Von wem stammt das erste Heizungsgesetz und wer hat es durch den Bundestag gebracht?

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Immer wieder Unkenntnis der Bürger durch oberflächige Presseberichte, insbesondere BILD!

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann
– Wir brauchen ein funktionierendes Klima auf der Erde. –

Die Entstehung des Heizgesetzes (GEG) und die Vorgaben vor 2021

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das umgangssprachlich auch als „Heizgesetz“ bezeichnet wird, ist ein zentraler Bestandteil der deutschen Klimapolitik im Gebäudebereich. Es wurde mehrfach reformiert, um den Klimazielen der Bundesrepublik gerecht zu werden. Ein genauer Blick zeigt, wie sich dieses Gesetz entwickelt hat und welche Vorschriften bereits vor 2021 galten.

1. Hintergrund: Die Energiepolitik im Gebäudesektor

Der Gebäudesektor ist in Deutschland ein bedeutender Faktor für den Klimaschutz. Etwa 35 % der Endenergie werden hier verbraucht, was einen großen Anteil an den CO₂-Emissionen ausmacht. Daher wurde bereits vor 2021 eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen erlassen, um die Energieeffizienz von Gebäuden zu steigern und den Einsatz fossiler Energien zu reduzieren.

Drei Gesetze waren dabei entscheidend:

   •   Energieeinsparungsgesetz (EnEG): Es regelte die Grundlagen der Energieeinsparung in Gebäuden.

   •   Energieeinsparverordnung (EnEV): Sie legte konkrete Anforderungen an Neubauten und Sanierungen fest.

   •   Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG): Es verpflichtete Bauherren, bei Neubauten erneuerbare Energien für die Wärmeversorgung einzusetzen.

Im Jahr 2020 wurden diese Regelungen im Gebäudeenergiegesetz (GEG) zusammengeführt.

2. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2020

Das GEG trat am 1. November 2020 in Kraft und war ein Produkt der damaligen Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD. Es war in erster Linie eine Zusammenführung bestehender Regelungen und sollte die Komplexität reduzieren. Verschärfungen bei den Anforderungen wurden jedoch bewusst vermieden, was zu Kritik von Umweltschützern führte.

Benzin Fossile Energie unsplash

Zentrale Inhalte des GEG 2020:

1. Primärenergiebedarf von Neubauten:

Neubauten durften nur einen Primärenergiebedarf haben, der 75 % des Referenzgebäudes entsprach. Dieser Standard entsprach bereits der EnEV 2016 – neue Verschärfungen gab es nicht.

2. Erneuerbare Energien im Neubau:

Bauherren mussten erneuerbare Energien anteilig für die Wärmeversorgung nutzen, etwa durch Solarthermie, Wärmepumpen oder Biomasseheizungen. Alternativ durften sie Ausgleichsmaßnahmen durchführen, etwa bessere Dämmungen.

3. Bestandsgebäude:

Für bestehende Gebäude gab es keine neuen Anforderungen. Verpflichtende Maßnahmen, wie die Dämmung von Fassaden, waren nur bei größeren Sanierungen oder Modernisierungen vorgeschrieben.

4. Ölheizungen:

Der Einbau neuer Ölheizungen wurde ab 2026 eingeschränkt. Sie durften nur in Ausnahmefällen eingesetzt werden, wenn keine umweltfreundlichere Technologie verfügbar war.

Faktisch bestand somit uneingeschränkt der Einbau von neuen Ölheizungen ab 2026, denn dass es keine umweltfreundlichere Technologie gibt, ist ausgeschlossen!

Wärmepumpe Innengerät

5. Innovationsklausel:

Modellprojekte durften von den energetischen Standards abweichen, wenn nachgewiesen wurde, dass die Klimaziele auf anderen Wegen erreicht wurden.

Wärmepumpe Außengerät

3. Kritik am GEG 2020

Das GEG 2020 wurde von vielen Experten als unzureichend ambitioniert kritisiert:

   •   Die Anforderungen an Neubauten waren nicht an den Zielen des Pariser Klimaabkommens ausgerichtet.

   •   Es fehlte ein Fahrplan für die Sanierung des Altbaubestands, obwohl dieser den größten Teil der CO₂-Emissionen im Gebäudesektor verursacht.

