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Die Dokumentation geht weiter. Dieser Teil umfasst die Fälle 801 bis 900.
Schwerpunkte sind diesmal Nordrhein-Westfalen, Hessen, Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und das Saarland. Hinzu kommen innerparteiliche Machtkämpfe, Verfassungsschutzbewertungen, Finanzierungsfragen, Gerichtsverfahren und Vorgänge rund um die AfD-Jugendorganisation „Generation Deutschland“.
Für die Einordnung wichtig: Die AfD-Gesamtpartei darf derzeit vom Bundesamt für Verfassungsschutz als rechtsextremistischer Verdachtsfall behandelt werden; diese Einstufung ist rechtskräftig. Die weitergehende Einstufung als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ darf das Bundesamt aufgrund einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln vom 26. Februar 2026 bis zur erstinstanzlichen Entscheidung im Hauptsacheverfahren dagegen vorläufig nicht verwenden.
Auch für die folgenden Fälle gilt deshalb: Ein Verdacht ist kein Beweis. Ein Ermittlungsverfahren ist keine Verurteilung. Eine Bewertung des Verfassungsschutzes ist keine strafgerichtliche Verurteilung.
Umgekehrt werden auch Entscheidungen dokumentiert, die zugunsten von AfD-Politikern oder AfD-nahen Organisationen ausgegangen sind.

801. Mehr als 20 Personen aus der NRW-AfD im BfV-Gutachten. In der veröffentlichten Materialsammlung des Bundesamts für Verfassungsschutz werden mehr als 20 Personen aus Nordrhein-Westfalen erwähnt.
802. 24 von 40 NRW-Mandatsträgern genannt. Eine Auswertung von BR und WDR ergab, dass 24 von damals 40 AfD-Mandatsträgern aus Nordrhein-Westfalen im Gutachten namentlich vorkamen.
803. NRW-AfD im Vergleich weniger auffällig. Das Bundesamt stellte zugleich fest, dass der Landesverband Nordrhein-Westfalen im Vergleich zu anderen Landesverbänden in geringerem Umfang durch verfassungsschutzrelevante Äußerungen aufgefallen war. Dieser Punkt kann als teilweise entlastend eingeordnet werden.
804. Martin Vincentz vergleichsweise selten erwähnt. Der NRW-Landesvorsitzende spielte in der damaligen Materialsammlung eine deutlich geringere Rolle als andere Funktionäre.
805. Christian Loose mit einer eher entlastenden Position. Im Gutachten wurde auch eine Position dokumentiert, die gerade nicht in das Bild einer pauschalen muslimfeindlichen Haltung passte. Auch dieser Punkt kann als teilweise entlastend bewertet werden.
806. Uwe Detert und die Staatlichkeit der Bundesrepublik. Der damalige Landesvorstandsbeisitzer verbreitete nach WDR-Angaben ein Video, in dem die Staatlichkeit der Bundesrepublik infrage gestellt wurde.
807. Keine weitreichende Parteiordnungsmaßnahme gegen Detert. Der Fall sorgte nach WDR-Recherchen innerhalb des Landesverbandes für Diskussionen; weitreichende Ordnungsmaßnahmen wurden jedoch nicht eingeleitet.
808. Matthias Helferich knapp 40-mal erwähnt. Damit gehörte der Dortmunder Bundestagsabgeordnete zu den am häufigsten genannten NRW-Politikern im Gutachten.
809. Aussagen Helferichs über Migranten und Muslime. Das Bundesamt führte zahlreiche von ihm stammende Äußerungen als Belege für seine Bewertung an.
810. Helferich und „Ein Prozent“. Auch seine Nähe zum vom Verfassungsschutz entsprechend bewerteten Verein „Ein Prozent“ wurde thematisiert.
811. Martin Renner im Gutachten. Der frühere NRW-Landesvorsitzende und spätere Ehrenvorsitzende wurde mit mehreren Aussagen aufgeführt.
