WIE FASCHIST HÖCKE SCHON VIEL FRÜHER DIE MACHT ERGREIFEN KÖNNTE

GASTBEITRAG MAXIMILIAN STEINBEIS, JELENA VON ACHENBACH, ZUERST ERSCHIENEN BEI VERFASSUNGSBLOG

Was passiert, wenn die #AfD in #Thüringen bei den Landtagswahlen im nächsten Jahr stärkste Kraft wird?

In den Umfragen liegt sie im Moment bei 34%, mit 13 Punkten Abstand auf die zweitstärkste Partei, die CDU. Dass sie den Ministerpräsidenten stellen wird, halten in dieser Konstellation viele im Moment noch für unwahrscheinlich (wobei auch hier niemand überrascht tun sollte, wenn es am Ende doch so kommt, dazu gleich mehr).

Alles andere als unwahrscheinlich ist aber, dass ihr ein anderes Präsident*innenamt zufallen wird, über das viel weniger gesprochen wird: das der Landtagspräsident*in.

Der Schaden, den eine autoritär-populistische Partei mithilfe dieses Amtes für die Demokratie in Thüringen und in Deutschland insgesamt anrichten könnte, ist immens.

Und wenn sich die anderen Parteien nicht rechtzeitig auf einen Weg einigen, ihn abzuwenden, wird dieser Schaden sehr bald sehr real werden. Und zwar ohne dass man dann noch viel dagegen tun kann.

DAS AMT DES PARLAMENTSPRÄSIDENTEN

Das Amt der Parlamentspräsident*in ist in Deutschland bisher politisch nicht sehr profiliert. Die Präsident*in repräsentiert die Interessen des Parlaments, nicht die ihrer Partei und ihrer Wähler. Sie hat dafür zu sorgen, dass die parlamentarische Arbeit funktioniert. Sich darauf auch über wechselnde Mehrheitsverhältnisse hinweg stabil verlassen zu können, daran haben im Prinzip alle Parteien das gleiche Interesse. Außer es handelt sich um eine Partei, die von der Erzählung lebt, dass die Eliten ausgetauscht gehören und die Demokratie nicht funktioniert, und die ihren Machtanspruch nicht aus den in der Verfassung geregelten demokratischen Verfahren ableitet – sondern daraus, dass sie sich selbst mit dem Volk gleichsetzt. Eine solche Partei teilt das gemeinsame Interesse an einem funktionierenden Parlament nicht. Das ist die Situation, in der sich im Moment Thüringen – nicht allein, aber jedenfalls – befindet.

Wie wahrscheinlich ist es, dass das Amt des Landtagspräsidenten in autoritär-populistische Hände fallen wird? Die Wahl einer neuen Präsident*in ist das erste, was der neue Landtag nach seinem Zusammentritt macht. Das Recht, jemanden für dieses Amt zu nominieren, gebührt nach guter parlamentarischer Tradition und nach der Geschäftsordnung des Landtags der stärksten Fraktion. Vorgeschlagen heißt noch nicht gewählt; die Landtagspräsident*in braucht die Mehrheit der abgegebenen Stimmen, und niemand kann die Abgeordneten zwingen, zu wählen, wer ihnen vorgesetzt wird. Andererseits: der Druck ist hoch, dass diese Wahl gelingt. Erst wenn er eine Präsident*in hat, ist der Landtag konstituiert und kann mit seiner Arbeit beginnen, kann die Regierungschef*in gewählt werden. Einen Wahlgang nach dem anderen scheitern zu lassen, und einstweilen herrscht parlamentarischer Stillstand und Lähmung – wie die AfD diese Situation für sich ausschlachten könnte, ist leicht vorstellbar. Die Wahl ist geheim und findet ohne Aussprache statt.

WAS KÖNNTE DIE AFD ANRICHTEN?

Angenommen, die AfD-Kandidat*in wird gewählt: Was kann sie dann alles machen? Zunächst: was sie nicht machen kann, ist: was sie will. Sie kann nicht einfach die Tagesordnung nach ihrem Willen gestalten, AfD-Anträge bevorzugen, andere benachteiligen, bestimmte Abgeordnete uferlos lang reden lassen, andere gar nicht. Was wann behandelt wird und wie die Redezeit verteilt wird, bestimmt in der Praxis ein Gremium, in dem alle Fraktionen vertreten sind, der Ältestenrat.