   •   Die Einschränkungen für fossile Heizungen (z. B. Ölheizungen) wurden als zu spät und zu lasch bewertet.

Diese Schwächen führten dazu, dass die Bundesregierung unter der neuen Ampel-Koalition (SPD, Grüne, FDP) das GEG 2023 reformierte.

4. Das GEG 2023: Heizgesetz unter der Ampel-Koalition

Das überarbeitete GEG, das im September 2023 in Kraft trat, sollte die Defizite des Vorgängergesetzes beheben. Es war eine zentrale Maßnahme der Ampel-Regierung, insbesondere unter der Federführung von Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen).

Ziel war es, den Einsatz fossiler Heizungen zu reduzieren und den Gebäudebereich klimaneutral zu machen.

Kerninhalte des GEG 2023:

1. Neue Vorgaben für Heizsysteme:

Ab 2024 sollen neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

2. Technologieneutralität:

Hauseigentümer können aus verschiedenen Technologien wählen, etwa Wärmepumpen, Fernwärme, Biomasse oder Wasserstoff-ready-Gasheizungen.

3. Bestandschutz:

Bestehende Heizungen dürfen weiter betrieben werden. Ein Austausch ist erst dann erforderlich, wenn die alte Heizung defekt ist.

4. Kommunale Wärmeplanung:

Kommunen sollen bis 2028 (bzw. 2030 in kleineren Städten) einen Plan vorlegen, wie sie die Wärmeversorgung klimaneutral gestalten wollen.

5. Soziale Abfederung:

Für Eigentümer mit niedrigem Einkommen oder in besonderen Lebenslagen wurden Förderprogramme geschaffen, um die Kosten abzumildern.

5. Fazit: Ein schrittweiser Weg zum Klimaschutz

Das Heizgesetz ist kein Werk einer einzigen Partei, sondern das Ergebnis eines langen politischen Prozesses. Während das GEG 2020 die Grundlage schuf, ging es nur zaghaft auf die Herausforderungen des Klimaschutzes ein. Erst mit der Reform 2023 wurden deutlichere Maßnahmen ergriffen, um den Gebäudesektor klimafreundlicher zu machen. Kritiker sehen darin dennoch weiterhin Kompromisse, insbesondere durch die FDP, die stärkere Einschränkungen für fossile Heizungen verhindert haben soll.

Das GEG bleibt ein umstrittenes Thema, da es nicht nur Klimaschutz, sondern auch finanzielle Belastungen und soziale Gerechtigkeit in Einklang bringen muss.

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Was für Entwürfe gab es wann und wann wurden durch wen diese Entwürfe bekannt?

Im Jahr 2021 wurde ein Entwurf zur Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) bekannt, der Teil des Klimaschutz-Sofortprogramms 2022 war. Dieser Entwurf sah vor, das GEG bereits Anfang 2022 zu überprüfen und grundlegend zu überarbeiten. Ziel war es, die Energieeffizienz im Gebäudesektor zu steigern und den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern.

Im Jahr 2022 wurde ein weiterer Entwurf zur Änderung des GEG veröffentlicht. Dieser sah vor, den gesetzlichen Neubaustandard auf das Effizienzhaus 55 Niveau anzuheben. Die geplanten Änderungen wurden im Rahmen des Gesetzes zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor beschlossen.

Diese Entwürfe wurden jeweils im Vorfeld der offiziellen Beratungen durch eine Person der Presse und wohl auch der CDU zugespielt.

Obwohl es sich nur um Entwürfe handelte, wurde Habeck sofort angegriffen.

Welche Person den Entwurf durchgestochen hatte, ist nicht bewiesen, wobei viele Davon ausgehen, dass dies aus den Reihen der FDP war.

Fassung von § 72 2021:

Im Jahr 2021 lautete § 72 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) wie folgt:

§ 72 Betriebsverbot für Heizkessel, Ölheizungen

(1) Eigentümer von Gebäuden dürfen ihre Heizkessel, die mit einem flüssigen oder gasförmigen Brennstoff beschickt werden und vor dem 1. Januar 1991 eingebaut oder aufgestellt worden sind, nicht mehr betreiben.

