Impfen – Impfpflicht – Impfreihenfolge

#Impfen – #Impfpflicht – #Impfreihenfolge – #Alternative #Medizin – #Heilpraktiker
– #Corona – #Covid19

Nach Ansicht des Kammervize ist es nicht zeitgemäß, dass #Heilpraktiker um­fangreiche Möglichkeiten haben, Patienten zu behandeln, ohne dass für diesen Beruf eine geregelte Ausbildung vorgeschrieben wäre.


In keinem anderen Berufszweig darf ohne eine geregelte Ausbildung vorgeschrieben ist so umfangreich behandelt werden, als beim Heilpraktiker


Und nicht nur das.


Ein hoher Anteil der Heilpraktiker ist gegen das Impfen. Die Gründe sind dann offiziell, dass es Impfschäden geben kann.


Oft wird dann behauptet, dass die #Impfschäden ja überhaupt nicht bekannt sind.

Bereits hier muss das Kartenhaus der Unwahrheiten zusammenfallen.

Zunächst muss zwischen #Impfreaktionen und #Impfschäden unterschieden werden.


Impfreaktionen (leichter Rötung, Schmerzen oder Schwellung an der Injektionsstelle) sind keine Impfschäden, sondern normale Reaktionen, die auch stattfinden.

In
Impfkomplikationen sind eine über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion gehende gesundheitliche Schädigung und müssen vom Arzt oder Heilpraktikergemäß IfSG § 6 Abs. 1 Nr. 3 an das #Gesundheitsamt gemeldet werden.

Dieses selbst muss diesen Verdacht gemäß § 11 Abs. 4 IfSG pseudonymisiert der zuständigen Landesoberbehördesowie dem PEI melden.


Die gesetzlichen Krankenkassen rechnen über 40 Millionen Impfungen pro Jahr ab.


Zwischen 2005 bis 2009 wurden von den 10.600 gemeldeten Verdachtsfällen 169 als Impfschäden anerkannt.

In dieser Zeit wurden 211 Millionen Impfungen durchgeführt.


Auf 211 Mio. Impfungen kommen somit 10.600 Verdachtsfälle 0,00502 %).

Anerkannte Impfschäden sind es 0,00008009 %.
Man sollte hier den Erfolg der Medizin durch Impfen und #Antibiotika nie vergessen.

Erst in den letzten 100-150 Jahren konnten die Krankheiten / Erreger:
Milzbrand (1876)
Aktinomykose (1878)
Gonorrhoe (1879)
Typhus (1880)
Erysipel (Wundrose, 1881)
Tuberkulose (1882)
Cholera (1883)
Diphterie (1883 / 1884)
Tetanus (1885 / 1889)
Gasbrand (1892)
Pest (1894)
Maul- und Klauenseuche (1898)
Gelbfieber (1900)
Syphilis (1905)
Keuchhusten (1906)
Leukämie (2008)
Kinderlähmung (1908)
Rous-Sarkom (1911)


erfolgreich bekämpft werden.


Der wirkliche Grund , warum ein Heilpraktiker gegen Impfen ist.


Das Impfen vermiest den Heilpraktikern das Geschäft.


Während Ärzte eher volle Wartezimmer haben, ist dies beim durchschnittlichen Heilpraktiker nicht der Fall.

Im Jahr 2004 haben Heilpraktikerinnen 2.200 €, Heilpraktiker 2.900 € verdient.

Nimmt man aktuelle Verdienste aus 2019, dann ist der Verdienst je nach Region in
Dresden: 2.232 €
Buchung: 2.637€
München: 3.254 €
Stuttgart: 3.285 €
Frankfurt/M: 3.303 €


im Monatsdurchschnitt.


Nur die privaten Krankenversicherungen bezahlen die allgemein anerkannten Behandlungsmethoden.

Und dies auf der Grundlage der Gebührenordnung für Heilpraktiker.

Wer darf impfen?

Grundsätzlich sind Impfstoffe Arzneimittel, die nur der Arzt verordnen darf.

Das Impfen durch den Heilpraktiker ist somit nicht erlaubt.


Für den Heilpraktiker würden somit nur andere Behandlungsmethoden bestehen.


Hier wird dann vom Heilpraktiker nach Alternativen gesucht, um auch Geld zu verdienen.

Dazu zählen dann Behandlungen zur Stärkung des #Immunsystems und der Verkauf von #Nahrungsergänzungsmittel.
Mehrere Sitzungen machen dieses Geschäftsfeld natürlich Interessant; vor allem, wenn man sich die Durchschnittsverdienste der Heilpraktiker ansieht.


Neid durch Heilpraktiker auf die Ärzte kann sich da schnell einstellen und wird dann auch den Patienten entsprechend verkauft, indem die Heilpraktiker auch oft unverblümt sagen, dass die Ärzte nur „wegen der Kohle“ und weil sie von Ämtern angesetzt werden, das Impfen zu empfehlen.

Stimmen diese Aussagen?

Wir haben recherchiert.

Was verdient der Arzt am Impfen?


Fakt:

Die Gebührenordnung für Ärzte sehen bei GOÄ Ziffer 375* einen Satz von 4,66 Euro vor.

GOÄ 375: Intramuskuläre oder subkutane Schutzimpfung, einschließlich Eintragung in den Impfpass (10,72 €)


GOÄ 376: Orale Schutzimpfung, einschließlich beratendem Gespräch 10,72 €

Der Höchstsatz ohne Begründung beträgt das 2,3-fache = 10,72 Euro.


GOÄ 378 (1-Fach: 7 €) ist die mit Abstand am höchsten bewertete Impfung (2,3-fach = 16,09 €).

Im Gegenteil: Eigentlich müsste der Arzt auch gegen das Impfen sein, denn Nichtgeimpfte müssen nachher aufwendiger behandelt werden.

Die Arztzimmer sind jedoch meist voll und Ärzte haben es finanziell nicht notwendig.


Für den Arzt wohl kein superinteressantes Geschäft.

Oft wird auch behauptet, die Pharmaindustrie würde sich am Impfen eine goldene Nase verdienen.

Auch dieses Argument ist absolut falsch.

Die Impfdosen führen zu einer gesunden Bevölkerung. Gesunde Menschen benötigen weniger andere Medikamente.

Preise der Impfstoffe von

– Moderna: 37 USD

– BioNTech: 20 USD

Grippeimpfstoffe 2020:

Vaxigripp® tetra: 12,66 €

Flucelvax® tetra: 13,18 €

Influvac tetra: 13,69 €

Fluenz tetra NSP: 24,47 €

Spätestens hier wird sichtbar, dass ein Pharmaunternehmen wohl mehr verdient, wenn es anstatt eines Impfstoffes lieber Nasenspray, Halstabletten usw. verkauft.

Das einzelne Impfunternehmen verdient vielleicht prächtig, aber die anderen Unternehmen dann weniger.

Wenn nun die Impfung wirklich nicht sinnvoll wäre, müssten wohl die Pharmaunternehmen, die keinen Impfstoff, sondern andere Präparate verkaufen, sicher gegen das Impfen argumentieren.

Das tun die Hersteller von Tempo, Halstabletten oder Nasensprays nicht.

Und warum? Ganz einfach: Impfen muss wohl doch sinnvoll sein.

Muss ein Arzt das Impfen aufgrund von Anweisungen des Gesundheitsamtes empfehlen?

Und zwar über Vor- und Nachteile, also auch über Risiken.

Dies wurde in den Testfällen, die bei Ärzten durchgeführt wurde, auch eingehalten.


Klares NEIN! Der Arzt muss informieren.

Die Heimat der sogenannten #alternativen #Medizin war bisher bei den #Grünen.

Seit Corona bröckelt die Lobby der Heilpraktiker bei den Grünen immer mehr.

Grund ist hier #Corona und beispielsweise das Thema Umweltschutz


Mit welcher Begründung sollen die Grünen bei SarsCov2 auf die Wissenschaft hören und auf der anderen Seite NICHT-Wissenschaftliche Medizin schützen?

Mit welcher Begründung sollen die Grünen beim Umweltschutz, Erderwärmung und der Energiegewinnung auf wissenschaftliche Erkenntnisse setzen, wenn sie in der Medizin Nicht-Wissenschaftliche Erkenntnisse zulassen?


