Neben der gesetzlichen Rentenversicherung haben Arbeitnehmer die Möglichkeit zusätzlich für:
- die Altersvorsorge
- Berufsunfähigkeit
- Hinterbliebenenversorgung
vorzusorgen.
Als Alternativen bieten sich:
- freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung
- private Versicherungen
- die betriebliche Altersversorgung
an.
Für den normalen Bürger fast nicht mehr zu überblicken, denn jede Möglichkeit bietet unterschiedliche Vorteile.
Die Hauptunterschiede sind in:
- der Steuer
- der Sozialversicherung
- Erbrecht / Erbschaftsteuer
- und ggf. Arbeitsrecht
vorhanden.
Betriebliche Altersversorgung (BAV) – Änderungen durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz:
In der betrieblichen Altersversorgung wird voraussichtlich zum 1.1.2018 das Betriebsrentenstärkungsgesetz verabschiedet, das in der betrieblichen Altersversorgung eine „NEUE 2. Welt der BAV“ entstehen lässt.
WICHTIG:
Neben der bisherigen „BAV-Welt“ entsteht eine 2. BAV-Welt. Was für die 2.BAV-Welt gilt, ist nicht in der bisherigen BAV-Welt Grundlage. Dort bleibt es, wie bisher!
Für die bisherige Welt ergeben sich keine wesentlichen Neuerungen. Wer:
- sein Erspartes in der betrieblichen Altersversorgung (Entgeltumwandlung) anlegt oder
- von seinem Arbeitgeber eine zusätzliche Altersversorgung erhält
kann davon ausgehen, dass die betriebliche Altersversorgung im Alter auch zur Verfügung steht. Die Ersparnisse werden mit Überschuss bei der Altersversorgung als lebenslange Rente bezahlt. Als Mindestleistung wird die Garantieleistung gezahlt. Sollte das Ersparte unter der Garantieleistung liegen, muss der Arbeitgeber hierfür haften (§ 1 Abs. 1 S.3 BetrAVG).
Dies ist auch der Grund, warum der Arbeitgeber den Produktanbieter auswählen darf.
Anders sieht es bei der „Neuen BAV-Welt“ aus, die neben der „bisherigen BAV“ zum 1.1.2018 eingeführt werden soll.
In der neuen BAV-Welt soll keine Auszahlung garantiert werden! Das Anlagerisiko soll der Arbeitnehmer tragen.
Die Ansparungen werden direkt in Kapitalanlageprodukte investiert. Zwar steigt hierdurch die Chance auf eine höhere Rendite, allerdings entsteht auch ein höheres Kapitalanlagerisiko.
Auch am Ende der Ansparung (Anwartschaftsphase) soll zu Beginn der Leistungsphase der angesparte Teil für eine lebenslange Rente reichen. Für die Kalkulation einer lebenslangen Rente werden die Sterbetafeln genutzt, wodurch die Länge des Lebens – und somit die Länge der Rentenphase – kalkuliert wird.
Das Problem der Langlebigkeit:
Wie lange der einzelne Mensch lebt, kann nur geschätzt werden. Und die Schätzungen sind zum Teil sehr unterschiedlich.
Bei einer kurzen Lebenserwartung muss natürlich die lebenslange Rente erheblich kürzer gezahlt werden. Sind z. B. 100.000,– Euro mit 65 Jahren angespart, ist die mtl. Rente je nach Kalkulation sehr unterschiedlich.
Beispiele:
Lebenserwartung: 65-jähriger Mann
- 10 Jahre: mtl. Rente 833,33 Euro*
- 16,6 Jahre: mtl. Rente 499,00 Euro*
- 17,8 Jahre: mtl. Rente 465,55 Euro*
- 20 Jahre: mtl. Rente 416,67 Euro*
- 23,8 Jahre: mtl. Rente 350,14 Euro*
*Um die Berechnung nachvollziehbar zu machen, wurden bei dieser Berechnung keine Zinsen in der Leistungsphase berücksichtigt (Berechnung: 100.000,– Euro : Jahre : 12 Monate= mtl. Rente)
Ja nachdem welche Annahmen bei der Lebenserwartung berücksichtigt werden, ergeben sich über 100 % Unterschied bei der Rente.