(2) Eigentümer von Gebäuden dürfen ihre Heizkessel, die mit einem flüssigen oder gasförmigen Brennstoff beschickt werden und ab dem 1. Januar 1991 eingebaut oder aufgestellt worden sind, nach Ablauf von 30 Jahren nach Einbau oder Aufstellung nicht mehr betreiben.

(3) Die Absätze 1 und 2 sind nicht anzuwenden auf

1. Niedertemperatur-Heizkessel und Brennwertkessel,

2. heizungstechnische Anlagen, deren Nennleistung weniger als 4 Kilowatt oder mehr als 400 Kilowatt beträgt.

Diese Fassung trat am 1. November 2020 in Kraft und blieb bis zum 31. Dezember 2023 unverändert. Die Änderungen, die am 1. Januar 2024 in Kraft traten, erweiterten Absatz 3 um einen dritten Punkt und fügten einen neuen Absatz 4 hinzu, der den Betrieb von Heizkesseln mit fossilen Brennstoffen bis zum 31. Dezember 2044 begrenzt.

Fassung zum 1.1.2024

§ 72 Betriebsverbot für Heizkessel, Ölheizungen

(1) Eigentümer von Gebäuden dürfen ihre Heizkessel, die mit einem flüssigen oder gasförmigen Brennstoff betrieben werden und vor dem 1. Januar 1991 eingebaut oder aufgestellt worden sind, nicht mehr betreiben.

(2) Eigentümer von Gebäuden dürfen ihre Heizkessel, die mit einem flüssigen oder gasförmigen Brennstoff betrieben werden und ab dem 1. Januar 1991 eingebaut oder aufgestellt worden sind, nach Ablauf von 30 Jahren nach Einbau oder Aufstellung nicht mehr betreiben.

(3) Die Absätze 1 und 2 sind nicht anzuwenden auf:

1. Niedertemperatur-Heizkessel und Brennwertkessel,

2. heizungstechnische Anlagen mit einer Nennleistung von weniger als 4 Kilowatt oder mehr als 400 Kilowatt sowie

3. heizungstechnische Anlagen mit Gas-, Biomasse- oder Flüssigbrennstofffeuerung als Bestandteil einer Wärmepumpen-Hybridheizung oder einer Solarthermie-Hybridheizung nach § 71h, sofern diese nicht mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.

(4) Heizkessel dürfen längstens bis zum Ablauf des 31. Dezember 2044 mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.

Diese Änderungen wurden durch das Gesetz vom 16. Oktober 2023 (BGBl. I Nr. 280) eingeführt und traten am 1. Januar 2024 in Kraft.

Es ist unerträglich, wenn Menschen, die für die Demokratie einstehen körperlich oder psychisch angegriffen werden

Die Extremisten – besonders Rechtsextremisten Verhalten sich inzwischen so wie die NSPAD in der Weimarer Republik

Ein Beitrag von Christoph Bautz

Christoph Bautz Campact demokrat Geschäftsführender Vorstand

Ich bin zutiefst geschockt, was in den letzten Stunden passiert ist. In Essen wird ein Grünen-Politiker zusammengeschlagen, in Dresden der SPD-Europaabgeordneter Matthias Ecke.

Die Taten sind erschreckend – vom Leid für die Betroffenen bis hin zum Angriff auf unsere Demokratie. Denn das ist es: Ein direkter Angriff an alle, die an die freiheitlich-liberale Demokratie glauben. Deswegen gilt: Wir müssen unsere Demokratie schützen.

All das ist das Ergebnis jahrelanger Zündeleien und einer rechtsextremen Partei, die den Diskurs immer weiter anheizt und radikalisiert. Sätze wie “Wir werden sie jagen!” des Ex-AfD-Chefs Alexander Gauland oder „Wenn wir kommen, dann wird aufgeräumt.

Dann wird ausgemistet.“ des AfD-Abgeordneten Markus Frohnmaier sind das Fundament für die immer weiter ansteigende Gewalt gegenüber demokratischen Parteien und Amtsträger*innen.

Wir von Campact e.V. sagen:

Wir müssen uns wehren. Dafür gibt es jetzt drei Schritte, die wir unternehmen und wofür wir Eure Unterstützung brauchen.
 