Die Landtagspräsident*in leitet die Sitzungen und stellt fest, was das Plenum beschlossen hat, soweit sie dabei nicht von den Vizepräsident*innen vertreten wird. Eine Sitzung, die sie ganz bestimmt selbst leiten wird, ist die, in der die Wahl zum Ministerpräsidenten stattfindet. Diese Wahl läuft in Thüringen auch bisher schon selten reibungslos, schon gar unter Bedingungen einer Minderheitsregierung, wie sie wohl auch nach der nächsten Landtagswahl gebildet werden muss.  In den ersten zwei Wahlgängen ist eine absolute Mehrheit notwendig. 

Aber im dritten Wahlgang, so steht es in der Verfassung, ist gewählt, wer „die meisten Stimmen“ hat. Was das genau bedeutet, ist unklar, und der Versuch des aktuellen Landtags, diese Unklarheit durch eine Verfassungsänderung zu beheben, hat sich im Kleinklein des politischen Streits zwischen der Koalition und der CDU festgefahren. Wenn also im dritten Wahlgang nur ein Kandidat antritt, was heißt dann „die meisten Stimmen“? Mehr als die – nicht vorhandenen – Gegenkandidaten? Oder mehr als Gegenstimmen? Für beides gibt es gute Gründe. Die Person, die das am Ende feststellt, ob der Kandidat im dritten Wahlgang gewählt oder durchgefallen ist – das ist die Landtagspräsident*in.

DANN IST EIN NAZI MINISTERPRÄSIDENT

In der thüringischen Hauptstadt Erfurt kursiert in diesen Tagen ein Papier der ehemaligen SPD-Landesgeschäftsführerin Anja Zachow mit dem Titel „Was dann wieder keiner gewollt haben wird“. Das Papier spielt u.a. durch, wie die Ministerpräsident*innenwahl unter Leitung einer Landtagspräsident*in von der AfD ablaufen könnte. Wenn im dritten Wahlgang der AfD-Vorsitzende Björn Höcke kandidiert und sich Linke und CDU nicht geeinigt haben, einen gemeinsamen Gegenkandidaten aufzustellen – dann könnte die Landtagspräsident*in feststellen, dass Höcke allein mit den Stimmen der AfD gewählt ist. Dann ist ein Nazi Ministerpräsident und steht an der Spitze der Exekutivgewalt des Freistaats Thüringen. Auf Sitzungsunterbrechungen, um darüber verhandeln, wie man diesen Ausgang noch abwenden könnte, braucht dann niemand mehr zu hoffen. Denn auch darüber entscheidet die Landtagspräsident*in.

Die Landtagspräsident*in ist es auch, die in Thüringen die Gesetze ausfertigt und verkündet – bisher eine reine Formalität. Das hatte man in Polen auch gedacht, bis die autoritär-populistische PiS-Regierung plötzlich beschloss, Urteile des Verfassungsgerichts nicht im Amtsblatt zu verkünden, die ihr nicht passten. Eine Formalität, aber eine, ohne die das, was da verkündet werden muss, nicht zu geltendem Recht wird.

DIE AFD KANN SOFORT DIE LANDTAGSVERWALTUNG ÜBERNEHMEN

Was die Landtagspräsident*in ferner tun kann: den Landtagsdirektor ohne Angaben von Gründen in den einstweiligen Ruhestand schicken und durch jemanden ersetzen, der ihr für ihre Zwecke geeigneter erscheint. Der Landtagsdirektor steht an der Spitze der Verwaltung des Landtags. Die Landtagsverwaltung ist kaum öffentlich sichtbar. Aber dass sie die Abgeordneten unterstützt, und zwar unterschiedslos, ist unverzichtbar: Damit der parlamentarische Betrieb gut und reibungslos funktioniert, braucht der Landtag eine funktionierende, parteipolitisch neutrale Verwaltung. 

Die Verwaltung verteilt die Vorlagen, über die die Abgeordneten beraten und beschließen, etwa Gesetzentwürfe. Sie stellt die ganze IT bereit. Bisher muss sich kein Abgeordneter fragen, wer da in der Verwaltung alles seine dienstlichen Emails mitlesen kann. Bisher konnten die Parlamentarier darauf vertrauen, dass der Wissenschaftliche Dienst ihnen unabhängig und unverfälscht zuarbeitet. In normalen Zeiten wird das Vertrauen in die Integrität der Verwaltung dadurch garantiert, dass am Ende niemand etwas davon hat, wenn dieses Vertrauen durch Misstrauen ersetzt wird. Dies sind keine normalen Zeiten.

