Ohne Energieausweis kann Strafe bis 15.000 Euro drohen

Energieausweis – Ein Energieausweis ist nötig, wenn Sie eine #Immobilie #verkaufen oder neu #vermieten wollen. Wann Sie dieses Dokument sonst noch brauchen und welche Rechte und Pflichten damit verbunden sind, erfahren Sie hier:

Kurzfassung:

Für Verkäufer von Immobilien und Neu-Vermieter ist ein Energieausweis Pflicht.

Basis dafür ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das die Energieeinsparverordnung (EnEV) abgelöst hat.

Schon in der #Wohnungsanzeige müssen bestimmte #Kenndaten genannt werden.

Käufer und Neu-Mieter haben ein Recht darauf, rechtzeitig vor ihrer Entscheidung für die Immobilie über die Inhalte aus dem Energieausweis informiert zu werden.

Spätestens bei Verkauf oder Neu-Vermietung brauchen Sie einen #Energieausweis

Fast jedes neue Gebäude, das auf übliche Temperaturen beheizt werden soll, braucht einen Energieausweis.

Außerdem ist ein Ausweis notwendig, wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung verkaufen oder neu vermieten möchten.

Die Vorgaben dazu beruhen auf dem Gebäudeenergiegesetz. Zuvor galt die Energieeinsparverordnung (EnEV).

Mit dem Dokument sollen Kauf- oder Mietinteressenten über die energetischen Kennwerte und die daraus resultierenden Treibhausgasemissionen des Gebäudes informiert werden.

Den Energieausweis müssen Sie als Eigentümer aber nur bei einem Nutzerwechsel vorlegen.

Solange Sie Ihr Wohneigentum selbst nutzen oder nicht neu vermieten, brauchen Sie also keinen Energieausweis.

Mieter in bestehenden Mietverhältnissen haben daher keinen Anspruch, den Energieausweis zu sehen.

Von der Ausweispflicht befreit sind Baudenkmäler sowie kleine Gebäude mit einer Nutzfläche von bis zu 50 Quadratmetern.

Weitere Spezialfälle, für die Sie keinen Ausweis benötigen, werden im Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschrieben.

Eigentümer von Neu- und Bestandsbauten müssen sicherstellen, dass sie von Planer oder Architekt einen erforderlichen Ausweis erhalten.

Gleiches gilt, wenn ein Gebäude umfassend saniert und dabei eine energetische Gesamtbilanzierung nach GEG durchgeführt wird, wie es beispielsweise eine Sanierung zu einem KfW-Effizienzhaus erfordert.

Einzelmaßnahmen wie beispielsweise ein Austausch der Fenster erfordern keine aufwändige Gesamtbilanzierung des Gebäudes, um KfW-Fördermittel in Anspruch zu nehmen.

Wegen einzelner Sanierungsschritte sind Sie auch nicht dazu verpflichtet, einen neuen Energieausweis erstellen zu lassen.

Vermieter dürfen die Kosten für den Energieausweis nicht auf die Mieter umlegen.

Wohnungseigentümer in Eigentumsgemeinschaften haben bei Verkauf oder Vermietung ihrer Wohnung einen Anspruch gegen die Gemeinschaft, dass sie den Ausweis rechtzeitig erhalten.
Die Kosten sind von der Eigentumsgemeinschaft zu tragen.

Auch wenn Sie eine Wohnung oder ein Haus als Eigentümer selbst bewohnen und daher keinen Energieausweis benötigen, lohnt sich bei steigenden Energiepreisen in vielen Fällen eine Dämmung oder Heizungserneuerung.

Wichtig ist eine fachkundige und unabhängige Beratung, damit die Maßnahmen gut aufeinander abgestimmt sind und fachgerecht durchgeführt werden.

Welcher #Ausweis für welches #Gebäude?

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen, die sich darin unterscheiden, wie die Energiekennwerte ermittelt werden: einen Bedarfsausweis und einen Verbrauchsausweis. Ein Verbrauchsausweis ist aufgrund des geringeren Aufwands bei der Datenerhebung in der Regel günstiger. Er ist jedoch auch weniger aussagekräftig.
Welcher Energieausweis ist zulässig für Gebäude im Bestand?

Anzahl der Wohneinheiten und Baualter des Wohngebäudes
———
Bedarfsausweis bei

  • mit 1-4 Wohneinheiten
  • Bauantrag vor dem 01.11.1977
  • die Anforderungen der 1. Wärmeschutzverordnung sind nicht erfüllt

—-

Bedarfsausweis Verbrauchsausweis

  • mit 1-4 Wohneinheiten
  • Bauantrag vor dem 01.11.1977
  • die Anforderungen der 1. Wärmeschutzverordnung sind erfüllt ——-

Bedarfsausweis Verbrauchsausweis

  • mit 1-4 Wohneinheiten
  • Bauantrag nach dem 01.11.1977

——-

Bedarfsausweis Verbrauchsausweis

  • mit 5 und mehr Wohneinheiten

——

Außerdem kann ein #Verbrauchsausweis nur dann ausgestellt werden, wenn die #Heizkosten- und #Verbrauchsabrechnungen aus drei aufeinander folgenden Jahren vollständig vorliegen. Dabei darf das Ende dieses Abrechnungszeitraums höchstens 18 Monate zurückliegen. Ausschlusskriterien können beispielsweise sein, wenn dezentral über #Gasetagenheizungen geheizt wird oder das Gebäude vor Kurzem umfassend modernisiert wurde.

