Wissenschaftlicher Beirat ist für Reform der Schuldenbremse
Von Werner Hoffmann
Wenn ein Haus über rund 20 Jahre nicht renoviert wurde und nur notdürftig einfach die Tapeten übermalt wurden, dann halten die Tapeten irgendwann nicht mehr. Zwar mag die Optik noch einigermaßen stimmig sein, allerdings werden irgendwann die Tapeten durch die Farbe zu schwer und fallen von der Decke und den Wänden.
Darüber hinaus haben sich auch Staus bei der Renovierung gebildet, die größere Sanierungen notwendig machen.
Die Vorgängerregierungen haben in vielen Bereichen die Notwendigkeit von Investitionen verschlafen. Ob es um Investitionen
– beim Schienenverkehr,
– bei der Infrastruktur von Strom- oder Datenautobahnen geht,
– Diversifikation von Export bzw. Import
– Anpassung des Energiesystems nach dem Vorbild von Dänemark (seit 1973 Nutzung von Wärmepumpen, und Einsatz von Windrädern aufgrund der damaligen Energiekrise)
– Nutzung der Elektromobilität
– Digitalisierung
geht
Neue Investitionen braucht das Land
Und diese dürfen nicht durch eine Schuldenbremse abgeblockt werden.
Ebenso kann das Bürgergeld nicht abgesenkt werden, wodurch dann wieder verfassungsrechtliche Urteile dafür sorgen, dass dann wieder rückwirkend Zahlungen entstehen, denn das Bürgergeld befindet sich in der Höhe des Existenzminimums.
Darüber hinaus würden Leistungskürzungen im Niedrigeinkommensbereich noch mehr den extrem linken und rechtsextremen bzw. rechtspopulistischen Parteien weitere Wähler zutreiben, obwohl insbesondere die AfD ja gegen Mindestlohn und gegen soziale Leistungen ist.
Letztendlich müsste aufgrund des Lohnabstandsgebot der Mindestlohn auf mtl. 2.650 € bzw. Stundenlohn von 15,77 € angehoben werden.
Hierauf habe ich in diversen Artikeln schon hingewiesen.
Hauptartikel —> „Desinformation über Bürgergeld und Mindestlohn“ mit dem Link —>
https://blog.forum-55plus.de/index.php/2023/12/04/desinformation-ueber-buergergeld-und-mindestlohn/
Wirtschaftlicher Beirat ist für zusätzlichen Investitionshaushalt
Zitat Handelsblatt vom 4.12.2023
„
Habecks Berater schlagen umfassende Reform der Schuldenbremse vor
Der unabhängige Beirat will, dass Investitionen nicht mehr unter die Schuldenregel fallen. Eine bemerkenswerte Position – die den Grundsatzstreit in der Bundesregierung befeuern dürfte.
Berlin. Die Schuldenbremse steht seit der Haushaltskrise mehr denn je in der Kritik. Die Fürsprecher einer Reform erhalten nun überraschende Unterstützung. Der Wissenschaftliche Beirat beim Bundeswirtschaftsministerium spricht sich in einem Gutachten für weitreichende Anpassungen der Schuldenbremse aus. Das Dokument liegt dem Handelsblatt vorab vor.
Das unabhängige Gremium stellt fest: Die Schuldenbremse in ihrer aktuellen Form enthalte „Fehlanreize“. Der Beirat schlägt zwar keine Abschaffung vor, aber mehrere Änderungen. Das sind die zwei wichtigsten:
Der Beirat geht mit der bisherigen Finanzpolitikhart in die Kritik. Die Bundesregierung hatte sich durch Sondervermögen schuldenfinanzierte Spielräume ermöglicht. Diese Praxis hat das Bundesverfassungsgericht vor wenigen Wochen gestoppt und damit die Ampelkoalition in eine Krise gestürzt. Allein 2024 besteht nun eine Finanzierungslücke in Höhe von 30 Milliarden Euro.
Aus Sicht des Beirats beim Wirtschaftsministerium war es nicht nur aus juristischer, sondern auch aus ökonomischer Sicht dringend notwendig, der Praxis der Sondervermögen ein Ende zu setzen. Diese Politik sei „nicht nachhaltig“, es handle sich bloß um einen Versuch, die tatsächlichen finanziellen Bedarfe „zu verschleiern“. So steht es im Gutachten, das unter Führung des Mannheimer Finanzwissenschaftlers und Beiratsvorsitzenden Eckhard Janeba mehr als ein Jahr lang erarbeitet wurde….“
Link —> https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/schuldenbremse-habecks-berater-schlagen-umfassende-reform-vor/100001987.html
Wer ist der wissenschaftliche Beirat und welche Aufgaben hat er?
Der Wissenschaftliche Beirat unterstützt unsere Arbeit durch wissenschaftliche Gutachten und Stellungnahmen zu Themen der Finanzpolitik.
Aufgaben und Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirats
Der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium der Finanzen berät und unterstützt politische Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger durch wissenschaftlich fundierte Gutachten und Analysen in verschiedensten Themengebieten.
Politik braucht regelmäßig qualifizierte Beratung. Die Beantwortung von Zukunftsfragen ist ohne wissenschaftliche Fundierung nicht denkbar. Mit dem Wissenschaftlichen Beirat verfügt das Bundesministerium der Finanzen (BMF) über ein Beratergremium, das der Wirtschafts- und Finanzpolitik in den vergangenen 70 Jahren immer wieder Denkanstöße vermittelt hat.
In seiner Suche nach rationalen Lösungen versteht sich der Beirat – nicht zuletzt dank seiner satzungsgemäß verbrieften Unabhängigkeit – als „wissenschaftliches Gewissen“ der Politik. Er war und ist für politische Entscheidungsträger auch eine gewollte Herausforderung.
Das Spektrum der Gutachten, die vom Wissenschaftlichen Beirat erarbeitet werden, ist sehr breit. Die Deutsche Wiedervereinigung, der europäische Integrationsprozess, Steuerreformen und Perspektiven der Haushaltskonsolidierung sind nur einige Beispiele. Vor dem Hintergrund des deutschen sowie des europäischen Einigungsprozesses hat der Beirat wichtige Grundlinien und Reformvorschläge zum Länderfinanzausgleich in Deutschland beziehungsweise zur Bedeutung der Maastricht-Kriterien für die Verschuldungsgrenzen von Bund und Ländern erarbeitet.
Im Jahr 2019 feierte der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium der Finanzen sein 70-jähriges Bestehen. Er berät den Bundesminister der Finanzen unabhängig und ehrenamtlich. In der Wahl seiner Themen ist der Beirat frei.
Link —> https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Ministerium/Beiraete/Wissenschaftlicher_Beirat/Aufgaben-und-Mitglieder/aufgaben-und-mitglieder.html
Resümee:
Es wird höchste Zeit neben der Schuldenbremse auch einen Investitionstopf festzulegen.
Dieser Investitionstopf sollte eine Größe haben, die durch feststehende Indikatoren fixiert werden müsste.
Dieser Topf sollte auch so gestaltet werden, dass er beispielsweise keine Abzweigungen für fossile Energie oder Atomkraftwerke zulässt.