Das 9/11 für Israel – Und für die Palästinenser, die im Gazastreifen durch die Hamas ebenso als Geisel festgehalten werden ein Chaos
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EIN BERICHT WELCHER ZU HERZEN GEHT UND TIEF BERÜHRT. ES ZEIGT DIE GRAUSAMKEITEN DER HAMAS
Letzte Nachrichten aus dem Schutzraum „Sie sind hier, sie verbrennen uns“ Von t-online Aktualisiert am 14.10.2023 – 20:36 Uhr
Mehr als 1.300 Menschen hat die Hamas am Wochenende in Israel massakriert. Viele der Opfer schickten kurz vor ihrem Tod noch letzte Botschaften. Wenige Wochen vor ihrem Tod blickte Tamar Kedem Siman Tov noch optimistisch in die Zukunft. Die Aktivistin für Frauenrechte kandidierte bei den anstehenden Kommunalwahlen für den Vorsitz im Regionalrat von Eschkol, bei Instagram hielt sie ihre Follower über die Kampagne auf dem Laufenden. Zum jüdischen Neujahrsfest Rosch ha-Schana Mitte September schickte sie ein Selfie ihrer Familie: Ihr Mann Yonathan drückte auf den Auslöser, die Zwillingstöchter Schachar und Arbel (5) und Sohn Omer (2) strahlten in die Kamera. Dazu schrieb die 35-Jährige, sie wünsche allen Glück und die Kraft, „aktiv zu sein und uns selbst sowie andere mit einem guten Auge zu sehen. Es soll ein gutes Jahr für uns alle werden.“
Hamas-Terror in Israel: Plötzlich Stille Auch wenige Stunden vor ihrem Tod noch war Tamar Kedem Siman Tov zuversichtlich, als schon die Raketen der Hamas in Richtung Israel flogen. „Hallo Leute, wir sind im Schutzraum in unserem Haus untergekommen, uns geht es gut“, schrieb sie australischen Freunden. Dann herrschte Stille. Tamar antwortete nicht mehr auf Nachrichten, ging nicht mehr ans Telefon. Inzwischen ist mehr über das Schicksal der Familie aus dem Kibbuz Nir Oz in der Nähe des Gazastreifens bekannt: Tamars Mann Yonathan hatte seiner Schwester noch weitere Nachrichten geschickt. „Sie sind hier, sie verbrennen uns. Wir ersticken“, zitiert CNN daraus.
„Eine ganze Familie getötet, nur weil sie Juden waren“ Die Schwester erklärte dem Sender, die Hamas-Terroristen hätten zuvor durch das Fenster des Schutzraums geschossen und Tamar und Yonathan getroffen. „Verwundet hielten sie durch – und entschieden, dass sie eher an einer Rauchgasvergiftung sterben würden, als mitgenommen zu werden.“ Was wohl passiert wäre, wenn die Terroristen in den Schutzraum eingedrungen wären, offenbart der Tod von Yonathans Mutter Carol Siman Tov, die im selben Kibbuz lebte: Sie wurde in ihrem Schutzraum erschossen. „Eine ganze Familie wurde von Mördern getötet, nur weil sie Juden waren“, schrieb ein Freund der Familie auf Facebook.
Ein Artikel von t-online—>
Letzte Nachrichten aus dem Schutzraum „Sie sind hier, sie verbrennen uns“
Zitat —> „Mehr als 1.300 Menschen hat die Hamas am Wochenende in Israel massakriert. Viele der Opfer schickten kurz vor ihrem Tod noch letzte Botschaften.
Wenige Wochen vor ihrem Tod blickte Tamar Kedem Siman Tov noch optimistisch in die Zukunft. Die Aktivistin für Frauenrechte kandidierte bei den anstehenden Kommunalwahlen für den Vorsitz im Regionalrat von Eschkol, bei Instagram hielt sie ihre Follower über die Kampagne auf dem Laufenden.
Zum jüdischen Neujahrsfest Rosch ha-Schana Mitte September schickte sie ein Selfie ihrer Familie: Ihr Mann Yonathan drückte auf den Auslöser, die Zwillingstöchter Schachar und Arbel (5) und Sohn Omer (2) strahlten in die Kamera.
Dazu schrieb die 35-Jährige, sie wünsche allen Glück und die Kraft, „aktiv zu sein und uns selbst sowie andere mit einem guten Auge zu sehen. Es soll ein gutes Jahr für uns alle werden.“
Hamas-Terror in Israel: Plötzlich Stille
Auch wenige Stunden vor ihrem Tod noch war Tamar Kedem Siman Tov zuversichtlich, als schon die Raketen der Hamas in Richtung Israelflogen. „Hallo Leute, wir sind im Schutzraum in unserem Haus untergekommen, uns geht es gut“, schrieb sie australischen Freunden.
Dann herrschte Stille. Tamar antwortete nicht mehr auf Nachrichten, ging nicht mehr ans Telefon.
Inzwischen ist mehr über das Schicksal der Familie aus dem Kibbuz Nir Oz in der Nähe des Gazastreifens bekannt: Tamars Mann Yonathan hatte seiner Schwester noch weitere Nachrichten geschickt. „Sie sind hier, sie verbrennen uns. Wir ersticken“, zitiert CNNdaraus.
