Ein Beitrag von Werner Hoffmann

Ab dem 2. August 2026 gelten in der Europäischen Union neue Transparenzpflichten für bestimmte Inhalte, die durch Künstliche Intelligenz erzeugt oder verändert wurden. Grundlage ist Artikel 50 des EU AI Act. Ziel ist es, Täuschung und Manipulation einzudämmen und das Vertrauen in digitale Inhalte zu stärken.
Allerdings bedeutet die neue Regelung nicht automatisch, dass jedes mit KI erstellte Bild sichtbar beschriftet werden muss. Der EU AI Act unterscheidet zwischen den Pflichten der Anbieter von KI-Systemen und den Pflichten derjenigen, die bestimmte KI-Inhalte veröffentlichen.
Anbieter generativer KI-Systeme müssen dafür sorgen, dass künstlich erzeugte oder manipulierte Bild-, Audio-, Video- und Textinhalte maschinenlesbar gekennzeichnet und als solche erkennbar sind. Das kann beispielsweise durch Metadaten oder technische Markierungen geschehen.

Eine besondere Offenlegungspflicht besteht bei sogenannten Deepfakes. Gemeint sind künstlich erzeugte oder veränderte Bilder, Videos oder Tonaufnahmen, die echten Personen, Gegenständen, Orten oder Ereignissen täuschend ähnlich erscheinen können.
Wer solche Inhalte veröffentlicht, muss offenlegen, dass sie künstlich erzeugt oder manipuliert wurden. Bei künstlerischen, satirischen, kreativen oder fiktionalen Werken kann die Kennzeichnung in einer Form erfolgen, die die Darstellung nicht unnötig beeinträchtigt.
Auch KI-generierte Texte zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse können kennzeichnungspflichtig sein. Eine Ausnahme besteht unter bestimmten Voraussetzungen, wenn eine menschliche Prüfung oder redaktionelle Kontrolle erfolgt und eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung übernimmt.

Für Blogger, Unternehmen, Webseitenbetreiber und soziale Medien gilt deshalb: Wer realistisch wirkende KI-Inhalte veröffentlicht, sollte die künstliche Erstellung klar, verständlich und gut wahrnehmbar offenlegen. Ein allgemeiner Hinweis am Ende eines Beitrags kann sinnvoll sein, wenn eindeutig erkennbar ist, dass er sich auf sämtliche verwendeten Bilder bezieht.
Die Europäische Kommission hat ergänzend einen freiwilligen Verhaltenskodex und Symbole für die Kennzeichnung entwickelt. Die Verwendung dieser Symbole ist freiwillig; die gesetzlichen Pflichten aus Artikel 50 bleiben davon unberührt.

Transparenz ist keine Schwäche, sondern ein Zeichen von Glaubwürdigkeit und Verantwortung. Leserinnen und Leser sollen unterscheiden können, ob sie ein echtes Foto oder eine künstlich erzeugte Illustration sehen.

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KI-Hinweis: Alle in diesem Beitrag verwendeten Bilder wurden mithilfe Künstlicher Intelligenz erstellt und dienen ausschließlich der Illustration.

