Perfide Behauptung von Rechtspopulisten, dass „die Krankenkassenbeiträge wegen der Flüchtlinge ansteigen!„

Die Falschaussagen der Rechtspopulisten ist kaum zu überbieten, wenn es darum geht, gegen Asylsuchende zu hetzen

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann

Vor einigen Tagen wurde ich von einem Bekannten angesprochen, dass ja jetzt die Beiträge aller privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen so ansteigen und daran seien die Flüchtlinge schuld, weil diese kostenlos behandelt werden und in die Krankenversicherung kein Beitrag von diesen Flüchtlingen eingezahlt wird.

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„Den Beitrag bezahlen alle in die Krankenkasse, die arbeiten! Aber von Flüchtlingen wird kein Beitrag gezahlt….“

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Dass dies wieder einmal rechte Hetze ist – genauso, wie von Merz der Ausspruch, dass Flüchtlinge uns den Zahnarzttermin klauen- wird nachfolgend erklärt.

Vielleicht sollte sich der fast 70-Jährige Friedrich Merz einmal damit befassen, dass das Durchschnittsalter inzwischen bei 44,6 Jahren ist und 1976 bei 34,9 Jahren war. Die Anzahl der älteren Bevölkerung hat sich auch erheblich nach oben verändert.

“Friedrich Merz ignoriert hier bewusst den demografischen Wandel. Er betreibt hier bewusst Populismus genauso wie die AfD“

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Richtigstellung von Werner Hoffmann, Renten- und Sozialrechtsexperte: Flüchtlinge sind nicht verantwortlich für steigende Beiträge in der Krankenversicherung

In Gesprächen und sozialen Medien höre ich immer wieder die Behauptung, dass die steigenden Beiträge in der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung durch Flüchtlinge verursacht würden. Dies sei angeblich darauf zurückzuführen, dass diese “kostenlos behandelt werden” und “keine Beiträge einzahlen”. Als Experte für Renten- und Sozialrecht möchte ich diese Falschinformationen korrigieren und aufzeigen, wie die tatsächlichen Mechanismen der Krankenversicherung in Deutschland funktionieren.

1. Flüchtlinge und medizinische Versorgung

Flüchtlinge, die nach Deutschland kommen und sich im Asylverfahren befinden, fallen zunächst unter das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).

Dieses regelt klar, dass sie nur medizinische Leistungen für akute Erkrankungen, Schmerzzustände und Schutzimpfungen erhalten (§ 4 AsylbLG). Diese Leistungen werden jedoch nicht aus den Beiträgen der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherungen finanziert, sondern ausschließlich aus Steuermitteln.

Daraus ergibt sich eindeutig: Die medizinische Grundversorgung von Asylbewerbern hat keinen Einfluss auf die Beitragshöhe in der Krankenversicherung.

2. Flüchtlinge in der Krankenversicherung

Anerkannte Flüchtlinge (z. B. Asylberechtigte oder subsidiär Schutzberechtigte) unterliegen denselben gesetzlichen Regelungen wie alle anderen Bürgerinnen und Bürger in Deutschland. Das bedeutet:

   •   Sobald sie arbeiten, zahlen sie – wie alle Arbeitnehmer – Beiträge in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Dies ist in § 5 SGB V klar geregelt.

   •   Flüchtlinge ohne eigenes Einkommen, die Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II) oder SGB XII (Sozialhilfe) beziehen, sind ebenfalls versichert. In diesen Fällen übernimmt der Staat die Krankenversicherungsbeiträge. Diese Mittel kommen ebenfalls aus Steuergeldern, nicht aus den Beiträgen der Versicherten.

Auch hier wird deutlich: Flüchtlinge, die erwerbstätig sind, zahlen Beiträge wie alle anderen. Flüchtlinge ohne eigenes Einkommen belasten nicht die Krankenkassen, sondern der Staat übernimmt die Kosten.

3. Ursachen für steigende Beiträge in der Krankenversicherung

Die tatsächlichen Gründe für die steigenden Beiträge in der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung sind vielfältig und haben nichts mit Flüchtlingen zu tun. Hier einige der wesentlichen Faktoren:

   •   Demografischer Wandel: Die Bevölkerung altert, und ältere Menschen benötigen mehr medizinische Leistungen.

   •   Medizinischer Fortschritt: Moderne Technologien und Medikamente verbessern die Versorgung, sind aber auch kostenintensiv.

   •   Kostensteigerungen im Gesundheitssystem: Höhere Gehälter im Gesundheitssektor, Inflation und gestiegene Energiekosten belasten die Krankenkassen zusätzlich.

   •   COVID-19-Pandemie: Die Belastungen durch die Pandemie haben die finanziellen Reserven der Krankenkassen erheblich geschwächt.

Es ist wissenschaftlich und statistisch belegt, dass diese Faktoren maßgeblich für die Beitragserhöhungen verantwortlich sind – nicht die Flüchtlinge.

4. Rechtliche Grundlagen zur Krankenversicherungspflicht

Gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V ist jeder Arbeitnehmer mit einem Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig. Dies gilt unabhängig von Herkunft, Religion oder Aufenthaltsstatus. Dass Flüchtlinge keine Beiträge zahlen würden, ist schlichtweg falsch.

Private Krankenversicherungen (PKV) unterliegen einem anderen System. Dort steigen die Beiträge aufgrund von Kostenentwicklungen und der Altersrückstellung, nicht aufgrund von Flüchtlingen.

Ein heutiger Vorteil der privaten Krankenversicherungen ist, dass bereits erhebliche Beitragsreserven als so genannte Altersrückstellungen gebildet wurden, damit die Beiträge bei älteren Versicherten nicht extra ansteigen.

Gesetze Krankenversicherungen haben für das älter werden der einzelnen Personen keine Beitragsrückstellungen gebildet.

5. Mein Fazit

Die Behauptung, dass Flüchtlinge für steigende Krankenversicherungsbeiträge verantwortlich seien, ist nicht nur sachlich falsch, sondern schürt unnötige Vorurteile.

Als Experte für Renten- und Sozialrecht ist es mir wichtig, klarzustellen:

Das deutsche Krankenversicherungssystem basiert auf Solidarität, und Flüchtlinge tragen ihren Teil bei, sobald sie erwerbstätig sind.

Ich appelliere an alle, sich nicht von populistischen Aussagen verunsichern zu lassen, sondern die Fakten zu prüfen.

Die gesetzlichen Grundlagen wie das SGB V und das AsylbLG zeigen klar, dass die medizinische Versorgung von Flüchtlingen weder die Versicherten noch die Krankenversicherungen belastet.

Wer diese Zusammenhänge falsch darstellt, verbreitet nicht nur Unwahrheiten, sondern gefährdet auch den gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Werner Hoffmann

Rentenexperte Werner Hoffmann

Renten- und Sozialrechtsexperte

Ergänzung

Die Finanzierung der Krankenversicherungsbeiträge für Flüchtlinge in Deutschland variiert je nach Aufenthaltsstatus und Aufenthaltsdauer.

1. Asylsuchende in den ersten 36 Monaten des Aufenthalts:

Während der ersten 36 Monate ihres Aufenthalts in Deutschland sind Asylsuchende in der Regel nicht Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Stattdessen erhalten sie medizinische Leistungen gemäß dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Die Kosten für diese Leistungen werden von den zuständigen Sozialbehörden der Länder und Kommunen getragen und aus Steuermitteln finanziert. In einigen Bundesländern wurde die elektronische Gesundheitskarte für Asylsuchende eingeführt, um den Zugang zur medizinischen Versorgung zu erleichtern. Die genaue Umsetzung und Finanzierung kann jedoch zwischen den Bundesländern variieren.

2. Anerkannte Flüchtlinge und Asylsuchende nach 36 Monaten:

Nach 36 Monaten Aufenthalt oder nach Anerkennung als Flüchtling haben die Betroffenen Anspruch auf Leistungen analog zur gesetzlichen Krankenversicherung. In diesem Fall werden sie in die GKV aufgenommen, und die Beiträge werden in der Regel von den Sozialbehörden übernommen. Die genaue Höhe der vom Staat gezahlten Beiträge kann variieren und hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich regionaler Vereinbarungen und spezifischer Regelungen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Finanzierung und Beitragshöhen je nach Bundesland und individueller Situation unterschiedlich sein können.

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Und was die Abschiebeforderung der AfD und die Abschiebemotivation von Jens Spahn betrifft., hier ein kleiner Hinweis:

Wenn Ärzte mit syrische Staatsangehörigkeit (circa 6000) sowie alle syrischen Ärzte, die inzwischen eine deutsche Staatsangehörigkeit haben (circa 12.000)

Und alle Krankenpfleger, Mitarbeiter in Senioreneinrichtungen mit syrischen Wurzeln, Deutschland verlassen, dann wären dies nochmals rund 20.000 Personen.

Und so manche Hilfskraft, die mit Mindestlohn in Reinigungsbetrieb, Friseur,läden, landwirtschaftlichen Betrieben und so weiter arbeiten,

Und sollte dann noch die ukrainische Bevölkerung wieder zurückgehen? (weil plötzlich der Krieg überraschend beendet wird), dann hätten wir plötzlich 2 Millionen Menschen weniger in Deutschland.

Da würde so mancher Bürger sich darüber beklagen, wenn plötzlich viele Arbeitskräfte nicht mehr da sind.

Und ab und zu kommt dann das Gegenargument:

„Ja alles richtig, aber dann bezahle ich das ja aus meinen Steuer. Und es ist doch egal., ob ich es aus meinen Steuern oder durch meinen Krankenversicherung bezahle..“

Nun, Steuern bezahlen wir alle! Auch die Menschen, die hier im Asyl leben.

Hier ist eine Übersicht der wichtigsten Steuerarten und deren prozentualer Anteil am Gesamtsteueraufkommen in Deutschland für das Jahr 2023, basierend auf verfügbaren Daten:

Gesamtes Steueraufkommen: 915,8 Milliarden Euro (100 %)

1. Umsatzsteuer (inkl. Einfuhrumsatzsteuer):

      •   Einnahmen: ca. 291,4 Mrd. €

      •   Anteil: 31,8 %

2. Einkommensteuer (inkl. Lohnsteuer und Kapitalertragsteuer):

      •   Gesamteinnahmen: ca. 367,7 Mrd. €

         •   Lohnsteuer: ca. 236,2 Mrd. € (25,8 %)

         •   Kapitalertragsteuer: geschätzt ca. 20-25 Mrd. € (ca. 2,2-2,7 %)

      •   Anteil der gesamten Einkommensteuer: 40,1 %

3. Gewerbesteuer:

      •   Einnahmen: ca. 75,1 Mrd. €

      •   Anteil: 8,2 %

4. Körperschaftsteuer:

      •   Einnahmen: ca. 44,9 Mrd. €

      •   Anteil: 4,9 %

5. Grundsteuer:

      •   Einnahmen: ca. 15,1 Mrd. €

      •   Anteil: 1,6 %

6. Grunderwerbsteuer:

      •   Einnahmen: ca. 12,2 Mrd. €

      •   Anteil: 1,3 %

7. Erbschaft- und Schenkungsteuer:

      •   Einnahmen: ca. 9,3 Mrd. €

      •   Anteil: 1,0 %

8. Sonstige Steuern (z. B. Energiesteuer, Tabaksteuer, Versicherungsteuer):

      •   Gesamteinnahmen: ca. 90-100 Mrd. €

      •   Anteil: ca. 10,0 %

Zusammenfassung in Prozent

Steuerart Anteil am Gesamtaufkommen (%)

Umsatzsteuer 31,8 %

Einkommensteuer (inkl. Lohn- und Kapitalertragsteuer) 40,1 %

Gewerbesteuer 8,2 %

Körperschaftsteuer 4,9 %

Grundsteuer 1,6 %

Grunderwerbsteuer 1,3 %

Erbschaftsteuer 1,0 %

Sonstige Steuern 10,0 %

Und wer viel an Einkommen hat, bezahlt natürlich auch viel.

Eine der geringsten Steuern ist die Kapitalertragsteuer. Wer nur Kapitalerträge hat, bezahlt einen Abgeltungssteuersatz von 25 % zuzüglich Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag.

Wer ein sehr geringes Gesamteinkommen hat, kann sich die Kapitalertragsteuer sogar wieder erstatten lassen.

Was hier deutlich wird ist, dass auch Menschen mit geringen Einkommen mindestens Mehrwertsteuer bezahlt.

Der Notfallordner für Alleinstehende ab 18 bis 100 Jahre von www.not-fallordner.de

Warum du als Lediger einen Notfallordner, eine Generalvollmacht und ein Testament brauchst

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Hast du dir schon einmal überlegt, was passiert, wenn du plötzlich nicht mehr in der Lage bist, Entscheidungen zu treffen? Wer regelt deine Angelegenheiten, wenn du einen Unfall hast oder unerwartet stirbst? Vielleicht denkst du: „Ich bin doch ledig, das betrifft mich nicht.“ Aber genau deshalb ist Vorsorge für dich sogar noch wichtiger.

Hier erfährst du, warum ein Notfallordner, eine Generalvollmacht und ein Testament für dich unverzichtbar sind – und wie du damit dein Leben und das deiner Angehörigen erheblich erleichtern kannst.

Stell dir mal Folgendes vor:

Du hast einen Unfall und kannst nicht mehr selbst entscheiden – wer handelt dann in deinem Interesse? Ohne eine Generalvollmacht wird ein gesetzlicher Betreuer bestellt, und das kann jemand völlig Fremdes sein. Deine Eltern, Geschwister oder enge Freunde dürfen nichts für dich entscheiden, wenn du sie nicht vorher schriftlich bevollmächtigt hast.

Und was ist, wenn du stirbst? Ohne ein Testament tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft, und das bedeutet: Dein Vermögen geht an deine Familie – vielleicht auch an Verwandte, zu denen du gar keinen Kontakt hast. Menschen, die dir wirklich am Herzen liegen, wie enge Freunde oder wohltätige Organisationen, bleiben außen vor.

Notfallordner-Vorsorgeordner.de
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Warum du einen Notfallordner brauchst

Ein Notfallordner ist wie ein persönlicher Rettungsanker – für dich und für die Menschen, die dir im Ernstfall helfen wollen. In diesem Ordner sammelst du alle wichtigen Unterlagen an einem Ort:
• Versicherungen
• Kontoinformationen
• Passwörter
• Medizinische Unterlagen
• Vollmachten und Verfügungen

Wenn etwas passiert, finden deine Angehörigen oder Bevollmächtigten alles, was sie brauchen, um schnell und richtig zu handeln. Stell dir vor, du liegst im Krankenhaus und niemand weiß, ob du eine Patientenverfügung hast oder wie deine Miete bezahlt werden soll – mit einem Notfallordner vermeidest du genau diese Unsicherheiten.

https://www.Notfallornder-Vorsorgeordner.de
https://www.Notfallornder-Vorsorgeordner.de

Beim Notfallordner sind jedoch unterschiedliche Bereiche zu beachten, und dementsprechend solltest du den passenden Ordner auswählen:
• Für Arbeitnehmer, Rentner oder Hausfrauen: Der Notfallordner privat reicht in der Regel aus.
• Für Beamte und Pensionäre: Der Notfallordner Beamte ist hier die richtige Wahl.
• Für Heilberufe: Es gibt speziell angepasste Notfallordner für diese Berufsgruppe.
• Für Selbstständige oder Unternehmer: Hier kommt es darauf an, in welcher Branche du tätig bist.

Die Notfallordner von www.notfallordner-Vorsorgeordner.de enthalten nicht nur ein Register, sondern auch viele hilfreiche Tipps, Vordrucke und Formulare zu unterschiedlichen Bereichen, die dich bei der Vorsorge unterstützen.

Drei Beispiele, wann Ledige einen Notfallordner dringend benötigen

Erstens: Plötzliche Erkrankung und Krankenhausaufenthalt

Du bist 35 Jahre alt, ledig und hast einen plötzlichen medizinischen Notfall, wie einen Schlaganfall oder eine schwere Operation. Im Krankenhaus muss schnell entschieden werden, ob bestimmte Behandlungen durchgeführt werden sollen. Ohne Patientenverfügung und Generalvollmacht aus deinem Notfallordner können Deine Angehörigen keine Entscheidungen für dich treffen. Das Gericht setzt möglicherweise einen Betreuer ein, der Deine Wünsche nicht kennt. Mit den entsprechenden Unterlagen im Notfallordner stellst du sicher, dass eine von Dir benannte Person diese wichtigen Entscheidungen trifft.

Zweites Beispiel: Verkehrsunfall mit längerer Arbeitsunfähigkeit

Du bis 18 Jahre jung und wirst in einen schweren Verkehrsunfall verwickelt und bist mehrere Monate arbeitsunfähig. Da Du volljährig bist, erhalten Deine Eltern keine Auskunft und dürfen auch für Dich ohne Generalvollmacht nichts erledigen.
Während dieser Zeit laufen Miete, Versicherungen und andere Verträge weiter. Ohne den Notfallordner hat niemand Zugriff auf die Informationen, wie diese Verpflichtungen geregelt werden können. Deine Bevollmächtigten könnten nicht einmal auf dein Konto zugreifen, um Rechnungen zu bezahlen. Eine Bankvollmacht reicht übrigens nicht aus. Ein Notfallordner sorgt dafür, dass alle relevanten Daten, wie Kontoverbindungen, Versicherungsnummern und laufende Verträge, griffbereit sind und deine Finanzen weiterhin geregelt bleiben.

Drittes Beispiel: Unerwarteter Todesfall und Nachlassregelung

Als ledige Person hast du vielleicht keine Kinder oder Ehepartner, möchtest aber, dass bestimmte Freunde, Verwandte oder gemeinnützige Organisationen von deinem Vermögen profitieren. Ohne Testament aus Deinem Notfallordner tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft, und Dein Erbe geht möglicherweise an entfernte Verwandte, die Dir wenig bedeuten. Mit einem Testament im Notfallordner kannst du sicherstellen, dass dein Nachlass so verteilt wird, wie du es dir wünschst, und Unklarheiten oder Streitigkeiten vermieden werden.

Generationenberater Werner Hoffmann
Generationenberater Werner Hoffmann

Übrigens sehr, sehr wichtig ist das Folgende:

Aus unterschiedlichen Gründen ist es jedoch sehr empfehlenswert eine Generalvollmacht und ein Testament beim Notar beurkunden zu lassen.

In all diesen Fällen bietet der Notfallordner eine klare Übersicht und Zugriff auf wichtige Dokumente, um Dir und Deinen Angehörigen in schwierigen Situationen Sicherheit und Handlungsmöglichkeiten zu geben.

Den idealen Notfallordner für dich findest du auf der Internetseite

www.Not-Fallordner.de

Die Generalvollmacht ist Dein Sicherheitsnetz

Ohne Generalvollmacht entscheidet ein Gericht, wer deine Angelegenheiten regeln darf. Und das kann jemand sein, der deine Wünsche überhaupt nicht kennt. Mit einer Generalvollmacht bestimmst du selbst, wem du vertraust. Diese Person kann dann:
• Über deine medizinische Behandlung entscheiden
• Deine Finanzen verwalten
• Verträge für dich abschließen oder kündigen

Du behältst also die Kontrolle – auch wenn du sie nicht mehr selbst ausüben kannst.

Rentenexperte Werner Hoffmann
Rentenexperte
Werner Hoffmann www.Renten-Experte.de

Das Testament: Deine Wünsche zählen

Vielleicht denkst du, ein Testament ist nur für Ehepaare oder ältere Menschen wichtig. Aber auch als Lediger solltest du selbst bestimmen, was mit deinem Vermögen geschieht. Möchtest du, dass ein enger Freund oder eine gemeinnützige Organisation erbt? Ohne Testament entscheidet das Gesetz, und oft sind es Verwandte, die das Erbe antreten – ob du das möchtest oder nicht.

Ein Beispiel aus der Praxis

Stell dir vor, du hast eine beste Freundin, die dich durch alle Höhen und Tiefen begleitet hat. Ihr seid wie Familie. Wenn dir etwas passiert und du kein Testament hast, geht dein Erbe automatisch an deine Verwandten – vielleicht an einen Cousin, den du seit Jahren nicht mehr gesehen hast. Deine Freundin würde leer ausgehen. Mit einem Testament kannst du sicherstellen, dass sie berücksichtigt wird.

So regelst Du alles ab sofort

Erstens: Kaufe den Notfallordner von www.not-fallordner.de

Kaufe Dir den Notfallordner von www.not-fallordner.de

Wähle den passenden Notfallordner auf www.Not-Fallordner.de und sortiere alle wichtigen Dokumente ein.

Zweitens: Generalvollmacht erstellen
Gehe zu einem Notar und lasse eine Vollmacht aufsetzen, die alle wichtigen Bereiche abdeckt – von der Gesundheitsvorsorge bis zur Finanzverwaltung.
Drittens: Testament schreiben
Schreibe dein Testament und lass es notariell beglaubigen oder hinterlege es beim Amtsgericht, damit es im Ernstfall auffindbar ist.

Warum du nicht warten solltest

Vielleicht denkst du: „Das mache ich später.“ Aber niemand weiß, was die Zukunft bringt. Mit diesen Vorsorgemaßnahmen schaffst du Klarheit – für dich und für die Menschen, die dir wichtig sind.

Mach dir bewusst: Vorsorge ist keine Frage des Alters oder Familienstands. Es ist eine Frage der Selbstbestimmung. Nimm dir die Zeit, um alles zu regeln – damit du und deine Liebsten im Ernstfall abgesichert seid.

Fang heute damit an – du wirst es später nicht bereuen.

Dieses Video kann eine Rechtsberatung nicht ersetzen. Der Notfallordner ist eine Grundlage für die Vorsorge.

Sehr wichtig ist, dass Du die Generalvollmacht und auch das Testament bei einem Notar beurkunden lässt.

Die Gebühren richten sich dabei nach Deinem Vermögen.

Der Notar benötigt zur Berechnung hierzu Deine Vermögensangaben. Wohneigentumsvermögen kann der Notar durch einen Grundbucheintrag erkennen und auch einschätzen.

Ob Dein Auto Dein Eigentum ist oder es sich um ein leasingfahrzeug handelt und wie hoch dein übriges Vermögen ist, erfragt in der Regel der Mitarbeiter vor dem Notartermin.

Machst Du beispielsweise Deine Generalvollmacht mit 18 Jahren und hast ein Vermögen von ca. 5.000 Euro, dann kostet Dich die Generalvollmacht etwa um die 100 Euro. Hast Du ein Wohneigentum oder anderes Vermögen, dann können die Gebühren erheblich höher sein.

Deshalb kann es grundsätzlich sinnvoll sein, die Generalvollmacht und das Testament frühzeitig beurkunden zu lassen.
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Sterbehilfe – Neue gesetzliche Regelung geplant

Zwei Gesetzesvorschläge zur Auswahl

Bundestag-Entscheidung zur Sterbehilfe im Juli erwartet In die Diskussion über gesetzliche Regelungen zur Sterbehilfe in Deutschland kommt Bewegung.

https://www.n-tv.de/mediathek/videos/politik/Bundestag-Entscheidung-zur-Sterbehilfe-im-Juli-erwartet-article24190092.html

Nachdem zunächst drei Vorschläge vorgelegen hatten, sind es nun noch zwei. Zwei Abgeordnetengruppen im Bundestag führen ihre Initiativen zu einem gemeinsamen Entwurf zusammen. Zu einer Abstimmung im Bundestag könnte es noch im Juli kommen.

Zwei Gesetzesvorschläge zur Auswahl. Bundestag-Entscheidung zur Sterbehilfe im Juli erwartet
https://www.n-tv.de/mediathek/videos/politik/Bundestag-Entscheidung-zur-Sterbehilfe-im-Juli-erwartet-article24190092.html