Deutschlands Schuldenbremse bricht seine Wirtschaft

Auswirkung des Urteils des Bundesverfassungsgericht „Schuldenbremse“ auf die EU

Der nachfolgende Text ist eine Übersetzung aus https://www.project-syndicate.org/commentary/germany-debt-brake-is-derailing-economic-future-by-marcel-fratzscher-2023-11

Von Marcel Fratzscher

Die jüngste Entscheidung des deutschen Verfassungsgerichts, den Plan der Regierung zu blockieren, 60 Milliarden Euro an ungenutzten Pandemiefonds in klimabezogene Projekte umzuleiten, hat die wachsenden Spaltungen innerhalb Deutschlands Dreiparteien-Herrschaftskoalition unterstrichen. Darüber hinaus wird die Entscheidung das Wirtschaftswachstum in einem kritischen Moment untergraben.
BERLIN – Anfang dieses Monats entschied das deutsche Verfassungsgericht, dass der Plan der Regierung, ungenutzte COVID-19-Hilfsgelder zur Bekämpfung des Klimawandels umzuleiten, gegen die sogenannte Schuldenbremse verstößt. Die Entscheidung ist nicht nur ein Rückschlag für Kanzler Olaf Scholz; sie könnte auch die ideologischen Spaltungen innerhalb der Koalitionsregierung vertiefen und die Finanzpolitik des Landes untergraben und damit eine ernsthafte Bedrohung für seine wirtschaftlichen Aussichten darstellen.
Deutschland führte 2009 die Schuldenbremse in seine Verfassung ein und verhängte Grenzen, die weitaus strenger waren als die, die im Stabilitäts- und Wachstumspakt der Europäischen Union gefordert wurden. Die Bremse verbietet es Bundes- und Landesregierungen weitgehend, neue Schulden aufzunehmen; Ausnahmen sind nur in extremen Notfällen zulässig. Die Bundesregierung nutzte diese Ausnahmeregelung im Jahr 2020, um mehr als 200 Milliarden Euro an Sondermitteln bereitzustellen, um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie zu mildern.
Scholzs Regierung versuchte, die gleiche Befreiung zu nutzen, um 60 Milliarden Euro (66 Milliarden Dollar) oder 1,5% des BIP aus diesen Sondermitteln in Richtung Industriesubventionen und klimabezogene Initiativen zu leiten. Die oppositionelle Christlich-Demokratische Union legte dann Berufung beim Gericht ein, das den Plan der Regierung mit der Begründung blockierte, dass er die „verfassungsrechtlichen Anforderungen für die Notkredite“ nicht erfüllte. Ironischerweise war es die CDU unter der Führung der ehemaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel, die diesen Sonderfonds gründete.
Während das Urteil eine Peinlichkeit für die Bundesregierung darstellt, insbesondere für Finanzminister Christian Lindner, ist das größere Problem, dass die Regierung jetzt mit einem Defizit von 60 Milliarden Euro für ihre geplanten Programme und Subventionen konfrontiert ist. Deutschlands Klima- und Transformationsfonds (KTF) ist mit erwarteten Einnahmen in Höhe von nur 30 Milliarden Euro, hauptsächlich aus dem Emissionshandel, fast erschöpft. Das Urteil bedeutet auch, dass die Regierung einige ihrer Verpflichtungen nicht einhalten kann, wie z.B. 6,5 Milliarden Euro an zusätzlichen Mitteln für die Deutsche Bahn, 15 Milliarden Euro an Subventionen für die geplanten Einrichtungen der Intel und Taiwan Semiconductor Manufacturing Company in Magdeburg und Dresden, 4 Milliarden Euro für die grüne Stahlproduktion oder die 1,8 Milliarden Euro schwere Heizhilfe.
Darüber hinaus führt das Urteil eine neue Ebene der wirtschaftlichen Unsicherheit ein, so dass sich viele Unternehmen fragen, auf welche Versprechen sie sich noch verlassen können. Dies wird das Wirtschaftswachstum in einem kritischen Moment untergraben. Die Energiekrise und die träge Weltwirtschaft haben Deutschland stärker getroffen als andere Industrieländer, und der erwartete Rückgang der privaten Investitionen könnte die ökologische und digitale Transformation der Wirtschaft weiter behindern.
Mit ausreichendem politischen Willen könnte dieses Problem leicht gelöst werden. Der Bundestag könnte eine vorübergehende Aussetzung der Schuldenbremse für 2024 genehmigen und damit der Regierung die notwendige finanzielle Flexibilität geben. Aber genau das ist der Kern des Problems: Wenn es um Fiskalpolitik und Schulden geht, sind die Regierungsparteien gespaltener denn je.

Während Scholzs Sozialdemokratische Partei (SPD) vorgeschlagen hat, die Schuldenbremse zu reformieren und höhere Steuern auf einkommensstarke Erwerbsempfänger und Erbschaften zu erheben, sind Lindner und die Freien Demokraten (FDP) stolz darauf, als ordoliberales Gewissen des Landes zu fungieren. In dem Glauben, dass seine politische Zukunft davon abhängt, die Schuldenbremse einzuhalten und fiskalische Umsicht aufrechtzuerhalten, ohne die Steuern zu erhöhen, hat Lindner bereits Pläne für noch strengere Sparmaßnahmen angekündigt. In der Zwischenzeit ist ein erheblicher Teil der SPD zusammen mit den Grünen – dem dritten Koalitionspartner – bestrebt, ihre ehrgeizigen (und kostspieligen) Agenden umzusetzen. Dies bringt Scholz in die unvibelste Position, zwei scheinbar widersprüchliche Finanzstrategien in Einklang bringen zu müssen.
Dieser Konflikt unterstreicht die Mängel der Schuldenbremse und den paradoxen Charakter der deutschen Finanzpolitik. Während Regierungen und Finanzminister der Schuldenbremse Lippenbekenntnisse geben, schaffen sie Schattenbudgets, um ihre Zwänge zu umgehen, wenn es ihren politischen Bedürfnissen entspricht. Dies hat es Deutschland ermöglicht, inländischen Unternehmen während der Pandemie und der anhaltenden Energiekrise enorme finanzielle Unterstützung zu leisten. Gleichzeitig unterhält die Regierung jedoch eine restriktive strukturelle Fiskalpolitik, die zu unzureichenden öffentlichen Investitionen und einem deutlichen Rückgang der Qualität von Infrastruktur, Bildung und Gesundheitsversorgung führt. Einfach ausgedrückt, hat die Schuldenbremse als bequemer Vorwand für eine Fiskalpolitik gedient, die Unternehmenssubventionen auf Kosten öffentlicher Güter begünstigt.
Das wirkliche Risiko, das sich aus dem Urteil des Verfassungsgerichts ergibt, ist nicht unbedingt ein Mangel an Mitteln, sondern die sich vertiefenden Spaltungen innerhalb der Regierung und die drohende politische und wirtschaftliche Lähmung. Deutschlands Industriesektor, der für die Schaffung gut bezahlter Arbeitsplätze und die Förderung von Innovationen von entscheidender Bedeutung ist, hat die digitale und ökologische Revolution nur langsam angenommen. Um aufzuholen, muss die Regierung dringend in Infrastruktur, Grundlagenforschung und Bildung investieren.

Durch die Verschärfung der politischen Sackgasse stellt die Entscheidung des Verfassungsgerichts eine ernsthafte Bedrohung für die sozioökonomische Entwicklung Deutschlands dar. Aber über seine innenpolitischen Folgen hinaus hat das Urteil auch negative Auswirkungen auf Europa, da die deutsche Regierung das Urteil genutzt hat, um den Antrag der EU auf einen Haushaltszuschlag in Höhe von 100 Milliarden Euro abzulehnen.
In den letzten zwei Jahren hat Scholz es wiederholt geschafft, große Unterschiede innerhalb seiner Dreiparteienkoalition zu überbrücken. Er steht jetzt vor der schwierigsten und potenziell entscheidenden Herausforderung seiner Amtszeit: der Entwicklung einer kreativen und effektiven Strategie, um die politische Sackgasse zu überwinden und sicherzustellen, dass Deutschland im einundzwanzigsten Jahrhundert wirtschaftlich wettbewerbsfähig bleibt.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Sachlich zwar begründet, aber für Innovationen in Deutschland ein falsches Zeichen

Die Union hatte vor dem Bundesverfassungsgericht gegen den KTF-Fonds geklagt.

Dieses Sondervermögen wurde zur Zeit von Corona durch die CDU und SPD in der großen Koalition verabschiedet.

Ziel war es die Wirtschaft und die Bürger aufgrund der Pandemie zu entlasten.

Da die Pandemie glücklicherweise nur einen geringeren Ausgabentopf erforderlich machte, waren 60 Mrd. Euro für die Coronamaßnahmen nicht notwendig.

Durch den russischen Angriffskrieg haben sich weitreichende Veränderungen ergeben, so beispielsweise:

– Gaslieferstopp durch Russland

– Erschließung neuer Partner im Energiesektor

– Inflation

– Flüchtlingswelle aus der Ukraine

– Wirkung des russischen Angriffskrieges auf die Überlegung, dass China das Land Taiwan überfällt und einnimmt.

Darüber hinaus haben sich im Klimawandel weitere extreme Umweltveränderungen ergeben.