812. Renner und der „Große Austausch“. Aussagen Renners wurden vom Bundesamt dem Narrativ eines angeblichen „Großen Austauschs“ zugeordnet.
813. Kritik Renners an der deutschen Demokratie. Im Gutachten wurden auch Äußerungen dokumentiert, in denen Renner Deutschland den Charakter einer funktionierenden Demokratie absprach.
814. Historische NS-Vergleiche. Auch Vergleiche demokratischer Politiker mit Akteuren des Nationalsozialismus spielten in der Dokumentation eine Rolle.
815. Christian Blex und „Messerzuwanderung“. Eine entsprechende Formulierung des NRW-Landtagsabgeordneten wurde in diesem Zusammenhang dokumentiert.
816. Enxhi Seli-Zacharias und „importierte Messermörder“. Auch diese Formulierung floss in die Materialsammlung ein.
817. Klaus Esser und Kriminalität von Eingebürgerten. Ein entsprechender Telegram-Beitrag wurde ebenfalls im Gutachten aufgegriffen.
818. Weitere Bewertung des NRW-Landesverbands. Nach Veröffentlichung der umfangreichen Bundesunterlagen stellte sich auch die Frage nach deren Bedeutung für die Bewertung des Landesverbandes.
819. NRW-AfD 2026 tief zerstritten. Im Vorfeld der Landtagswahl 2027 eskalierte der Konflikt zwischen dem Lager um Martin Vincentz und dem Umfeld von Matthias Helferich.
820. Blockadetaktik beim Listenparteitag. Das Helferich-Lager schlug mehr als 100 Bewerber für Listenplätze vor und verlangsamte damit die Wahl erheblich.
821. Nur 22 Kandidaten in drei Tagen. Der innerparteiliche Konflikt führte dazu, dass die Partei an den ersten drei Tagen lediglich 22 Kandidaten bestimmen konnte.
822. Vorwürfe von Drohungen gegen Delegierte. Die Bundesspitze erklärte, es gebe Anhaltspunkte dafür, dass Delegierte bedroht oder erheblich unter Druck gesetzt worden seien. Dabei handelt es sich um Vorwürfe, nicht um gerichtliche Feststellungen.
823. Weidel und Chrupalla verlangten Abbruch. Die beiden Bundesvorsitzenden forderten den Landesverband auf, die Aufstellungsversammlung wegen rechtlicher Risiken abzubrechen.
824. NRW-Landesverband widersetzte sich der Bundesspitze. Die Kandidatenaufstellung wurde trotzdem fortgesetzt.
825. Untersuchungskommission eingesetzt. Der AfD-Bundesvorstand beschloss anschließend eine Untersuchungskommission, die gegebenenfalls auch mit externen Wirtschaftsprüfern die Finanzen des Landesverbandes untersuchen sollte.

826. Ordnungsmaßnahmen gegen Vertreter verschiedener Lager. Der Bundesvorstand reagierte im September 2026 auf den weiterhin ungelösten Konflikt.
827. Auch Martin Vincentz betroffen. Maßnahmen richteten sich nicht nur gegen das Helferich-Umfeld, sondern ebenso gegen Personen aus dem Lager des NRW-Landesvorsitzenden.
828. NRW-Vorstand ging juristisch gegen Bundesführung vor. Der Landesvorstand hatte versucht, die Einmischung der Bundespartei gerichtlich begrenzen zu lassen.
829. Streit um Mitarbeiterbudgets. Innerparteilich wurden Vorwürfe erhoben, Mitarbeiteretats könnten für Parteiarbeit eingesetzt worden sein. Der WDR betonte, dass diese Vorwürfe nicht belegt waren.
830. Daten sollten für Untersuchung erhalten bleiben. Der Bundesvorstand traf Maßnahmen, um eine mögliche Löschung relevanter Unterlagen zu verhindern.
831. Helferich zunächst nicht von diesen Maßnahmen betroffen. Sein Name fehlte in der vom WDR ausgewerteten Maßnahmenliste. Auch dies ist zumindest teilweise günstig für den Betroffenen zu bewerten.
832. Sven Tritschler im Bundesvorstand. Alice Weidel unterstützte den NRW-Politiker bei seiner Kandidatur für ein Bundesamt.
833. Tritschler setzte sich knapp gegen Kay Gottschalk durch. Die Personalentscheidung spiegelte zugleich innerparteiliche Machtverschiebungen wider.
834. Vincentz griff Weidel öffentlich an. Der NRW-Landesvorsitzende äußerte sich ausgesprochen scharf über Vorgänge rund um den Parteitag.
835. Unterstützer der Bundesspitze verließen den Parteitag. Nachdem die Forderung nach einem Abbruch keine Mehrheit fand, verließen Vertreter des gegnerischen Lagers die Versammlung.

836. 22 Personen aus der Hessen-AfD im Gutachten. Eine hessenschau-Auswertung fand zahlreiche Funktionäre und Mandatsträger des Landesverbands in der umfangreichen Materialsammlung.
837. Zwölf von 25 AfD-Landtagsabgeordneten erwähnt. Damit war ein erheblicher Teil der damaligen Landtagsfraktion vertreten.
838. Robert Lambrou erwähnt. Auch der damalige hessische Fraktionsvorsitzende findet sich in den Unterlagen.
839. Andreas Lichert mehrfach thematisiert. Seine politischen Netzwerke und Aktivitäten spielten eine Rolle.
840. Christine Anderson häufig zitiert. Zahlreiche Aussagen der früheren Europaabgeordneten wurden dokumentiert.
841. Anderson und der Begriff „Migranten-Sumpf“. Der Verfassungsschutz wertete entsprechende Aussagen als fremden- beziehungsweise minderheitenfeindlich.
842. Anderson und „NWO-Pläne“. Auch ein Beitrag zur Verschwörungserzählung einer angeblichen „New World Order“ wurde aufgegriffen.
843. Mariana Harder-Kühnel mehrfach zitiert. Auch die frühere Bundestagsabgeordnete tauchte häufig in der Materialsammlung auf.
844. Harder-Kühnel und „Großer Austausch“. Der Verfassungsschutz ordnete mehrere ihrer Aussagen dieser rechtsextremen Erzählung zu.
845. Aussage über ein „neues Wahlvolk“. Eine entsprechende Äußerung wurde dem Kapitel über ein ethnisch-abstammungsmäßiges Volksverständnis zugeordnet.
846. Migration, Kriminalität und Sozialstaat. Weitere Beiträge Harder-Kühnelns wurden wegen pauschalisierender Aussagen über Zuwanderer aufgeführt.
847. Andreas Lichert und der Verein für Staatspolitik. Lichert war Vorsitzender des Vereins, der das frühere Institut für Staatspolitik um Götz Kubitschek trug.
848. „Messe des Vorfelds“. Auch eine von Lichert eröffnete Veranstaltung aus dem neurechten Spektrum wurde berücksichtigt.
849. Lichert und Identitäre Bewegung. Kontakte beziehungsweise politische Verbindungen wurden ebenfalls dokumentiert.
850. Lichert und der frühere „Flügel“. Auch seine Verbindung zum inzwischen formal aufgelösten Netzwerk spielte eine Rolle.
851. Verein „Mit Migrationshintergrund für Deutschland“. Robert Lambrou ist Vorsitzender dieses Vereins.
852. Verfassungsschutz vermutete strategische Funktion. Die Behörde interpretierte den Verein unter anderem als Möglichkeit, Vorwürfen völkischer Positionen entgegenzutreten. Dies ist eine behördliche Bewertung, keine gerichtliche Feststellung.
853. Hessen mehrfach im Bundesgutachten vertreten. Der Landesverband lieferte damit zahlreiche der dokumentierten Aussagen.
854. Hessen-AfD weiterhin Verdachtsfall. Auch auf Landesebene wird die Partei vom hessischen Verfassungsschutz beobachtet.