  1. Demonstrieren gehen
    Wir wollen den Rechtsextremen nicht länger den öffentlichen Raum überlassen. Deswegen bin ich sehr froh, dass ganz viele Menschen heute spontan in Dresden und Berlin auf die Straße gehen wollen. Wer vor Ort ist, den bitte ich: Schließt euch an oder zeigt online eure Unterstützung.
  2. Das Kalkül der rechten Schläger durchkreuzen
    Wir von Campact wollen ganz gezielt den Ortsverbänden der demokratischen Parteien eine Spende zukommen lassen, auf dass sie noch mehr Plakate aufhängen können. Denn am 9. Juni ist die Europawahl und finden in vielen Bundesländern Kommunalwahlen statt.

—> SPD Sachsen: https://lnkd.in/epekWPz3
—> Gründe Sachsen: https://lnkd.in/eBvjMEDM

  1. Geht wählen und wählt demokratisch
    Die kommenden Wahlen werden entscheiden, wie stark die rechtsextreme AfD politisch wird. Wir sagen: So schwach wie möglich! Deswegen zwei Bitten: Geht wählen und wählt demokratisch. Das könnt ihr jetzt schon per Briefwahl machen oder am 9. Juni im Wahllokal vor Ort. Ladet Freundinnen und Freunde ein, informiert sie und lassen wir die Wahlbeteiligung so hoch sein wie noch nie. Denn umso mehr Demokratinnen und Demokraten wählen gehen, desto kleiner wird die AfD.

—-

Ein Beitrag von Peter Jelinek

Peter Jelinek #NieWiederIstJetzt

“Ich war elf, als der Krieg begann, und zwölf, als die Soldaten kamen. Bevor ich gehe, möchte ich Ihnen noch eine Nachricht hinterlassen: Lebt die Demokratie.”

Dieses Statement einer Französin ist der Appell, am 9. Juni bei der Europawahl wählen zu gehen. Wählen gehen und vor allem, einer demokratischen, im europäischen Sinne friedensstiftenden Partei die Stimme zu geben. Dieser Appell ist wichtiger denn je. Die letzten 24 Stunden haben gezeigt, wieso.

Ob der Grünen-Politiker Rolf Fließ oder der SPD-Europaabgeordnete Matthias Ecke: Sie sind angegriffen und Ecke sogar so brutal zusammengeschlagen geworden, dass er operiert werden musste. Das Leid und die Folgen für die beiden will ich mir nicht ausmalen, aber damit nicht genug: Die Schläge sind direkte Schläge gegen das Herz unserer freiheitlich-liberalen Demokratie.

In SA-Manier wird jagd auf Politikerinnen gemacht, die friedlich für ihre politischen Ziele werben. Friedlich, damit ist gemeint, dass sie im Kern demokratisch sind und um unterschiedliche politische Lösungen streiten. Streite, nicht schlagen! Der Nährboden dieser Gewaltspirale, die überproportional die Grünen trifft (2023 gab es 1.219 Angriffe auf Vertreterinnen der Grünen, 420 auf die SPD, 101 auf die CDU), wurde vor Jahren gelegt und hat einen Ursprung: die rechtsextreme AfD.

Wir müssen das hier so klar benennen. Denn es waren Sätze wie „Wir werden sie jagen!“, „Wenn wir kommen, dann wird aufgeräumt. Dann wird ausgemistet.“ oder „Wer versucht die AfD zu richten, den richtet die AfD.“, die in all den Jahren immer wieder fielen. Aus Worten folgen Taten und der Diskurs wird vergiftet, wird radikalisiert. Diese Radikalisierung ist schockierend, erzeugt Schlagzeilen in den Medien, aber auch Gewöhnungseffekte – und färbt ab.

Die Abfärbung bekommen wir mit, indem demokratische Parteien Feindbilder wie „Die Grünen“ übernehmen und sie als „Hauptfeind“ deklarieren, während eine rechtsextreme Partei immer weiter vom rechten Rand verbal anheizt. Vielleicht verzichten demokratische Politikerinnen besser auf eine Kommunikation, die sich von der AfD nicht mehr unterscheidet und im Seitenhieb noch mitgibt, das Land würde derzeit ruiniert werden. Denn genau das führt zur einzig logischen Entwicklung: Diejenigen, die den Worten glauben, werden alles dafür tun, die Wende einzuläuten. Diese Wende sehen wir, wenn Politikerinnen im Krankenhaus liegen.

