Der Kollaps der britischen #Bürgerversicherung ist die Folge einer Einheitsversicherung, die keine Altersrückstellungen bildet. Auch die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung bildet keine Altersrückstellungen!
Das umlagefinanzierte System ist auch in unserer Sozialversicherung.
Alle zahlen rein und alle bekommen Leistungen.
Dadurch dass die Bevölkerung immer älter wird, kollabiert das System nicht nur in der Rentenversicherung, sondern insbesondere in der gesetzlichen Krankenversicherung und gesetzlichen Pflegeversicherung.
Die Pläne der #SPD, #Grüne, #Linke und der #AFD sehen bei einer #Bürgerversicherung auch keine Altersrückstellungen vor (weiterhin umlagefinanziert)! Nur die private Kranken- und private Pflegeversicherung sieht Altersrückstellungen vor.
Da es in Großbritannien nur eine staatliche Krankenversicherung gibt, fehlt der Wettbewerb mit einer privaten Krankenversicherung.
Folge: Die Versicherungsleistungen können Kraft Gesetz schneller reduziert werden.
Deshalb
KEINE Bürgerversicherung !!
Meldung der Tagesschau:
Fast 14 Stunden Wartezeit, dringende Operationen werden verschoben, stillende Mütter auf dem Klinikboden – das britische Gesundheitssystem wird immer mehr zum englischen Patienten und der Brexit könnte das System kollabieren lassen.
KEINE Bürgerversicherung !!
Meldung der Tagesschau:
Fast 14 Stunden Wartezeit, dringende Operationen werden verschoben, stillende Mütter auf dem Klinikboden – das britische Gesundheitssystem wird immer mehr zum englischen Patienten und der Brexit könnte das System kollabieren lassen.
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Die Aussagen sind vollständig richtig. Ein Teil ist gesetzlich bereits seit Jahren geregelt.
z.B.:
1. Beitragsberechnung für KVdr-Versicherte (Krankenversicherung der Rentner):
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__237.html
2. Beitragspflicht der Versorgungsbezüge:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__229.html
3. Wer kommt wann in die KVdR-Versicheung:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/Muttertexte/04_leistungen/kvdr/neu_stand_august_2014_kvdr_text.html
4. Wenn jemand nicht in die KVdR kommt (Diese Regelung würde auch gelten, wenn durch eine Bürgerversicherung alle Einkünfte sozialversicheurngspflichtig wären).
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__240.html
Bei einer Bürgerversicherung soll es zusätzlich keine Beitragsbemessungsgrenze mehr geben (je nach Wahlprogramm von SPD, Linke, Grüne gibt es hier kleine Nuancen an Unterschied.
Würde es auch keine Beitragsbemessungsgrenze mehr geben, dann ist auch keine Limitierung des Beitrages mehr vorhanden.
Folge: Vermieter würden dann aus allen Mieteinkünften Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge bezahlen müssen.
Vermieter würden dann mit ziemlicher Sicherheit die Mehrbelastung auf die Miete umlegen, wodurch der Mieter erhebliche Mieterhöhungen erhalten würden.
Beispiel:
– Mieteinkünfte des Vermieters: 800 €
– Beitragssatz: 18,5 %
– Mieterhöhung monatlich: 148 € !!
Selbst wenn der Beitragssatz allgemein sinken würde (z.B.: um 2 %), wäre es für den Mieter als Arbeitnehmer oder Rentner unter dem Strich teurer.
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Beispiel Arbeitnehmer:
Bruttoverdienst: 3.000 €
Beitragsreduzierung durch Bürgerversicherung 1% (da das andere 1% der Arbeitgeber oder die Rentenversicherung einspart)
Reduzierung des Beitrages bei den AN-Abzügen: 30 €
Mieterhöhung: 148 €
Mehrbelastung: 118 €
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Beispiel: Rentner:
Rente: 1.300 €
Beitragsreduzierung durch Bürgerversicherung 1 % (das andere Prozent spart die gesetzliche Rentenversicherung)
Reduzierung des KVdR-Beitrages bei KVdR-Versicherten: 13 €
Mieterhöhung: 148 €
Mehrbelastung: 135 € !!!!
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Wer sich mit den gesetzlichen Grundlagen, den Verordnungen und dem Inhalt der Bürgerversicherung beschäftigt, wird sehr schnell erkennen, wie teuer dies für die meisten Bürger wird.
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Weitere Informationen erhalten Sie zukünftig auch über den Blog:
http://blog.forum-55plus.de/?s=B%C3%BCrgerversicherung