855. Verfassungsschutz sieht tatsächliche Anhaltspunkte. Grundlage der Beobachtung sind aus Sicht der Behörde verfassungsschutzrelevante Bestrebungen.
856. Ermittlungen gegen Stephan Brandner. Die Staatsanwaltschaft Gießen ermittelt gegen den Bundestagsabgeordneten wegen des Verdachts der Beleidigung eines Pressevertreters.
857. Vorgang stammt aus dem Landtagswahlkampf 2023. Die betreffende Veranstaltung fand in Florstadt im Wetteraukreis statt.
858. Immunität aufgehoben. Der Bundestag machte den Weg für das Strafverfahren frei. Eine Immunitätsaufhebung bedeutet ausdrücklich keine Feststellung von Schuld.

859. Berliner AfD-Bundestagsabgeordnete im Gutachten. Unter anderem Aussagen von Beatrix von Storch und Gottfried Curio wurden ausführlich dokumentiert.
860. Zahlreiche Berliner Landespolitiker genannt. Auch Mitglieder der AfD-Fraktion im Abgeordnetenhaus tauchten in der Materialsammlung auf.
861. Gottfried Curio und ethnisches Volksverständnis. Der Verfassungsschutz wertete mehrere Aussagen Curios als Forderung nach einer ethnisch definierten Abstammungsgemeinschaft.
862. Kritik an Einbürgerung. Die Behörde leitete aus Curios Aussagen eine ablehnende Haltung gegenüber der Einbürgerung von Menschen anderer kultureller Herkunft ab.
863. Beatrix von Storch und angebliche „Islamisierung“. Das Gutachten zitiert eine entsprechende Aussage über den Europäischen Gerichtshof.
864. Von Storch und „globale Finanzindustrie“. Der Verfassungsschutz sah in bestimmten Formulierungen antisemitisch konnotierte Chiffren. Das ist die Bewertung der Behörde.
865. Gunnar Lindemann und „Umvolkung“. Ein entsprechender Social-Media-Beitrag wurde in der Materialsammlung angeführt.
866. Vergleich von Migranten mit „invasiven“ Tierarten. Das Bundesamt wertete eine solche Aussage Lindemanns als pauschale Abwertung von Migranten.
867. Vorwurf der Banalisierung der NS-Judenverfolgung. Auch diese Bewertung des Verfassungsschutzes gegenüber Lindemann wird im Gutachten beschrieben.
868. Harald Laatsch und der „Tiefe Staat“. Entsprechende Verschwörungserzählungen wurden dokumentiert.
869. Laatsch bezeichnete Vorgehen gegen Reichsbürger als „Staatsstreich“. Diese Aussage wurde ebenfalls aufgegriffen.
870. Kristin Brinker nicht im Gutachten genannt. Die Berliner Landes- und Fraktionsvorsitzende kommt in der ausgewerteten Materialsammlung nicht vor. Dies ist einer der wenigen ausdrücklich entlastenden beziehungsweise günstigen Punkte dieses Blocks.
871. Hamburger AfD-Politiker und „Volks-“ beziehungsweise „Bevölkerungsaustausch“. Auch aus Hamburg finden sich entsprechende Aussagen im Gutachten.
872. Nähe zum historischen Begriff „Umvolkung“. Der Verfassungsschutz stellte eine inhaltliche Nähe dieser Narrative zu entsprechendem rechtsextremistischem Denken fest.
873. Forderungen nach Massenabschiebungen dokumentiert. Auch solche Aussagen Hamburger AfD-Funktionäre wurden aufgeführt.
874. Dirk Nockemann nicht genannt. Der Hamburger AfD-Landesvorsitzende selbst kam in dem Gutachten nicht vor. Auch dies kann als entlastender Einzelpunkt eingeordnet werden.
