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Werner Hoffmann – Rentenberater (RDG), Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH), Generationenberater (IHK) und Softwareentwickler und KI-Entwicklungen.
Teil 1: Mandantenverwaltung, Rentenberechnung und intelligente Dokumentenauswertung
Eine Neuigkeit für professionelle Rentenberater: Ich habe eine eigene Kanzleisoftware entwickelt!
Wer professionell Rentenberatung betreibt, kennt das Problem: Für Mandantenverwaltung, Rentenberechnungen, Dokumentenverwaltung und weitere Aufgaben werden häufig unterschiedliche Programme benötigt.
Genau das wollte ich ändern!
Deshalb habe ich die Software „Rentenberater Kanzlei Professional“ entwickelt.
Mein Ziel: Möglichst alle wichtigen Aufgaben einer professionellen Rentenberatung in einem einzigen Programm zusammenführen.
Die aktuelle Version V34.15 verbindet zahlreiche Funktionen miteinander.
1. Mandantenverwaltung – alles an einem Ort
Mandantendaten, Familienangehörige, Versicherungsnummern, Aufträge, Dokumente, Fristen und Fallakten werden zentral verwaltet.
Auch Widerspruchs- und Klagefristen können überwacht werden.

2. Rentenunterlagen einfach einscannen
Versicherungsverläufe, Rentenauskünfte und Rentenbescheide können als PDF eingelesen oder mit einem geeigneten Smartphone eingescannt werden.
Eine mehrstufige OCR-Texterkennung verarbeitet die Dokumente. Die Daten können anschließend für die Rentenberechnung übernommen werden.
Besonders praktisch: Versicherungsverläufe können ganz normal mit einem Scanner eingescannt oder mit einem hochwertigen Smartphone direkt abfotografiert und anschließend in das Programm übernommen werden.
Dadurch lassen sich auch umfangreiche Rentenunterlagen ohne aufwendiges manuelles Abtippen weiterverarbeiten.

3. Versicherungsverläufe automatisch überprüfen
Ein besonders wichtiger Bestandteil ist die Auswertung des Versicherungsverlaufs der Deutschen Rentenversicherung.
Das Programm unterstützt bei der:
- Erkennung fehlender Versicherungszeiten
- Prüfung von Beitragszeiten und Entgeltpunkten
- Erkennung möglicher Unstimmigkeiten und Mehrfachbelegungen
- Prüfung von Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten
- Kontenklärung und Vorbereitung notwendiger Nachweise
Auch mögliche Fehler in den Berechnungen der Deutschen Rentenversicherung können durch Vergleichsberechnungen auffallen.

4. Rentenberechnungen für unterschiedliche Lebenssituationen
Die Software enthält unter anderem Berechnungen für:
- Altersrenten einschließlich Abschlägen und Rentenbeginn
- Erwerbsminderungsrenten
- Witwen- und Witwerrenten einschließlich Einkommensanrechnung
- Rentensplitting unter Ehegatten
- Grundrentenzuschlag
- Wartezeiten von 5, 35 und 45 Jahren
- Unterschiedliche Rentenbeginn-Szenarien

5. Steuerberechnung bei Renten und weiteren Einkünften
Auch die steuerliche Betrachtung gehört zur Software.
Renten, Betriebsrenten und weitere Einkünfte können in eine steuerliche Schätzung einbezogen werden.
Die Berechnungen für die Steuerjahre 2025, 2026 und 2027 gehören zum vorgesehenen Funktionsumfang.

Und das ist längst nicht alles!
Denn die Rentenberater Kanzlei Professional kann noch wesentlich mehr, als Versicherungsverläufe auszuwerten und Renten zu berechnen.
Was haben Pflegegrade, Vorsorgevollmachten, Testamente und Generationenberatung mit einer modernen Rentenberaterkanzlei zu tun?
Und wie wäre es, wenn eine einzige Software zusätzlich die komplette Kanzleiorganisation unterstützt – von der Leistungserfassung über Rechnungen und Zahlungseingänge bis hin zu Buchhaltung, Bankgeschäften und steuerlichen Auswertungen?
Genau diese Möglichkeiten bietet meine Software ebenfalls!
Dabei gibt es Funktionen, die man in einer klassischen Rentenberechnungssoftware zunächst überhaupt nicht erwarten würde.

Im zweiten Teil wird es deshalb besonders interessant!
Ich zeige, welche weiteren Aufgaben die Software übernimmt, wie sie Renten- und Generationenberatung miteinander verbindet und warum sie weit mehr als ein gewöhnliches Rentenberechnungsprogramm ist.
Fortsetzung folgt – und es gibt noch einiges zu entdecken!
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Hinweis: Die verwendeten Bilder wurden mit künstlicher Intelligenz (KI) erstellt. Sie dienen der Veranschaulichung und stellen keine verbindlichen Original-Screenshots der Software dar.

