Massenexodus von X: Deutsche Unternehmen und Organisationen kehren Elon Musk den Rücken!

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann
– Demokratie der Mitte, weil Extremflügel das Land zerstören –

Die #Welle der #Verabschiedungen läuft. #Rossmann ….. #RND (#RedaktionsNetzwerk Deutschland) stellen den Kanal #X ein.

Von unserem gemeinnützigen Verein haben wir 261 X-Kanäle abgemeldet!
Das deutsche #Kinderwunschnetz hat ebenso heute 180 regionale Seiten eingestellt.

Ebenso haben sich inzwischen auch einige Vereine von Twitter verabschiedet.

X verliert massiv an deutschen Usern!

In den vergangenen Monaten haben mehrere deutsche Organisationen und Unternehmen ihre Aktivitäten auf der Plattform X (ehemals Twitter) eingestellt, oft unter Verweis auf die Entwicklungen unter Elon Musks Leitung.

Hier sind einige dieser Akteure:

• Nordkirche: Die evangelische Nordkirche hat ihre täglichen Segenswünsche auf X beendet. Sprecher Dieter Schulz nannte sowohl eine veränderte Mitgliederstruktur als auch die Entwicklungen der Plattform unter ihrem neuen Eigentümer als Gründe für den Rückzug.

• SV Werder Bremen und FC St. Pauli: Beide Fußball-Bundesligavereine haben ihre Präsenz auf X beendet. Der FC St. Pauli kritisierte, dass die Plattform unter Musk von einem Debattenraum zu einem “Hass-Verstärker” geworden sei.

• Berlinale: Die Internationalen Filmfestspiele Berlin haben sich ebenfalls von X zurückgezogen.

• Aldi Nord: Der Discounter beendete seine Aktivitäten auf X, nachdem die Plattform nicht gegen diskriminierende und rassistische Kommentare zu Models in einem Aldi-Prospekt vorgegangen war.

Diese Entwicklungen deuten auf eine wachsende Unzufriedenheit mit der Plattform X unter deutschen Organisationen und Unternehmen hin, insbesondere in Bezug auf den Umgang mit Hassrede und die allgemeine Ausrichtung unter der Führung von Elon BVG (Berliner Verkehrsbetriebe): Die BVG hat im Juli 2024 ihre Präsenz auf X beendet. Sie begründete diesen Schritt mit der zunehmenden Präsenz von Hass, Hetze und unkontrollierter Hate Speech auf der Plattform, die nicht mit den Werten des Unternehmens vereinbar seien.
• 1. FC Kaiserslautern: Der Fußballverein kündigte im Dezember 2024 an, X zu verlassen und zur Plattform Bluesky zu wechseln. Der Verein erklärte, dass die Entwicklungen auf X nicht mehr mit seinen Werten vereinbar seien.
• Deutsche Stiftung Weltbevölkerung (DSW): Die DSW und 46 weitere Organisationen aus den Bereichen Umwelt, Gesundheit, Landwirtschaft, Menschenrechte und Soziales verkündeten im Juni 2024 gemeinschaftlich das Einstellen ihrer Aktivitäten auf X. Sie reagierten damit auf die Zunahme von gewaltvollen, diskriminierenden und desinformierenden Inhalten seit der Übernahme der Plattform durch Elon Musk.
• Jüdisches Museum München: Im Dezember 2024 verließen 66 Journalist:innen, Abgeordnete, Gedenkstätten, Wissenschaftler:innen und Autor:innen aus Deutschland die Plattform X, darunter auch das Jüdische Museum München.

Sie begründeten ihren Weggang damit, dass die Plattform nicht mehr mit ihren demokratischen und ethischen Werten vereinbar sei.

Unternehmen, die keine Tesla-Fahrzeuge mehr kaufen:
• Rossmann: Die Drogeriemarktkette gab im August 2024 bekannt, keine weiteren Tesla-Fahrzeuge für ihren Fuhrpark anzuschaffen. Grund sei die Unvereinbarkeit zwischen den Aussagen von Tesla-CEO Elon Musk, insbesondere seiner Unterstützung für Donald Trump, und den Werten des Unternehmens.
• Weitere Unternehmen: Nach Rossmann haben auch andere Unternehmen angekündigt, keine Tesla-Fahrzeuge mehr zu erwerben, wobei sie ähnliche Bedenken hinsichtlich der politischen Ansichten von Elon Musk äußerten.

Diese Entscheidungen spiegeln eine wachsende Besorgnis über die Entwicklungen auf der Plattform X und die politischen Positionen von Elon Musk wider, die von einigen Unternehmen als nicht mit ihren eigenen Werten vereinbar angesehen werden.

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Wie kann man X am meisten Schaden zufügen?

Die eine Variante ist, es nicht mehr zu nutzen und zu kündigen.

Die zweite Variante ist, wenn man bei X keinerlei bezahlt Varianten nutzt und dann weiterhin bei X gegen Musk und gegen X Kurzmitteilungen schreibt.

