Wie der Begriff Unabhängigkeit bei Maklern zum Ruin führen kann

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann
Werner Hoffmann.

Die aktuelle Abmahnwelle rund um den Begriff „unabhängig“ ist nur die Spitze des Eisbergs. Viel gravierender sind die zivilrechtlichen Haftungsrisiken, die sich daraus ergeben können – und die für Makler im Extremfall existenzbedrohend sind.

Wer sich als „unabhängig“ bezeichnet, erzeugt beim Kunden eine klare Erwartung: vollständig objektive, neutrale und am Markt orientierte Beratung. Wird diese Erwartung enttäuscht, kann daraus schnell ein Haftungsfall entstehen.

Ein besonders brisantes Beispiel ist die Berufsunfähigkeitsversicherung:
Ein Makler bezeichnet sich als unabhängig und vermittelt einem Kunden eine Police, die erst ab 50 % Berufsunfähigkeit leistet. Jahre später wird der Kunde jedoch nur zu 40 % berufsunfähig – und erhält keine Leistung.

Der Kunde könnte nun argumentieren:
Bei einer wirklich unabhängigen Beratung hätte er auch Angebote in Betracht gezogen, die bereits ab 25 % Leistung erbringen. Dass ihm diese Option nicht aufgezeigt wurde, sei Folge einer nicht objektiven Beratung.

Die rechtlichen Konsequenzen können erheblich sein:

  • Schadensersatzansprüche wegen Falsch- oder unvollständiger Beratung,
  • Ersatz der entgangenen Versicherungsleistung über Jahre oder Jahrzehnte,
  • hohe Nachforderungen, die schnell sechsstellige Beträge erreichen können.

Besonders kritisch: Nach der Rechtsprechung des BGH haftet der Makler als Sachwalter des Kunden. Wer sich zusätzlich als „unabhängig“ darstellt, verschärft diese Erwartungshaltung erheblich.

Noch gravierender ist die Situation bei der Absicherung:
In vielen Fällen könnte die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung die Leistung verweigern. Der Grund: Wer bewusst oder fahrlässig mit „Unabhängigkeit“ wirbt, obwohl Provisionen fließen, handelt möglicherweise außerhalb des versicherten Risikos.

Das bedeutet:
Der Makler haftet im schlimmsten Fall persönlich mit seinem gesamten Vermögen.

Ein einzelner solcher Fall kann daher nicht nur teuer, sondern existenzgefährdend oder ruinös sein.

Haftungsausschluss / rechtliche Einordnung:
Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar, sondern eine allgemeine Einschätzung möglicher Risiken auf Basis aktueller Rechtsprechung und Praxisfälle.

Resümee:
Der Begriff „unabhängig“ ist kein harmloses Marketinginstrument. Wer ihn unzulässig verwendet, öffnet die Tür für massive Haftungsrisiken – bis hin zum finanziellen Ruin.

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