Ex-Verfassungsrichterin: Was man auch statt eines ganzen AfD-Verbots tun könnte-Ex-Verfassungsrichterin Gertrude Lübbe-Wolff erklärt, wie die Chancen eines AfD-Verbots stehen und was wir noch tun könnten.
DIE INSTRUMENTE DES PARTEIVERBOTS UND DER GRUNDRECHTSVERWIRKUNG
Die Rede von der „wehrhaften Demokratie“ bezog sich ursprünglich auf die militärische Wehrhaftigkeit nach außen. Das änderte sich mit Karl Loewensteins Überlegungen zur „Militant Democracy“ (1937)“, in denen es um die notwendige Wehrhaftigkeit der Demokratie nach innen ging, gegen den Faschismus, der ihr den Krieg erklärt hatte. In dem seither vorherrschenden innengerichteten Sinn gilt das Prinzip der wehrhaften oder, weniger prägnant, der streitbaren Demokratie heute in Deutschland als Verfassungsprinzip.
Es soll, so das Bundesverfassungsgericht, „gewährleisten“, dass „Verfassungsfeinde nicht unter Berufung auf die Freiheiten, die das Grundgesetz gewährt, und unter ihrem Schutz die Verfassungsordnung oder den Bestand des Staates gefährden, beeinträchtigen oder zerstören“ (s. hier, Rn. 418). Als Ausdruck dieses Prinzips betrachtet das Gericht vor allem die grundgesetzlichen Vorschriften zum Verbot verfassungsfeindlicher Vereine (Art. 9 Abs. 2 GG) und Parteien (Art. 21 Abs. 2 GG) und zur Verwirkung von Grundrechten (Art. 18 GG), aber auch noch eine Reihe weiterer Institutionen (näher hier, Rn. 418; s. auch, zur Möglichkeit des Vereinsverbots als Ausdruck wehrhafter Demokratie, hier, Rn. 101, zur Möglichkeit geheimdienstlichen Verfassungsschutzes hier, Rn. 150, zur beamtenrechtlichen Treuepflicht hier, Rn. 39).
Zum Arsenal der wehrhaften Demokratie gehört auch die 2017 – nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, mit dem zum zweiten Mal ein Verbotsantrag gegen die NPD scheiterte – in das Grundgesetz aufgenommen Möglichkeit, zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung eine Partei von staatlicher Finanzierung auszuschließen (Art. 21 Abs. 3 GG).
DIE MÄR VOM WEHRLOSEN WEIMAR
Mit der Kennzeichnung der grundgesetzlichen Ordnung als „wehrhafte“ Demokratie verbindet sich die Vorstellung, der Weimarer Verfassung habe es an der Wehrhaftigkeit gefehlt, die nötig gewesen wäre, um das nationalsozialistische Unrechtsregime zu verhindern. Auch das Bundesverfassungsgericht schien zunächst dieser Vorstellung anzuhängen. In seinem Extremistenbeschluss hieß es 1975, das Grundgesetz habe „die Bundesrepublik Deutschland aus der bitteren Erfahrung mit dem Schicksal der Weimarer Demokratie als eine streitbare, wehrhafte Demokratie konstituiert“ (hier, Rn. 96).
Im NPD-Urteil von 2017 heißt es an einer Stelle, die „Etablierung des Parteiverbots in Art. 21 Abs. 2 GG“ sei Ausdruck des Bestrebens des Verfassungsgebers „strukturelle Voraussetzungen zu schaffen, um eine Wiederholung der Katastrophe des Nationalsozialismus und eine Entwicklung des Parteiwesens wie in der Endphase der Weimarer Republik zu verhindern“ (hier, Rn. 514). Auch damit wird die Wehrhaftigkeit des Grundgesetzes in einen Gegensatz zur Weimarer Verfassungslage gerückt. An etwas späterer Stelle qualifiziert das Gericht dann allerdings Art. 21 Abs. 2 GG als Reaktion auf den Aufstieg des Nationalsozialismus und „die (vermeintliche) Wehrlosigkeit der Weimarer Reichsverfassung gegenüber den Feinden der Demokratie“ (ebd., Rn. 583). Das trifft die Sache sehr viel besser.
MYTHOS WEIMARER VERFASSUNG
Die nach Kriegsende aufgekommene Idee der Weimarer Verfassung als einer im Gegensatz zum Grundgesetz wehrlosen gehört zu den diversen Selbstentlastungslegenden, mit denen die Eliten der ersten Nachkriegsjahrzehnte sich selbst und die öffentliche Meinung davon zu überzeugen suchten, dass für das Vorausgegangene Andere und Anderes als sie selbst verantwortlich waren. Um solche Legenden handelte es sich auch, wenn der spätere erste Bundespräsident Theodor Heuss im Parlamentarischen Rat, und nach ihm zeitweilig die intellektuelle Mehrheitsmeinung, die Weimarer direkte Demokratie zum Wegbereiter der Diktatur erklärten, und wenn Gustav Radbruch und seine Nachbeter als Quelle des totalitären Übels den angeblich herrschenden Gesetzespositivismus identifizierten, der die Menschen unfähig zum Widerstand gegen Unrecht in Gesetzesform gemacht habe (S. zu Theodor Heuss‘ vielfach aufgegriffenen Einlassungen über die direkte Demokratie Lübbe-Wolff, Demophobie, 2022, S. 29 ff. Zur Radbruch’schen „Positivismus-Legende“ treffend Horst Dreier, hier, S. 120 ff.)
