Was aktuell von den potenziellen Koalitionspartnern in Sachen Klimaschutz und Energie auf den Tisch gelegt wird, ist nichts weniger als eine Katastrophe – für unser Klima, für unsere Zukunft und letztlich für unsere Gesellschaft. Die Klimaziele werden mit diesen Plänen nicht nur verfehlt – sie rücken in eine völlig unerreichbare Ferne. Und das wird uns teuer zu stehen kommen. Sehr teuer.
Erster Hammer: Das Heizungsgesetz wird zerschlagen
Was unter dem Begriff „Heizungsgesetz“ bekannt wurde, heißt offiziell Gebäudeenergiegesetz (GEG) – und genau dieses Gesetz soll nun auf fragwürdige Weise „abgeschafft“ werden. Oder doch nicht? BILD zitiert einen CDU-Politiker mit den Worten: „Das Gesetz wird es nicht mehr geben. Den Robert-Habeck-Kern entfernen wir, das ist unstrittig!“
Was das konkret heißt, bleibt völlig unklar. Wird das Gesetz überarbeitet, gestrichen, ersetzt? Keiner weiß es. Die Verwirrung ist perfekt – und sie lähmt jede sinnvolle Klimapolitik.
Zweiter Hammer: 500 Milliarden Euro – aber nicht für Klimaschutz
Ein Sondervermögen von unglaublichen 500 Milliarden Euro soll an der Schuldenbremse vorbei geschleust werden – der Großteil davon für Verkehrswege.
Und was ist mit Investitionen in Kitas, Schulen oder klimafreundliche Infrastruktur? Fehlanzeige. Wieder einmal steht der Beton im Vordergrund, nicht das Wohl kommender Generationen.
Dritter Hammer: Fliegen soll noch billiger werden
Ja, richtig gelesen. Fliegen – ohnehin schon viel zu günstig und klimaschädlich – soll durch Steuersenkungen weiter subventioniert werden. Die Luftverkehrssteuer, die 2024 steigen sollte, wird nicht nur nicht erhöht – sie wird sogar gesenkt.
Inmitten einer eskalierenden Klimakrise wird also das Gegenteil von dem getan, was nötig wäre. Es ist absurd, verantwortungslos – und gefährlich.
Vierter Hammer: Deutschlandticket wird teurer
Zwar bleibt das Deutschlandticket erhalten, doch ab 2027 soll der Preis „sozialverträglich“ steigen. Doch was soll das überhaupt bedeuten? Eine sozialverträgliche Preiserhöhung bei einem Angebot, das genau für breite Bevölkerungsschichten gedacht ist, ist ein Widerspruch in sich. Das Ganze ist so widersinnig wie die Idee eines „klimafreundlichen Verbrenners“.
Fazit: Fassungslosigkeit ist noch milde ausgedrückt
Diese Pläne sind kein Kompromiss, sie sind ein Frontalangriff auf den Klimaschutz. Sie torpedieren jede Hoffnung auf eine nachhaltige Zukunft.
Fassungslosigkeit reicht nicht mehr. Wut ist angebracht. Entschlossenheit ist gefragt. Wir dürfen das nicht hinnehmen. Wir müssen auf die Straße. Jetzt. Für echten Klimaschutz. Für unsere Zukunft.
Eines der spannendesten und umstrittensten gesetzgeberischen Vorhaben der letzten Jahre hat gestern nach dem Bundestag auch den Bundesrat passiert. Die Neuerungen sind noch nicht ausgefertigt und verkündet. Ich habe aber mal anhand der Gesetzgebungsmaterialien eine konsolidierte Fassung erstellt, sprich die bisher geltenden Vorschriften in den entsprechenden GG-Artikeln mit den Neuerungen veschmolzen, damit das mal jeder auf einen Blick nachlesen kann. Die Neuerungen sind gelb hervorgehoben.
Und hier noch mal in verständlicher Sprache, was beschlossen wurde:
Die Schuldenbremse wurde gelockert für bestimmte sicherheitsbezogene Ausgaben, die über einem Prozent des BIP liegen. Das heißt zunächst, dass Ausgaben für Sicherheit bis zu einem Prozent des BIP nach wie vor ganz normal im Haushalt abgebildet werden (wofür auch die Schuldenbremse weiter gilt). Alles drüber ist von der Schuldenbremse ausgenommen. Und zwar ohne Deckel. Möglich wären also 2 Prozent des BIP, aber auch 5 Prozent des BIP oder mehr. Hier gibt es keine (verfassungsrechtliche) Grenze. Als Richtwert: 1 Prozent des BIP sind so ungefähr 43 Mrd. Euro.
Die sicherheitsbezogenen Ausgaben umfassen: Verteidigungsausgaben, die Ausgaben des Bundes für den Zivil- und Bevölkerungsschutz sowie für die Nachrichtendienste, für den Schutz der informationstechnischen Systeme und für die Hilfe für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten (derzeit Ukraine-Hilfen). Das ist also weiter gefasst als strikt „Verteidigung“. Wie sich das Geld innerhalb dieser Gebiete verteilt, ist nicht geregelt. Das kann der Bundestag entscheiden.
Die Länder dürfen generell etwas mehr Schulden aufnehmen als vorher und werden dem Bund schuldentechnisch gleichgestellt. Der Bund hatte nämlich schon immer eine Ausnahmeregelung, dass er 0.35 Prozent des BIP an Schulden aufnehmen durfte, ohne gegen die Schuldenbremse zu verstoßen. Das gilt jetzt auch für die Länder.
Es gibt die Möglichkeit eines „Sondervermögens“ (= Schulden) von 500 Mrd. Euro für die nächsten 12 Jahre. Dieses ist zweckgebunden an Investitionen in die Infrastruktur und an Investitionen zur Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045. Klimaneutralität wird dadurch KEIN Staatsziel (Auch wenn AfD, Nius und Nachplapperer das jetzt hartnäckig behaupten), sondern ist Zweckbestimmung dieses Sondervermögens. Nicht mehr, nicht weniger.
a) 100 Mrd. gehen in den Klima- und Transformationsfonds.
b) 100 Mrd. gehen an die Länder.
c) Die Zweckbindung umfasst Investitionen UND das Ziel der Klimaneutralität. Daraus folgt nach meiner Lesart (darauf wurde aus meiner Sicht noch nicht so klar hingewiesen), dass auch durchaus MEHR als die 100 Mrd. dem Klimaschutz zufließen können. Das ist letztlich eine gesetzgeberische Entscheidung in den kommenden 12 Jahren. Die Mittel verteilen wird das jeweils gewählte Parlament.
Die Grünen beweisen Rückgrat und zeigen Friedrich Merz Vorgehensweise die rote Karte:
„Dass wir, um das als Botschaft an Friedrich Merz direkt mit zu kommunizieren, auch den Punkten, die Friedrich Merz auf die Mobilbox meiner Kollegin Britta Haßelmann gesprochen hat, diesen Angeboten ebenfalls nicht zustimmen werden.“
Ein Satz, der die letzten Tage und die Ignoranz eines Friedrich Merz perfekt zusammenfasst.
Denn Merz ließ jede Chance verstreichen, die Grünen für seine geplante Grundgesetzänderung und die Sondervermögen einzuspannen – obwohl er sie für den kommenden Donnerstag unbedingt braucht.
Mit ihnen steht und fällt die Handlungsfähigkeit der GroKo unter Merz, aber wer wie Merz den Arten- und Klimaschutz, die Investitionen in die Transformation der Wirtschaft einfach links liegen lässt, der darf sich dann am Ende auch nicht wundern, wenn ein klares Nein die Antwort ist.
Die Zeit für Nachverhandlungen ist knapp.
Es wäre von Merz vollkommen verantwortungslos, wenn er nicht noch einen zweiten Vorschlag vorbereitet auf den Tisch legen würde und gleichzeitig sei gesagt:
Die Grünen haben bereits Ende letzten Jahres vor so einer Situation gewarnt.
Sie waren diejenigen, die eine Reform der Schuldenbremse ins Gespräch brachten – mit der alten Mehrheit und eben weil sie wussten, was da für Entwicklungen auf uns zukommen.