875. Nockemann weist Gutachten zurück. Er bezeichnete die Bewertung als einen Angriff auf die Meinungsfreiheit.

876. Dario Seifert erhielt rund 6.000 Euro von einer AfD-Kreistagsfraktion. Die Zahlungen gingen 2023 für Aufträge an seine Firma Strela Medien.
877. Erste Rechnung über 3.502,27 Euro. Sie betraf Werbemittel für die damalige AfD-Kreistagsfraktion Vorpommern-Rügen.
878. Zweite Rechnung über 2.395,12 Euro. Zusammen ergaben sich damit knapp 6.000 Euro.
879. Zollstöcke, Mützen, Kugelschreiber und Tassen. Außerdem entwarf Seiferts Firma ein Logo für die Fraktion.
880. Kreisverwaltung beanstandete Finanzierung. Ein Prüfbericht bewertete die Verwendung öffentlicher Fraktionsmittel für diese Werbemittel als zweckwidrig.
881. Insgesamt rund 8.500 Euro beanstandet. Der Prüfbericht kam für die damalige AfD-Fraktion insgesamt auf diesen Betrag an zweckwidrigen Ausgaben; der größte Teil ging laut NDR an Seiferts Firma.
882. Seifert stimmte später für Rückforderung. Im Kreistag votierte er dafür, dass der Landkreis die beanstandeten Gelder zurückfordert.
883. Streit um Verantwortung. Seifert verwies auf die frühere Fraktionsführung. Der ehemalige Fraktionschef erklärte dagegen, die Auftragsvergabe sei von der Fraktion mehrheitlich beschlossen worden.
884. Seifert bestreitet Interessenkollision. Er verwies darauf, zum Zeitpunkt der Aufträge nicht Mitglied der Kreistagsfraktion gewesen zu sein und von einer möglichen Zweckwidrigkeit nichts gewusst zu haben.
885. Frage nach weiteren Geschäften blieb offen. Auf die NDR-Frage, ob seine Firma auch mit anderen AfD-Fraktionen Geschäfte gemacht habe, gab Seifert keine konkrete Antwort.

886. Generation Deutschland Saar dreht Werbevideo in Völklinger Hütte. Die Jugendorganisation nutzte das Weltkulturerbe für einen politischen Werbefilm.
887. Völklinger Hütte kündigte rechtliche Schritte an. Die Einrichtung wollte eine Unterlassungserklärung erreichen.
888. Vorwurf der parteipolitischen Instrumentalisierung. Der Generaldirektor erklärte, für einen politischen Werbedreh hätte ausdrücklich eine entsprechende Genehmigung beantragt werden müssen.
889. Generation Deutschland beruft sich auf Erlaubnis. Der Landesvorsitzende erklärte, die Gruppe sei davon ausgegangen, dass die Aufnahmen an der Kasse gestattet worden seien.
890. Private Aufnahmen wären erlaubt gewesen. Der Konflikt entstand gerade dadurch, dass es sich nach Darstellung der Hütte um politische Werbung und nicht lediglich um private Fotos oder Videos handelte.
891. Saar-AfD widerspricht Bundeslinie beim Euro. Der saarländische Fraktionsvorsitzende Josef Dörr erklärte, den Euro beibehalten zu wollen.
892. Saar-AfD will auch Schengen erhalten. Auch beim Schengenraum widersprach die Landtagsfraktion der damaligen Position der Bundespartei.

893. Erzieherin nach AfD-Kandidatur gekündigt. Eine Mitarbeiterin eines kirchlichen Kindergartens in Salzgitter verlor nach ihrer Kandidatur auf einer AfD-Liste ihre Stelle.
894. Nach Angaben ihres Anwalts kein AfD-Mitglied. Die Frau kandidierte zwar auf der Liste, war nach Darstellung ihres Rechtsanwalts aber kein Parteimitglied.
895. Kündigungsschutzklage erhoben. Sie zog vor das Arbeitsgericht Braunschweig.
896. Caritas beruft sich auf eigene Grundwerte. Der kirchliche Arbeitgeber erklärte, eine Kandidatur für die AfD sei mit den Grundwerten der Organisation nicht vereinbar.
