Ein Beitrag von

Werner Hoffmann.
– Überzeugter demokratischer Europäer.
Das Oberlandesgericht Braunschweig hat ein wichtiges Urteil gefällt: Wer den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine öffentlich befürwortet oder verherrlicht, kann sich in Deutschland strafbar machen.
Auslöser war ein Kommentar in einem sozialen Netzwerk. Darin wurde der russische Angriff auf die Ukraine ausdrücklich begrüßt und Wladimir Putin gelobt. Bereits die Vorinstanzen sahen darin eine strafbare Billigung von Straftaten. Das OLG Braunschweig bestätigte diese Einschätzung.
Angriffskrieg ist kein Kavaliersdelikt
Die Richter stellten klar, dass der russische Angriff auf die Ukraine einen schweren Verstoß gegen das Völkerrecht darstellt. Wer einen solchen Angriffskrieg öffentlich gutheißt, kann den Straftatbestand des § 140 StGB erfüllen.
Dabei geht es nicht um normale politische Diskussionen oder unterschiedliche Meinungen. Es geht um die öffentliche Zustimmung zu einem Krieg, der unzählige Opfer gefordert und Millionen Menschen zur Flucht gezwungen hat.

Das Internet ist kein rechtsfreier Raum
Das Urteil macht deutlich, dass auch soziale Netzwerke kein Ort sind, an dem alles erlaubt ist. Wer Kriegsverbrechen oder Angriffskriege verherrlicht, muss mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.
Meinungsfreiheit gehört zu den wichtigsten Grundrechten in einer Demokratie. Sie schützt Kritik und politische Debatten. Sie schützt jedoch nicht die öffentliche Verherrlichung schwerster Straftaten.

Warum dieses Urteil wichtig ist
In sozialen Netzwerken verbreiten sich immer wieder Propaganda, Desinformation und Hassbotschaften. Gerade deshalb sind klare rechtliche Grenzen wichtig.
Demokratie bedeutet Freiheit. Demokratie bedeutet aber auch Verantwortung. Wer Gewalt, Krieg oder Diktaturen verherrlicht, greift letztlich die Grundlagen einer friedlichen Gesellschaft an.

Mein Resümee
Wer im Internet auf Beiträge stößt, die Angriffskriege, Kriegsverbrechen oder menschenverachtende Gewalt verherrlichen, sollte nicht wegsehen.
Solche Inhalte sollten gesichert, dokumentiert, gemeldet und bei einem strafrechtlichen Verdacht auch angezeigt werden

Wer unsere Demokratie schützen will, darf Hass, Gewaltverherrlichung und Kriegspropaganda nicht ignorieren. Der Rechtsstaat lebt davon, dass Bürger hinschauen und handeln.
Quellen:
OLG Braunschweig, Beschluss vom 18.05.2026, Az. 1 ORs 12/26
Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Braunschweig
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