Ein Teil des Landtagsgebäudes in Erfurt ist ein Nazi-Bau aus dem Jahr 1939, in dem auch die Gestapo untergebracht war. Sie hat von dort aus ab 1942 die Deportation der Thüringer Juden organisierte. Was aus dem Erinnerungsort, den der Landtag dort eingerichtet hat, wird, das obliegt der Entscheidung der Landtagspräsident*in.

RECHTSEXTREME DELEGATIONEN AUS DEUTSCHLAND UND ALLER WELT ALS GÄSTE EMPFANGEN

Die Landtagspräsident*in vertritt den Landtag nach außen. Sie repräsentiert die Repräsentanz des Volkes. Rechtsextreme Delegationen aus Deutschland und aller Welt als Gäste empfangen, Foyer und Flure mit volksdeutscher Heimatkunst und Propaganda vollhängen – alles Dinge, die sie machen kann im Namen und unter dem Siegel des ganzen Parlaments. Sie kann zum Beispiel mit Viktor Orbáns Danube Institute, dem wohl einflussreichsten und bestausgestatteten Think Tank des globalen autoritären Populismus, Veranstaltungen machen in den Fluren des Landtags, große Empfänge, die heißesten und wildesten Köpfe der globalen Neuen Rechten kommen nach Erfurt und halten ihre völkischen Reden vom „Großen Austausch“ der autochthonen Bevölkerung durch willfährige Migrant*innen und von der Verschwörung der wurzellosen kosmopolitischen Eliten.

Die Landtagspräsident*in kann selbst auf Reisen gehen. Zu Donald Trump nach Mar-a-Lago, nach Moskau zu Vladimir Putin. Sie kann eine Art informelle Thüringische Nebendiplomatie starten. Und das ohne jede politische Verantwortung. Sie muss nicht regieren. Nur repräsentieren. Alles ganz informell, alles abseits von allen Verfahren und Institutionen. Sie kann das „eigentliche Volk“ vertreten, in scharfem Kontrast zu der Landesregierung, die erstens gar keine außenpolitischen Kompetenzen hat und zweitens mangels Mehrheit sowieso die ganze Zeit die größten Mühen hat, irgendetwas zustande zu bringen.

UND DIE DEMOKRATEN WÄREN MACHTLOS

Kann der Landtag diese Präsident*in nicht einfach wieder abberufen? Das kann er. Aber er braucht dafür, laut Geschäftsordnung, eine Zweidrittelmehrheit. Und wenn die AfD bei 34 Prozent landet, wie es im Augenblick die Umfragen prophezeien, dann gibt es keine Zweidrittelmehrheit gegen die AfD.

Was kann man tun? Das Problem muss politisch gelöst werden: Die Fraktionen des demokratischen Spektrums, insbesondere die CDU und die Linke, müssen sich rechtzeitig und verlässlich auf ein abgestimmtes Vorgehen bei der Wahl der Landtagspräsident*in verständigen. Beide Fraktionen müssen sich auf eine*n Abgeordnete*n einigen, den sie beide zum Landtagspräsidenten wählen können, und zwar bevor das Wahlverfahren in der konstituierenden Sitzung des neuen Landtags beginnt. Nicht erst danach. Danach ist es zu spät. Natürlich könnte sich die AfD damit einmal mehr als ausgegrenztes Opfer der Machenschaften des Establishments inszenieren. Aber diese Debatte ist ohnehin unentrinnbar. Ihr auszuweichen ist ohnehin keine Option. Sie muss geführt werden, und zwar jetzt.

Der Artikel erschien zuerst auf verfassungsblog.deCC BY-SA 4.0. Verfassungsblog ist ein Open-Access-Diskussionsforum zu aktuellen Ereignissen und Entwicklungen in Verfassungsrecht und -politik in Deutschland, dem entstehenden europäischen Verfassungsraum und darüber hinaus. Er versteht sich als Schnittstelle zwischen dem akademischen Fachdiskurs auf der einen und der politischen Öffentlichkeit auf der anderen Seite. Vor kurzem wurde das Thüringen-Projekt gestartet.

