Erbschein oder Testamentseröffnung Testament privat oder bei Notar

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Wer sein Testament selbst ohne Notar schreibt sorgt dafür, dass die Erben später einen Erbschein benötigen. Die Gebühren eines Erbscheins errechnen sich aus dem Erbe (Nachlass).

Wer sein Testament durch einen Notar verfassen lässt (notarielles Testament beurkundet), sorgt dafür, dass die Erben nur eine Testamentseröffnung benötigen. Hier betragen die Gebühren nur ca. 100 Euro

Steigt das Vermögen zwischen dem Tag der Testamentfestlegung und dem Todesfall an, dann ist das notarielle Testament somit günstiger. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn das

– Geld- oder Aktienvermögen (oder die Renten-, Lebens- oder Fondspolice)

– oder der Immobilienwert

anwächst.

Fällt das Vermögen (zB durch lange Pflegezeitkosten), dann ist das privat verfasste Testament in Kombination mit Erbschein oft günstiger.

www.notfallordner-vorsorgeordner.de

Zwei besonders wichtige Tipps:

1. Wer nicht verheiratet ist und mit einem Lebensgefährten in häuslicher Gemeinschaft lebt, sollte dies schriftlich dokumentieren. Dies ist beispielsweise für die #betriebliche #Altersversorgung wichtig, wenn es sich um eine Direktversicherung (Abschluss ab 2005 nach §3 Nr.63 EStG) handelt. Einzelheiten hierzu sind im BMF-Schreiben v. 24.7.2013 Rz287.

2. Einen interessanten Artikel zu diesem Thema gibt es auch in der Frankfurter Rundschau:

Grundbuch-Änderung: Privat verfasstes Testament reicht nicht

https://m-fr-de.cdn.ampproject.org/c/m.fr.de/leben/recht/erbschein-beantragen-grundbuch-aenderung-privat-verfasstes-testament-reicht-nicht-a-1572263.amp.html

Hilfreich ist auch der

www.notfallordner-vorsorgeordner.de