Der demokratische Diskurs wiederum lebt vom Streit. Vom Wettkampf um die Ideen, aber er hat eine Basis: ein friedlich-respektvolles Miteinander. Und er hatte mal einen Konsens: Dass wir um den Weg streiten, aber uns einig sind, den europäischen Frieden zu wahren. Dieser Frieden, diese Demokratie, sie ist so verwundbar wie lange nicht mehr. Schützen wir sie. Gehen wir am 9. Juni wählen.

Bis dahin noch eine Bitte: Unterzeichnet die Striesener-Erklärung für einen respektvollen Umgang von Brand New Bundestag:

https://brandnewbundestag.de/striesener-erklaerung

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Ein Beitrag von Julius Neumann

Ich melde mich aus dem Kommunalwahlkampf. Und ich bin so unfassbar schockiert!

Deutschland, 2024, ein Schlägertrupp prügelt wohl gezielt einen Spitzenkandidaten bis ins Krankenhaus. Alter?!

➡️Was, wenn Dir das passiert wäre? Was, wenn mir das passiert wäre?

Reden ist wichtig, Solidarität ist wichtig, keine Frage. Aber: Ein neuer Sturm der Entrüstung allein wird den Geist nicht zurück in die Flasche bringen. Wir – müssen – handeln!

➡️Du hast 30 min in der Woche Zeit?

✔️Schreibe TikTok-Kommentare auf dem Klo (stehe für umfangreiche Erfahrung zur Verfügung).
✔️Telefonier mit der frustrierten Nicht-Wähler-Tante über die nächste Wahl (da hilft die Erfahrung von TikTok)
✔️Verteile für Deine favorisierte Partei Wahlkampf-Flyer (das ist echte Demokratie vor Ort)

Damit zeigst Du:

Dass wir nicht nur aufgebracht sind, weil Matthias Ecke im fucking Krankenhaus liegt. Sondern dass wir zusammenhalten und uns unser Lebensgefühl nicht von einer extremen Minderheit bestimmen lassen.

➡️Gewalt, erst Recht gegen engagierte Menschen, wird nie eine Lösung sein.

Ich werde als Kandidat für den Stadtrat ab nächster Woche wieder an Haustüren in Halle klingeln. Weil dabei tolle Gespräche entstehen, wir uns ehrlich über unsere Stadt austauschen und weil wir als Gesellschaft so vorankommen. Ich freue mich drauf❤️

➡️Wer ist dabei?

Schreibe jetzt Deinen ersten Kommentar auf TikTok oder ruf bei einer Partei an (z. B. SPD Halle (Saale)).

#gegengewalt #europawahl #kommunalwahl #niewiederistjetzt

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Ein Kommentar von Werner Hoffmann

Werner Hoffmann
Demokrat der Mitte

Es ist unfassbar, wie Nazis – also Rechtsextreme – die Demokratie bekämpfen.

Was man früher aus der Baader-Meinhof – Ecke als Linksextremisten bezeichnete, ist jetzt die rechtsextreme Ecke.

rechtsextreme Auswüchse – durch NSU und andere Nazis, die vor Mord nicht halt machen, gibt es schon seit einiger Zeit.

Was ich jedoch nicht verstehe ist die Tatsache, dass es immer noch Menschen gibt, die

– die AfD wählen

– die Nationalsozialisten unterstützen

– Rechtsextremisten wählen, die auch die Demokratie abschaffen wollen.

Was muss in einem Kopf eines Wählers quer liegen, wenn jemand immer noch Extremisten wählt?

Warum die Unternehmer, die nur den gesetzlichen Mindestlohn bezahlen, auf Kosten der Allgemeinheit leben.

Arbeit muss sich lohnen

Artikel von Werner Hoffmann

Mindestlohn, Aufstockung und Rente

WARUM DER MINDESTLOHN AUF 15,77€ – MTL. 2.650 EURO ANSTEIGEN MUSS

Der Anstieg des Mindestlohns zum 1.1.2024 auf 12,41 Euro pro Stunde ist zu gering. 

ARBEIT MUSS SICH LOHNEN.

Wer 45 Jahre in Vollzeit gearbeitet hat, sollte eine Rente beziehen, die über 1.000 Euro liegt. Es darf nicht sein, dass ein zu niedriger Mindestlohn die Allgemeinheit zu stark belastet. Genau aus diesem Grund muss der Mindestlohn 2024 auf 15,77 Euro pro Stunde angehoben werden.