Dies sind nur einige Bereiche, die sich verändert haben. Als Folge daraus – besonders aus der ukrainischen Flüchtlingswelle und der Inflation – haben sich zusätzliche Ausgaben und dringende notwendige Investitionen ergeben.

So sind die Lebenshaltungskosten erheblich angestiegen. Ebenso sind die Löhne überproportional gewachsen. Auswirkung: Die gesetzlichen Renten sind ebenso angestiegen.

Und als Folge daraus musste auch das Bürgergeld angehoben werden. Grund: Die alte Große Koalition hatte die Anpassung des Bürgergeldes von einem Schlüssel (Anpassungsverhältnis Lebenshaltungskosten: 70%, Lohnsteigerung: 30%) abhängig gemacht.

Nun hatte das Bundesverfassungsgericht das Urteil gefällt, dass dieses Sondervermögen nicht von diesem Coronatopf einfach auf diese neue Entwicklung umgedeutet werden darf.

Sachlich hat das Bundesverfassungsgericht natürlich richtig entschieden. Allerdings wird hiermit die Entwicklung von Deutschland wieder blockiert und der gerade abgefahrene Zug ausgebremst.

Dass die CDU – insbesondere Friedrich Merz – die gerade beginnend wachsenden Pflanzen zerstören will, ist jedoch eher die Motivation. Friedrich Merz will die positive Entwicklung der erneuerbaren Energie mit allen Mitteln ausbremsen.

Dies macht Merz eiskalt deshalb, damit er wohl die fossilen Energie und die Atomlobby unterstützt. Man darf nie übersehen, dass Merz bis 2018 bei dem größten Investmenthaus #BlackRock als Lobbyvertreter tätig war. Nach eigenen Angaben aus 2018 verdiente er über 1 Mio. Euro pro Jahr.

Und wer weiß, vielleicht tritt er dort auch später wieder seinen Dienst dort an (z.B. als Aufsichtsrat?). Er würde damit ja nur dem Vorreiter Gerhard Schröder folgen.

Lösung wäre ein neues Sondervermögen festzulegen

Das Bundesverfassungsgericht hat die Umdeutung des Sondervermögens beanstandet. Insofern könnte die Ampel auch ein neues Sondervermögen vereinbaren, würde jedoch im Bundestag eine 2/3-Mehrheit benötigen.

Da die CDU ebenso zustimmen müsste, damit im Bundestag eine 2/3-Mehrheit entsteht, wird die CDU nun über diesen Hebel die Politik der Bundesregierung aushebeln wollen.

Dass die CDU gegen die Nutzung der Umdeutung des Sondervermögens geklagt hat, war legitim. Allerdings ist die CDU nicht selbstlos aus „Gerechtigkeitssinn“, sondern mit dem Ziel die Politik der Bundesregierung auszubremsen vor das Bundesverfassungsgericht getreten.

Dass die CDU über 16 Jahre viele Investitionen verschlafen oder sogar bewusst nicht gefördert hat (Verkehrsnetz, Zerstörung des Wirtschaftsbereichs „Photovoltaik“), wird nun damit kaschiert, dass die nachfolgende Bundesregierung es nicht hinbekommt.

Dass hierfür die CDU alles tut, den anfahrenden Zug aufzuhalten, ist nicht zu übersehen. Notfalls reißt man noch die Schienen an ein paar Stellen heraus, damit nichts mehr klappt.

Das Urteil hat weit reichende Folgen jedoch auch auf die Länderhaushalte und zukünftige Bundeshaushalte. Die nächste folgende Bundesregierung wird dann auch mit diesem Urteil seinen Spaß haben.

Und wenn die CDU die neue Bundesregierung dann darin vertreten sein würde, dann könnte durchaus der Spruch „Die Geister, die ich rief, werde ich nicht mehr los…“ gelten.

Es hilft nichts – Der Blick muss nun nach vorne gehen

Aus jetziger Sicht stehen die 60 Mrd. Euro – verteilt auf 3 Jahre – nicht mehr zur Verfügung.

Wie viel sind 60 Mrd. Euro

Eine Summe von 60 Mrd. Hört sich für jeden extrem hoch an. Verteilt man diese Summe auf die Einwohner, dann sind dies 63 Mtd : 83,2 Mio. Einwohner : 3 Jahre = 240,38 € mehr oder weniger Schulden (Sondervermögen).

Bei einer 4-köpfigen Familie also unter 1.000 Euro.

So betrachtet nicht viel, aber trotzdem als Investition dringend notwendig, denn in Deutschland hat sich ein extremer Investitionsstau gebildet.

Sollte dieses Sondervermögen nicht neu beschlossen werden, müssten Einschnitte erfolgen, die der Bevölkerung allesamt nicht gefallen.