NEUE DER WEHRHAFTIGKEIT DES GRUNDGESETZES?
Was das angeblich Neue der Wehrhaftigkeit des Grundgesetzes angeht, ist festzustellen: Von einer konstitutionellen Wehrlosigkeit der Weimarer Demokratie kann überhaupt keine Rede sein. Die Weimarer Republik verfügte über Polizei und Geheimdienste mit weitreichenden Befugnissen. Auch eine beamtenrechtliche Treuepflicht gab es schon unter der Weimarer Verfassung. Nur weil das so ist, konnte das Bundesverfassungsgericht die beamtenrechtliche Treuepflicht zu den von Art. 33 Abs. 5 GG verbindlich gemachten „hergebrachten“, d.h. mindestens schon unter dieser Verfassung in Geltung gewesenen Grundsätzen des Berufsbeamtentums im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG zählen (hier, Rn. 40 ff.).Beamte wegen verfassungsfeindlichen Verhaltens aus dem öffentlichen Dienst zu entfernen, war auch zur Weimarer Zeit möglich (Näher zur Entwicklung der Weimarer Rechtslage und Rechtsprechung Schmahl, Disziplinarrecht und politische Betätigung der Beamten in der Weimarer Republik, 1977, S. 52 ff. u. passim.).
IN WEIMAR WAR EIN PARTEIENVERBOT EINFACHER
Und Parteien mit verfassungswidrigen Zielsetzungen zu verbieten, war damals nicht etwa schwieriger, sondern sehr viel einfacher als unter dem Grundgesetz. Art. 21 Abs. 4 des Grundgesetzes monopolisiert zur Vermeidung von Missbräuchen die Entscheidung über die Verfassungswidrigkeit einer Partei beim Bundesverfassungsgericht und erschwert damit ein solches Verbot. Unter der Weimarer Verfassung konnten dagegen Parteien wie beliebige andere Vereine von den dafür zuständigen Ordnungsbehörden verboten werden. Tatsächlich war die NSDAP sowohl in verschiedenen Ländern als auch nach dem Hitler-Putsch von 1923 auf Reichsebene zeitweise verboten. Aber eben nur zeitweise. Was fehlte, war nicht die rechtliche Handhabe, sondern der politische Wille, dieser Partei das Handwerk zu legen.
(Zu den zeitweiligen Verboten näher Schön, Gundlagen der Verbote politischer Parteien als politische Gestaltungsfaktoren in der Weimarer Republik und in der Bundesrepublik, Diss. Würzburg 1972, S. 26 ff., 50 ff; Gusy, Die Lehre vom Parteienstaat in der Weimarer Republik, Baden-Baden 1993, S. 37 ff.; Stein, Parteiverbote n der Weimarer Republik, 1999, S. 80 ff. u. passim (auch zu Verboten auf anderer als vereinsrechtlicher Grundlage). Nach der nationalsozialistischen Machtergreifung alle Parteien außer der NSDP durch Gesetz verboten.)
DIE POTENTIALITÄTSRECHTSPRECHUNG DES BVERFG
Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hat nun ein Parteiverbot noch deutlich über das offenkundig im Text des Grundgesetzes Angelegte hinaus erschwert. Nach Art. 21 Abs. 2 GG sind Parteien verfassungswidrig, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger „darauf ausgehen“, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden.
Ein solches „Daraufausgehen“ soll nach der Entscheidung zum NPD-Verbot aus dem Jahr 2017 nur noch angenommen werden können, wenn „konkrete Anhaltspunkte von Gewicht“ es möglich erscheinen lassen, dass die Partei in ihrem verfassungsfeindlichen Handeln „erfolgreich sein kann“ (Rn. 585). Eine Partei muss, um verboten werden zu können, über „hinreichende Wirkungsmöglichkeiten“ verfügen, die „ein Erreichen der von ihr verfolgten verfassungsfeindlichen Ziele nicht völlig aussichtslos erscheinen lassen“ (Rn. 586). Weil es an dieser sogenannten „Potentialität“ fehlte, scheiterte der Antrag, die NPD zu verbieten.
Das Gericht bescheinigte der Partei verfassungsfeindliche Zielsetzungen und ein planmäßiges Hinarbeiten auf deren Verwirklichung, aber für deren Durchsetzbarkeit fehle es an hinreichenden Anhaltspunkten von Gewicht. Eine Durchsetzung „mit parlamentarischen oder außerparlamentarischen demokratischen Mitteln“ erscheine ausgeschlossen; speziell im parlamentarischen Bereich verfüge die Partei – die damals nur rund 5000 Mitglieder hatte, bei der zurückliegenden Bundestagswahl mit einem Stimmenanteil von 1,3% den Einzug ins Parlament verpasst hatte und auch auf Länder- und Kommunalebene nur geringfügige Erfolge verbuchen konnte – „weder über die Aussicht, bei Wahlen eigene Mehrheiten zu gewinnen, noch über die Option, sich durch die Beteiligung an Koalitionen eigene Gestaltungsspielräume zu verschaffen“ (Rn. 896 f.).
