III – Wie „Die Familienunternehmer“ Deutschland jährlich über 100 Milliarden Euro kostet… – Teil 3: Harmonischer Name, knallharte Agenda

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann

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Eines vorab:

Wer meint, mit der AfD wäre vieles besser oder anders, der täuscht sich. Die AfD ist in meinen Augen noch viel perfider! 95% der Bürger in Deutschland, würden bei einer AfD Regierung extrem leiden!

Die aktuellen NEWS und perfiden Strategien sind über den Link 

https://blog-demokratie.de/?s=Die+perfiden+Spiele+der+AfD+–+Teil

ersichtlich.

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Der Name „Die Familienunternehmer“ klingt nach Verantwortung, Tradition und Fürsorge. Hinter der freundlichen Fassade steht jedoch eine einflussreiche Lobby der Superreichen, die politische Rahmenbedingungen zu Gunsten großer Eigentümerfamilien verschieben will.

  • Präsidentin Marie-Christine Ostermann: FDP-Hintergrund (u. a. frühere Landesschatzmeisterin der FDP NRW), seit 2023 Präsidentin der „Familienunternehmer“, ihre Parteimitgliedschaft ruht – formal unabhängig, faktisch jedoch mit enger politischer Nähe,
  • Politische Vernetzung: langjährige Verflechtungen zur FDP und liberalkonservativen Netzwerken; Nutzung von Beiräten, Anhörungen und Studien, um Gesetzgebungsprozesse zu beeinflussen,
  • Kernforderungen: Ablehnung von Vermögensteuer, weitgehende Privilegien in der Erbschaftsteuer, weniger Regulierung, schwächere Tarifbindung – Vorteile für große Vermögen statt fairer Wettbewerbsbedingungen,
  • Öffentliche Rhetorik: Berufung auf „Mittelstand“ und „Familienwerte“, während faktisch die Interessen von Milliardären und Multimillionären priorisiert werden,
  • Gesellschaftliche Wirkung: Steuerliche Ausnahmen und politische Blockaden führen zu Milliardenausfällen, die bei Bildung, Pflege, Infrastruktur und Transformation fehlen.

Die „Familienunternehmer“ sind damit keine neutrale Stimme des Mittelstands, sondern eine professionelle Lobbyorganisation, die – gestützt durch Stiftungen, parteinahe Netzwerke und praxisnahe Vorträge – Wege eröffnet, Steuern zu minimieren oder zu umgehen. Das schwächt den sozialen Zusammenhalt und verschärft Ungleichheit.

Resümee: Ein Verband mit minimaler Mitgliedsquote beansprucht Deutungshoheit für Millionen Betriebe, während seine Agenda vor allem den Reichsten dient. Solange diese Einflussmacht ungebrochen bleibt, verliert Deutschland Jahr für Jahr Milliarden – zum Nachteil all jener, die fair arbeiten und ihre Steuern zahlen.

#DieFamilienunternehmer

#Lobbyismus #Steuergerechtigkeit #Erbschaftsteuer #Deutschland

I – Wie „Die Familienunternehmer“ Deutschland jährlich über 100 Milliarden Euro kostet… – Teil 1: Der Lobbyverband mit Mini-Mitgliedsquote, aber gigantischer Macht

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann

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Eines vorab: 

Wer meint, mit der AfD wäre vieles besser oder anders, der täuscht sich. Die AfD ist in meinen Augen noch viel perfider! 95% der Bürger in Deutschland, würden bei einer AfD Regierung extrem leiden!

Die aktuellen NEWS und perfiden Strategien sind über den Link

https://blog-demokratie.de/?s=Die+perfiden+Spiele+der+AfD+–+Teil

ersichtlich.

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DieFamilienunternehmer e.V.“ klingt nach einer sympathischen, traditionsbewussten Vereinigung von Mittelständlern.

In Wahrheit handelt es sich um einen mächtigen Lobbyverband, der seit 1949 existiert und früher unter dem Namen ASU – Arbeitsgemeinschaft Selbständiger Unternehmer bekannt war.

  • Mitgliederzahl: rund 6.500 Unternehmerpersönlichkeiten in Deutschland,
  • Gesamtzahl der Familienunternehmen in Deutschland: ca. 3 Millionen,
  • Konsequenz: nur etwa 0,2 % aller Familienunternehmen sind Mitglied – und zwar überproportional oft die größten und reichsten.

Die „Familienunternehmer“ beanspruchen, für Millionen von Betrieben zu sprechen, obwohl sie in Wirklichkeit die Interessen einiger weniger Milliardäre und Multimillionäre vertreten. Viele Mitgliedsfamilien stehen hinter großen Konzernen wie BMW, Merck, Oetker oder ähnlich mächtigen Unternehmensgruppen.

Politisch positioniert sich der Verband seit Jahrzehnten gegen Erbschafts- und Vermögenssteuern, gegen Flächentarifverträge und gegen bestimmte Klimaschutzauflagen.

Kurz:

Es geht um maximale Freiheit für extrem Vermögende – mit erheblichen Folgekosten für die Allgemeinheit.

#Familienunternehmer #Lobbyismus #Steuergerechtigkeit #FDP #Deutschland

Die perfiden Fossil-Ideologen, Teil 4 – CDU, AfD & Co: Der organisierte Angriff auf die Energiewende – Brandmauer endgültig eingerissen!

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Ein Beitrag von

Dirk Neubauer.

Und wieder hat die CDU die Führung der idiotischen Fortschrittsverweigerungsliga übernommen.

Auf Antrag der AfD. Gemeinsam mit den Freien Wählern und dem BSW.

Das ist sie, die Merzsche Brandmauer!

Und zugleich die tiefe und wahre Seele der ostdeutschen Kommunalpolitik.

Zumindest die des überwiegenden Teils derselben.

20.000 Wissenschaftler:innen gibt es weltweit, die sich mit Klimaforschung auseinandersetzen. Aber der nebenberufliche Politiker – meist Männer, älter, weiß oder schon im Amtorstyle verkrustet – kann problemlos die Faktenlage ignorieren.

Der Planet brennt, wir brauchen die Energiewende – und diese Heilsbringer des Stammtisches sprechen ein Moratorium für den Bau von Windkraftanlagen aus.

Weil sie sich um ihre Wiederwahl sorgen.

Oder weil sie am Verbrenner-Komplex aus dem Pleistozän kleben – wie unvorsichtige Autobahnfliegen an der Windschutzscheibe. Und sie tun das im Schulterschluss mit der AfD.

Der verlängerte Stillstand

Neu ist dieser Anti-Reflex nicht. Bereits die Fertigstellung des Regionalplans wurde seit 2020 immer wieder torpediert – mit Lug, Trug und der Unterstützung der CDU-Landesebene.

Doppelt dumm

Erstens holt uns der Klimawandel längst ein. Ein langsamer Ausbau der Erneuerbaren macht uns weiter abhängig von Trump und Putin. Das kostet jährlich 100 Milliarden Euro, weil wir die fossilen Rohstoffe teuer einkaufen müssen. Erneuerbare bekommen dagegen nur 18 Milliarden Euro aus der EEG-Umlage – und liefern Strom für Jahrzehnte.

Noch dümmer ist: Wenn die Windausbauziele bis 2030 verfehlt werden, dann darf künftig gebaut werden, wo immer man will – ohne Rücksicht auf die lokalen Widerstandskämpfer. Was heute noch regionale Wertschöpfung wäre, geht dann verloren. Wer sich so verhält, sorgt dafür, dass die Region wirklich abgehängt wird.

PS an Friedrich Merz

„Sie wollten doch jeden ausschließen, der mit den Extremen gemeinsame Sache macht. In Mittelsachsen haben Sie es verpasst. Vielleicht ziehen Sie ja mal durch? Aber keine Sorge – erwartet keiner, dass Sie je etwas Sinnvolles durchziehen.“

Wer wissen will, wie man die Energiewende im Sinne der Kommunen und Bürger:innen gestalten kann, schaue vorbei: dorf.energy

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Kommentar von

Werner Hoffmann – Demokrat der Mitte

Rohstoffe im Boden – wie seltene Erden, Grundwasser oder fossile Energieträger – und die in der Luft vorhandenen Energien von Wind und Sonne gehören der Allgemeinheit.

In Deutschland also uns Bürgerinnen und Bürgern.

Sie sollten daher nicht an Konzerne zum Spotpreis verschleudert werden.

Doch genau das passiert.

Die Folge:

Die Gewinne fließen in die Kassen großer Energiekonzerne, die ihre Profite oft ins Ausland transferieren und in Deutschland teilweise nicht einmal Steuern zahlen.

In meinen Augen ist das eine doppelte Abzocke des deutschen Staates, also von uns Bürgern, die in Deutschland leben!

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Fünf Beispiele dafür:

  • Öl- und Gaskonzerne kaufen Förderrechte billig ein, verkaufen die Rohstoffe teuer und versteuern Gewinne über Tochtergesellschaften in Luxemburg, Niederlanden oder gar auf den Bermudas,
  • Internationale Bergbaukonzerne sichern sich Schürfrechte für seltene Erden, zahlen minimale Abgaben und transferieren Erlöse ins Ausland,
  • Energiekonzerne erhalten EEG-Förderungen für erneuerbare Energieprojekte, zahlen aber ihre Steuern im Ausland, weil die Muttergesellschaft dort sitzt,
  • Wasserversorger in privater Hand entnehmen Grundwasser nahezu kostenlos, verkaufen es teuer an Bürger und Gewerbe, Gewinne landen in ausländischen Fonds,
  • Kohlekonzerne kassieren Milliarden an Strukturhilfen für den Ausstieg, während Rückstellungen für Folgekosten in ausländische Beteiligungen verschoben werden.

So erklärt sich auch, warum wir in Deutschland pro Kopf rund 22.000 Euro Staatsschulden tragen.

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Norwegens Vorbild

Dass es anders gehen kann, zeigt Norwegen:

Dort liegt das Staatsvermögen je Bürger bei umgerechnet rund 300.000 Euro. (Zahl geprüft: Der norwegische Staatsfonds umfasst aktuell etwa 1,6 Billionen Euro, verteilt auf ca. 5,5 Millionen Einwohner – das ergibt zwischen 290.000 und 300.000 Euro pro Kopf).

Wie ist das gelungen? Norwegen war vor gut 120 Jahren ein armes Land.

Mit der Erschließung der Wasserkraft hat man früh erkannt: Stromproduktion gehört in öffentliche Hand.

Unternehmen durften Wasserkraftwerke zwar bauen und betreiben – aber nur für maximal 40 Jahre.

Danach gingen die Werke automatisch in den Besitz des Staates über.

Und auch bei der Förderung von Erdöl und Erdgas gilt bis heute ein klarer Grundsatz:

  • Der norwegische Staat ist Mehrheitseigner an den Vorkommen und der Infrastruktur,
  • Unternehmen dürfen fördern, aber sie müssen eine Sondersteuer von rund 78 % auf ihre Gewinne zahlen,
  • diese Einnahmen fließen in den staatlichen Pensionsfonds, der streng nachhaltig investiert und die Gewinne für kommende Generationen sichert.

Das Ergebnis:

Während wir in Deutschland die Schulden pro Kopf anhäufen (derzeit rund 22.000 Euro pro Kopf),

baut Norwegen mit seiner klugen Rohstoffpolitik ein gigantisches Volksvermögen auf.

Genau deshalb brauchen wir auch hierzulande eine Debatte darüber, wem die Schätze im Boden und in der Luft gehören – und wie wir sie im Interesse der Allgemeinheit nutzen können.

Die fossile Lobby blockiert

Doch genau diese Hintergründe erklären auch, warum die fossile Lobby bestimmte Strukturen mit aller Macht bekämpft.

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Sie sponsert gezielt Kampagnen gegen bürgereigene Energieprojekte, gründet „Contra-Bürgerinitiativen“ oder unterstützt durch direktes und indirektes Sponsoring bestimmte Parteien sowie deren Vereine und Verbände – etwa den Wirtschaftsrat der CDU, die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) oder die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT).

Es geht nicht um die Wahrheit oder um die besten Lösungen für unser Land – es geht allein darum, die Profite der fossilen Industrie zu sichern, auch wenn dafür die Zukunft der nächsten Generationen geopfert wird.

#Energiewende #CDU #AfD #Klimakrise #DirkNeubauer

Weiter News über Fossil-Ideologen:

https://blog-demokratie.de/?s=Fossil-Ideologen

Weitere News über CDU:

https://blog-demokratie.de/?s=CDU

Weitere News über CSU:

https://blog-demokratie.de/?s=CSU

Weitere News über FDP:

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Weitere News über AfD:

https://blog-demokratie.de/?s=AfD

Serie 1a: Unverheiratetes Paar mit zwei Kindern – Wer erbt wirklich, wenn der Mann stirbt?

Die rechtliche Situation eines unverheirateten Paares ohne Kinder ist komplex und kann erhebliche Auswirkungen haben. Wer seinen Partner absichern möchte, sollte frühzeitig ein Testament erstellen, um die Pflichtteilsrechte der Kinder zu beachten. Eine langjährige Lebensgemeinschaft ersetzt keine Ehe, und gemeinsame Kinder ändern daran nichts.

Quelle: https://notfallordner.blog/serie-1a-unverheiratetes-paar-mit-zwei-kindern-wer-erbt-wirklich-wenn-der-mann-stirbt/

Serie 1b: Unverheiratetes Paar ohne Kinder – Mutter im Pflegeheim: Wer erbt und kann das Sozialamt zugreifen?

Unverheiratete Paare sollten ihre finanzielle Sicherheit abwägen und rechtzeitig Vorsorge treffen. Ohne Testament gibt es keine Garantie, dass der überlebende Partner im Todesfall abgesichert ist. Das Sozialamt kann die Pflegekosten der Eltern übernehmen, was die finanzielle Situation der Kinder und der Lebensgefährtin erheblich beeinflussen kann.

Quelle: https://notfallordner.blog/serie-1b-unverheiratetes-paar-ohne-kinder-mutter-im-pflegeheim-wer-erbt-und-kann-das-sozialamt-zugreifen/

Serie 2a: Zugewinngemeinschaft mit zwei Kindern – Wer erbt Haus und Vermögen nach dem Tod des Ehemannes?

Viele Ehepaare gehen davon aus, dass der überlebende Ehepartner automatisch das gesamte Vermögen erbt. Doch genau das stimmt in der gesetzlichen Zugewinngemeinschaft häufig nicht. Gibt es zwei gemeinsame Kinder und kein Testament, erhält die Ehefrau zwar 50 Prozent des Nachlasses, die Kinder erben jedoch gemeinsam die andere Hälfte. Dadurch entsteht eine Erbengemeinschaft, die insbesondere bei einem Eigenheim zu rechtlichen und finanziellen Fragen führen kann. Wer seine Familie absichern und Streit vermeiden möchte, sollte die gesetzliche Erbfolge kennen und rechtzeitig vorsorgen.

Quelle: https://notfallordner.blog/serie-2a-zugewinngemeinschaft-mit-zwei-kindern-wer-erbt-haus-und-vermoegen-nach-dem-tod-des-ehemannes/

Serie 2b: Zugewinngemeinschaft ohne Kinder – Mutter im Pflegeheim: Erbe, Pflichtteil und Sozialamt

Ein Ehepartner ist nicht automatisch abgesichert, selbst wenn ein Testament vorhanden ist. Die Pflichtteile können bestehen, insbesondere wenn die Eltern des Verstorbenen noch leben. Ein Beispiel zeigt, wie ein Pflichtteilsanspruch auf die Mutter zusteht, auch wenn sie Sozialhilfe bezieht. Es ist wichtig, rechtzeitig Testament und Pflichtteilsverzicht zu prüfen, um finanzielle Folgen zu vermeiden.

Quelle: https://notfallordner.blog/serie-2b-zugewinngemeinschaft-ohne-kinder-mutter-im-pflegeheim-erbe-pflichtteil-und-sozialamt/

Pflichtteil kann entzogen werden: Wer eine Generalvollmacht missbraucht, riskiert sein Erbe

Ein aktuelles Urteil des Kammergerichts Berlin zeigt, dass der Missbrauch einer Generalvollmacht gravierende Folgen haben kann, einschließlich des Verlusts des Pflichtteils. Der Fall betraf einen Adoptivsohn, der einer Mutter eine Generalvollmacht erteilt hatte, anstatt diese im Interesse seiner Mutter auszuüben. Dies führte zur Entziehung des Pflichtteils durch die Mutter. Das Urteil betont die Bedeutung des Vertrauens zwischen Erblasser und Bevollmächtigter, da eine bloße Enterbung nicht ausreicht, um einen Pflichtteilsanspruch zu verlieren. Ein Missbrauch der Vollmacht kann sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Konsequenzen haben.