Einfach erklärt

Wer pro Stunde den Mindestlohn von 12,41 Euro erhält, verdient im Monat

12,41€ x 8 Stunden x 21 Tage = 2.084,88 € Brutto 

Wer halbtags arbeitet (insbesondere Alleinerziehende, die sich auch um die Kinder kümmern müssen (Hilfe bei Hausaufgaben, Hsushslt etc), verdient die Hälfte.

Wäre der Mindestlohn bei 15,77 €, dann ergibt sich ein Bruttolohn von

15,77 Euro x 8 Stunden x 21 Tage = 2.649,30 € (aufgerundet 2.650 Euro)

Folge Aufstockung des Mindestlohns durch Jobcenter (Bürgergeld)

Beispiel: Alleinerziehend mit einem Kind (Steuerklasse II, 1,0 Kinderfreibetrag mit Mindestverdienst 12,41 € pro Stunde

Daraus ergibt sich folgende Aufstockungsberechning

Aufgrund des Mindestlohns von 12,41 Euro ergibt sich eine Aufstockung von 517 Euro.

Beispiel Ledig ohne Kinder:

12,41 Mindestlohn, pro Monat 2.084 Euro

Ledig bei Mindestlohn 15,77 Euro

Der Nettolohn wäre bei einem Mindestlohn von 15,77 Euro um 324 Euro höher.

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Wie hoch wäre die Aufstockung bei einem Mindestlohn von 15,77 Euro pro Stunde?

Beispiel: Alleinerziehend mit einem Kind (Steuerklasse II, 1,0 Kinderfreibetrag mit Mindestverdienst 15,77 € pro Stunde

Daraus ergibt sich folgendes Aufstockungsergebnis:

Auch in diesem Beispiel ergibt sich noch ein Anspruch auf Aufstockung. Dieser Anspruch hat sich durch den höheren Mindestlohn auf 129 Euro reduziert.

Da der Mindestlohn jedoch auf 12,41 Euro ab 1.1.2024 festgeschrieben ist, muss der Staat eine Aufstockung von 517 Euro bezahlen.

Die höhere Aufstockung von 388 Euro (517 – 129 €) bezahlt letztendlich die Allgemeinheit. Und zwar zu Gunsten des Arbeitgebers.

Eine weitere Folge ist, dass die Sozialversicherungseinnahmen natürlich auch geringer sind, wodurch auch nicht nur die Allgemeinheit dies mitfinanziert, sondern auch Arbeitnehmer geringere Ansprüche hat (Krankengeld, Arbeitslosengeld, Rentenansprüche)

Beispiel Ledig ohne Kinder: Aufstockungsberechnung

Beispiel 12,41 Euro Mindestlohn

Beispiel Mindestlohn 15,77 Euro

Bei einem Mindestlohn von 15,77 Euro wäre keine Aufstockung notwendig, die Kommunen müssten keine Aufstockung verwalten und der Arbeitnehmer hat später auch wesentlich bessere Rentenansprüche!

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Wie hoch sind die Rentenansprüche bei Mindestlohn?

Wer ab 1.1.2024 12,41 Euro pro Stunde verdient, hat ein Jahreseinkommen von 25.018 Euro.

Würde der Arbeitnehmer 15,77 Euro pro Stunde verdienen, wäre der Jahresverdienst bei 31.793 Euro.

Wie hoch wäre die Rente (ohne Grundsicherung/Grundrente)

Der voraussichtliche Durchschnittsverdienst beträgt 2024 etwa 45.358 Euro.

Daraus errechnen sich folgende Entgeltpunkte für dieses Jahr

Brutto: 25.018 : 45.358 = 0,5515 Entgeltpunkte

Brutto: 31.793 : 45.358 = 0,7009 Entgeltpunkte

Würde der Lohn im Verhältnis zum Durchschnittslohn in 45 Jahren immer gleich sein, dann errechnet sich der Rentenanspruch wie folgt:

Beispiel 12,41 € Mindestlohn

– 0,5515 x 45 Jahre x 36,70 = 910,80 € Bruttorente*

Netto: ca 813,50 €

Beispiel 15,77 € Mindestlohn

0,7009 x 45 Jahre x 36,70 = 1.157,53 € Bruttorente*

Netto ca. 1.033,67 €

Wenn keine weiteren Einkünfte vorhanden sind, ist keine Steuer, allerdings noch ca 10,35 bis 10,7% Krankenkassen- und Pflegepflichtversicherungsbeitrag noch abzuziehen.

