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Die aktuelle Abmahnwelle rund um den Begriff „unabhängig“ ist nur die Spitze des Eisbergs. Viel gravierender sind die zivilrechtlichen Haftungsrisiken, die sich daraus ergeben können – und die für Makler im Extremfall existenzbedrohend sind.

Wer sich als „unabhängig“ bezeichnet, erzeugt beim Kunden eine klare Erwartung: vollständig objektive, neutrale und am Markt orientierte Beratung. Wird diese Erwartung enttäuscht, kann daraus schnell ein Haftungsfall entstehen.

Ein besonders brisantes Beispiel ist die Berufsunfähigkeitsversicherung:
Ein Makler bezeichnet sich als unabhängig und vermittelt einem Kunden eine Police, die erst ab 50 % Berufsunfähigkeit leistet. Jahre später wird der Kunde jedoch nur zu 40 % berufsunfähig – und erhält keine Leistung.
Der Kunde könnte nun argumentieren:
Bei einer wirklich unabhängigen Beratung hätte er auch Angebote in Betracht gezogen, die bereits ab 25 % Leistung erbringen. Dass ihm diese Option nicht aufgezeigt wurde, sei Folge einer nicht objektiven Beratung.

Die rechtlichen Konsequenzen können erheblich sein:
- Schadensersatzansprüche wegen Falsch- oder unvollständiger Beratung,
- Ersatz der entgangenen Versicherungsleistung über Jahre oder Jahrzehnte,
- hohe Nachforderungen, die schnell sechsstellige Beträge erreichen können.
Besonders kritisch: Nach der Rechtsprechung des BGH haftet der Makler als Sachwalter des Kunden. Wer sich zusätzlich als „unabhängig“ darstellt, verschärft diese Erwartungshaltung erheblich.

Noch gravierender ist die Situation bei der Absicherung:
In vielen Fällen könnte die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung die Leistung verweigern. Der Grund: Wer bewusst oder fahrlässig mit „Unabhängigkeit“ wirbt, obwohl Provisionen fließen, handelt möglicherweise außerhalb des versicherten Risikos.
Das bedeutet:
Der Makler haftet im schlimmsten Fall persönlich mit seinem gesamten Vermögen.
Ein einzelner solcher Fall kann daher nicht nur teuer, sondern existenzgefährdend oder ruinös sein.

Haftungsausschluss / rechtliche Einordnung:
Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar, sondern eine allgemeine Einschätzung möglicher Risiken auf Basis aktueller Rechtsprechung und Praxisfälle.
Resümee:
Der Begriff „unabhängig“ ist kein harmloses Marketinginstrument. Wer ihn unzulässig verwendet, öffnet die Tür für massive Haftungsrisiken – bis hin zum finanziellen Ruin.
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