Schuldenbremse gelockert – Was jetzt erlaubt ist und wie 500 Milliarden investiert werden dürfe

Ein Beitrag von

Prof. Dr. Franz-Alois Fischer .

Die große Schuldenreform: was jetzt gilt

Eines der spannendesten und umstrittensten gesetzgeberischen Vorhaben der letzten Jahre hat gestern nach dem Bundestag auch den Bundesrat passiert. Die Neuerungen sind noch nicht ausgefertigt und verkündet. Ich habe aber mal anhand der Gesetzgebungsmaterialien eine konsolidierte Fassung erstellt, sprich die bisher geltenden Vorschriften in den entsprechenden GG-Artikeln mit den Neuerungen veschmolzen, damit das mal jeder auf einen Blick nachlesen kann. Die Neuerungen sind gelb hervorgehoben.

Und hier noch mal in verständlicher Sprache, was beschlossen wurde:

  1. Die Schuldenbremse wurde gelockert für bestimmte sicherheitsbezogene Ausgaben, die über einem Prozent des BIP liegen. Das heißt zunächst, dass Ausgaben für Sicherheit bis zu einem Prozent des BIP nach wie vor ganz normal im Haushalt abgebildet werden (wofür auch die Schuldenbremse weiter gilt). Alles drüber ist von der Schuldenbremse ausgenommen. Und zwar ohne Deckel. Möglich wären also 2 Prozent des BIP, aber auch 5 Prozent des BIP oder mehr. Hier gibt es keine (verfassungsrechtliche) Grenze. Als Richtwert: 1 Prozent des BIP sind so ungefähr 43 Mrd. Euro.
  2. Die sicherheitsbezogenen Ausgaben umfassen: Verteidigungsausgaben, die Ausgaben des Bundes für den Zivil- und Bevölkerungsschutz
    sowie für die Nachrichtendienste, für den Schutz der informationstechnischen Systeme und für die Hilfe für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten (derzeit Ukraine-Hilfen). Das ist also weiter gefasst als strikt „Verteidigung“. Wie sich das Geld innerhalb dieser Gebiete verteilt, ist nicht geregelt. Das kann der Bundestag entscheiden.
  3. Die Länder dürfen generell etwas mehr Schulden aufnehmen als vorher und werden dem Bund schuldentechnisch gleichgestellt. Der Bund hatte nämlich schon immer eine Ausnahmeregelung, dass er 0.35 Prozent des BIP an Schulden aufnehmen durfte, ohne gegen die Schuldenbremse zu verstoßen. Das gilt jetzt auch für die Länder.
  4. Es gibt die Möglichkeit eines „Sondervermögens“ (= Schulden) von 500 Mrd. Euro für die nächsten 12 Jahre. Dieses ist zweckgebunden an Investitionen in die Infrastruktur und an Investitionen zur Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045. Klimaneutralität wird dadurch KEIN Staatsziel (Auch wenn AfD, Nius und Nachplapperer das jetzt hartnäckig behaupten), sondern ist Zweckbestimmung dieses Sondervermögens. Nicht mehr, nicht weniger.

a) 100 Mrd. gehen in den Klima- und Transformationsfonds.

b) 100 Mrd. gehen an die Länder.

c) Die Zweckbindung umfasst Investitionen UND das Ziel der Klimaneutralität. Daraus folgt nach meiner Lesart (darauf wurde aus meiner Sicht noch nicht so klar hingewiesen), dass auch durchaus MEHR als die 100 Mrd. dem Klimaschutz zufließen können. Das ist letztlich eine gesetzgeberische Entscheidung in den kommenden 12 Jahren. Die Mittel verteilen wird das jeweils gewählte Parlament.

Quelle:

https://www.linkedin.com/posts/prof-dr-franz-alois-fischer_gg-neu-vorschriften-konsolidiert-activity-7309091474845896704-CZBU?utm_source=share&utm_medium=member_ios&rcm=ACoAADSumNEBGYgkWA6yjTr6uB0NX_Lnrr_XlN0

Milliardengrab statt Energie-Wunder: Warum der CDU/CSU-Traum vom Fusionskraftwerk zum Fiasko wohl wird!

Ein Beitrag von

Dr. -Ing. Johannes Weniger

Zum Vorlesen

YouTube player
https://youtu.be/ikuIVxVQBFw?si=UgtawKOS93bn7elU

Lieber Friedrich Merz,

lieber Jens Spahn,

lieber Andreas Lenz,

in der CDU/CSU-Energieagenda fordern Sie, dass der erste Fusionsreaktor der Welt in Deutschland gebaut werden soll.