Für #Neubauten wird grundsätzlich ein #Bedarfsausweis ausgestellt.

Büro- oder Verwaltungsgebäude, Gewerbe- oder Einkaufszentren und ähnliche Gebäude benötigen einen so genannten „#Energieausweis für #Nichtwohngebäude“.

Dieser unterscheidet sich vom Ausweis für #Wohngebäude vor allem dadurch, dass auch die Energiebedarfe für die Lüftung, die Beleuchtung und – falls vorhanden – für die Klimatisierung des Gebäudes in den Endenergiekennwert einfließen.

Diese Bedarfe werden in einem Ausweis für ein Nichtwohngebäude einzeln aufgelistet. Gibt es in einem Gebäude sowohl Wohnungen als auch Gewerberäume, sind unter Umständen zwei getrennte Energieausweise erforderlich.

——
Wann müssen Sie den #Energieausweis vorlegen?

Mieter- bzw. Kaufinteressierte haben das Recht, die #Energieeffizienz der #Immobilie bei ihrer Entscheidung über den Abschluss eines Miet- bzw. Kaufvertrags zu berücksichtigen.

Vermieter, Verkäufer oder Makler haben daher die #Pflicht, Ihnen den #Energieausweis spätestens bei der Besichtigung zu zeigen.
Sollte keine Besichtigung vereinbart werden, muss der Energieausweis (oder eine Kopie) unverzüglich vorgelegt werden, – spätestens aber dann, wenn Miet- oder Kaufinteressent dies fordern.

Sie können den Energieausweis also rechtzeitig vor Vertragsabschluss zur Kenntnis nehmen, vielleicht auch als Aushang bei der Besichtigung des Objekts.

Die Pflicht zur Vorlage umfasst das ganze Dokument, also einschließlich der Modernisierungsempfehlungen, sofern der Ausweis welche beinhaltet.

Müssen in einer Wohnungs-Anzeige Informationen aus dem Ausweis stehen?

Wer eine #Immobilie #vermieten oder #verkaufen möchte, muss dazu einen gültigen Energieausweis besitzen.

Liegt dieser bereits bei Aufgabe der Immobilienanzeige vor, dann ist es verpflichtend darin wichtige Angaben aus dem Ausweis zu nennen.

Dies sind:

  • die Art des Ausweises (Bedarf oder Verbrauch)
  • der Endenergie-Kennwert der Immobilie (in kWh/m²a)
  • der (hauptsächliche) Energieträger für die Beheizung
  • das Gebäude-Baujahr
  • die Effizienzklasse der Immobilie

Wird eine Immobilien-Anzeige nicht-kommerziell veröffentlicht, zum Beispiel per Zettel an einem schwarzen Brett eines öffentlichen Gebäudes, darf auf Angaben aus dem Energieausweis verzichtet werden.

Muss mein Gebäude vor Ort begutachtet werden?

Ausweisaussteller müssen das Gebäude nicht besichtigen oder begehen.

Es reicht, wenn Sie als Eigentümer Daten und aussagekräftige Fotos vom Gebäude bereitstellen, die zur Ausstellung des Energieausweises erforderlich sind.

Die Ausweis-Ausstellerin ist dann trotzdem für die Richtigkeit der Daten im Ausweis verantwortlich, sie muss prüfen ob die angegebenen Daten plausibel sind.

Wichtig können die Form und Qualität der Datenerhebung dann werden, wenn eine Käufer nach dem Erwerb eines Hauses oder einer Wohnung die Richtigkeit des Energieausweises in Frage stellt.

In einem solchen Fall sind Sie als Eigentümer besser vor Zweifeln und möglichen Schadenersatzforderungen geschützt, wenn Sie zuvor mit etwas größerer Sorgfalt agiert haben und Ihr:e Ausweisaussteller das Gebäude besichtigt und eine aufwändigere Datenerhebung vorgenommen hat.

Was passiert wenn ich keinen Energieausweis habe?

Wenn Sie keinen aktuellen Energieausweis vorlegen können, dann droht Ihnen ein Bußgeld in Höhe von bis zu 10.000 Euro. Nur bei wenigen Ausnahmen kann auf ein Energieausweis verzichtet werden (Ausnahmen: s. Oben).

Für Makler:

Die EnEV verpflichtet Makler, bestimmte Angaben zu den energetischen Kennwerten einer Immobilie vorzuweisen. Werden Informationen weggelassen oder falsch angegeben, droht eine Abmahnung und Bußgelder bis zu 15.000 Euro.

Zu den in der EnEV 2014 geregelten Pflichten, die neben den Verkäufern auch Maklern, Vermietern, Verpächtern und Leasinggebern beim Verkauf eine Immobilienanzeige in kommerziellen Medien auferlegt werden, zählen gemäß § 16a der Energieeinsparverordnung 2014 unter anderem die folgenden für Immobilienanzeigen verpflichtenden Angaben:

  • die Art des Energieausweises: Energiebedarfsausweis oder Energieverbrauchsausweis im Sinne des § 17 Absatz 1 Satz 1,
  • den im Energieausweis genannten Wert des Endenergiebedarfs oder Endenergieverbrauchs für das Gebäude,
  • die im Energieausweis genannten wesentlichen Energieträger für die Heizung des Gebäudes,
  • bei Wohngebäuden das im Energieausweis genannte Baujahr und
  • bei Wohngebäuden die im Energieausweis genannte Energieeffizienzklasse.
    Als kommerzielle Medien gelten insbesondere:
  • Webseiten von Immobilienmaklern,
  • Immobilienportale wie Immonet, Immowelt und Immobilienscout bzw. ImmoScout,
  • Zeitungen,
  • Zeitschriften,
  • Schaufenster des Maklers
    III. Wen treffen die Pflichten?
    Pflichten zur Angabe der vorbezeichneten Informationen treffen auch Vermieter, Verpächter und Leasinggeber bei Immobilienanzeigen zur Vermietung, Verpachtung oder zum Leasing eines Gebäudes, einer Wohnung oder einer sonstigen selbständigen Nutzungseinheit.
    Käufern oder potentielle Mietern einer Immobilie bietet der Energieausweis Informationen über die energetische Effizienz einer Immobilie. Der Ausweis gibt Auskunft zu einem möglichen Energiebedarf und Energieverbrauch.
    Gemäß § 16 EnEV muss der Energieausweis bei Vermietung oder Verkauf ein Energieausweis vorhanden sein und den potenziellen Käufern oder Mietern vorgezeigt werden.
    IV. Wann muss der Energieausweis vorliegen?
    Energieausweise müssen spätestens beim Besichtigungstermin vorgelegt werden. Dabei muss der Makler dem Interessenten nicht zwangsweise einen Ausweis in Kopie übergeben. Es reicht aus, wenn der Ausweis ausliegt oder sichtbar ausgehängt wird, damit der Interessent sich ein Bild vom energetischen Zustand des Hauses machen kann. Dies ergibt sich als Pflicht direkt aus der EnEV.
    V. Wer mahnt ab?
    Bereits seit einiger Zeit mahnt zum Beispiel die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ab. Allerdings sind auch von Mitbewerbern ausgesprochene Abmahnungen denkbar. Werden in Immobilienanzeigen bestimmte Angaben aus dem Energieausweis unvollständig oder gar falsch dargestellt bzw. werden die werden Informationen ganz weggelassen, kann eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung folgen. Makler halten in Immobilienangeboten für Immobiliensuchende wesentliche Informationen bereit. Mittlerweile ist es höchstrichterlich entschieden: Makler müssen bestimmte Informationen aus dem Energieausweis weitergeben. Der BGH geht davon aus, dass fehlende oder fehlerhafte Angaben im Energieausweis eine Irreführung der Immobilieninteressenten durch Makler begründen kann. Daher darf keinesfalls auf die verpflichtenden Informationen verzichtet werden.
    VI. Wie ist die Rechtslage?
    Mittlerweile hat der BGH diverse Fälle verhandelt, in denen jeweils die Deutsche Umwelthilfe e. V. als Klägerin aufgetreten ist. Der BGH begründete in seinen Urteilen unter anderem, dass dem Verein zwar kein Unterlassungsanspruch aufgrund der EnEV zustehe, da sich die EnEV grade nicht an Makler richte. Allerdings sei den Maklern vorzuwerfen, dass wesentliche verpflichtende Informationen vorenthalten würden.
    Daher nahm der BGH einen Verstoß gegen § 5a Absatz 2 des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) verstoßen. Unlauter handelt nach § 5a Absatz 2 UWG, wer im konkreten Fall unter Berücksichtigung aller Umstände dem Verbraucher eine wesentliche Information vorenthält,
  1. die der Verbraucher je nach den Umständen benötigt, um eine informierte geschäftliche Entscheidung zu treffen, und
  2. deren Vorenthalten geeignet ist, den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte.

Empfehlenswerte Energieberater aus dem Raum Stuttgart, Ludwigsburg, Leonberg

Heinrich Frommelt, 71254 Ditzingen, TEL.: +49 174 2431912

Ohne Energieausweis kann Strafe bis 15.000 Euro drohen

Energieausweis – Ein Energieausweis ist nötig, wenn Sie eine #Immobilie #verkaufen oder neu #vermieten wollen. Wann Sie dieses Dokument sonst noch brauchen und welche Rechte und Pflichten damit verbunden sind, erfahren Sie hier:

Kurzfassung:

Für Verkäufer von Immobilien und Neu-Vermieter ist ein Energieausweis Pflicht.

Basis dafür ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das die Energieeinsparverordnung (EnEV) abgelöst hat.

Schon in der #Wohnungsanzeige müssen bestimmte #Kenndaten genannt werden.

Käufer und Neu-Mieter haben ein Recht darauf, rechtzeitig vor ihrer Entscheidung für die Immobilie über die Inhalte aus dem Energieausweis informiert zu werden.

Spätestens bei Verkauf oder Neu-Vermietung brauchen Sie einen #Energieausweis

Fast jedes neue Gebäude, das auf übliche Temperaturen beheizt werden soll, braucht einen Energieausweis.

Außerdem ist ein Ausweis notwendig, wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung verkaufen oder neu vermieten möchten.