Musk verdient dann an Dir nichts.

Musk könnte dann zwar Dir immer noch Werbung senden und dies verkaufen.

Allerdings ist dies dann mittelfristig nichts wert und die Werbenden investieren dann in einem anderen Kanal!

Es gibt durchaus eine Reihe von anderen Kanälen, die auch eine große Reichweite haben.

Neben FACEBOOK, Instagram, Telegram sind dies

Threads http://threads.net

Mastodon https://mastodon.social

Bluesky Bsky.app

AfD, Verfassungsschutz und Oberverwaltungsgericht

AfD gegen Bundesrepublik Deutschland

Ein Beitrag von

Prof. Dr. Franz-Alois Fischer

An den letzten beiden Tagen fand am OVG Münster die mündliche Verhandlung zum derzeit wichtigsten Verfahren in Sachen AfD und #Verfassungsschutz statt. Das Interesse war so groß, dass im Foyer des Gerichts verhandelt wurde.

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/afd-berufung-verdachtsfall-ovg-muenster-100.html

Es geht in diesem Verfahren in zweiter Instanz darum, ob das Bundesamt für Verfassungsschutz die Gesamtpartei AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall einstufen und nach dieser Einstufung überwachen darf.

Der Verdachtsfall ist die zweite von drei Stufen (Prüffall – Verdachtsfall – gesichert extremistisch).

Die AfD hatte in erster Instanz vor dem VG Köln (Köln ist Sitz des Bundes-Verfassungsschutzes, daher die Zuständigkeit) keinen Erfolg.

Nun ist die zweite Instanz dran.

Prozessbeobachter berichten, dass es zu einer ellenlangen „Antragsflut“ durch die AfD kam, es wurden stundenlang Anträge vorgelesen und nach zwei Prozesstagen ist man mit den Anträgen noch nicht einmal ansatzweise durch.

Offensichtlich eine Verzögerungstaktik, die auch insofern aufgeht, als es gestern noch zu keiner Entscheidung kam.

Es wird neu terminiert, der Prozess zieht sich hin.

Zwei Anmerkungen, die man dennoch derzeit schon machen kann.

  1. Die AfD feiert diese Verzögerung jetzt als Erfolg. Aber in der Sache bringt ihr das erstmal überhaupt nichts. Denn die Einstufung als Verdachtsfall steht. Solange der Prozess läuft, kann der Verfassungsschutz diese Einstufung beibehalten. Aus Sicht der AfD gesprochen: Sollte man wirklich davon ausgehen, dass die Einstufung vom Gericht als rechtswidrig erachtet wird, müsste man eigentlich eher auf eine schnelle Entscheidung drängen, damit die Einstufung zurückgenommen wird. Offenbar rechnet man in der AfD aber selbst nicht mit einem erfolgreichen Verfahren.
  2. Es ist das gute Recht der AfD, jeden erdenklichen prozessualen Kniff zu versuchen wie es das Recht eines jeden ist, vor Gericht alles zu seinen Gunsten zu versuchen, was möglich ist. Das ist grundgesetzlich garantiert und das gehört sich auch so in einem Rechtsstaat. AfD-ler haben ja manchmal ein Problem mit der ein oder anderen Insitution des Rechtsstaates, versuchen beispielsweise, die Legitimation von Richtern zu untergraben oder staatliche Insitutionen als durchweg politisch motiviert darzustellen. Auf der anderen Seite nutzt die AfD in diesem Verfahren alle Winkelzüge des Rechtsstaats für sich. So schlecht kann es um den Zustand der Gerichte in Deutschland dann aber auch nicht bestellt sein. Das Bashing rechtsstaatlicher Insitutionen durch die AfD hat angesichts dessen etwas zutiefst Heuchlerisches.

Schaun mer mal, wie das Verfahren weitergeht. Ich bleibe dran. Stay tuned.

Quelle und weitere Kommentare —> https://www.linkedin.com/posts/prof-dr-franz-alois-fischer_afd-verfassungsschutz-activity-7173969148668997635-BPiu?utm_source=share&utm_medium=member_ios

Ein Kommentar von Werner Hoffmann

Werner Hoffmann Demokrat der Mitte

Die AfD nutzt auch strategische Winkelzüge, die mir aus Arbeitsrechts- und Strafverteidigungsprozessen bekannt sind.

Mit über 200 Zusatzanträgen wird zum einen versucht, das Verfahren zu verlängern, zum zweiten aber auch ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht auszulösen (Verfahrensfehler, weil die 200 Anträge nicht berücksichtigt wurden.

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Beispiel in dem ähnlich vorgegangen wird beim Arbeitsrecht:

Wenn ein Arbeitgeber 5 oder sogar 25 Gründe für eine Kündigung anführt, ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Arbeitnehmer mit einer Klage Erfolg hat, geringer.

Auch im Vergleichsfall nutzen Arbeitgeber diese Argumentation um einen günstigen Vergleich für sich zu erzielen.

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