Teil 4 – Rentenberater Kanzlei Professional – Vollmachten, Verfügungen und Testamentsentwürfe!

Von

Werner Hoffmann.

Rentenberater (RDG), Generationenberater (IHK) und Betriebswirt bAV (FH).

Teil 4: Das Untermenü „Vollmachten und Verfügungen“

Was passiert, wenn ein Mensch plötzlich nicht mehr selbst entscheiden kann? Wer darf dann für ihn handeln?

Dafür wurde in meiner selbst entwickelten „Rentenberater Kanzlei Professional“ das Untermenü „Vollmachten und Verfügungen“ integriert.

1. Dokumente automatisch vorbereiten

Bereits erfasste Mandantendaten können in die vorgesehenen Dokumente übernommen werden. So müssen Namen und Anschriften nicht immer wieder neu eingegeben werden. Entwürfe lassen sich prüfen, ergänzen und ausgeben.

2. Vorsorgevollmacht und Generalvollmacht

Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht einer Vertrauensperson, in festgelegten Angelegenheiten zu handeln. Eine Generalvollmacht kann weiter reichen. Umfang und Grenzen müssen sorgfältig auf den Einzelfall abgestimmt werden.

3. Verfügungen für wichtige Lebenssituationen

Zum Dokumentenbereich gehören Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Sorgerechtsverfügung. Auch die Benennung eines Vormunds oder Ersatzvormunds kann vorbereitet werden.

Wichtig: Je nach Dokument und Rechtsgeschäft gelten besondere inhaltliche oder formelle Anforderungen.

4. Testamentsentwürfe – unbedingt beachten!

Die Software unterstützt Entwürfe für Einzeltestamente und gemeinschaftliche Testamente, beispielsweise das Berliner Testament. Auch besondere Gestaltungen können als Arbeitsgrundlage dienen.

Ein ausgedruckter Testamentsentwurf ist aber noch kein wirksames eigenhändiges Testament! Dafür muss der Erblasser den Text grundsätzlich vollständig handschriftlich verfassen und unterschreiben. Alternativ kann ein Testament notariell errichtet werden.

Bei komplizierten Nachlassregelungen empfehle ich eine notarielle oder anwaltliche Prüfung.

5. Dokumente individuell prüfen

Die automatische Erstellung spart wiederkehrende Schreibarbeit und führt Mandantenunterlagen zusammen. Sie ersetzt jedoch keine individuelle rechtliche Prüfung.

Selbstverständlich kann es sich hierbei nur um allgemeine Information handeln. Die Rechtsberatung hierzu führen Notare und Rechtsanwälte durch.

Mein Ziel: Rentenberatung und Generationenberatung in einer Kanzleisoftware sinnvoll verbinden!

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Hinweis: Die verwendeten Bilder wurden mit künstlicher Intelligenz (KI) erstellt. Sie dienen der Veranschaulichung und stellen keine verbindlichen Original-Screenshots der Software dar.

Rechtliche Grundlagen: § 2247 BGB – Eigenhändiges Testament⁠ und § 2232 BGB – Öffentliches Testament⁠. Bei gemeinschaftlichen eigenhändigen Testamenten ist außerdem § 2267 BGB⁠ zu beachten: Hier genügt grundsätzlich die handschriftliche Errichtung durch einen Ehegatten mit den erforderlichen Unterschriften beider Ehegatten.

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