897. AfD-nahe Arbeitnehmerorganisation erzielt Teilerfolg gegen VW. Das Landesarbeitsgericht Hannover entschied, dass Mitglieder der Organisation „Zentrum“ bei einer VW-Tochter für ihre Organisation werben dürfen. Dieser Punkt fällt zugunsten der Organisation aus.
898. Flugblätter und Mitgliederwerbung gestattet. Die sechs dort beschäftigten Mitglieder dürfen im und vor dem Betrieb Flugblätter verteilen und neue Mitglieder werben. Auch dies ist eine für „Zentrum“ günstige gerichtliche Entscheidung.
899. Keine eigenen Vertrauensleute. Mit der weitergehenden Forderung, eigene Vertrauensleute wählen zu dürfen, hatte die Organisation dagegen keinen Erfolg.

900. Bilanz der Fälle 801 bis 900. Auch dieser Block zeigt sehr unterschiedliche Vorgänge: Verfassungsschutzbewertungen, Äußerungen von Funktionären, politische Netzwerke, innerparteiliche Machtkämpfe, Finanzierungsfragen, Ermittlungsverfahren, arbeitsrechtliche Konflikte und Gerichtsentscheidungen.
Dabei darf nicht alles gleichgesetzt werden. Ein umstrittener politischer Satz ist etwas anderes als ein Ermittlungsverfahren; ein Ermittlungsverfahren wiederum etwas anderes als ein rechtskräftiges Urteil.
Gerade deshalb wurde versucht, auch entlastende Entwicklungen und für AfD-Akteure günstige Entscheidungen ausdrücklich zu berücksichtigen.
Nur sieben von 100 Punkten überhaupt noch als entlastend einzuordnen
Auffällig ist allerdings das Ergebnis dieser Auswertung:
Unter den 100 nummerierten Punkten von Fall 801 bis 900 ließen sich lediglich sieben Punkte finden, die zumindest teilweise als entlastend oder für AfD-Akteure beziehungsweise AfD-nahe Organisationen günstig eingeordnet werden können.
Das sind gerade einmal 7 von 100 Punkten.
Und selbst bei diesen sieben Punkten handelt es sich zum Teil lediglich darum, dass eine Person in einem bestimmten Gutachten nicht genannt wurde, eine konkrete Ordnungsmaßnahme nicht ausgesprochen wurde oder ein Beteiligter bei einem Gericht lediglich einen Teilerfolg erzielte.
Diese von mir vorgenommene Zählung ist allerdings keine juristische Statistik über die Voraussetzungen eines Parteiverbots. Sie beschreibt ausschließlich die Zusammensetzung der hier ausgewählten und dokumentierten Punkte 801 bis 900.
Ob die Voraussetzungen eines Parteiverbots nach Artikel 21 Absatz 2 Grundgesetz erfüllt sind, hängt nicht von der bloßen Zahl solcher Vorgänge ab. Darüber könnte ausschließlich das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Die bundesweite AfD wird derzeit rechtskräftig als rechtsextremistischer Verdachtsfall behandelt; über die weitergehende Einstufung läuft weiterhin ein gerichtliches Hauptsacheverfahren.

Meine persönliche Schlussfolgerung
Persönlich bin ich der Auffassung, dass angesichts der Vielzahl der dokumentierten Vorgänge ein AfD-Verbotsverfahren jetzt eröffnet werden muss, damit das Bundesverfassungsgericht die Voraussetzungen eines Parteiverbots umfassend prüfen kann.
Werner Hoffmann
Fortsetzung folgt
Damit umfasst diese Dokumentation nun 900 nummerierte Fälle und Vorgänge.
Als nächster und letzter Abschnitt folgt:
AfD unter der Lupe: Fälle 901 bis 1.000
Danach ist die geplante Dokumentation von insgesamt 1.000 Fällen und Vorgängen vollständig.
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