Wichtig für Eltern mit minderjährigen Kindern: Was passiert, wenn:– beide Eltern durch Krankheit oder Unfall versterben oder
– ein Elternteil verstirbt oder durch Unfall oder Krankheit geschäftsunfähig wird.
#Sorgerechtsverfügung – erläutert anhand eines Filmbeispiels
https://youtu.be/OCD0o3wRm8A
Wenn ein Partner stirbt und ein minderjähriges Kind Miterbe wird, wird für die Verwaltung des Erbes einen Vormund eingesetzt. Dies ist in der Regel nicht der überlebende Elternteil, sondern das Vormundschaftsgericht.
Auch in diesem Fall ist eine Sorgerechtsverfügung sinnvoll…..
Die Sorgerechtsverfügung ist nicht nur dann notwendig, wenn beide Eltern versterben oder geschäftsunfähig sind, sondern u.U. auch ein Elternteil verstirbt.
In einer Sorgerechtsverfügung wird beispielsweise abgefaßt, wer das Vermögen des Kindes verwaltet und auch wer warum das Sorgerecht für das Kind bekommen soll.
Im Notfallordner-Vorsorgeordner sind hierzu viele Tipps und Anregungen.