Maximilian Steinbeis ist Gründer und Chefredakteur des Verfassungsblogs. Prof. Jelena von Achenbach, LL.M. (NYU) ist Professorin für Öffentliches Recht an der Universität Erfurt. Artikelbild: Britta Pedersen/dpa

Salz, Natriumchlorid das neue #Gold ?

#Festkörperbatterie – Die #Zukunft für #Batteriespeicher

Ein Artikel von Lu Ils

Durch den #Klimawandel und den damit ansteigenden #Meeresspiegel,
werden wir zunehmend das Problem haben, dass wir zu viel Salz haben – an Land und evtl. in den Gewässern – Stichwort: #Süßwasserlinsen.
Dies ist in Ländern und Städten in Küstenregionen eine große Herausforderung. Auf der anderen Seite haben wir das gleichzeitige Problem, durch eine Abnahme der Süßwassermengen (Regen, Niedrigstände in Flüssen).

Im Spätsommer dieses Jahres habe ich mich mit zwei Ingenieuren ausgetauscht, als ich durch das Dover Sun House (vollständig durch Photovoltaik mit Energie und Wärme versorgtes Haus, welches 28 Tonnen Natriumsulfat zum Wärmeaustausch nutzte ) angeregt, zu überlegen, ob wir nicht in weit größerem Stil #Meerwasserentsaltzungsanlagen installieren könnten und Salz außer zum Würzen und für den Winterdienst auch für andere Zwecke sinnvoll nutzbar machen. Denn bei der Meerwasserentsalzung die derzeit noch sehr energieintensiv ist, fällt selbstverständlich viel Salz bzw. Salzlake an – die jedoch nach Meinung der Ingenieure nur ein Abfallprodukt und somit nicht nutzbar wäre.

Forscher*innen des #Fraunhofer #Institutes haben sich schon seit Jahren die selben Fragen gestellt wie ich – um so erfreulicher ist es, dass die neue

#Salz-#Batterie jetzt Marktreife erlangt.

Im Gegensatz zu anderen Batteriemodellen braucht es keine teuren, seltenen Erden und Rohstoffe und überall auf dem Planten steht das weiße Gold in schier unendlichen Mengen zur Verfügung. Im Gegensatz zu anderen Technolgien, wie bspw. bei AKW’s haben wir es mit einem völlig ungefährlichen und leicht zu gewinnenden Rohstoff zu tun.

Sich Gedanken um natürliche beinahe kostenlose erneuerbare Energien zu machen, neue gedankliche Wege zu beschreiten, macht nicht nur Spass, sondern hilft effektiv und effizient sich den Herausforderungen des Klimawandels zu stellen.

Deshalb halte ich es für so unendlich wichtig, interdisziplinär zu denken, scheinbar verrückte Ideen nicht abzuwiegeln, sondern sich auch von Leuten, die nicht vom Fach sind (Chemie, Physik) inspirieren zu lassen.

Hier gehts zu dem sehr spannenden Artikel über die Salzbatterie:

Von Salz und Keramik: Batterie auf Salzbasis von ALTECH und dem Fraunhofer-Institut

Keramische Festkörperbatterie: Altech-Gruppe kommerzialisiert zusammen mit dem Fraunhofer Institut für keramische Technologien und Systeme
(IKTS) eine Batterie auf Salzbasis. Uwe Ahrens, Geschäftsführer der Altech Batteries GmbH und Vorstand der Altech Advanced Materials AG erklärt im Gespräch mit ingenieur.de, wie die neuartige keramische Festkörperbatterie auf Basis von Kochsalz funktioniert.

In diesem Interview erfahren Sie auch, wie die Idee zur Entwicklung von Festkörperbatterien entstanden ist und welche Vorteile sie bieten.

Was ist das Ziel von ALTECH und dem Fraunhofer-Institut bei der Produktion von Festkörperbatterien?

Link zum Artikel —> https://www.ingenieur.de/technik/fachbereiche/energie/von-salz-und-keramik-batterie-auf-salzbasis-von-altech-und-dem-fraunhofer-institut/

Brauchen wir nicht doch Zuwanderung und Flüchtlinge?