Die Vorgaben dazu beruhen auf dem Gebäudeenergiegesetz. Zuvor galt die Energieeinsparverordnung (EnEV).

Mit dem Dokument sollen Kauf- oder Mietinteressenten über die energetischen Kennwerte und die daraus resultierenden Treibhausgasemissionen des Gebäudes informiert werden.

Den Energieausweis müssen Sie als Eigentümer aber nur bei einem Nutzerwechsel vorlegen.

Solange Sie Ihr Wohneigentum selbst nutzen oder nicht neu vermieten, brauchen Sie also keinen Energieausweis.

Mieter in bestehenden Mietverhältnissen haben daher keinen Anspruch, den Energieausweis zu sehen.

Von der Ausweispflicht befreit sind Baudenkmäler sowie kleine Gebäude mit einer Nutzfläche von bis zu 50 Quadratmetern.

Weitere Spezialfälle, für die Sie keinen Ausweis benötigen, werden im Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschrieben.

Eigentümer von Neu- und Bestandsbauten müssen sicherstellen, dass sie von Planer oder Architekt einen erforderlichen Ausweis erhalten.

Gleiches gilt, wenn ein Gebäude umfassend saniert und dabei eine energetische Gesamtbilanzierung nach GEG durchgeführt wird, wie es beispielsweise eine Sanierung zu einem KfW-Effizienzhaus erfordert.

Einzelmaßnahmen wie beispielsweise ein Austausch der Fenster erfordern keine aufwändige Gesamtbilanzierung des Gebäudes, um KfW-Fördermittel in Anspruch zu nehmen.

Wegen einzelner Sanierungsschritte sind Sie auch nicht dazu verpflichtet, einen neuen Energieausweis erstellen zu lassen.

Vermieter dürfen die Kosten für den Energieausweis nicht auf die Mieter umlegen.

Wohnungseigentümer in Eigentumsgemeinschaften haben bei Verkauf oder Vermietung ihrer Wohnung einen Anspruch gegen die Gemeinschaft, dass sie den Ausweis rechtzeitig erhalten.
Die Kosten sind von der Eigentumsgemeinschaft zu tragen.

Auch wenn Sie eine Wohnung oder ein Haus als Eigentümer selbst bewohnen und daher keinen Energieausweis benötigen, lohnt sich bei steigenden Energiepreisen in vielen Fällen eine Dämmung oder Heizungserneuerung.

Wichtig ist eine fachkundige und unabhängige Beratung, damit die Maßnahmen gut aufeinander abgestimmt sind und fachgerecht durchgeführt werden.

Welcher #Ausweis für welches #Gebäude?

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen, die sich darin unterscheiden, wie die Energiekennwerte ermittelt werden: einen Bedarfsausweis und einen Verbrauchsausweis. Ein Verbrauchsausweis ist aufgrund des geringeren Aufwands bei der Datenerhebung in der Regel günstiger. Er ist jedoch auch weniger aussagekräftig.
Welcher Energieausweis ist zulässig für Gebäude im Bestand?

Anzahl der Wohneinheiten und Baualter des Wohngebäudes
———
Bedarfsausweis bei

  • mit 1-4 Wohneinheiten
  • Bauantrag vor dem 01.11.1977
  • die Anforderungen der 1. Wärmeschutzverordnung sind nicht erfüllt

—-

Bedarfsausweis Verbrauchsausweis

  • mit 1-4 Wohneinheiten
  • Bauantrag vor dem 01.11.1977
  • die Anforderungen der 1. Wärmeschutzverordnung sind erfüllt ——-

Bedarfsausweis Verbrauchsausweis

  • mit 1-4 Wohneinheiten
  • Bauantrag nach dem 01.11.1977

——-

Bedarfsausweis Verbrauchsausweis

  • mit 5 und mehr Wohneinheiten

——

Außerdem kann ein #Verbrauchsausweis nur dann ausgestellt werden, wenn die #Heizkosten- und #Verbrauchsabrechnungen aus drei aufeinander folgenden Jahren vollständig vorliegen. Dabei darf das Ende dieses Abrechnungszeitraums höchstens 18 Monate zurückliegen. Ausschlusskriterien können beispielsweise sein, wenn dezentral über #Gasetagenheizungen geheizt wird oder das Gebäude vor Kurzem umfassend modernisiert wurde.

Für #Neubauten wird grundsätzlich ein #Bedarfsausweis ausgestellt.

Büro- oder Verwaltungsgebäude, Gewerbe- oder Einkaufszentren und ähnliche Gebäude benötigen einen so genannten „#Energieausweis für #Nichtwohngebäude“.

Dieser unterscheidet sich vom Ausweis für #Wohngebäude vor allem dadurch, dass auch die Energiebedarfe für die Lüftung, die Beleuchtung und – falls vorhanden – für die Klimatisierung des Gebäudes in den Endenergiekennwert einfließen.

Diese Bedarfe werden in einem Ausweis für ein Nichtwohngebäude einzeln aufgelistet. Gibt es in einem Gebäude sowohl Wohnungen als auch Gewerberäume, sind unter Umständen zwei getrennte Energieausweise erforderlich.

——
Wann müssen Sie den #Energieausweis vorlegen?