Bevor Sie sich weiterhin für dieses Ziel einsetzen, empfehle ich Ihnen die heute veröffentlichte Studie des Büros für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) zu sichten.

Hier finden Sie die wichtigsten Zitate und Kernergebnisse der Studie „Auf dem Weg zu einem möglichen Kernfusionskraftwerk“ zusammengefasst

—> „Falls Fusionskraftwerke ab Mitte des Jahrhunderts breit verfügbar sein sollten, würden sie auf ein Stromsystem treffen, das maßgeblich von erneuerbaren Energien geprägt ist.“

—> „Um die fluktuierende Einspeisung von Solar- und Windstrom auszugleichen, sind schnell regelbare Kraftwerke mit niedrigen Investitionskosten erforderlich. Fusionskraftwerke können diese Aufgabe absehbar nicht erfüllen.“

—> „Investitionen in Fusionskraftwerke werden in liberalisierten Energiemärkten schwer zu realisieren sein, wenn das damit verbundene unternehmerische Risiko nicht durch die öffentliche Hand abgemildert wird.“

—> „Werden aktuelle Klimaschutzziele erreicht, kämen Fusionskraftwerke voraussichtlich zu spät, um einen Beitrag zur Dekarbonisierung der Energiewirtschaft zu leisten.“

—> „Weltweit steht nur eine sehr begrenzte Menge an Tritium für zivile Zwecke zur Verfügung. Für den Betrieb von ITER reicht sie aus. Für zusätzliche Anlagen, die Tritium verbrauchen, steht sehr wahrscheinlich kein Tritium zur Verfügung.“

—> „Fusionskraftwerke müssen im Betrieb mehr Tritium durch sogenanntes Brüten erzeugen, als sie verbrauchen. Die dafür nötigen Technologien sind kaum entwickelt und erprobt.“

—> „Tritium ist als Sprengkraftverstärker ein Bestandteil fortgeschrittener Kernwaffendesigns.

Die Erbrütung von waffenfähigem Plutonium in einer für Sprengköpfe ausreichenden Menge ist in Fusionskraftwerken technisch möglich. Um zuverlässig zu verhindern, dass militärisch relevante Mengen Tritium aus Fusionskraftwerken abgezweigt werden, ist ein äußerst hoher apparativer und administrativer Aufwand erforderlich.“

—> Meine Empfehlung an die CDU und CSU:

Streichen Sie auf Basis der Erkenntnisse dieser Studie in Ihrem Wahlprogramm besser folgende Passage:

Wir halten an der Option Kernenergie fest. Dabei setzen wir auf die Forschung zu Kernenergie der vierten und fünften Generation, Small Modular Reactors und Fusionskraftwerken.“

Das würde jedenfalls den Bundeshaushalt jährlich um mehrere hundert Millionen Euro entlasten.

Link zur Studie des Büros für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB):

Link —-> https://www.tab-beim-bundestag.de/projekte_auf-dem-weg-zu-einem-moeglichen-kernfusionskraftwerk-wissensluecken-und-forschungsbedarfe-aus-sicht-der-technikfolgenabschaetzung.php

Steuerschätzung für Deutschland

Marcel Fratzscher Präsident DIW Berlin – Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung

Die Reaktion des Bundesfinanzministers auf die #Steuerschätzung und die deutlich geringeren erwarteten Einnahmen entbehren nicht einer gewissen Ironie:

#Investitionen in Infrastruktur, Bildung, Innovation, Klimaschutz, soziale Sicherung und Verteidigung sind keine „exorbitanten politischen Wünsche“, sondern eine dringende Notwendigkeit für die Zukunftsfähigkeit Deutschlands.

Eine kluge Finanzpolitik konsolidiert die Staatsfinanzen in guten Zeiten und ist expansiv in schlechten Zeiten.

Eine kluge Finanzpolitik fährt keinen Austeritätskurs in wirtschaftlich schlechten Zeiten, wie die Bundesregierung dies zur Zeit tut.

Die vom Bundesfinanzminister geforderte #Austerität wird nicht zu einer „#Wirtschaftswende“ führen, so wie von ihm gefordert,

sondern zum Schiffsbruch und sie wird die Wirtschaft weiter schwächen.

Diese #Finanzpolitik wird den #Wirtschaftsstandort Deutschland und die Wettbewerbsfähigkeit vieler Unternehmen dauerhaft schädigen.

N.B. Die Behauptung, die Bundesregierung tätige „Rekordinvestitionen“ ist falsch, da solche Zahlen nicht real/preisbereinigt sind und viele zusätzliche Bedarfe (u.a. Verteidigung, Digitalisierung, Energie) ignorieren.

Link —> https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2024/05/2024-05-16-ergebnisse-der-166-steuerschaetzung.html
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