Viele Menschen haben gemeinsam mit dem Ehepartner ein Gemeinschaftskonto. Dies spart natürlich Gebühren ein. Allerdings ist das Gemeinschaftskonto auch mit gewissen Risiken verbunden.
Nachfolgend sind einige Beispiele genannt:
Beispiel 1:
Wird eine Lebens-, Renten- Unfallversicherung oder ein Bausparvertrag ausgezahlt, dann wird die Auszahlung evtl. später schankungsteuer- oder erbschaftsteuerrechtlich relevant. Grund: Bei einem Versicherungsvertrag ist die Auszahlung an eine andere Person, als den Versicherungsnehmer schenkungsteuerpflichtig, bzw. erbschaftsteuerpflichtig. Bei Gemeinschaftskonten erhält der Versicherungsnehmer 50 % der Auszahlung; die übrigen 50 % werden an die zweite Person gezahlt.
Bei Ehepartnern ist der Schenkungssteuerfreibetrag bzw. Erbschaftsteuerfreibetrag bis zu 500.000 Euro steuerfrei, allerdings innerhalb einer Frist von 10 Jahren. Es werden also alle Schenkungen und auch das Erbe der verstorbenen Person addiert.
Beispiel 2:
Sofern keine Generalvollmacht vorhanden ist, wird sehr oft durch das #Betreuungsgericht ein #Berufsbetreuer eingesetzt.
Dieser Berufsbetreuer muss nach der Übernahme die Einnahmen und Ausgaben genau führen und dem Betreuungsgericht auch die Einnahmen und Ausgaben zur Kontrolle übermitteln.
Der Berufsbetreuer wird aufgrund seiner Tätigkeit dann die Einnahmen auf ein separates Konto umbuchen lassen. Bezüglich der Ausgaben wird dies in der Praxis nicht sofort durchgeführt, sondern erst dann wenn der andere Ehepartner aktiv wird.
Beispiel 3:
Im Pflegefall kann nicht nur das Gemeinschaftkonto des zu pflegenden betroffen sein, sondern auch ein Gemeinschaftskonto eines Kindes mit seinem Ehegatten, da die Kinder auch oft im Rahmen der Unterhaltspflicht (gegenüber der Eltern) die Pflege mitfinanzieren müssen.
Hilfreich ist in diesem Zusammenhang nicht nur die Trennung zu Einzelkonten, sondern auch die Vorsorge durch einen #Notfallordner.
Der Notfallordner – Vorsorgeordner vom gemeinnützigen Verein Forum-55plus bietet viele Muster und Vorsorgedokumente, z. B. auch ein Muster für eine Generalvollmacht, Sorgerechtsverfügung, Patientenverfügung.
Darüber hinaus ist sehr viel Platz für alle wichtigen Unterlagen, so dass im Notfall alle Unterlagen in einem Ordner vorhanden sind. Der Notfallordner umfaßt ca. 140 Seiten und kostet 27,– Euro (inkl. MWSt zuzüglich Porto und Versand).
Zu bestellen ist der Notfallordner – Vorsorgeordner über die Internetseite: