Ein Beitrag von

Werner Hoffmann – Rentenberater (RDG) – www.renten-experte.de
Auf Empfehlung der Ärzte stellte Susi deshalb direkt aus der Rehabilitation heraus einen neuen Antrag auf Erwerbsminderungsrente bei der Deutschen Rentenversicherung.
Parallel dazu wurde auch ein neuer Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderung vorbereitet, denn inzwischen mussten mehrere Erkrankungen gemeinsam bewertet werden.
Regulär hätte Susi zum 1. Januar 2027 eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen erhalten können.
Allerdings waren zu diesem Zeitpunkt noch nicht alle medizinischen Unterlagen vollständig ausgewertet. Der Antrag auf Schwerbehinderung konnte daher zunächst nicht abschließend entschieden werden.
Der Grad der Behinderung wurde zunächst nicht auf 50 % erhöht.
Vorsorglich legte Susi deshalb Widerspruch gegen diese Entscheidung ein. Zu diesem Zeitpunkt war nämlich noch nicht entschieden, ob sie eine Erwerbsminderungsrente erhalten würde.
Aufgrund ihrer Erkrankung hatte sie weiterhin Anspruch auf Krankengeld.
Der Unterschied zwischen den beiden möglichen Rentenarten wäre erheblich gewesen.
Selbst wenn Susi die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ab dem 1.1.2027 hätte erhalten können, hätte diese gegenüber der Erwerbsminderungsrente zwei entscheidende Nachteile gehabt.
1. Keine Zurechnungszeit
Bei der Erwerbsminderungsrente wird eine sogenannte Zurechnungszeit berücksichtigt. Dabei wird so gerechnet, als hätte die versicherte Person bis zu einem gesetzlich festgelegten Alter weiter gearbeitet. Dadurch entstehen zusätzliche Entgeltpunkte.
Bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen gibt es diese Zurechnungszeit nicht.
2. Lebenslanger Abschlag von 10,8 %
Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen wäre bei Susi mit einem dauerhaften Abschlag von 10,8 % verbunden gewesen, weil sie vor der regulären Altersgrenze in Rente gegangen wäre.
Die Erwerbsminderungsrente konnte daher in ihrem Fall sogar finanziell günstiger sein.
Schließlich traf die Deutsche Rentenversicherung ihre Entscheidung.
Susi erhielt eine Erwerbsminderungsrente.

Damit wurde genau das verhindert, wovor sie sich am meisten gefürchtet hatte: der Wechsel in das Bürgergeldsystem.

Heute sagt sie manchmal mit einem kleinen Lächeln:
„Meine beiden Knie haben zwar meinen Beruf beendet – aber sie haben mir am Ende doch noch eine Rente verschafft.“

Und wenn sie heute durch den Supermarkt mit ihrem Rollator geht oder zeitweise im Rollstuhl fährt, grüßt sie immer noch freundlich hinter den Tresen.
Nur stehen muss sie dort zum Glück nicht mehr.
Nun hat sie fast alles geschafft. Jetzt gibt es noch eine wichtige Angelegenheit, die sie unbedingt auch noch regeln muss.
Welche das ist, erklärt der nächste Teil der Geschichte.
Fortsetzung Teil 7
Die Vorgeschichte
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KI generierte Bilder:
*Susi öffnet Rentenbescheid / offizieller Brief, erleichterter Moment
**Susi mit Rollator draußen, ruhiger Neuanfang
***Supermarkt, Susi grüßt freundlich, menschlicher Abschluss