Mieter- bzw. Kaufinteressierte haben das Recht, die #Energieeffizienz der #Immobilie bei ihrer Entscheidung über den Abschluss eines Miet- bzw. Kaufvertrags zu berücksichtigen.

Vermieter, Verkäufer oder Makler haben daher die #Pflicht, Ihnen den #Energieausweis spätestens bei der Besichtigung zu zeigen.
Sollte keine Besichtigung vereinbart werden, muss der Energieausweis (oder eine Kopie) unverzüglich vorgelegt werden, – spätestens aber dann, wenn Miet- oder Kaufinteressent dies fordern.

Sie können den Energieausweis also rechtzeitig vor Vertragsabschluss zur Kenntnis nehmen, vielleicht auch als Aushang bei der Besichtigung des Objekts.

Die Pflicht zur Vorlage umfasst das ganze Dokument, also einschließlich der Modernisierungsempfehlungen, sofern der Ausweis welche beinhaltet.

Müssen in einer Wohnungs-Anzeige Informationen aus dem Ausweis stehen?

Wer eine #Immobilie #vermieten oder #verkaufen möchte, muss dazu einen gültigen Energieausweis besitzen.

Liegt dieser bereits bei Aufgabe der Immobilienanzeige vor, dann ist es verpflichtend darin wichtige Angaben aus dem Ausweis zu nennen.

Dies sind:

  • die Art des Ausweises (Bedarf oder Verbrauch)
  • der Endenergie-Kennwert der Immobilie (in kWh/m²a)
  • der (hauptsächliche) Energieträger für die Beheizung
  • das Gebäude-Baujahr
  • die Effizienzklasse der Immobilie

Wird eine Immobilien-Anzeige nicht-kommerziell veröffentlicht, zum Beispiel per Zettel an einem schwarzen Brett eines öffentlichen Gebäudes, darf auf Angaben aus dem Energieausweis verzichtet werden.

Muss mein Gebäude vor Ort begutachtet werden?

Ausweisaussteller müssen das Gebäude nicht besichtigen oder begehen.

Es reicht, wenn Sie als Eigentümer Daten und aussagekräftige Fotos vom Gebäude bereitstellen, die zur Ausstellung des Energieausweises erforderlich sind.

Die Ausweis-Ausstellerin ist dann trotzdem für die Richtigkeit der Daten im Ausweis verantwortlich, sie muss prüfen ob die angegebenen Daten plausibel sind.

Wichtig können die Form und Qualität der Datenerhebung dann werden, wenn eine Käufer nach dem Erwerb eines Hauses oder einer Wohnung die Richtigkeit des Energieausweises in Frage stellt.

In einem solchen Fall sind Sie als Eigentümer besser vor Zweifeln und möglichen Schadenersatzforderungen geschützt, wenn Sie zuvor mit etwas größerer Sorgfalt agiert haben und Ihr:e Ausweisaussteller das Gebäude besichtigt und eine aufwändigere Datenerhebung vorgenommen hat.

Was passiert wenn ich keinen Energieausweis habe?

Wenn Sie keinen aktuellen Energieausweis vorlegen können, dann droht Ihnen ein Bußgeld in Höhe von bis zu 10.000 Euro. Nur bei wenigen Ausnahmen kann auf ein Energieausweis verzichtet werden (Ausnahmen: s. Oben).

Für Makler:

Die EnEV verpflichtet Makler, bestimmte Angaben zu den energetischen Kennwerten einer Immobilie vorzuweisen. Werden Informationen weggelassen oder falsch angegeben, droht eine Abmahnung und Bußgelder bis zu 15.000 Euro.

Zu den in der EnEV 2014 geregelten Pflichten, die neben den Verkäufern auch Maklern, Vermietern, Verpächtern und Leasinggebern beim Verkauf eine Immobilienanzeige in kommerziellen Medien auferlegt werden, zählen gemäß § 16a der Energieeinsparverordnung 2014 unter anderem die folgenden für Immobilienanzeigen verpflichtenden Angaben:

  • die Art des Energieausweises: Energiebedarfsausweis oder Energieverbrauchsausweis im Sinne des § 17 Absatz 1 Satz 1,
  • den im Energieausweis genannten Wert des Endenergiebedarfs oder Endenergieverbrauchs für das Gebäude,
  • die im Energieausweis genannten wesentlichen Energieträger für die Heizung des Gebäudes,
  • bei Wohngebäuden das im Energieausweis genannte Baujahr und
  • bei Wohngebäuden die im Energieausweis genannte Energieeffizienzklasse.
    Als kommerzielle Medien gelten insbesondere:
  • Webseiten von Immobilienmaklern,
  • Immobilienportale wie Immonet, Immowelt und Immobilienscout bzw. ImmoScout,
  • Zeitungen,
  • Zeitschriften,
  • Schaufenster des Maklers
    III. Wen treffen die Pflichten?
    Pflichten zur Angabe der vorbezeichneten Informationen treffen auch Vermieter, Verpächter und Leasinggeber bei Immobilienanzeigen zur Vermietung, Verpachtung oder zum Leasing eines Gebäudes, einer Wohnung oder einer sonstigen selbständigen Nutzungseinheit.
    Käufern oder potentielle Mietern einer Immobilie bietet der Energieausweis Informationen über die energetische Effizienz einer Immobilie. Der Ausweis gibt Auskunft zu einem möglichen Energiebedarf und Energieverbrauch.
    Gemäß § 16 EnEV muss der Energieausweis bei Vermietung oder Verkauf ein Energieausweis vorhanden sein und den potenziellen Käufern oder Mietern vorgezeigt werden.
    IV. Wann muss der Energieausweis vorliegen?
    Energieausweise müssen spätestens beim Besichtigungstermin vorgelegt werden. Dabei muss der Makler dem Interessenten nicht zwangsweise einen Ausweis in Kopie übergeben. Es reicht aus, wenn der Ausweis ausliegt oder sichtbar ausgehängt wird, damit der Interessent sich ein Bild vom energetischen Zustand des Hauses machen kann. Dies ergibt sich als Pflicht direkt aus der EnEV.
    V. Wer mahnt ab?
    Bereits seit einiger Zeit mahnt zum Beispiel die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ab. Allerdings sind auch von Mitbewerbern ausgesprochene Abmahnungen denkbar. Werden in Immobilienanzeigen bestimmte Angaben aus dem Energieausweis unvollständig oder gar falsch dargestellt bzw. werden die werden Informationen ganz weggelassen, kann eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung folgen. Makler halten in Immobilienangeboten für Immobiliensuchende wesentliche Informationen bereit. Mittlerweile ist es höchstrichterlich entschieden: Makler müssen bestimmte Informationen aus dem Energieausweis weitergeben. Der BGH geht davon aus, dass fehlende oder fehlerhafte Angaben im Energieausweis eine Irreführung der Immobilieninteressenten durch Makler begründen kann. Daher darf keinesfalls auf die verpflichtenden Informationen verzichtet werden.
    VI. Wie ist die Rechtslage?
    Mittlerweile hat der BGH diverse Fälle verhandelt, in denen jeweils die Deutsche Umwelthilfe e. V. als Klägerin aufgetreten ist. Der BGH begründete in seinen Urteilen unter anderem, dass dem Verein zwar kein Unterlassungsanspruch aufgrund der EnEV zustehe, da sich die EnEV grade nicht an Makler richte. Allerdings sei den Maklern vorzuwerfen, dass wesentliche verpflichtende Informationen vorenthalten würden.
    Daher nahm der BGH einen Verstoß gegen § 5a Absatz 2 des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) verstoßen. Unlauter handelt nach § 5a Absatz 2 UWG, wer im konkreten Fall unter Berücksichtigung aller Umstände dem Verbraucher eine wesentliche Information vorenthält,
  1. die der Verbraucher je nach den Umständen benötigt, um eine informierte geschäftliche Entscheidung zu treffen, und
  2. deren Vorenthalten geeignet ist, den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte.

Empfehlenswerte Energieberater aus dem Raum Stuttgart, Ludwigsburg, Leonberg

Heinrich Frommelt, 71254 Ditzingen, TEL.: +49 174 2431912

Heizen mit Gas – grünen Wasserstoff – Fernwärme – Wärmepumpe

Heizen mit Wasserstoff anstatt mit Gas?

Ist das wirklich eine Alternative zu Wärmepumpen?

Gas wird langfristig keine Heizmethode mehr sein, denn durch Gas entsteht auch CO2. Auch das verflüssigte Erdgas – LNG – wird nur als Übergangslösung genutzt werden.

Darüber hinaus muss Gas – egal von wo es kommt – aus der Erde nach oben gefördert werden und wird wann oben erhitzt und geht dann in die Umwelt.

Interessant ist, wie viel CO2 die einzelnen Heizarten produzieren

CO2-Ausstoß nach Heizsystem in Deutschland (in Kilogramm CO2-Äquivalent pro 8 MWh)

Braunkohle: 6.928

Heizöl Brennwert: 2.792

Flüssiges Brenngas: 2.408

Erdgas Brennwert: 2.392

Fernwärme: 2.160

Wärmepumpe: 600

Pellets: 424

Fernwärme Biomasse: 328

Scheitholz: 23

Allerdings können alte Ölheizungen noch viel größere Mengen an CO2 verursachen.

Eine 20 Jahre alte Ölheizung mit rund 20.000 kWh Heizleistung (pro Jahr) setzt etwa 5,3 Tonnen CO2 frei – eine Wärmepumpe mit vergleichbarer Leistung ist aber unter Umständen sogar komplett emissionsfrei.

Grund: Alte Ölheizungen oder Gasheizungen sind keine Heizungen mit Brennwert.

Wie funktionieren Brennwertheizungen?

Ein Brennwertkessel ist ein Heizkessel für Warmwasserheizungen, der den Energieinhalt des eingesetzten Brennstoffes nahezu vollständig nutzt. Mit Brennwertkesseln wird das Abgas weitestgehend abgekühlt und dadurch auch die Kondensationsenthalpie des im Abgas enthaltenen Wasserdampfes zur Wärmebereitstellung genutzt.

Gas-Brennwertheizungen funktionieren nach dem Prinzip der Brennwerttechnik und arbeiten deutlich effizienter als klassische Gas-Heizkessel. Ähnlich wie im Heizkessel wird auch im Brennwertkessel der Energieträger (Erdgas oder Flüssiggas) verbrannt, um mit der dabei freigesetzten Wärme das Heizungswasser zu erhitzen.