Bevor jetzt also Union und SPD rufen:
„Die Grünen sind schuld!“
Nein, Friedrich Merz allein hat dieses Chaos zu verantworten.
Sollte aber Merz auch diesen zweiten Aufschlag ignorieren, dann gäbe es im neuen Bundestag ebenfalls eine demokratische Mehrheit.
Linke und Grüne haben beide gezeigt, dass sie bereit für Veränderungen sind.
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Ein Kommentar von
Werner Hoffmann – Demokratie der Mitte, weil Extremflügel das Land zerstören –
Und wieder einmal wird deutlich, dass Merz NICHT als Verhandlungsführer oder gar Bundeskanzler geeignet ist.
Zur Erinnerung:
Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Schuldenbremse: CDU/CSU-Klage erfolgreich
Am 15. November 2023 erklärte das Bundesverfassungsgericht das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 für verfassungswidrig und nichtig.
Die Klage wurde von der Unionsfraktion (CDU/CSU) eingereicht, die darin einen Verstoß gegen die Schuldenbremse sah.
Die Bundesregierung hatte 60 Milliarden Euro aus ungenutzten Corona-Krediten in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) umgewidmet. Das Gericht urteilte, dass dies gegen die haushaltsrechtlichen Grundsätze der Jährlichkeit und Jährigkeit verstoße.
Das Urteil hat weitreichende Folgen für die Haushaltspolitik, da es eine Finanzierungslücke im KTF hinterlässt und neue Debatten über die Schuldenbremse entfacht.
Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Schuldenbremse: CDU/CSU-Klage erfolgreich
Am 15. November 2023 erklärte das Bundesverfassungsgericht das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 für verfassungswidrig und nichtig. Die Klage wurde von der Unionsfraktion (CDU/CSU) eingereicht, die darin einen Verstoß gegen die Schuldenbremse sah.
Die Bundesregierung hatte 60 Milliarden Euro aus ungenutzten Corona-Krediten in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) umgewidmet. Das Gericht urteilte, dass dies gegen die haushaltsrechtlichen Grundsätze der Jährlichkeit und Jährigkeit verstoße.
Das Urteil hat weitreichende Folgen für die Haushaltspolitik, da es eine Finanzierungslücke im KTF hinterlässt und neue Debatten über die Schuldenbremse entfacht.
Damals freute sich insbesondere Friedrich Merz und seine gesamte CDU darüber.
CDU blockiert Investitionen der Ampel-Regierung
Nach dem Urteil nutzte die CDU/CSU ihre neu gewonnene Position, um weitere Investitionsvorhaben der Ampel-Regierung zu torpedieren.
Friedrich Merz und seine Partei bestanden darauf, dass die Schuldenbremse strikt eingehalten wird – selbst in Bereichen, die dringend auf Finanzierung angewiesen waren.
Die Folge:
Wichtige Investitionen in Infrastruktur, Klimaschutz und Digitalisierung wurden massiv ausgebremst oder ganz gestrichen. Projekte zur energetischen Gebäudesanierung, der Ausbau erneuerbarer Energien und Investitionen in die Bahn blieben auf der Strecke.
Besonders betroffen war der Klima- und Transformationsfonds (KTF), der zentrale Maßnahmen für die Energiewende finanzieren sollte.
Durch die Blockadehaltung der CDU konnte die Bundesregierung viele ihrer Pläne nicht umsetzen
– sehr zur Freude von Friedrich Merz, der die Ampel immer wieder als „Regierung des Scheiterns“ darstellte, während seine eigene Partei aktiv dazu beitrug, dass dringend notwendige Modernisierungsprojekte nicht realisiert wurden.
Das Ende der Elektroauto-Förderung als direkte Folge
Ein besonders drastisches Beispiel für die Auswirkungen der CDU-Blockade war die überraschende Streichung der Kaufprämie für Elektrofahrzeuge.
Ursprünglich war geplant, dass diese Förderung bis Ende 2024 ausläuft. Doch durch die plötzliche Haushaltskrise, die nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts entstand, wurde das Förderprogramm für neue Anträge bereits Ende 2023 abrupt eingestellt.