Quelle: https://notfallordner.blog/pflichtteil-kann-entzogen-werden-wer-eine-generalvollmacht-missbraucht-riskiert-sein-erbe/

Vergessene Rentenansprüche: Warum Ihr Notfallordner auch die betriebliche Altersversorgung enthalten sollte

Werner Hoffmann, ein renommierter Fachautor und Rentenberater, beleuchtet die oft unterschätzte Bedeutung von betrieblicher Altersversorgung. Er gibt praktische Tipps, wie man seinen Notfallordner organisiert und welche Unterlagen man dort ablegt, um im Falle eines Todes die Ansprüche auf eine Zusatzrente oder Hinterbliebenenversorgung zu sichern.

Quelle: https://notfallordner.blog/vergessene-rentenansprueche-warum-ihr-notfallordner-auch-die-betriebliche-altersversorgung-enthalten-sollte/

Minijob-Revolution seit 1. Juli 2026: Jetzt wieder volle Rentenansprüche sichern!

Ein Beitrag von
Werner Hoffmann. - Rentenberater (RDG). www.Renten-experte.de
Werner Hoffmann.
– Rentenberater (RDG).
www.Renten-experte.de .

Viele Minijobber haben sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Das sparte Beiträge, konnte aber Nachteile haben: weniger Pflichtbeitragszeiten, schlechtere Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente und geringere Ansprüche auf Rehabilitation.

Seit dem 1. Juli 2026 kann die Befreiung einmalig aufgehoben werden. Danach besteht wieder Rentenversicherungspflicht.

Was kostet die Rückkehr?

Im gewerblichen Minijob zahlt der Arbeitgeber 15 Prozent, der Minijobber 3,6 Prozent. Bei 603 Euro Verdienst sind das 21,71 Euro monatlich.

Im Privathaushalt beträgt der Arbeitgeberanteil fünf Prozent, der Eigenanteil 13,6 Prozent. Bei niedrigen Verdiensten gilt eine Mindestbeitragsbemessungsgrundlage von 175 Euro.

Welche Vorteile entstehen?

Durch den Eigenanteil zählt der Minijob als Pflichtbeitragszeit. Das kann wichtig sein für:

– die Erfüllung von Wartezeiten,
– einen früheren Rentenbeginn,
– medizinische oder berufliche Reha,
– Übergangsgeld,
– den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente,
– staatlich geförderte Altersvorsorge.

Auch der Verdienst wird bei der Rentenberechnung vollständig berücksichtigt. Wer zugleich einen versicherungspflichtigen Hauptjob hat, erhält den Monat jedoch nicht doppelt angerechnet. Jeder Kalendermonat zählt nur einmal.

Wie funktioniert der Antrag?

Der Antrag wird schriftlich oder elektronisch beim Arbeitgeber gestellt. Dieser dokumentiert den Eingang und meldet die Änderung an die Minijob-Zentrale.

Im Privathaushalt erfolgt die Meldung über den Änderungsscheck.

Die Versicherungspflicht beginnt im Folgemonat nach Antragseingang. Eine rückwirkende Beitragszahlung ist nicht möglich.

Die Entscheidung gilt für alle Minijobs

Die Aufhebung gilt für alle gleichzeitig ausgeübten und später aufgenommenen Minijobs. Sie bleibt bestehen, bis kein Minijob mehr ausgeübt wird.

Eine erneute Befreiung ist danach nicht mehr möglich.

Mein Rat

Die monatliche Ersparnis durch die Befreiung ist gering. Der Verlust an sozialrechtlichem Schutz kann dagegen erheblich sein.

Besonders Minijobber ohne versicherungspflichtige Beschäftigung sollten die Rückkehr prüfen. Der Eigenbeitrag kann für Rente, Reha, Erwerbsminderung und geförderte Altersvorsorge entscheidend sein.

Rentenberater. Werner Hoffmann. www.Renten-Experte.de
Unabhängiger Rentenberater Werner Hoffmann.

#Minijob #Rentenversicherung #Erwerbsminderungsrente #Altersvorsorge #Rentenberatung

KI-Hinweis: Alle in diesem Beitrag verwendeten Bilder wurden mithilfe Künstlicher Intelligenz erstellt und dienen ausschließlich der Illustration.

Quelle: https://rentenberater.blog/der-haupttext-umfasst-2-699-zeichen-einschliesslich-leerzeichen-hashtags-und-ki-hinweis-sind-nicht-mitgerechnet/

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