SCHWENK IN DER RECHTSPRECHUNG
Dieser Schwenk in der Rechtsprechung, die früher derartige Anforderungen nicht enthielt – von seiner Interpretation der Worte „darauf ausgehen“ im KPD-Verbotsurteil von 1956 hat das Gericht sich ausdrücklich distanziert (Rn. 586) –, ist kaum verständlich ohne die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Dieser hatte in dem Bestreben, dem exzessiven türkischen Parteiverbotswesen eine Grenze zu ziehen, etwas unvorsichtig formuliert, einem Staat könne nicht abverlangt werden, abzuwarten, bis eine verfassungsfeindliche Partei die Macht ergriffen und mit der Umsetzung ihrer demokratie- und menschenrechtsfeindlichen Ziele begonnen hat, obwohl die Gefahr „hinreichend erwiesen und unmittelbar“ (sufficiently established and imminent) ist.
Der Gerichtshof erkenne vielmehr an, dass ein Staat gegen die Umsetzung derartiger Ziele einschreiten dürfe, wenn nach eingehender Prüfung der nationalen Gerichte, die insoweit strenger europäischer Kontrolle unterlägen, das Vorliegen „einer solchen“ Gefahr festgestellt worden sei (hier, Rn. 102). In Teilen der Literatur ist daraus geschlossen worden, dass der EGMR ein Parteiverbot nur bei konkreter Gefahr für eine die Menschenrechte achtende demokratische Ordnung zulasse (einige Nachweise hier, Rn. 619).
NPD-VERBOT UND STRASSBURGER GERICHTSHO
Dem ist das Bundesverfassungsgericht mit Recht nicht gefolgt (Rn. 619). Tatsächlich verwendet der Straßburger Gerichtshof den Gefahrenbegriff nicht in der engen Bedeutung, der ihm im deutschen Sicherheitsrecht zukommt (s. z.B. für die gleichbedeutende Verwendung des Risikobegriffs hier, Rn. 104, und hier, Rn. 83). Er stellt nicht zusätzlich auf das Vorliegen einer konkreten Gefahr ab, sofern eine Partei Gewalt oder Aufrufe zu Gewalt als Mittel zur Verfolgung ihrer Ziele einsetzt (s. z.B. hier, Rn. 79). Zudem hat er betont, dass die erforderliche Gesamtwürdigung auch eine Berücksichtigung der Verhältnisse und der historischen Hintergründe des Parteiverbotsverfahrens im jeweiligen Land einschließen müsse (u.a. hier, Rn. 105).
Ob das Bundesverfassungsgericht der Meinung war, dem EGMR wenigstens mit einer etwas weniger anspruchsvollendie Erfolgschancen der jeweiligen Partei betreffenden Verbotsvoraussetzung, eben dem Potentialitätsätskriterium, entgegenkommen zu müssen, geht aus der Entscheidung zum NPD-Verbotsverfahren nicht klar hervor. Erforderlich dürfte ein solches Entgegenkommen jedenfalls nicht gewesen sein. Dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sich quergestellt und ausgerechnet dem deutschen Bundesverfassungsgericht einen Menschenrechtsverstoß bescheinigt hätte, wenn es die NPD für verfassungswidrig erklärt und damit verboten hätte, halte ich für vollkommen ausgeschlossen.
ZUR DISKUSSION EINES VERBOTS DER AFD
Wie dem auch sei – inzwischen haben wir in Deutschland eine sich zunehmend radikalisierende der Partei, die „Alternative für Deutschland“, die vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall der Verfassungsfeindlichkeit geführt und deren thüringischer Landesverband vom thüringischen Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft wird. Bei den Bundestagswahlen vom September 2021 haben nicht 1,3 %, sondern 10,3 % der Wähler für diese Partei gestimmt, und jüngsten Umfragen zufolge würde sie, wenn am nächsten Sonntag Bundestagswahl wäre, um die 20 % erreichen. Und bei kommenden Landtagswahlen wollen laut Umfragen in Sachsen-Anhalt 29%, in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen 32%, und in Sachsen 35% für sie stimmen. Bei der hessischen Landtagswahl am vergangenen Sonntag hat die AfD immerhin 18,4% der Stimmen erreicht.
Es gibt nun Rufe, diese Partei zu verbieten. Unterstellt einmal – was ich hier nicht beurteilen will –, dass die in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts explizierten inhaltlichen Voraussetzungen für ein Verbot der AfD im Übrigen vorliegen: An der Potentialität – an gewichtigen Anhaltspunkten für die Möglichkeit, dass diese Partei ihre Ziele erreicht – fehlt es jedenfalls nicht. Hier wird nun aber allenthalben ein Problem, ein „Dilemma“ oder eine „Zwickmühle“ aufgrund des Potentialitätskriteriums diagnostiziert (s. statt vieler hier): Im Frühstadium könne man eine verfassungsfeindliche Partei aus rechtlichen Gründen, mangels „Potentialität“, nicht verbieten, und wenn die geforderten gewichtigen Anhaltspunkte für ein Erfolgspotential erst einmal vorlägen, dann sei es faktisch zu spät. Eine Partei zu verbieten, die ein Fünftel, regional sogar ein Drittel der Stimmbürger wählen will, wäre in der Tat ein politisches Abenteuer mit unvorhersehbarem Ausgang.