Deutschland blutet ohne Zuwanderung und auch ohne Flüchtlinge aus

Von 2011 bis 2019 ist die Anzahl der Beschäftigten innerhalb dieser 10 Jahre um rund 4 Mio. Erwerbstätigen angestiegen.

Ein Nettozuwachs bedeutet, dass

⁃ hinzukommende Schulabgänger und Studienabgänger

⁃ abgehende Rentner

genauso berücksichtigt sind, wie Beschäftigte aus Zuwanderung und aus Flüchtlingssituationen. Ebenso sind hier auch Menschen berücksichtigt, die wegen Kindererziehung ausscheiden und später wieder anfangen zu arbeiten. Nicht berücksichtigt werden hier Minijobs, also geringer Tätigkeitsumfang.

Oft wird behauptet, dass Flüchtlinge oder Zuwanderer nicht arbeiten. Diese Aussage ist nicht richtig.

Solange ein Flüchtling als Asylbewerber noch keine Fiktionsbescheinigung hat, solange darf er nicht arbeiten und auch keinen Sprachkurs besuchen.

In der Praxis bedeutet dies, dass er Leistungen nach dem AsylLG bezieht und nicht beim Bürgergeld „mitgezählt“ wird.

Interessant ist, dass der Nettozugang von 4 Mio. zusätzlichen Erwerbstätigen ohne Zuwanderung und ohne Flüchtlinge nicht möglich gewesen wäre.

Die Anzahl der Erwerbstätigen hätte sich eher erheblich verringert.

Beispiel 2021:

Im Jahr 2021 gab es rund 780.000 Schul- und Studienabgänger, aber auch rund 1,5 Mio. Erstrentner (inkl. Versorgungswerke). Die Anzahl der Erwerbstätigen wäre also ohne Zuwanderung und Flüchtlinge um 720.000 Erwerbstätige geschrumpft.

Bezogen auf die Jahre 2010 bis 2019 wäre die Anzahl der Erwerbstätigen um ca. 5 bis 6 Mio. Ohne Zuwanderung und ohne Arbeitsverhältnisse mit Zuwanderung und Flüchtlinge auf rund 35 Mio. geschrumpft!

Aussage, dass die rund 4 Mio. neuen Erwerbstätigen überwiegend aus Osteuropa sind, bitte ich doch mal nachzuweisen. Tatsächlich handelt es sich um sehr viele Menschen aus Syrien, Irak und auch Afrika. Besonders deutlich wurde dies durch den Zuzug 2014/2015, was sich ab 2016 im Arbeitsmarkt bemerkbar gemacht hat! Zum anderen kommt ab dem Jahr 2016 ein Anstieg der erwerbstätigen Drittstaatenangehörigen (Nicht-EU-Bürger*innen) um etwa 1,11 Mio. auf ca. 3,2 Mio. im Jahr 2022 hinzu.

Zu Beginn dieses Jahrzehnts ging der Anstieg auf EU-Bürger zurück (Grund:

seit Mai 2011 die uneingeschränkte Arbeitnehmerfreizügigkeit für einige osteuropäische EU-Staaten.

Ab 2015 änderte sich dies jedoch. Ab dem Jahr 2016 ist der Anstieg der erwerbstätigen Drittstaatenangehörigen (Nicht-EU-Bürger*innen) um etwa 1,11 Mio. auf ca. 3,2 Mio. im Jahr 2022 angestiegen.

Irrtümliche Behauptung, die Ukrainischen Flüchtlinge leben fast alle vom Bürgergeld

So werden derzeit veraltete Zahlen als kleine Hetzpsrolen genutzt:. Zitat: „Ein Teil der Ukrainer*innen, die seit Kriegsbeginn nach Deutschland gekommen sind, hat eine Arbeit gefunden. Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit ukrainischer Staatsangehörigkeit ist laut Bundesagentur für Arbeit von Februar 2022 bis April 2023 von 57.000 auf rund 143.000gestiegen.“

Warum diese Zahlen zwar stimmen, aber zum einen inzwischen völlig überholt sind und man auch die Hintergründe kennen muss, wird bewusst verschwiegen

Aus diesem Grund hierzu folgende Ergänzung von mir:

  1. Ich kenne aus meiner ehrenamtlichen Tätigkeit 15 ukrainische Familien, etwa 20 Familien aus Syrien, Irak, Iran etc.
    1 Frau aus Ukraine wartet seit über 1 Jahr auf die Fiktionsbescheinigung. Klage beim VG wurde schon eingereicht (§ 75 VwGO). Ohne diese Bescheinigung kein Sprachkurs und keine Arbeitserlaubnis. Bei den übrigen Ukrainern dauerte es auch 2-3 Monate. Und wo soll jemand ohne Deutschkenntnisse denn was arbeiten? Die Praxis zeigt, dass die deutsche Sprache notwendig ist. Selbst auf dem Bau, in einer Fabrik. Dass jemand ohne Deutschkenntnisse Pakete ausfährt geht als Notlösung. Ich hatte einmal als Kunde das Erlebnis mit einem Versandfahrer, der bei mir die Überdachung eines Abstellplatzes rammte und davongefahren war und ich ihn 1 Tag später stellte. Übrigens bezahlt zum Mindestlohn. Er wusste nichts von Aufstockung, die er durch unseren Verein dann erhielt.
  2. Vielen Lesern wird auch bewusst verschwiegen, wie viele Frauen mit Kinder und ukrainische ältere Menschen (63 Plus) in diesen 1,1 Mio. Darin enthalten sind.
    Nahezu rund 85%! Inzwischen gibt es auch einige kriegsversehrte Männer (zwei davon kenne ich).
  3. Die Anzahl ist auch überholt. Warum waren es bis März 2023 nur 143.000 sozialvers.pflichtige ukrainische Beschäftigungsverhältnisse? Ganz einfach. Die Flüchtlinge aus der Ukraine kamen ab März 2022 und wurden dann im Laufe des Jahres erst mehr. Wer damals im März 2022 hier ankam, landete zunächst in Sammelunterkünften (Ausnahme: vorherige Kontakte zu Verwandten in Deutschland etc). 3 Familien hatte ich in einem 3-Familienhaus im Oktober 2022 untergebracht! Sprachkurse hatten im September 2022 begonnen. Bei diesen Familien handelte es sich um:
    • 1 Mann 55 (auf einem Auge blind durch Annexionskampf auf Krim 2014, so genannte Friedensverhandlung), wobei seine Eltern und ein Bruder ermordet wurden, danach floh er (Sein Eigentum, kleinere Fabrik mit Abfüllanlage gehört jetzt einem russischen Oligarchen).
    • 3 Frauen
    • 5 Kinder
    • Zwei weitere Familie kamen im Mai 2022 Frau mit 2 Kinder, dem behinderten Bruder (spastische Lämhung mit abgeschlossenem Jurastudium in der Ukraine mit Auszeichnung). Der Mann von dieser Frau kam jetzt hier an mit Kriegsverletzungen (Granatsplitter). Ja alle diese Personen sind in Ihrer genannten Zahl, die jeder im Internet mal schnell nachlesen kann.

Dass diese Menschen zunächst einmal alles verloren haben und – wenn überhaupt – erst in 2-3 Jahren wieder in die Ukraine zurück können, ist diesen Menschen bewusst.

Insofern haben Sie auch große Motivation schnell in die Erwerbstätigkeit zu kommen.

Ohne eine Mindestvoraussetzung an deutscher Sprache und Schrift ist dies schwierig. Aus diesem Grund muss auch ein Arbeitgeber eigentlich mindestens darauf bestehen, dass der Arbeitnehmer mindestens die Sprachprüfung B1 bestanden hat.

Dass die deutsche Sprache besonders schwierig ist, machen zwei Beispiele deutlich:

1. andere Schriftzeichen

2. Unterschiedliche Artikelbezeichnung usw

Stellen Sie sich vor, wir müssten auswandern und landen in Japan, China, Arabien. Auch wir hätten dann mit Sprache und Schriftzeichen extreme Probleme.

Um den Mindeststandard B1 zu lernen, sind regelmäßig 1-1,5 Jahre notwendig.

Wer also im September 2022 mit einem Deutschkurs angefangen hat, wird voraussichtlich im März 2024 B1 abgeschlossen haben. Ausnahmen gibt es natürlich, wenn jemand besonders sprachbegabt ist oder Vorkenntnisse hatte.

Insofern sollte man die damalige Anzahl von geringen ukrainischen Arbeitsverhältnissen auch betrachten.

Werner Hoffmann
1.Vorsitzender
Forum-55plus.de e.V.