Informatik bestätigt, dass solche Verschwörungserzählungen zunehmend in den Köpfen der Menschen verfangen: Mehr als die Hälfte der Menschen in Ostdeutschland halten es für möglich, dass „Eliten“ absichtlich „Krisen herbeiführen“, um ihnen zu schaden.

In einem Scrollytelling zeigen wir, mit welcher Sprache die AfD Fremdenhass in die Parlamente trägt. Außerdem haben wir eine interaktive Datenbank veröffentlicht, mit der sich alle AfD-Landtagsreden durchsuchen lassen.

Links zu allen Analysen in den Kommentaren.

Warum bezahlen Milliardäre in Deutschland niedrigere Steuern als in der Schweiz oder in Österreich?

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann
Demokrat der Mitte

Eine kürzlich veröffentlichte Studie zeigt auf, dass Milliardäre in Deutschland im Vergleich zu ihren Pendants in der Schweiz deutlich weniger Steuern zahlen.

Diese Untersuchung, die von Organisationen wie Oxfam und dem Netzwerk Steuergerechtigkeit durchgeführt wurde, verdeutlicht, dass das deutsche Steuersystem besonders für Superreiche vorteilhaft ist.

Laut Julia Jirmann vom Netzwerk Steuergerechtigkeit stellt Deutschland für wohlhabende Personen eine Art Steueroase dar, wobei die Steuersätze für Milliardäre im Schnitt bei etwa 26 Prozent liegen – trotz eines möglichen Höchstsatzes von 47,5 Prozent. Zum Vergleich: In der Schweiz, wo eine Vermögensteuer erhoben wird, zahlen Milliardäre durchschnittlich 32 Prozent Steuern.

Die Studie hebt hervor, dass die Steuerlast für durchschnittliche Familien in Deutschland oft höher ist als die von Superreichen, was ein erhebliches Ungleichgewicht im Steuersystem darstellt. Manuel Schmitt von Oxfam fordert daher, dass auch in Deutschland und Österreich eine Vermögensteuer eingeführt wird, um die finanzielle Belastung gerechter zu verteilen. Schmitt kritisiert zudem die Sparmaßnahmen von Finanzminister Christian Lindner, die auf Kosten der Entwicklungszusammenarbeit und sozialer Programme gehen.

Laut den Autoren der Studie könnten durch die Einführung einer Vermögensteuer nach Schweizer Vorbild in Deutschland zusätzliche Einnahmen von 73 Milliarden Euro generiert werden.

Diese Mittel könnten genutzt werden, um das aktuelle Haushaltsdefizit zu reduzieren und notwendige Investitionen in den Klimaschutz sowie in soziale Gerechtigkeit zu ermöglichen. Die Studie basiert auf Modellrechnungen, die die Steuer- und Abgabenlast der reichsten 0,1 Prozent der Bevölkerung analysieren, und berücksichtigt auch die konkreten Steuerzahlungen prominenter Milliardäre wie Susanne Klatten und Stefan Quandt.

Wie funktioniert das System Einkommensteuer und Spekulation Steuereinsparung in der Praxis in Deutschland?

In Deutschland gibt es keine Vermögenssteuer.

Parteien wie die CDU, CSU, FDP und auch AfD lehnen die Vermögenssteuer ab.

Es wäre zu aufwändig, die Vermögenssteuer zu erheben. Als Beispiele werden dann aufgeführt, dass dann ja jeder Gegenstand (Haus, Foto, Bilder, Kunstwerke und so weiter) mit einem Schätzwert ermittelt werden müsste und dann dieser Wert bei der Vermögenssteuer berücksichtigt werden müsste.

Schaut man sich jedoch die gezahlte Steuer von Milliardären und Multimillionäre in Deutschland genauer an, dann stellt man auch fest, dass diese Personen die geringste Steuer prozentual bezahlen.

Sie bezahlen prozentual weniger Steuern, als beispielsweise ein Arbeitnehmer mit einem Bruttoeinkommen von 50.000 oder 100.000 Euro pro Jahr.

Wie das funktioniert, ist ganz einfach zu erklären:

Nehmen wir als Beispiel einmal ein Unternehmen wie Müllermilch oder Starbucks. Starbucks hat in Deutschland stand, März 2024, 156 Filialen.

2023 hat es Starbucks einen Jahresumsatz von rund 120 Millionen €.

