Rückzahlung der Witwerrente nicht gerechtfertigt
Mein erster eigener Fall vor dem Sozial-/Landessozialgericht News – #Rentenklage – Die #Deutsche #Rentenversicherung #Bund (#DRV) hat eine #Berufungsklage beim #Landessozialgericht #Stuttgart (#LSG Stuttgart) zurückgezogen.
Es ging um die #Rückzahlung einer #Witwerrente über insgesamt 47.460 Euro, den die #DRV über insgesamt 18 Jahre vom Versicherten zurück wollte.
Der Versicherte legte zunächst Widerspruch ein.
Die DRV lehnte diesen #Widerspruch ab.
Anschließend hatte der Versicherte Klage beim #Sozialgericht ein.
Mit einer #Vernebelungsstrategie versuchte die DRV durch 32 unterschiedliche frühere Urteile ihr vermeintliches Recht auf Durchsetzung ihrer Ansprüche durchzusetzen.
Nachdem der Rentenberater sich mit Nachdruck die #Urteile der DRV angefordert hatte (DRV wollte sie die Urteile erst nach der mündlichen Verhandlung dem Rentenberater zusenden), wurden alle Urteile gelesen und festgestellt, dass es sich in allen Fällen um andere Sachverhalte in der #Witwenrente handelte.
Nach der mündlichen Verhandlung hatte das #SG #Stuttgart das #Urteil #zugunsten des #Versicherten gefällt.
Die #DRV versuchte dann in der Berufung wieder eine Vernebelungsstrategie mit anderen Urteilen durchzusetzen.
Beim ersten Termin wurde die DRV darauf hingewiesen, dass auch beim #LSG #Stuttgart der Sachverhalt sicherlich nicht anders als vor dem #DG #Stuttgart gesehen wird.
Die DRV hat innerhalb von 15 Minuten dann durch den Bevollmächtigten der #DRV #Baden-#Württemberg entschieden die #Berufung #zurückzunehmen.
Nicht jeder Fall mit #Rückzahlung von #Witwenrenten ist gleich und es ist sehr wichtig dies prüfen zu lassen.
#Rentenberater und #Fachanwälte für #Sozialrecht, die auf diesen Bereich spezialisiert sind, können hier hilfreich sein.