Viele Autokäufer und Unternehmen, die fest mit der Prämie kalkuliert hatten, standen plötzlich vor unerwarteten Mehrkosten.
Auch die deutsche Automobilindustrie wurde dadurch hart getroffen, da die Nachfrage nach Elektrofahrzeugen spürbar einbrach.
Während Friedrich Merz und die CDU öffentlich den Rotstift der Ampel-Regierung kritisierten, waren sie es selbst, die durch ihre rigide Haltung gegenüber der Schuldenbremse maßgeblich dazu beitrugen, dass diese und viele andere Investitionen nicht mehr finanzierbar waren.
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Plötzlich nach den Bundestagswahlen wurde Merz – wenn er es nicht eiskalt gewusst hatte – bewusst, dass die von ihm provozierte und aktive Einhaltung der Schuldenbremse nun für ihn extrem nachteilig ist.
Werner Hoffmann – Wir brauchen ein funktionierendes Klima auf der Erde.-
Ich gehe soweit, dass Friedrich Merz, das bereits vor der Wahl gewusst hat, dass seine Schuldenbremse für ihn hinderlich ist.
Merz hat dies eiskalt kalkuliert.
Bereits vor der Wahl stand fest, dass ein Sondervermögen notwendig ist und die Bundeswehr auch entsprechend aufrüsten muss.
Das Friedrich Merz, jetzt aber die Schuldenbremse oder das Sondervermögen nicht für den Bereich Klima einsetzen will, ist eine Katastrophe. Damit sollten die Grünen auf keinen Fall mitmachen.
Es wäre ja durchaus auch vorstellbar, dass man für die Rüstung die Schuldenbremse anhebt und für den restlichen Bereich einfach mal Merz sehr lange zappeln lässt. Allerdings wäre das natürlich zum Nachteil von Deutschland.
Insofern sollte man die Emotionen nicht bedienen.
Das Sondervermögen muss aber auf jeden Fall auch eingesetzt werden für den Bereich Klimaschutz! Da sollten die Grünen auch dranbleiben.
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Aber wer weiß: vielleicht kalkuliert Friedrich Merz auch wie folgt:
„Die Grünen haben ja nicht mitgemacht, also würde ich mit meiner neuen Bundesregierung dann mir die AfD als Unterstützung holen….,“
Friedrich Merz traue ich nicht über den Weg. Und die Gründe hatte ich bereits in vielen Artikeln aufgeführt.
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Während sich viele Länder zunehmend bemühen, ihre CO₂-Emissionen zu reduzieren, bleibt die fossile Lobby in den USA ein mächtiger Akteur, der Klimaschutzmaßnahmen systematisch blockiert. Besonders unter Donald Trump wurde und wird jetzt eine Politik verfolgt, die fossile Brennstoffe wie Öl, Gas und Kohle aktiv fördert. Während seiner ersten Amtszeit trat die USA aus dem Pariser Klimaabkommen aus, Umweltauflagen wurden massiv zurückgefahren, und neue Bohrrechte für Öl und Gas wurden großzügig vergeben.
Auch in der 2. Amtszeit ab 2025 ist er wiederholt aus dem Pariser Klimaankommen ausgetreten.
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In dieser politischen Konstellation hat die fossile Lobby in den USA erheblichen Einfluss.
Trump hat bereits Maßnahmen ergriffen, um die heimische Öl-, Gas- und Kohleindustrie zu fördern.
So wurden beispielsweise neue Zölle auf Importe aus Ländern wie Kanada, Mexiko und China verhängt, um die amerikanische Energieproduktion zu schützen.
Diese Politik führt zu Spannungen im internationalen Handel und könnte globale wirtschaftliche Instabilität verursachen.
Dennoch bleibt die fossile Lobby ein starker Befürworter von Trumps Maßnahmen, da sie ihre Interessen durch die aktuelle Regierung gut vertreten sieht.
Während andere Länder, wie Indien und auch China drastische Schritte unternehmen, um den CO₂-Ausstoß zu reduzieren, setzen die USA unter Trump weiterhin auf fossile Brennstoffe.
Dies könnte langfristig negative Auswirkungen auf die globalen Bemühungen zur Bekämpfung des Klimawandels haben.