DILEMMA-DIAGNOSE
Der Dilemma-Diagnose liegt allerdings eine unnötig problemerzeugende Auslegung des vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Potentialitätskriteriums zugrunde. Anforderungen für ein Parteiverbot aufzustellen, die praktisch nicht oder jedenfalls nicht mit guter Erfolgsaussicht nutzbar sind, weil ein rechtskonformes Verbot politisch zu spät käme, ist offensichtlich nicht das, was das Bundesverfassungsgericht mit seiner Potentialitätsrechtsprechung beabsichtigt hat. Das Gericht hat denn auch ausdrücklich die Geltung der Maxime „Wehret den Anfängen“ bekräftigt (hier, Rn. 584): Art. 21 Abs. 2 GG ziele darauf ab, nach dieser Maxime ein frühzeitiges Vorgehen gegen verfassungsfeindliche Parteien zu ermöglichen.
Diese Passage taucht im Zusammenhang damit auf, dass das Gericht das Erfordernis einer konkreten Gefahr als Verbotsvoraussetzung zurückweist. In diesem Zusammenhang wird die Möglichkeit des Parteiverbots ausdrücklich auf die historische Erfahrung zurückgeführt, „dass radikale Bestrebungen umso schwieriger zu bekämpfen sind, je mehr sie an Boden gewinnen.“ (Rn. 583). Diese Erkenntnis muss selbstverständlich auch die Auslegung und Anwendung des Potentialitätskriteriums bestimmen. Es wäre deshalb abwegig, anzunehmen, das Bundesverfassungsgericht verlange, mit einem Parteiverbot abzuwarten, bis eine kontraproduktive Wirkung befürchtet werden muss, oder bis die Erfolgschancen einer Partei so gut stehen wie derzeit die der AfD. Dass das Gericht im Fall der NPD bei der gebotenen Gesamtwürdigung kein für ein Verbot ausreichendes Potential gesehen hat, dürfte vor allem darauf zurückzuführen sein, dass angesichts einer für sich genommen vollkommen marginalen Bedeutung der Partei auch eine besorgniserregende Entwicklungsrichtung nicht ansatzweise festzustellen war.
MAN KANN SEHR FRÜHZEITIG EINSCHREITEN
Dass parlamentarische Mehrheiten für die NPD „weder durch Wahlen noch im Wege der Koalitionsbildung erreichbar“ (Rn. 898) seien, hat das Gericht nicht einfach mit den schwachen Wahlergebnissen der Partei begründet, sondern damit, dass diese auf niedrigem Niveau stagnierten (Rn. 900), dass die NPD in den westlichen („alten“) Bundesländern bei niedrigen Stimmanteilen zuletzt auch noch weitere Verluste hinzunehmen hatte, in den östlichen („neuen“) Ländern, ausgehend von einem höheren Niveau, gleichfalls Rückgänge zu verzeichnen waren, es der Partei in den mehr als fünf Jahrzehnten ihres Bestehens nicht gelungen war, dauerhaft auch nur in einem einzigen Landesparlament vertreten zu sein, und auch auf der kommunalen Ebene ein positiver Trend zugunsten der Antragsgegnerin insgesamt nicht festgestellt werden könne (Rn. 900 ff.).
Man kann also auch unter der neuen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts durchaus sehr frühzeitig einschreiten. Für den Umgang mit der AfD, die über das Stadium der frühestmöglichen Intervention längst hinaus ist und in der auch erst seit einigen Jahren die gemäßigteren Kräfte derart auf dem Rückzug und die radikalen derart auf dem Vormarsch sind, dass sich die Frage der Verbietbarkeit ernsthaft stellen lässt, hilft das freilich nicht weiter. Was also tun?
Die Instrumente des Parteiverbots und der Grundrechtsverwirkung
Die Rede von der „wehrhaften Demokratie“ bezog sich ursprünglich auf die militärische Wehrhaftigkeit nach außen. Das änderte sich mit Karl Loewensteins Überlegungen zur „Militant Democracy“ (1937)“, in denen es um die notwendige Wehrhaftigkeit der Demokratie nach innen ging, gegen den Faschismus, der ihr den Krieg erklärt hatte. In dem seither vorherrschenden innengerichteten Sinn gilt das Prinzip der wehrhaften oder, weniger prägnant, der streitbaren Demokratie heute in Deutschland als Verfassungsprinzip.
1.AfD- Bürgermeister hält Wahlversprechen nicht ein
Was der 1. AfD-Bürgermeidter macht? Auf jeden Fall #keine #Wahlversprechen einlösen!
sz In #Raguhn-#Jeßnitz ist jetzt der #AfD-Mann #Hannes #Loth #Bürgermeister.
Von seinen #Wahlversprechen, so viel ist jetzt schon klar, wird nichts übrig bleiben.
Als erstes wird der Bürgermeister die #Kita-#Gebühren #drastisch #erhöhen, die #Unterstützung für #Vereine hat er schon #kassiert.
Bislang sieht es noch nicht so aus, als ob ihm die Leute das übel nehmen, aber gut möglich, dass das kommt.
Über ein Kammerspiel im etwas anderen Deutschland lest ihr unter dem Link in der Bio (SZ Plus).
Hier gehts zum Link
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Ein Mann entzaubert sich selbst
Hannes Loth hat viel versprochen im Wahlkampf: kostenlose Kinderbetreuung, geringere Hundesteuer. Jetzt ist er der erste AfD-Bürgermeister in Deutschland – und was soll man sagen, die Kita wird jetzt erst mal teurer.