——-

Was ist LNG?

LNG (Liquified Natural Gas ) ist hochreines Erdgas mit einem durchschnittlichen Brennwert von 11,6 kWh/m3. Mit rund 98 Prozent ist der Methangehalt überdurchschnittlich hoch. Das Flüssigerdgas bietet sämtliche Vorteile von gasförmigen Erdgas und kann als Heizenergie, zur Stromerzeugung oder als reichweitenstarker Kraftstoff verwendet werden.

Der Vorteil gegenüber gasförmigem Erdgas: LNG ist etwa um den Faktor 600 stärker verdichtet. Das macht den Transport in speziellen Tankschiffen ökonomisch attraktiv. Am Import-Terminal wird die Flüssigkeit wieder in einen gasförmigen Zustand versetzt (im Expertenjargon: regasifiziert) – und in das Gasnetz eingespeist.

Letztendlich wird Gas nur für den Transport in Flüssiggas komprimiert und nach dem Transport wieder in Gas umgewandelt.

Nachteile von LNG Gas

• Herstellung von LNG Gas ist energieaufwendig.

• Lagerung und Transport mit Schiffen oder Lastkraftwagen erfordert höchste Sicherheitsanforderungen.

• von der Förderung bis zum Einsatz entweicht 0,5 bis 5 % des Methans (Methanschlupf)

Ist LNG klima- und umweltfreundlich? Gas ist als fossiler Brennstoff, bei dessen Verbrennung CO2 freigesetzt wird, nie klimafreundlich. Bei LNG kommt hinzu, dass der Prozess der Verflüssigung, die Kühlung beim Transport, der Transport selbst und die Regasifizierung am Import-Terminal sehr energieaufwändig sind.

——

Bei Gas und auch bei Wasserstoff müssen entsprechende Leitungssysteme aufgebaut und gepflegt werden. Besonders zu betonen ist, dass das Leitungssystem in Deutschland teilweise alt ist und erneuert werden muss.

——-

Was ist grüner Wasserstoff? Welche Vorteile und Nachteile hat Wasserstoff?

Der Begriff grüner Wasserstoff bezeichnet mittels Elektrolyseur gewonnenen Wasserstoff, bei dem der Energiebedarf für die Elektrolyse aus erneuerbaren Energien wie z. B. Windenergie oder Sonnenenergie gedeckt wurde. Als Rohstoff dient dabei Wasser. deshalb CO2-frei.

Grauer Wasserstoff wird mittels Dampfreformierung meist aus fossilem Erdgas hergestellt.

Die Herstellung des #grünen #Wasserstoffs wird also mit Hilfe von Strom hergestellt. Für die Produktion #Strom wird Photovoltaik oder Windenergie genutzt.

Grünen Wasserstoff in Deutschland zu erzeugen würde aufgrund der Kosten (Personal- und Sachkosten, sowie der Stromgewinnungskosten) teuer sein.

Neben den Personalkosten ist sich ein besonderes Problem, dass wir in Deutschland zu wenig Arbeitskräfte haben.

Für die Stromgewinnung wird Sonnenenergie in großem Ausmaß benötigt.

Deutschland kann grünen Wasserstoff nicht in der benötigten Menge herstellen, dazu fehlt es an genügend Strom aus regenerativen Energien.

So scheint die Sonne in Deutschland im Durchschnitt ca. 1.400 bis 2.000 pro Jahr.

Zum Vergleich

⁃ Dubai bis zu 3.600 Stunden

⁃ Kenia: bis zu 3.100 Stunden

⁃ Nigeria: bis zu 3.100 Stunden

⁃ Namibia: bis zu 3.800 Stunden

Allein die etwa doppelte Anzahl von Sonnenstunden sorgen für eine bessere Ausbeute der Sonnenenergie.

Während in Deutschland zwischen Mitte/Ende Oktober bis Ende Februar die Sonnenenergie zu gering ist, sind in anderen Regionen diese Einschränkungen nicht vorhanden.

Der günstigeren Stromgewinnung für die Herstellung des grünen Wasserstoffs steht der Transport nach Deutschland gegenüber.

Die Transportkosten sind im Vergleich zu den geringeren Herstellungskosten zu vernachlässigen.

Und es gibt noch einen besonderen Effekt.

Durch die Produktion von Wasserstoff würde die Wirtschaftskraft in diesen Regionen gestärkt werden. Dies hat ggf. positive Effekte auf weniger Flüchtlinge nach Europa und auch auf die Anzahl von Kindergeburten.

Je besser die Wirtschaftsleistung, desto weniger Kinder sind vorhanden. Diese These ist bereits in anderen Ländern nachgewiesen.

Wozu kann man grünen Wasserstoff verwenden?

Grüner Wasserstoff kann

⁃ – als Kraftstoff im Verkehr eingesetzt werden – insbesondere dort, wo eine Elektrifizierung nicht sinnvoll oder möglich ist.

⁃ – Zusammen mit CO2 lässt er sich zudem in andere klimafreundliche Kraftstoffe umwandeln, die LKWs, Schiffe und Flugzeuge antreiben.

⁃ – Grüner Wasserstoff kann aber auch als Energiespeicher genutzt werden und in Deutschland wieder zu Strom umgewandelt werden.