Die Bruttorente wäre bei einem Mindestlohn von 2.650 Euro brutto somit um 246,73 Euro höher (netto: 220,17 €).

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AUSWIRKUNG AUF GRUNDSICHERUNG

Die Grundsicherung und Grundrente wurden auf Drängen der SPD zu Zeiten von Andrea Nahles eingeführt und ist insoweit der SPD hoch anzurechnen.

Geregelt wird die Grundsicherung in §8 SGB XII (https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__8.html).

Die Grundsicherung gilt in fast allen EU-Ländern (s. Wikipedia (https://de.wikipedia.org/wiki/Grundsicherung_im_Alter_und_bei_Erwerbsminderung?wprov=sfti1 )

Beispiel bei 12,41 Euro Mindestlohn

Beispiel bei 15,77 € Mindestlohn

Alleine durch den höheren Rentenanspruch sinkt die Grundsicherung von 711,95 Euro auf 491,95 Euro. Die Grundsicherung muss von der Allgemeinheit getragen werden. Insofern ist die Allgemeinheit durch den niedrigen Mindestlohn mit 220 Euro mehr belastet. 

Hierbei ist der Zuschlag zur Grundrente noch nicht berücksichtigt.

HÖHE DER RENTE MIT ZUSCHLAG AUF GRUNDRENTE

Die Berechnung des Zuschlages ist von einigen Voraussetzungen abhängig. 

Berechnung—> Die durchschnittlichen Entgeltpunkte werden verdoppelt und auf maximal 0,8 Entgeltpunkte begrenzt. Es ergibt sich ein Zuschlag von 0,2 Entgeltpunkten, der um 12,5 Prozent gekürzt wird (= 0,175 Entgeltpunkte). Dieser Zuschlag von 0,175 Entgeltpunkten wird für 35 Jahre mit dem aktuellen Rentenwert berechnet.

In beiden Fällen würde der Grundrentenzuschlag gewährt, weil der Verdienst zwischen 30% und 80% über 35 bzw. 33 Jahre vorhanden war.

Fest steht jedoch auch hier, dass der Zuschlag, der auch durch die Allgemeinheit getragen werden muss, bei einem Mindestlohn von 12,41 Euro viel höher ist, als bei einem Mindestlohn von 15,77 Euro.

Der Unterschied in der Zuschlagsberechnung beträgt (0,1494 x 100 : 0,5515 = 14,94 %).

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Arbeit muss sich lohnen und ein zu niedriger Mindestlohn darf nicht zu Lasten der Allgemeinheit sein.

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Gegenargument der Arbeitgeber: „Wenn aber der Mindestlohn so ansteigt, verlegen die Arbeitgeber ihren Sitz ins Ausland.“

Dieses Argument ist falsch. Deutlich wird dies wenn man sich die Branchen ansieht, die den Mindestlohn nutzen.

In der Regel sind dies Reinigungsfirmem, Tourismus, Hotel und Gaststätten. Gerade diese Branchen können den Arbeitsplatz nicht ins Ausland verlegen.

Weiterer Artikel —>

Mindestlohn – Argumente dagegen oft vorgeschoben

Job bei Mindestlohn kann nicht ins Ausland abwandern und auch nicht von Maschinen übernommen werden

Anhebung Mindestlohn auf Stundenlohn von 15,77 € bzw. 2.650 € Monatsbrutto ist zur Entlastung der Allgemeinheit wichtig

Doch halt…“ kommen dann die Rufe der Arbeitgeberverbände, der FDP und CDU, „dann wandern noch mehr Arbeitgeber ins Ausland ab!“

Sehr oft kommt dann die Forderung, den Grundfreibetrag abzusenken.

Aussagen sind falsch! Warum?

Link —> https://blog.forum-55plus.de/index.php/2023/11/22/mindestlohn-argumente-dagegen-oft-vorgeschoben/

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