Es zeigt, dass die Springer-Presse mit ihrer rassistischen Hetze Erfolg hat. Und dass auch andere Medien sich nicht klar genug positionieren.
Hier ein paar Fakten:
Migration ist unverzichtbar für die Wettbewerbsfähigkeit, die Innovationskraft und die Zukunft der Sozialsysteme in Deutschland.
Migrantinnen und Migranten haben dieses Land und seinen Wohlstand mit aufgebaut.
Allein für Fossile Subventionen gibt der Bund jährlich ca ein Drittel mehr aus als für Migration*
Wir tragen durch unser Handeln maßgeblich dazu bei, dass immer mehr Menschen ihre Heimat verlassen müssen, weil die Folgen des Klimawandels sie dazu zwingen.
Während in vielen Teilen der Welt Kriege und Gewalt unzählige Menschenleben fordern und Kinder verletzt, verwaist und obdachlos zurücklassen, während ganze Länder durch die Folgen der Klimakatastrophe zerstört werden, die Rechte von Frauen und anderen Minderheiten überall immer härter erkämpft werden müssen, herrscht bei uns der Glaube vor, Zuwanderung sei das größte Problem.
In diesen dunkelsten Zeiten werde ich mich IMMER für Menschlichkeit entscheiden.
Mitgefühl und Solidarität mit Zivilist:innen überall, egal welcher Herkunft, Ethnie oder Religion.
menschlichkeit #solidarität
*Edit: Um Missverständnisse zu vermeiden habe ich den Vergleich von Kosten angepasst, es war nicht meine Absicht hier irreführend zu sein. Ich möchte die Kosten lediglich in Relation zu anderen Ausgaben setzen. Ein Vergleich mit Ausgaben des Bundes – nicht der Länder – macht mehr Sinn.
Da ich bereits antisemitsche und rassistische Kommentare löschen musste habe ich die Kommentarfunktion eingeschränkt. Danke für eure rege Beteiligung bis hierhin!
Fakten über Gaza. Gaza wird von der Hamas Propaganda als riesengroßes Gefangenenlager geschildert.Die Not vieler Menschen ist unstrittig. Ursachen und Verantwortliche vielfältig.
1.) Gaza ist 360 Quadratkilometer gross. Größer als mehrere unabhängige Nationen und selbstverwaltete Territorien z.B. Malta, Malediven und Grenada. Das Gebiet ist etwa so groß wie das Emirat Ajman.
2.) Die Bevölkerungsdichte ist eine der höchsten der Welt, aber deutlich niedriger als in Singapur und den Sonderverwaltungszonen Hong-Kong und Macao.
3.) Das Bruttosozialprodukt pro Kopf ist eines der niedrigsten der arabischen Welt, nur ein Viertel der Bevölkerung im Westjordanland. Mit 1440 Dollar ist es etwa so hoch wie das von Pakistan, Timor-Leste, Kirgisistan und Nepal. Doppelt so hoch wie das der Menschen in Sudan und Eritrea. . 4.) Die Geburtenrate ist – vergleichsweise – mit 27,6/1000 hoch. Dreifach so hoch wie die von Dänemark, doppelt so hoch wie die von Saudi Arabien, dem Iran und dem Kosovo. Deutlich niedriger als die von Äthiopien, Nigeria und Afghanistan.
5.) Im Einklang mit dem UNO Vollversammlungsbeschluss wurde das Gebiet am 22. September 1948 unter der Verwaltung der Palästinensischen Regierung gestellt. Ab 1952 wurde die palästinensische Regierung von Ägypten (nicht Israel) schrittweise entmachtet, das Gebiet ebenso schrittweise, endgültig 1959, von Ägypten – im Widerspruch zum Völkerrecht – annektiert.
6.) Seit dem Mittelalter lebten nachweislich Juden in Gaza, sie wurden 1929 von der arabischen Bevölkerung gewaltsam vertrieben.
7.) Im Juni 2007 hat die Hamas gewaltsam im Gaza Gebiet die demokratisch erworbene Machtstellung zementiert. Sie hebelte die bestehende demokratische Grundverfassung aus und verdrängte Gewaltsam die demokratische Opposition.
Hamas ist bisher immer Teil des Problems für die Menschen in Gaza gewesen. Niemals Teil der Lösung.
Übrigens
Vor 25 Jahren wurde der internationale Flughafen von Gaza eröffnet (Bild). Ein Casino und eine Industriezone waren geplant . Gaza hätte zum Singapur des östlichen Mittelmeers werden können.
Stattdessen beschloß Hamas daraus eine theokratische Hölle zu machen, in der die Bevölkerung als Geiseln und dreifaches Schutzschild für Terrorismus, Antisemitismus und als Handlager der globalen Destabilisierung durch Iran und Russland gehalten wird.
Ex-Ministerin Julia Klöckner scheint es mit der Wahrheit nicht so genau zu nehmen. Ihr Tweet zu Zahnarztkosten von Migranten ist nur der neueste Fall.