Bei der „Neuen BAV-Welt“ ist nicht nur das Kapitalanlagerisiko, sondern auch das Lebenserwartungsrisiko vollständig bei den Arbeitnehmer vorhanden.
Wird eine sehr kurze Lebenserwartung zu Grunde gelegt, ist die versprochene und zunächst ausgezahlte Rente entsprechend hoch. Wenn die Lebenserwartung jedoch tatsächlich lange sein würde, dann kann die Rente auch plötzlich reduziert werden oder vielleicht sogar entfallen.
Untersucht man die Lebenserwartung, so stellt man fest, dass die Lebenserwartung tatsächlich seit 1910 pro Jahr um 3 Monate im Durchschnitt ansteigt!
Dieser Lebenserwartungstrend wird auch weiter anhalten. Forschung und Medizin werden hierzu beitragen. Aus diesem Grund kalkulieren private Rentenversicherungen mit der „Generationentafel DAV 2004 R“.
In der „Neuen BAV-Welt“ soll jedoch eine Kalkulation auf der Grundlage der Generationentafel „Heubeck Richttafel RT 2005 G“ bzw. „Heubeck Richttafeln RT 2005 G“ Witwer/Witwen“ erfolgen.
Die Auswirkungen sind erheblich, denn durch eine kürzer angenommene Lebenserwartung lässt sich die mtl. Rente als Progrnose manipulieren. Hierzu der Vergleich und die Auswirkung auf die mtl. Rente (bei 100.000 Euro Kapital, die bei Rentenbeginn vorhanden sind):
- Heubeck Richttafeln RT 2005 G“ Witwer/Witwen:
Lebenserwartung 80,5 Jahre, Rentenbezug mit 65: 15,5 Jahre
Monatsrente 537,63 € - Heubeck Richttafel RT 2005 G:
Lebenserwartung 82,9 Jahre, Rentenbezug mit 65: 17,9 Jahre
Monatsrente: 465,54 € - Generationentafel DAV 2004 R:
Lebenserwartung 88,8 Jahre, Rentenbezug mit 65: 23,8 Jahre
Monatsrente: 350,14 €
Eine Garantierente wird es bei der „Neuen-BAV-Welt“ nicht geben. Die Rente kann – je nach Ertragslage“ angepasst werden. Neben den Zinsen kann also auch die tatsächliche Lebenserwartung Einfluss auf die Monatsrente auslösen.
Das Haftungsrisiko trägt bei der „Neuen BAV-Welt“ auch nicht der Arbeitgeber, sondern ausschließlich der Arbeitnehmer!
Warum sich Arbeitgeber und Gewerkschaften auf dieses Modell eingeschworen haben, ist einfach erklärt:
Für Arbeitgeber entfällt in Zukunft das Haftungsrisiko, wenn das Vermögen unter den Einzahlungen liegt.
Für die Gewerkschaften ist die Motivation eine andere: Da die „neue BAV-Welt“ ausschließlich durch die Arbeitgeber nutzbar sein soll, die nach Tarifvertrag bezahlen, hoffen die Gewerkschaften, dass mehrere Arbeitgeber auch davon profitieren wollen. Die Gewerkschaften hoffen auf einen neuen RUN zum Tarifvertrag.
Darüber hinaus müssen neue Versorgungswerke entstehen bzw. vorhandene umgebaut werden. Hierzu ist weiteres Fachpersonal notwendig. Und selbstverständlich gibt es auch neue Posten (Geschäftsführung, Verwaltungsrat usw.) Es entstehen neben diesen Kosten weitere Machtpositionen (für Arbeitgeber und Gewerkschaften).
Für die vielen Klein- und Mittelbetriebe ist die neue BAV-Welt sowieso nicht gemacht, da lt. dem bisherigen Gesetzentwurf die neue BAV-Welt nur für tarifgebundene Arbeitgeber genutzt werden darf.
Und das alles auf Kosten der Arbeitnehmer und zukünftigen Rentner!