Die zeitweise Abschaffung der Dienstwagenregelung, Subventionierung der Kerosin sind noch die Dinge, die nicht einschneidend wären (für die Lobby der FDP wohl schon). Schlimmer treffen würde dies die Einkommensgruppen der unteren Schicht.

Wegfall der Energiepreissubventionierung, Absenkung sozialer Leistungen (z.B. Bürgergeld etc) wären für den sozialen Frieden gefährlich.

Und Investitionen in die Zukunft abzublasen wäre langfristiger Suizid.

Werner Hoffmann

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Nachfolgender Kommentar von Claudia Kemfert

Drei Dinge sollte die Regierung nun tun:

Erstens Ausgaben in Nicht-Zukunftsbereichen kürzen (fossile Subventionen abschaffen),

zweitens: Unnötige Ausgaben des Klima- und Transformationsfonds #KTF auf den Prüfstand stellen/anders finanzieren (Chipproduktion), drittens Schuldenbremse aussetzen.

Dafür hat das #Bundesverfassungsgericht selbst im Urteil 2021 ausreichend Begründung geliefert, indem es Klimaschutz als die zentrale Aufgabe des Staates benannt hat.

Angesichts der #Klimakrise und der wirtschaftlichen #Transformation benötigt Deutschland dringend #Zukunftsinvestitionen in #Elektromobilität, Schienenverkehr, #Digitalisierung, #Speicher oder #Gebäudeenergie
Das sind elementare Bausteine zur Erreichung der #Klimaziele, zu denen #Deutschland sich ja gesetzlich verpflichtet hat.

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Kommentar von

Marc Raschke

Ausgerechnet nach einer der schwersten Krisen der Neuzeit, nämlich der Corona-Pandemie, und mitten im #Ukrainekrieg nun die Axt an den deutschen #Sozialstaat legen zu wollen, ist so ziemlich das dümmste, was man tun kann. Es sei denn natürlich, man möchte die AfD noch höher jubeln.

Entsprechend kann ich (nach dem BGH-Gerichtsurteil zu den 60 Mrd. „Sondervermögen“) die Anwandlungen des #FDP-Finanzministers nicht ganz nachvollziehen: Probt er ein politisches Harakiri? Hat ihn der Größenwahn derart gepackt, dass, wenn er und seine Partei untergehen, wenigstens auch das gesamte Land mitgerissen werden soll?

Ich erinnere mich noch gut, wie in den Jahren der #Pandemie die Menschen gerade auch finanziell litten und ihre letzten Ersparnisse hergeben mussten. Lockdowns trieben viele #Selbstständige in den Ruin, was nur überdeckt wurde durch großzügige Lockerungen bei der Insolvenzmeldung. Nun also der liberale Reflex, dass im Sozialen das Böse schlummert. Irgendwie ist die FDP im alten Jahrhundert kleben geblieben und hat ein Problem, sich in einer Zeit der #Polykrisen neu zu verorten.

Passender Übergang zur CDU, die inzwischen ähnlich zerstörerisch um sich schlägt. Muss man sich mal vorstellen: CDU/CSU haben nach 16 Jahren ein Land in Scherben hinterlassen – und freuen sich jetzt auch noch diebisch, dass sie den letzt verbleibenden großen Besen denen, die aufräumen wollten, weggekickt haben. Denn das ist der eigentliche #Skandal: die gehässige Reaktion von Merz, Spahn, Linnemann & Co. auf das Urteil, was einmal mehr zeigt: Es ging der Union nie ums Land, immer um das eigene Fortkommen. Anstatt nun konstruktiv mitzumachen, dass dieses Land in Polykrisen nicht handlungsunfähig wird, sind sie die flegelhaften Jungs, die anderen Stöcke zwischen die Radspeichen werfen und dann noch auf die am Boden Liegenden spucken. Wenn noch je einer einen Beleg zum wahren #Charakter der Union brauchte: Hier ist er – ein weiteres Mal.

Das Problem: Nun liegt das gesamte Land am Boden, sogar CDU-geführte Bundesländer. Man darf davon ausgehen, dass wir alle spüren werden, was da Merz und seine Mannen angerichtet haben: keine neuen Gelder mehr für #Kitas, keine mehr für #Krankenhäuser, keine für die Straßen, keine mehr für die #Digitalisierung usw. Dabei gäbe es sicherlich genug Krisen, die Sondervermögen rechtfertigen würden. Und die CDU/CSU lacht – und spuckt. Auf uns alle.“

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Kommentar von Ernst Holzmann

wir das Urteil des und die Reaktionen darauf kurz zusammen:

  1. Die CDUCSU freut sich wie ein kleines Kind, dass dringend nötige Investitionen in die wettbewerbsfähige Transformation unserer Wirtschaft und überlebenswichtige Massnahmen zum Klimaschutz nicht getätigt werden dürfen.
  2. Mit diesem Urteil haben die entsprechenden Politiker das perfekte Thema um von ihrem kompletten Versagen der letzten Jahre abzulenken. Bei dem sie ein marodes, abbruchreifes Haus einem Nachmieter hinterlassen haben, der jetzt nicht einmal Zugriff auf die entsprechende „Kaution“ hat.
  3. Jeder kluge und verantwortungsvolle Kaufmann investiert in die Zukunft. Wenn dazu sein vorhandene Eigenkapital nicht ausreicht, borgt er sich entsprechende Mittel bei Investoren. Wer jetzt noch auf einer „Schuldenbremse“ beim Unternehmen „Staat“ beharrt, ist weder klug, noch verantwortungsvoll.
  4. Alle reden über BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Robert Habeck. Und versuchen, diesen die Schuld für das Karlsruher Urteil in die Schuhe zu schieben Dass aber der für „Rücklagen“ zuständige Finanzminister Christian Lindner heisst, scheinen die meisten Menschen vergessen zu haben. Ist ja auch kein Wunder, weil man von diesem in seiner kompletten Regierungsverantwortung so gut wie keinen konstruktiven Vorschlag zur Verbesserung der Wettbewerbssituation des Unternehmens „Deutschland“ und dessen Mitarbeiter*innen (der Steuerzahler) gesehen hat.
    Wobei @christian Lindner aber gerade geschickt die Wiedereinführung der 19% Mehrwertsteuer für die Gastronomie bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgeladen hat. Er – Christian Lindner – wollte sie zwar nicht. Aber er konnte sich – angeblich – nicht durchsetzen…
  5. Was lehrt uns das? Wer nichts tut – so wie die CDUCSU in 16 Jahren Regierungsverantwortung – kann keine Fehler machen. Und wer keinen Plan und keine Kompetenz hat, der wartet einfach ab, bis andere etwas machen. Und plustert sich dann auf, wenn jemand versucht, endlich etwas zu gestalten. Anstatt nur zu verwalten…..

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Nachtrag von

Wie soll die aktuelle Regierung denn das Grundgesetz einhalten, wenn ihr das die Hüter (Bundesverfassungsgericht) des Grundgesetzes nicht erlauben? Welche Chance haben junge Menschen sonst noch, den Staat an seine Gesetzmässige Pflicht zu erinnern, ausser zivilem Ungehorsam?

Was macht eigentlich bei diesem überlebenswichtigem Thema der zuständige Justizminister, Dr. Marco Buschmann, der für die Einhaltung von Recht und Ordnung verantwortlich ist?

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Kommentar von Michael Thomas Schlosser

Bundesregierung #Bundesverfassungsgericht

Warum die Prüfung des AfD-Verbots durch den Bundesrat bzw. letztendlich durch das Bundesverfassungsgerichts wichtig ist

„Wir wollen, dass keine #Partei verboten wird … außer sie ist nun mal gegen unsere #Verfassung. Dann muss sie zwangsläufig verboten werden, das sagt das #Grundgesetz Art. 21 (2).“

Parteiverbot #AfD #Prüfung #Bundesverfassungsgericht

In einer neuen Petition fordern wir von Volksverpetzer den Bundesrat auf, beim zuständigen Bundesverfassungsgericht zu beantragen, zu prüfen, ob die AfD verfassungsfeindlich ist und deshalb verboten werden soll. Wir haben das aber nicht zu entscheiden, weder der Politik noch der Öffentlichkeit steht das zu. Das ist laut Grundgesetz die Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts. Das Verfassungsgericht muss aber mit der Prüfung beauftragt werden.
Die AfD zeigt starke Tendenzen, unsere Demokratie zu untergraben und gegen unsere Verfassung zu handeln. Verschiedene Medien und auch wir vom Volksverpetzer haben wiederholt auf potenziell verfassungsfeindliche Aussagen und Verhaltensweisen innerhalb der Partei hingewiesen. Und dafür liefert nicht zuletzt der Verfassungsschutz auch etliche Hinweise, der große Teile der Partei bereits als gesichert rechtsextrem eingestuft hat und den Rest mindestens verdächtigt. Wenn die AfD verfassungsfeindlich sein sollte, dann muss sie aber verboten werden, das verlangt die Verfassung, die unsere Gründungsväter im Schatten des NS-Regimes geschaffen haben. Unsere ausführliche Begründung kannst du hier nachlesen:

Es gibt jedoch viele Fragen, Gegenargumente oder auch Missverständnisse zu unseren Forderungen. Das ist auch völlig in Ordnung und nicht zu unterschreiben ist dein gutes Recht. Allerdings möchten wir hier ausführlicher erklären und klarstellen, was uns dazu überzeugt hat, diese Petition zu starten. Es war keine leichtfertige Sache und wir standen anfangs der Idee auch eher ablehnend gegenüber. Aber hier die Dinge, die uns überzeugt haben:

  1. WIR WOLLEN DIE AFD NICHT VERBIETEN
    Als liberale Demokraten sträuben wir uns gegen jede intolerante Einstellung. Als Anti-Fake-News-Blog ist es buchstäblich unsere tägliche Mission, mit Fakten, Aufklärung und Argumenten gegen Hass und Desinformation anzukämpfen. Wir halten das offensichtlich für den besten Weg – schließlich ist es das, was wir hauptberuflich tun, sozusagen. Desinformation und Intoleranz sind zwei Seiten der gleichen Medaille und daher stehen wir diesem auch diametral entgegen.
    Deshalb wollen wir auch die AfD nicht verbieten, das ist nicht unsere Aufgabe. Es steht nicht uns zu, zu entscheiden, welche Partei erlaubt ist oder nicht, ganz im Gegenteil. Niemand darf das einfach so entscheiden, das nennt man eine liberale Demokratie. Es gibt aber aus gutem Grund nur eine Instanz in Deutschland, die das kann: Das Bundesverfassungsgericht. Wir wollen, dass keine Partei verboten wird … außer sie ist nun mal gegen unsere Verfassung. Dann muss sie zwangsläufig verboten werden, das sagt das Grundgesetz Art. 21 (2). Die AfD zeigt nicht nur laut Verfassungsschutz deutliche Anzeichen dazu. Also soll das Bundesverfassungsgericht endgültig beurteilen, woran wir stehen.
    Nein, wir wollen lediglich erreichen, dass das zuständige Bundesverfassungsgericht ein Verbot prüft. Sollte die AfD verfassungstreu sein, dürfen wir ja erleichtert sein.
  2. WARUM GEHT IHR ÜBER INNN.IT UND NICHT EPETITION BEIM BUNDESTAG?
    Ja, unsere Petition über Innn.it hat keine institutionelle Konsequenz, egal, wie viele Unterschriften wir sammeln. Das ist uns bewusst. Die ePetition geht an den Bundestag. Der Vorteil einer ePetition beim Bundestag ist, dass der Bundestag das Thema behandeln muss, wenn das Quorum erreicht ist. Aber wir adressieren nicht den Bundestag, sondern den Bundesrat. Wir halten diesen für das geeignetere Organ, diesen Antrag an das Bundesverfassungsgericht zu stellen und halten den Weg darüber auch für den erfolgversprechenderen. Auch, weil wir so auf die professionelle Kampagnenunterstützung des innn.it Teams bauen können.
  3. WARUM RICHTET IHR EUCH AN DEN BUNDESRAT?
    Tatsächlich können nur drei Institutionen den Antrag für die Prüfung eines Parteiverbots beim Bundesverfassungsgericht stellen: die Bundesregierung, der Bundestag und der Bundesrat (§ 43 BVerfGG). Aus unserer Sicht ist der Bundesrat das am wenigsten parteipolitische Gremium, daher glauben wir, dass hier die Erfolgschancen am höchsten sind.
    Die Länder-Verfassungsschützer sind unserer Erfahrung nach oft schon weiter, was die Beurteilung der AfD angeht, so wird die AfD Thüringen als gesichert rechtsextrem eingestuft. Ein Verbot einzelner Landesverbände, was eine mildere Möglichkeit gegenüber dem Verbot der gesamten Partei wäre, ist auch eher im Bundesrat möglich. Es ist auch wichtig, dass ein Antrag beim Verfassungsgericht eine unpolitische Fragestellung bleibt. Dabei ist die Bundesebene deutlich politisierter als die Landesebene.
  4. STÄRKT EIN VERBOT NICHT DIE AFD?
    Die AfD inszeniert sich die ganze Zeit schon als Opfer einer Diktatur, auch wenn das gelogen ist. Die AfD lügt die ganze Zeit, das darf uns nicht davon abhalten, die Wahrheit auszusprechen und das demokratisch Richtige zu tun. Ihre Verfassungsfeindlichkeit nicht zu prüfen hat ja bisher auch nicht geholfen, sie kleinzuhalten, oder?