Die aktuelle Debatte um Migrationspolitik ist komplex. Man kann sich leicht verzetteln, Aspekte übersehen, Folgen falsch abschätzen. Ich verstehe auch, dass Politiker keine Patentrezepte parat haben. Aber wenn ich von Demokraten bei solch einem ernsten Thema eines erwarte, dann wenigstens: dass sie diese Debatte ehrlich führen – und nicht wider besseres Wissen Unwahrheiten verbreiten. Wer glaubt, zumindest darauf sei Verlass, kennt Julia Klöckner nicht. Die CDU-Bundestagsabgeordnete und ehemalige Landwirtschaftsministerin verbreitete Ende September auf Twitter die absurde Meldung, Asylbewerber hätten im Vorjahr Zahnarztkosten in Höhe von 690 Millionen Euro verursacht. Diese Behauptung ist nicht wahr, Klöckner stützte sich auf eine Falschmeldung des ‚Spiegel‘. Das Magazin korrigierte den Irrtum nach wenigen Stunden, nämlich sobald es ihm auffiel, und transparent, wie es sich gehört. Nicht so Julia Klöckner. Die denkt bis heute nicht daran, ihren falschen Tweet richtigzustellen, einzuordnen oder halt einfach zu löschen. Obwohl sie genau weiß, dass sie seit mittlerweile zwei Wochen eine Unwahrheit verbreitet. Warum sollte eine Ex-Ministerin so schamlos agieren? […]“
Hier ZITAT vonTAGESSPIEGEL:
Ex-Ministerin Julia Klöckner scheint es mit der Wahrheit nicht so genau zu nehmen. Ihr Tweet zu Zahnarztkosten von Migranten ist nur der neueste Fall.
Die aktuelle Debatte um Migrationspolitik ist komplex. Man kann sich leicht verzetteln, Aspekte übersehen, Folgen falsch abschätzen. Ich verstehe auch, dass Politiker keine Patentrezepte parat haben. Aber wenn ich von Demokraten bei solch einem ernsten Thema eines erwarte, dann wenigstens: dass sie diese Debatte ehrlich führen – und nicht wider besseres Wissen Unwahrheiten verbreiten.
Wer glaubt, zumindest darauf sei Verlass, kennt Julia Klöckner nicht. Die CDU-Bundestagsabgeordnete und ehemalige Landwirtschaftsministerin verbreitete Ende September auf Twitter die absurde Meldung, Asylbewerber hätten im Vorjahr Zahnarztkosten in Höhe von 690 Millionen Euro verursacht. Diese Behauptung ist nicht wahr, Klöckner stützte sich auf eine Falschmeldung des „Spiegel“. Das Magazin korrigierte den Irrtum nach wenigen Stunden, nämlich sobald es ihm auffiel, und transparent, wie es sich gehört.
Nicht so Julia Klöckner. Die denkt bis heute nicht daran, ihren falschen Tweet richtigzustellen, einzuordnen oder halt einfach zu löschen. Obwohl sie genau weiß, dass sie seit mittlerweile zwei Wochen eine Unwahrheit verbreitet.
Warum sollte eine Ex-Ministerin so schamlos agieren?
Bislang hatte ich keine dezidierte Meinung zu Klöckner. Ich erinnere vage, dass sie sich einmal sehr unglücklich zu Meinungsfreiheit und Hitlergrüßen äußerte. Und dass sie sich als Ministerin für ein Nestle-Werbevideo hergab. Mehr nicht.
Also befragte ich Google nach Lesenswertem über Klöckner und fiel prompt in ein rabbit hole: Das halbe Internet ist offenbar voller Menschen, die dieser Frau Falschbehauptungen unterstellen. Ob als Ministerin, Abgeordnete, Landespolitikerin. Als sei Unehrlichkeit ein roter Faden ihrer Karriere.
Natürlich werden Politiker viel und oft kritisiert. Man wirft ihnen schlechten Stil, falsche Entscheidungen, Inkonsequenz oder Inkompetenz vor. Doch dass einem Politiker immer wieder dieser eine Vorwurf – Unehrlichkeit – gemacht wird, das ist mir neu.
Die SPD rügte Julia Klöckner bereits 2016 dafür, massiv Falschbehauptungen in die Welt zu setzen, und listete diese auf drei DinA4-Seiten unter dem Titel „Klöckners Unwahrheiten“ auf. Der FDPler Gero Hocker warf Klöckner vor, „dreist die Unwahrheit zu verbreiten“, nachdem sie von einem Antrag der Liberalen zur Streichung von Zuschüssen für eine Sozialkasse sprach. „Diese Aussage der Ministerin ist schlichtweg ausgedacht und damit erlogen“, schreibt Hocker. „Unserer Aufforderung, hierfür irgendeinen Beleg zu liefern, ist Julia Klöckner bis heute nicht nachgekommen – weil es schlichtweg keinen gibt.“
ZITATENDE
Die CDU-Abgeordnete Julia Klöckner – Mitglied in der Partei, die niemals mit der AfD zusammenarbeiten will, hatte schon einmal die AfD eingeladen.
Zitat Handelsblatt 28.8.3030 —> „
„Klöckner löst mit Einladung an AfD Streit in Koalition aus
Die Agrarministerin hat alle Fraktionschefs und deren Stellvertreter zu einem Gespräch über Tierwohl eingeladen – auch die der AfD. Union und SPD sind entsetzt.“
Dass sich die CDU-Abgeordnete Klöckner damit in „guter Gesellschaft von #Merz, Joachim Walter (CDU Landkreispräsident, auch CDU) befindet ist nicht verwunderlich.