In 99% der Heilpraktiker-Medizin gibt es keine wissenschaftliche Analysen.

Nur in einem sehr kleinen Bereich innerhalb der Akupunktur gibt es wissenschaftliche Analysen.


Und so ist es nicht verwunderlich, dass die große Koalition nun strengere Regeln bei den Heilpraktikern einführen will, so wie es eigentlich schon viel früher hätte sein müssen.


Seit 1939 wurde an den Regeln, wer Heilpraktiker sein darf nichts groß verändert. Studium oder andere verbindliche Ausbildungsregeln gibt es nicht.


Es gibt nur folgende Mindestvoraussetzungen. Diese Mindestvoraussetzungen sind im Heilpraktikergesetz geregelt, das im Übrigen 1939 als Auslaufmodell für die damaligen Heilpraktiker verabschiedet worden ist.

Zitat:

(1) Die Erlaubnis wird nicht erteilt,

a) wenn der Antragsteller das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,

b) wenn er nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt,

c) (weggefallen)

d) wenn er nicht mindestens abgeschlossene Volksschulbildung nachweisen kann,

e) (weggefallen)

f) wenn sich aus Tatsachen ergibt, daß ihm die … sittliche Zuverlässigkeit fehlt, insbesondere, wenn schwere strafrechtliche oder sittliche Verfehlungen vorliegen,

g) wenn er in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet ist,

h) wenn mit Sicherheit anzunehmen ist, daß er die Heilkunde neben einem anderen Beruf ausüben wird,

i) wenn sich aus einer Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten des Antragstellers durch das Gesundheitsamt, die auf der Grundlage von Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärtern durchgeführt wurde, ergibt, dass die Ausübung der Heilkunde durch den Betreffenden eine Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung oder für die ihn aufsuchenden Patientinnen und Patienten bedeuten würde.

Das Bundesministerium für Gesundheit macht Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärtern bis spätestens zum 31. Dezember 2017 im Bundesanzeiger bekannt. Bei der Erarbeitung der Leitlinien sind die Länder zu beteiligen.“

Umgekehrt bedeutet dieses veraltete Gesetz, dass ein Heilpraktiker alles mögliche praktizieren kann, was keine Gefahr für die Bevölkerung und den aufzusuchenden Patienten bedeutet. WODOO-Zauber schadet ja auch nicht. Und insoweit kann ein Heilpraktiker jede NICHT-WISSENSCHAFTLICHE Methode anwenden und damit Geld verdienen. Ob es sich um die sogenannte Augendiagnostik handelt oder andere Behandlungen. Der Heilpraktiker darf es. NUR das IMPFEN DARF ER NICHT!

Eine 5. Regel kommt jetzt neu hinzu: Heilpraktiker müssen zukünftig gegen Masern geimpft sein.
Seit März 2020 müssen demnach alle nach 1970 geborenen Beschäftigten im Medizinbereich ebenso wie Kinder und Angestellte in Kindertagesstätten und Schulen sowie Gemeinschaftseinrichtungen wie Flüchtlingsunterkünften nachweisen, dass sie gegen Masern geimpft sind.


Bei Verstößen gegen die Impfpflicht, die für den medizinischen Bereich durch die Gesundheitsämter überwacht wird, drohen Bußgelder bis zu 2.500 Euro.

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/108822/Botzlar-sieht-keine-Existenzberechtigung-fuer-Heilpraktiker

Wie notwendig eine Regulierung der Ausbildung bei den Heilpraktikern ist, wird bem internationalen Vergleich deutlich.


Deutschland, das oft alles genau reguliert (sogar wer was in der Pommesbude machen darf), hat bei den Heilpraktikern die geringsten Vorschriften.
Selbst die Wirkungsweise im Internet – sieht ja aus wie ein Arzt…- darf der Heilpraktiker.

Und selbst bei Krebsbehandlungen kann der Heilpraktiker die alternative Medizin hochhalten.


Die nachfolgenden Filmbeiträge machen dies deutlich:


Film 1:
Heilpraktiker, Quacksalber oder sanfte Medizin
https://youtu.be/y3U83cv8Ndw

Film 2:
Heilpraktiker – Ein NoGo
https://youtu.be/I-QueN-LVv8

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