Ein bisschen erinnert die #Bürgerversicherung an die ehemalige #DDR.
Da gab’s auch nur staatliche Autobauer (Trabbi und Wartburg).
Lange Wartezeiten (8-15 Jahre) und ein Auto bei dem an Technik und Entwicklung gespart wurde.
Nun der Trabbi ist ja gefahren…. ohne ein gutes Sicherheitssystem. 😂😂😂😂
Man stelle sich vor in Deutschland muss jeder Bürger ab 18 einen Trabbi (Bürgerversicherung) besitzen.
Aber da wir in Deutschland leben, darf er noch einen Audi (Zusatzversicherung) zusätzlich kaufen.
Irgendwie irrsinnig. Oder?
Wenn es nach dem Wahlprogramm von:
- #SPD
- #Grüne
- #Linke
- #AFD
geht, dann soll die Bürgerversicherung kommen.
Weitere Informationen rund um die Fakten zur Bürgerversicherung:
Bürgerversicherung Nr. 1:
#Bürgerversicherung Nr. 1:
Warum die Bürgerversicherung für gesetzlich Versicherte gefährlich wäre
Bürgerversicherung Nr. 2:
#Bürgerversicherung Nr. 2 – Warum die Bürgerversicherung für Mieter teuer wird.
Bürgerversicherung Nr. 3:
#Bürgerversicherung Nr. 3 – Warum eine Bürgerversicherung auch für gesetzlich Versicherte schlechter wäre
Bürgerversicherung Nr. 4 –
https://blog.forum-55plus.de/index.php/2017/03/06/buergerversicherung-nr-4-warum-eine-buergerversicherung-auch-fuer-gesetzlich-versicherte-schlechter-waere/
Die Aussagen sind vollständig richtig. Ein Teil ist gesetzlich bereits seit Jahren geregelt.
z.B.:
1. Beitragsberechnung für KVdr-Versicherte (Krankenversicherung der Rentner):
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__237.html
2. Beitragspflicht der Versorgungsbezüge:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__229.html
3. Wer kommt wann in die KVdR-Versicheung:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/Muttertexte/04_leistungen/kvdr/neu_stand_august_2014_kvdr_text.html
4. Wenn jemand nicht in die KVdR kommt (Diese Regelung würde auch gelten, wenn durch eine Bürgerversicherung alle Einkünfte sozialversicheurngspflichtig wären).
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__240.html
Bei einer Bürgerversicherung soll es zusätzlich keine Beitragsbemessungsgrenze mehr geben (je nach Wahlprogramm von SPD, Linke, Grüne gibt es hier kleine Nuancen an Unterschied.
Würde es auch keine Beitragsbemessungsgrenze mehr geben, dann ist auch keine Limitierung des Beitrages mehr vorhanden.
Folge: Vermieter würden dann aus allen Mieteinkünften Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge bezahlen müssen.
Vermieter würden dann mit ziemlicher Sicherheit die Mehrbelastung auf die Miete umlegen, wodurch der Mieter erhebliche Mieterhöhungen erhalten würden.
Beispiel:
– Mieteinkünfte des Vermieters: 800 €
– Beitragssatz: 18,5 %
– Mieterhöhung monatlich: 148 € !!
Selbst wenn der Beitragssatz allgemein sinken würde (z.B.: um 2 %), wäre es für den Mieter als Arbeitnehmer oder Rentner unter dem Strich teurer.
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Beispiel Arbeitnehmer:
Bruttoverdienst: 3.000 €
Beitragsreduzierung durch Bürgerversicherung 1% (da das andere 1% der Arbeitgeber oder die Rentenversicherung einspart)
Reduzierung des Beitrages bei den AN-Abzügen: 30 €
Mieterhöhung: 148 €
Mehrbelastung: 118 €
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Beispiel: Rentner:
Rente: 1.300 €
Beitragsreduzierung durch Bürgerversicherung 1 % (das andere Prozent spart die gesetzliche Rentenversicherung)
Reduzierung des KVdR-Beitrages bei KVdR-Versicherten: 13 €
Mieterhöhung: 148 €
Mehrbelastung: 135 € !!!!
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Wer sich mit den gesetzlichen Grundlagen, den Verordnungen und dem Inhalt der Bürgerversicherung beschäftigt, wird sehr schnell erkennen, wie teuer dies für die meisten Bürger wird.
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Weitere Informationen erhalten Sie zukünftig auch über den Blog:
http://blog.forum-55plus.de/?s=B%C3%BCrgerversicherung