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Das Transparenzregister soll zum einen Korruption und Geldwäsche vermeiden und auch gewisse Verbindungen offen legen.
Das Hinweisgebergesetz soll ermöglichen, dass Personen bestimmte Dinge, die nicht rechtlich einwandfrei sind oder gegen das Gesetz verstoßen, gemeldet werden können.
Damit sollen beispielsweise Sachverhalte, wie sie in der Vergangenheit schon waren – beispielsweise Diesel,skandal oder CumCum-Skandal – schneller herauskommen.
Interessant ist, wie die einzelnen Parteien zu diesen beiden Gesetzen sich in der Diskussion und in der Abstimmung verhalten haben
Das Verhalten lässt letztendlich auch darauf Rückschlüsse zu, inwiefern einzelne Politiker vielleicht irgendwo Konsequenzen gefürchtet hatten.
Auf jeden Fall besteht die Gefahr, dass bei einer Mehrheit von CDU und FDP beide Gesetze radikal entschärft werden oder sogar entfallen.
Nimmt man noch die AfD dazu, dann ist die Gefahr noch größer, dass beide Gesetze abgeschafft werden und damit Tür und Tor der Korruption geöffnet wird.
Hier ist der überarbeitete Artikel, ergänzt um die Positionen von Friedrich Merz und Christian Lindner:
Das Transparenzregister und das Hinweisgeberschutzgesetz sind zentrale Instrumente zur Förderung von Transparenz und Korruptionsprävention in Deutschland. Beide Gesetze haben unterschiedliche Schwerpunkte, tragen jedoch zur Stärkung von Rechtsstaatlichkeit und Integrität im öffentlichen und privaten Sektor bei. In diesem Artikel soll zunächst kurz erklärt werden, was die beiden Gesetze bezwecken, und anschließend wird dargestellt, wie sich die verschiedenen Parteien dazu positioniert haben und wie die Abstimmung im Bundestag verlief. Wenn verfügbar, wird zudem auf das Abstimmungsverhalten von Friedrich Merz und Christian Lindner eingegangen.
Das Transparenzregister
Das Transparenzregister wurde geschaffen, um die wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen in Deutschland offenzulegen. Ziel ist es, Geldwäsche und Steuerhinterziehung zu verhindern, indem Finanzflüsse und Eigentumsverhältnisse besser nachvollziehbar werden. Durch die Offenlegung sollen Verflechtungen transparenter gemacht werden, damit sowohl Behörden als auch die Öffentlichkeit die Strukturen hinter Unternehmen leichter einsehen können.
Das Hinweisgeberschutzgesetz
Das Hinweisgeberschutzgesetz, oft als Whistleblower-Gesetz bezeichnet, dient dem Schutz von Personen, die Missstände wie Korruption, Rechtsverstöße oder unethische Praktiken in Unternehmen oder Behörden aufdecken. Das Gesetz soll sicherstellen, dass Hinweisgeber, die solche Verstöße melden, vor negativen Konsequenzen wie Kündigungen oder rechtlichen Repressalien geschützt sind. Es schafft damit einen rechtlichen Rahmen, der Anreize zur Aufdeckung von Verstößen bieten soll und Missbrauch in Organisationen offenlegt.
Stellungnahmen der Parteien
• Bündnis 90/Die Grünen: Setzten sich stark für beide Gesetze ein und befürworteten umfassende Transparenz. Sie sehen das Transparenzregister als wichtigen Schritt gegen Steuerflucht und Geldwäsche und fordern, dass es nicht nur Behörden, sondern auch der Öffentlichkeit zugänglich ist. Beim Hinweisgeberschutzgesetz unterstützen die Grünen einen weitreichenden Schutz für Hinweisgeber und fordern, dass Whistleblower auch bei anonymen Hinweisen umfassenden Schutz genießen.
• SPD: Unterstützte ebenfalls das Transparenzregister und das Hinweisgeberschutzgesetz. Sie argumentierte, dass Transparenz ein wichtiger Schritt zur Korruptionsbekämpfung sei und sich für eine verpflichtende Offenlegung von Lobbyarbeit und wirtschaftlichen Verflechtungen stark machte. Beim Hinweisgeberschutzgesetz forderte die SPD umfassende Sicherheitsvorkehrungen für Whistleblower, um sie vor negativen Konsequenzen zu schützen und Missstände effektiv aufdecken zu können.
• Die Linke: Befürwortete beide Gesetze. Sie sprach sich für strikte Offenlegungspflichten im Transparenzregister aus, um wirtschaftliche Einflussnahmen auf die Politik und Unternehmen sichtbar zu machen. Beim Hinweisgeberschutzgesetz forderte Die Linke umfassenden Schutz für Whistleblower und sah das Gesetz als notwendig an, um Korruption und unethische Praktiken aufzudecken.
• FDP: Zeigte sich kritisch gegenüber beiden Gesetzen. Beim Transparenzregister betonte sie die Bedeutung des Datenschutzes und warnte vor übermäßigen Bürokratielasten für Unternehmen. Die FDP argumentierte, dass ein zu striktes Hinweisgeberschutzgesetz Missbrauch durch falsche Anschuldigungen begünstigen könnte. Sie plädierte für einen differenzierten Ansatz, um die Interessen der Wirtschaft zu schützen, und wollte den Whistleblower-Schutz auf besonders schwere Verstöße beschränken.
• CDU/CSU: Stand dem Transparenzregister kritisch gegenüber und sah darin die Gefahr, dass ein zu umfangreiches Register den Handlungsspielraum von Unternehmen und Politik einschränken könnte. Viele Vertreter der Union betonten die Wichtigkeit des Datenschutzes und lehnten eine zu strikte Regulierung ab. Auch beim Hinweisgeberschutzgesetz zeigte sich die Union zurückhaltend, da sie befürchtete, dass der Schutz zu weit gehen und Unternehmen schaden könnte.