    Außerdem: Sie hat bei einer Prüfung aber auch ja auch nur etwas zu befürchten, wenn sie wirklich verfassungsfeindlich ist. Und wenn sie es ist, dann wird sie dadurch nicht gestärkt, sondern verboten. In dem Fall könnte die AfD der Prüfung gelassen entgegensehen. Wenn nicht, dann ist es notwendig, sie zu verbieten, egal, ob sie sich als Opfer inszeniert oder nicht. Vielleicht sogar erst recht dann. Und würde sie nicht eigentlich nichts mehr schwächen, als wenn sie wirklich verboten wird?
  5. EIN VERBOT IST DEMOKRATISCH
    Es mag kontraintuitiv sein, aber zu den Werkzeugen der Demokratie gehört das Parteienverbot dazu. Die Demokratie muss intolerant gegenüber ihren Feinden sein. Was gern „Toleranzparadoxon“ genannt wird, ist kein Paradoxon. Toleranz ist nun mal die Abwesenheit von Intoleranz. Die NSDAP hat die Demokratie mit ihren eigenen Mitteln abgeschafft. Genau das soll das Grundgesetz eigentlich verhindern, genau dafür wurde das Parteienverbot als Teil unserer Verfassung geschaffen. All diese Werkzeuge, die die Gründerväter ins Grundgesetz geschrieben haben, sind aber wertlos, wenn wir uns kategorisch weigern, sie anzuwenden.
  6. WÄRE ES NICHT BESSER, AFD-WÄHLER MIT FAKTEN ZU ÜBERZEUGEN?
    Dazu mehrere Sachen. Zuerst: Das hat bis jetzt ja auch nicht funktioniert, oder? Viele Menschen haben sich unter Einfluss der permanenten AfD-Propaganda von der Realität völlig verabschiedet. Die AfD vertrat eine katastrophale Politik gegen Covid, hetzte gegen Impfungen und Masken und verharmloste die Krankheit. Im Landkreis Sonneberg, Thüringen, starben einer von 200 Bürgern an Covid. Trotzdem wurde dort ein AfD-Landrat mit absoluter Mehrheit der Stimmen gewählt. Die AfD-Wähler befinden sich in einem Teufelskreis aus Selbstausgrenzung und Lügen, der ihnen selbst und auch ihrer Mitbestimmung massiv schadet.
    Gerade wir bei Volksverpetzer als Anti-Fake-News-Blog liefern seit Jahren beinahe täglich Fakten, Zahlen, Quellen und Argumente gegen die AfD und ihre Lügen. Kaum jemanden hassen sie mehr als uns, oder auch alle anderen Wissenschaftler oder Faktenchecker, die die Wahrheit aussprechen, die sie nicht hören wollen. Wir versuchen seit Jahren, sie mit Fakten zu überzeugen. Und schaut, was das bisher gebracht hat.
    Außerdem: Das ist keine Entweder-Oder-Sache. Wenn du dir zwei Minuten nimmst, diese Petition zu unterschreiben, hindert das dich ja nicht daran, zu versuchen, AfD-Wähler zu überzeugen. Uns auch nicht, im Gegenteil. Falls es jemand entgangen ist: Wir widerlegen jeden Tag die Lügen der AfD mit Fakten. Wir machen das auch weiterhin. Trotzdem sollte die Verfassungsfeindlichkeit der AfD geprüft werden.
  7. RECHTES GEDANKENGUT GEHT DOCH NICHT WEG, NUR WEIL DIE AFD VERBOTEN IST?
    Das Verbotsverfahren für Parteien wurde von den Gründervätern des Grundgesetzes aus gutem Grund aufgenommen. Diese Leute waren buchstäblich von Nazis verfolgte Demokraten, deren Land gerade von der Nazidiktatur befreit wurde. DIE haben das ins Grundgesetz geschrieben. Und zwar genau WEIL sie wussten, dass die Nazis sich auch von einem völlig zerstörten Deutschland und Millionen Toten nicht davon abbringen lassen werden, es wieder und wieder zu versuchen.
    Ihr Status als Partei bietet Rechtsextremen eine große Bühne in den Medien und in der Politik. Sie bietet ihnen jährliche Parteienfinanzierung. Sie bietet ihnen die Möglichkeit, ihr gefährliches Gedankengut zu normalisieren. Wir müssen solche Ziele in einer Partei nicht auch noch staatlich finanzieren und ihnen eine Bühne bieten. Nachfolgeorganisationen sind übrigens laut Parteiengesetz dann ebenfalls verboten (§ 33 Parteiengesetz).
    Das Gedankengut müssen wir so oder so bekämpfen. Das können wir tun, völlig unabhängig von diesem Verfahren und sollten wir auch. Wenn du glaubst zu wissen, wie das geht: Dann mach es, wir hindern dich nicht daran! Bitte! Das ist aber kein Gegenargument gegen diese Prüfung, oder? Jetzt fehlt nur noch eins: Ist die AfD eine solche verfassungsfeindliche Partei? Das muss das Bundesverfassungsgericht prüfen.