Alle drei CDU-Politiker haben damit dafür gesorgt, dass die AfD als noch besseres Original bei so manchem Ec-CDU-Wählet angesehen wurde (s. Wahlwanderung bei der Hessen- und Bayernwahl
Toyota unterzeichnet Vertrag zur Massenproduktion von Festkörperbatterien für Elektrofahrzeuge mit einer Reichweite von 1.500 km
Der Einsatz von Materialien, die von Idemitsu Kosan entwickelt wurden, wird es Toyota ermöglichen, diese energiedichten Batterien bis 2028 auf den Markt zu bringen.
Toyota hat mit seinem japanischen Kollegen Idemitsu Kosan einen Vertrag über die Massenproduktion von Elektrofahrzeugen mit ultrahoher Reichweite und Festkörperbatterien abgeschlossen .
Idemitsu Kosan, Japans zweitgrößter Ölraffinierer, scheint ein unwahrscheinlicher Partner für den EV-Bereich zu sein. Toyota sagt jedoch , dass Idemitsu seit 2001 an der Entwicklung der „Elementartechnologien“ für die Batterien arbeitet, fünf Jahre bevor Toyota 2006 begann, sie zu verfolgen.
Es ist das erste große Update zu den Plänen des Unternehmens , als Erster diese Batterien der nächsten Generation anzubieten. Toyota sagt, dass die neue Technologie aufgrund der höheren Energiedichte letztendlich dazu führen wird, dass Elektrofahrzeuge mit einer einzigen Ladung 932 Meilen zurücklegen und in nur 10 Minuten hochfahren können.
Konkret hat Idemitsu an der Entwicklung eines neuen Materials für die Batterien gearbeitet, einem festen Sulfidelektrolyten.
Mit der Partnerschaft möchte Toyota die Materialkompetenz von Idemitsu mit seiner eigenen Produktionskompetenz kombinieren, um Festkörperbatterien für Verbraucher Wirklichkeit werden zu lassen.
„Diese Zusammenarbeit konzentriert sich auf Sulfid-Festelektrolyte, die als vielversprechendes Material zur Erzielung hoher Kapazität und Leistung für BEVs [Batterie-Elektrofahrzeuge] gelten“, sagt Toyota.
„Sulfid-Festelektrolyte zeichnen sich durch Weichheit und Haftung an anderen Materialien aus, was für die Massenproduktion von Batterien geeignet ist.“
Toyota legte einen Drei-Phasen-Plan mit dem Ziel vor, Festkörperbatterien bis 2027–2028 zu kommerzialisieren. Das bedeutet jedoch nicht, dass Festkörper-Elektrofahrzeuge zu diesem Zeitpunkt weit verbreitet sein werden, da die „Massenproduktion in vollem Umfang“ erst später beginnen wird.
Es bleibt auch abzuwarten, in welchen Märkten Toyota sie einführen würde und wie viel sie kosten würden. Sie dürften teurer sein und dies auch noch über Jahre hinweg bleiben, prognostiziert Reuters .
In der ersten Phase werden Toyota und Idemitsu „gemeinsam an der Entwicklung besserer Sulfid-Festelektrolyte arbeiten und dabei auf Qualität, Kosten und Lieferzeiten achten.“ Dies wird in einer Idemitsu-eigenen Pilotanlage geschehen.
Sobald das Material fertig ist, beginnt die zweite Phase. Zu diesem Zeitpunkt wird Idemitsu eine größere Pilotanlage errichten und „Massenproduktionstechnologie erhalten“. In Phase drei schließlich beginnt die „Vollserien-Massenproduktion“.
Honda hat außerdem Pläne angekündigt , bis zum Ende des Jahrzehnts Elektrofahrzeuge mit Festkörperbatterien einzuführen. Sowohl Honda als auch Toyota stehen in der Kritik, dass sie bei Elektrofahrzeugen langsam vorankommen, insbesondere im Vergleich zu Tesla und dem chinesischen Autohersteller BYD , und sie versuchen aufzuholen.
Anfang des Jahres entließ Toyota einen CEO, der zuvor Bedenken hinsichtlich der Umstellung auf eine vollelektrische Produktpalette geäußert hatte.
Mit einem neuen CEO an der Spitze strukturierte das Unternehmen das Unternehmen dann rund um Elektrofahrzeuge um und ernannte seine Luxusmarke Lexus zum Flaggschiff für Elektrofahrzeuge.
Die Elektrofahrzeugpalette von Toyota besteht derzeit nur aus zwei Modellen, dem Toyota bZ4X und dem Lexus RZ, beide mit durchschnittlicher bis geringer elektrischer Reichweite. Das erste Unternehmen, das Festkörperbatterien anbietet, könnte ihm in einem Bereich, in dem es ins Hintertreffen geraten ist, einen Vorsprung verschaffen.
„Toyota glaubt, dass der Schlüssel zur Veränderung der Zukunft der Autos in einer Zusammenarbeit zwischen der Automobil- und der Energieindustrie liegt“, sagte Koji Sato, Präsident und CEO von Toyota, in einer Pressekonferenz (Video unten).
„Unsere beiden Unternehmen [Idemitsu und Toyota] werden sich zusammenschließen, um Festkörperbatterien zu produzieren und Innovationen mit Ursprung in Japan zu realisieren.“