Freiwilliger #Mundschutz #Nasenschutz #Mundbedeckung Frau #Bundeskanzlerin #Merkel, die Herren #Spahn, #Söder #Wieler:
„Wo ist Ihr #Mundschutz und Ihre #Vorbildfunktion?“ Immer häufiger wird die #Maskenpflicht diskutiert (EineMund- und Nasenabdeckung wäre auch mindestens sinnvoll)
Das Volk braucht oft auch hier Vorbilder.
Dies gilt auch hier. Schaden kann eine Maske regelmäßig nicht, es sei denn, der verwendete Stoff der Maske würde Fasern verlieren, die dann -ähnlich wie Asbest- in die Lunge wandern.
Deshalb der Appell an alle Personen, die öffentliche Ämter ausüben: Wer die Mund- und Nasenbedeckung fördern will, sollte – wenn er nicht gerade in ein Mikrofon spricht- einen Mundschutz sichtbar tragen.
Wer ein Produkt herstellt und verkauft, muss schon bei der Materialauswahl vorsichtig sein. Bestimmte #Materialien können nicht nur #Weichmacher enthalten, sondern auch #Krebs verursachen. So weiß man seit vielen Jahren, dass #Asbest im Baustoffbereich #Lungenkrebs verursacht. Auch in #Stoffen können einzelne Fasern durch das ein- und ausatmen in die #Atemwege und somit in die Lunge gelangen und dann auch zu Krebs führen.
Wer eine Personengesellschaft führt, haftet auch mit seinem gesamten Privatvermögen.
Bei Kapitalgesellschaften (z.B. UG, GmbH) ist die Haftung auf das Stammkapital begrenzt.
Empfehlenswert ist auf jeden Fall – neben der geeigneten Stoffauswahl – auch eine #Betriebshaftpflichtversicherung / #Produkthaftpflichtversicherung abzuschließen.
PRODUKTBEZEICHNUNG:
Firmen oder Einzelpersonen, die aus Not oder Hilfsbereitschaft jetzt #Stoffmasken herstellen, müssen aufpassen, dass sie keine Post von Abmahnanwälten erhalten.
Um die Produkte problemlos zu verkaufen oder zu spenden, sollten sie vor allem auf die richtige Bezeichnung achten.
Je mehr sich die Auffassung verbreitet, dass auch einfache Masken die Verbreitung des #Coronavirus bremsen können, gibt es immer mehr Firmen oder Solo-Selbstständige, die dazu übergegangen sind, Stoffmasken zu nähen.
Sie tun dies, um in der Coronakrise über die Runden zu kommen oder aus purer Hilfsbereitschaft.
So sinnvoll ihr Engagement ist, müssen sie trotzdem vorsichtig sein, dass es ihnen nicht teuer zu stehen kommt.
Unter anderem warnt die IT-Recht Kanzlei München davor, die #Stoffmasken als #Mundschutz oder #Atemschutz anzubieten.
Denn damit nähmen sie eine Widmung vor, die #Medizinprodukten vorbehalten ist, also #Masken, die klinisch bewertet wurden und eine CE-Kennzeichnung haben.
Das ist bei selbstgenähten Stoffmasken natürlich nicht so.
„Schutz“ muss raus Wenn diese Produkte trotzdem als Mund- und/oder Atemschutzmasken angeboten werden, begründe dies Verstöße gegen die produktspezifischen Kennzeichnungspflichten nach dem Medizinproduktegesetz (MPG) und gegen das Irreführungsverbot nach Paragraf 4 Absatz 2 des MPG, schreibt Rechtsanwalt Phil Salewski.
Die Folge könnten nicht nur wettbewerbsrechtliche Abmahnungen, sondern auch Straf- und Bußgeldverfahren sein.
Werner Hoffmann Fachwirt für Marketing (AKAD) Versicherungskaufmann Tel 07156 967 1900