Wie können Unternehmen wie Starbucks, Müllermilch und Co. ihre Gewinne in Deutschland niedrig halten und so die Steuerlast drücken?

Ein Unternehmen wie Starbucks kann Gewinne durch verschiedene legale Strategien erheblich reduzieren, um die Steuerlast zu minimieren. Eine häufig angewandte Methode ist die Verrechnungspreisgestaltung. Dabei werden interne Preise für Waren, Dienstleistungen oder Lizenzen zwischen Tochtergesellschaften in verschiedenen Ländern festgelegt. Diese Preise können so gestaltet werden, dass Gewinne in Länder mit niedrigeren Steuersätzen verlagert werden.

Ein weiteres Mittel ist die Nutzung von Steueroasen. Dabei werden Gewinne in Tochtergesellschaften in Ländern mit minimaler Steuerbelastung verschoben. Diese Tochtergesellschaften besitzen dann häufig immaterielle Vermögenswerte wie Markenrechte oder Patente, die durch Lizenzgebühren in Ländern mit höheren Steuersätzen belastet werden, was die Gewinne in diesen Ländern reduziert.

Diese Praktiken sind oft legal, werden jedoch wegen ihrer Auswirkungen auf die Steuereinnahmen der betroffenen Länder kritisch diskutiert.

Und wie funktioniert dieses System bei Multimillionären und Milliardären?

Im Prinzip auf genau die gleiche Weise.

Milliardäre und Multimillionäre Gründen im Ausland in einem Steuer befreiten Land (zum Beispiel Steueroase oder einem Niedrigsteuerland ein Unternehmen, dass für Vermögensverwaltung zuständig ist.

Dieses Unternehmen erhält eine Provision für die Verwaltung der Vermögensanlagen.

Diese Provision ist so hoch, dass die Gewinne der Vermögensanlage aufgefressen werden oder zum größten Teil aufgefressen werden. Somit hat der Milliardär oder Multimillionär offiziell keine Erträge, außer die Erträge, die in seiner Vermögensgesellschaft eingenommen werden. Der Milliardär lässt sich allerdings von diesen Erträgen nichts auszahlen. Diese Erträge verbleiben also in der Vermögensverwaltungsgesellschaft.

Faktisch gehört die Milliardär das Geld, aber er hat sich ja nichts auszahlen lassen. Also muss er davon auch nichts versteuern.

Und wenn er sich das auszahlen lässt, macht er einfach einmal einen längeren Urlaub im Ausland über 183 Tage und verlegte diese Zeit seinen Wohnsitz in dieses Land.

Wenn er sich dann die Gewinne auszahlen lässt, und dies ein steuerfreies Land ist, dann sind die Erträge aus zig Jahren steuerfrei.

Luxemburg, Liechtenstein, Schweiz, Niederlande sind nur einige Länder mit niedrige n Steuersätzen.

Darüber hinaus gibt es noch andere Staaten, die völlig steuerfrei sind.

Das Einkommensteuer Sparprogramm für Milliardäre und Multimillionäre ist denkbar einfach in der Anwendung, da das Einkommen einfach in andere Jahre verlegt wird, in denen man vielleicht einfach mal für ein halbes Jahr auswandert.

Dies ist nur ein einfaches Beispiel. Es gibt noch viele andere Beispiele, wie Milliardäre und Multimillionäre, die Einkommensteuer und Spekulation Steuer erheblich nach unten reduzieren können.

Würde eine Vermögensteuer wieder eingeführt werden, wäre dies nicht so einfach für die Milliardäre und Multimillionäre.

Grund: hierbei wird nicht der Ertrag/Einkünfte versteuert, sondern das Vermögen an sich.

Würde die Vermögenssteuer auf moderat 1 Prozent pro Jahr festgesetzt, würden pro Jahr ca. 20 Mrd. Euro an Steuereinnahmen entstehen.

Neben der Vermögenssteuer entgehen dem deutschen Staat – also uns Steuerzahler pro Jahr etwa 150 Milliarden Euro durch Steuerhinterziehung.

Der Steuerausfall beträgt somit rund 170 bis 200 Mrd. Euro pro Jahr.

Hierbei sind noch nicht die derzeit zugelassenen Steuerumgehungen (aus den oben genannten Beispiel) enthalten.

Steuerexperten gehen davon aus, dass die Gesamtsteuerausfälle aller Bereiche etwa 450 Milliarden Euro betragen.

Der Bundeshaushalt könnte bei richtiger Besteuerung also verdoppelt werden!