• AfD: Lehnte das Transparenzregister und das Hinweisgeberschutzgesetz überwiegend ab. Sie argumentierte, dass die Gesetze zu einer Überregulierung und Belastung für Unternehmen führen könnten und äußerte Bedenken gegenüber der Beeinflussung der Unternehmensfreiheit. Die AfD war gegen eine umfassende Offenlegungspflicht und äußerte sich kritisch gegenüber gesetzlichen Schutzmechanismen für Whistleblower.
Abstimmungen im Bundestag
Transparenzregister: Die Abstimmung zur Einführung des Transparenzregisters fand am 1. Juni 2017 statt. Die Mehrheit der Abgeordneten stimmte für die Einführung, wobei insbesondere die Regierungsparteien CDU/CSU und SPD das Gesetz unterstützten. Die Oppositionsparteien hatten unterschiedliche Positionen:
• Bündnis 90/Die Grünen: Stimmten für das Gesetz, forderten jedoch weitergehende Maßnahmen zur Transparenz.
• Die Linke: Enthielten sich oder stimmten dagegen, da ihnen die Regelungen nicht weit genug gingen.
• FDP: War zu diesem Zeitpunkt nicht im Bundestag vertreten, da sie bei der Bundestagswahl 2013 den Einzug verpasst hatte.
• AfD: War ebenfalls nicht im Bundestag vertreten.
Hinweisgeberschutzgesetz: Die Abstimmung zum Hinweisgeberschutzgesetz erfolgte am 16. April 2021. Auch hier stimmte die Mehrheit der Abgeordneten für das Gesetz. Die Positionen der Parteien waren wie folgt:
Bei der Abstimmung über das Hinweisgeberschutzgesetz im April 2021 war Christian Lindner als Fraktionsvorsitzender der FDP anwesend. Er stimmte gegen das Gesetz und äußerte Bedenken bezüglich der Bürokratie und der Gefahr, dass durch einen weitreichenden Hinweisgeberschutz unbegründete Anschuldigungen gefördert werden könnten. Lindner plädierte dafür, den Hinweisgeberschutz auf gravierende Verstöße zu begrenzen und Missbrauchsmöglichkeiten zu minimieren.
• CDU/CSU: Stimmten mehrheitlich für das Gesetz, obwohl es innerhalb der Fraktion kritische Stimmen gab.
• SPD: Unterstützte das Gesetz geschlossen.
• Bündnis 90/Die Grünen: Stimmten für das Gesetz, forderten jedoch stärkere Schutzmechanismen.
• Die Linke: Stimmte für das Gesetz, kritisierte jedoch, dass es nicht weit genug gehe.
• FDP: Stimmte gegen das Gesetz mit der Begründung, dass es zu bürokratisch sei und Unternehmen belaste.
• AfD: Stimmte gegen das Gesetz und äußerte generelle Kritik an der Notwendigkeit solcher Regelungen.
Positionen von Friedrich Merz und Christian Lindner
Zum Zeitpunkt der Abstimmung über das Transparenzregister am 1. Juni 2017 war Friedrich Merz nicht Mitglied des Bundestages, da er seine politische Karriere bereits 2009 pausiert hatte und erst 2021 in den Bundestag zurückkehrte. Daher nahm er an dieser Abstimmung nicht teil und äußerte sich öffentlich auch nicht spezifisch zu diesem Gesetz.
Hier jedoch eine kleine Ergänzung:
Transparenz von Nebeneinkünften von Bundestagsabgeordneten
Friedrich Merz war von 1994 bis 2009 Mitglied des Deutschen Bundestages. Im Jahr 2005 führte der Bundestag neue Transparenzregeln ein, die Abgeordnete verpflichteten, ihre Nebeneinkünfte offenzulegen. Merz und acht weitere Abgeordnete reichten daraufhin eine Klage beim Bundesverfassungsgericht ein, da sie diese Regelungen als Eingriff in ihre Berufsfreiheit ansahen. Im Juli 2007 entschied das Bundesverfassungsgericht jedoch, dass die Offenlegungspflichten verfassungsgemäß sind und wies die Klage ab.
Da Friedrich Merz zu diesem Zeitpunkt Bundestagsabgeordneter war, war er direkt von diesen neuen Transparenzregeln betroffen und somit berechtigt, gegen diese vor dem Bundesverfassungsgericht zu klagen.
Bei der Abstimmung zum Hinweisgeberschutzgesetz am 16. April 2021 war Merz ebenfalls noch kein Abgeordneter, da er erst im September 2021 wieder in den Bundestag gewählt wurde. Zur Thematik äußerte er sich aber wiederholt kritisch und betonte die Bedeutung, auch Unternehmen vor übermäßigen Belastungen zu schützen, besonders im Hinblick auf die Wahrung des Datenschutzes und die Begrenzung potenzieller Missbrauchsmöglichkeiten bei anonymen Hinweisen.
Christian Lindner war zum Zeitpunkt der Abstimmung über das Transparenzregister im Juni 2017 nicht im Bundestag vertreten, da die FDP bei der Bundestagswahl 2013 den Einzug in das Parlament verpasst hatte. Die FDP unter Lindners Führung stand dem Gesetz jedoch kritisch gegenüber, da sie befürchtete, dass ein zu striktes Transparenzregister zu hohen Bürokratielasten für Unternehmen führen könnte.
Ich warne eindringlich davor, dass unter einer Mehrheit von CDU, CSU, FDP und AfD diese Gesetze aufweichen oder sogar wieder abschaffen!