  8. ES HAT AUCH BEI DER NPD NICHT GEKLAPPT, WIESO BEI DER AFD?
    Weil bei der AfD das entscheidende Kriterium, das bei der NPD fehlte, gegeben ist. Ein komplettes NPD-Verbot hat nicht geklappt, weil die Partei laut Bundesverfassungsgericht zu unbedeutend war. Im Urteil von 2017 hieß es:
    „Die NPD als Antragsgegnerin strebt nach ihren Zielen und dem Verhalten ihrer Anhänger die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung an. […] Es fehlt jedoch an konkreten Anhaltspunkten von Gewicht, die es zumindest möglich erscheinen lassen, dass dieses Handeln zum Erfolg führt.“
    Sprich: Sie ist zwar verfassungsfeindlich, hat aber keine Chance, die Demokratie zu bedrohen, weil sie nicht genug Leute wählen. Bei der AfD wäre das jetzt anders. Dazu kommt auch ein Gutachten des Deutschen Instituts für Menschenrechte.
    Dennoch hat das Verfassungsgericht den Weg zu einem Entzug der Parteienfinanzierung der NPD eröffnet. Das wäre auch eine Option für die AfD. Immerhin erhält sie jedes Jahr Millionen für ihre Lügen und Hetze.
    Gleichzeitig wird bei der AfD gern argumentiert, dass sie ja ZU erfolgreich wäre für ein Verbot. Sie wird von so vielen gewählt, also dürfe man sie nicht verbieten. Also man kann eine Partei nicht verbieten, wenn keiner sie wählt, aber auch nicht, wenn viele sie wählen? Dann wäre das Parteienverbot de facto abgeschafft. Die Gründerväter des Grundgesetzes hatten sicher anderes im Sinn, als sie die Verfassung ausgearbeitet hatten. Das Einzige, was jetzt zählen sollte, ist, ob eine Partei verfassungsfeindlich ist oder nicht. Dann kann sie verboten werden oder aus der Parteienfinanzierung ausgeschlossen werden.
    FAZIT: WARUM NICHT PRÜFEN?
    Ja, auch ein Verbot würde nicht das rechte Gedankengut verschwinden lassen, aber es würde diese etablierten und gefährlichen Machtstrukturen zerschlagen – und ihnen die Finanzierung durch den Staat entziehen.
    Wer der Meinung ist, es gibt bessere Wege, der kann und soll sie gehen. Es ist auch nicht unser Weg als Anti-Fake-News-Blog, offensichtlich. Es zu überprüfen, schadet aber niemandem. Und die derzeitige Situation kann dadurch nicht schlimmer werden. Wenn sie nämlich schlimmer werden würde, unterstreicht das die Notwendigkeit dieser Überprüfung. Wenn die AfD wirklich die Macht ergreifen würde und die Demokratie angreift, dann macht das diese Überprüfung umso richtiger, oder?
    Es bringt auch nichts, damit zu warten. Worauf will man warten? Dass die Situation schlimmer wird und außer Kontrolle gerät, bis die AfD Zugriff auf den deutschen Sicherheitsapparat hat und ein notwendiges Verbotsverfahren trotz guter Gründe verhindert? Und wenn es nicht schlimmer wird, ist doch auch gut. Wenn die AfD durch das Bundesverfassungsgericht als verfassungstreu bestätigt wird, dann auch gut. Wir wollen nur nicht, dass sie es sind und wir haben unsere Verfassung nicht geschützt, obwohl wir es gekonnt hätten. Deshalb unterschreibe gerne hier, wenn du das auch so siehst.
    Artikelbild: knipsdesign (Höcke), nitpicker (Hintergrund, GG)

https://www.volksverpetzer.de/aktuelles/pruefung-eines-afd-verbot-das-solltest-du-lesen/

Pensionskasse Bundesverfassungsgericht kassiert Urteil des Bundessozialgerichts

#Direktversicherung #Pensionskasse #bAV

Pensionskasse Bundesverfassungsgericht kassiert Urteil des Bundessozialgerichts

Pensionskasse Privat fortgeführt – Versorgung bleibt beitragsfrei – Bundesverfassungsgericht kassiert Urteil des Bundessozialgerichts aus 2014 –

Die Verbeitragung in der KVdR (Krankenversicherung der Rentner) von Pensionskassen für privat fortgeführte Beitragszahlungsanteile ist nicht verfassungskonform. Somit ist in diesem Punkt eine Gleichbehandlung von Direktversicherungen und Pensionskassen wieder hergestellt.

Einzelheiten kommende Woche in

blog.bAV-versorgung.de

Hier das Urteil für Ungeduldige

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/06/rk20180627_1bvr010015.html

www.bav-Experte.de