⁃ – Verwendet man den grünen Wasserstoff, kann wie bei einer Wärmepumpe äusserst klimafreundlich und nachhaltig geheizt werden.

Kann grüner Wasserstoff Gas ersetzen?

Er wird dort benötigt, wo die direkte Nutzung von erneuerbarem Strom nicht ausreicht, wie beispielsweise im Schwerlastverkehr oder in der Metallindustrie. Hier kann grüner Wasserstoff für energieintensive Prozesse und Transportdienstleistungen genutzt werden und so fossile Brennstoffe, insbesondere Erdgas, ersetzen.

Achtung: Nicht alle Gas-Brennwert-Kessel lassen sich auf Wasserstoff als Energieträger umstellen. Wenn Sie zukünftig Ihre Gasheizung mit Wasserstoff betreiben möchten, benötigen Sie dafür ein entsprechendes Modell, das „H2 ready“ zertifiziert ist.

Ist grüner Wasserstoff eine Alternative zu einer Wärmepumpe?

In fast allen Fällen ist die Wärmepumpe mittel- und langfristig der klare Gewinner.

Für Gas- und auch Wasserstoffenergie sind Leitungen notwendig. Auch diese Leitungen müssen entweder erst gelegt oder erneuert werden.

Gasleitungen haben eine durchschnittliche Lebenserwartung von etwa 35-45 Jahren.

Dass viele Gasleitungen überaltert sind, ist kein Geheimnis.

Insofern besteht ein hoher Sanierungsaufwand.

Auch wenn die Fernwärme in vielen Kommunen nun forciert wird, bedeutet dies extreme Verlegungskosten, die bei Wärmepumpen nicht oder nur in geringem Umfang vorhanden sind.

In vielen Fällen wird die Wärmepumpe auch aufgrund der Kosten günstiger sein. Boden- oder Luftwärme gibt es kostenfrei und muss nicht eingekauft werden.

Der Strom wird in den kommenden Jahren überwiegend aus Wind- und Sonnenenergie, sowie Biogas gewonnen und dadurch auch günstiger werden.

Die Motivation Wärmepumpen zu diskreditieren und ihre Hintermänner

Der #CDU-Abgeordnete Andreas Jung meint, dass wir im nächsten Jahr Millionen von öl-/Gas-Heizungen austauschen müssten.
Wie viele sind es tatsächlich?

Wir haben ca 43 Mio. Wohneinheiten.

Ca 30 Mio haben Öl und Gas.

Kurzer Erfahrungsbericht:

Meine #Ölheizung im vermieteten Haus ist von 1988, also 36 Jahre alt und kann noch ca -5 Jahre gut weiterlaufen. Da dieses Haus von 1911 ist, wird dieses Gebäude auch ohne die Pflicht zur erneuerbaren Heizung zu mind. 65 % durch ein neues Haus ersetzt, das dann auch eine modernere Aufteilung hat.

Letztendlich ist es mit sehr alten Häusern ähnlich, wie mit sehr alten Autos. Man kann sie behalten, aber oft sind sie nicht mehr so funktionstüchtig.

Das frühere Haus meiner Eltern-gebaut 1969- wurde der Brenner mal vor ca 10 Jahren repariert und läuft immer noch.

Gasheizungen laufen im Durchschnitt 25-35 Jahre und müssten dann modernisiert werden.

Liest man im Internet nach, haben Öl- und Gasheizungen eine Lebensdauer von 15-25 Jahren.

Dann kommt Erneuerung wegen der Brennwerte, da neue Anlagen energetischer sind.

Allerdings könnten diese Anlagen auch alle auf dem alten Standard bleiben.

Ab 2026 gilt jetzt schon, dass alte Ölheizungen, die älter als 30 Jahre sind durch neue Heizungen erneuert werden müssen. Dabei sind auch Öl-Hybrid-Heizungen unter bestimmten Bedingungen erlaubt.

Dies soll auch bei dem neuen Heizungsgesetz ab 2024 so vorhanden sein 65% erneuerbare Energie).

Link—> https://www.haus.de/modernisieren/oelheizung-erneuern-34907

Da wird gerade viel Wahlkampf durch Panikmache gemacht.

Selbst wenn 30 Mio. Heizungen völlig raus müssten wären dies pro Jahr max. 1 Mio auf alle erneuerbaren Heizungssysteme.

Wie war alleine die Anzahl der Wärmepumpen pro Jahr in Europa?

Obwohl die skandinavischen Länder (besonders in Dänemark) im Umweltschutz, der Nutzung von erneuerbaren Energie schon seit 1973 Vorreiter (Grund war die damalige Ölkrise) sind, gibt es immer noch alte Öl- und Gasheizungen, die auch dort jetzt raus müssen, wenn sie erneuert werden. Auch dort ist der Anzahl der Wärmepumpen sehr angestiegen.

Warum gerade so viel gegen die Wärmepumpen publiziert wird, liegt an den Interessengruppen, die hier gemeinschaftlich dagegen sind, wobei die Motivation unterschiedlich ist:

1. Politisch motiviert um die Regierung anzugreifen:

⁃ Linke

⁃ AfD

⁃ CDU

⁃ CSU

Politisch motiviert könnte dies auch durch die FDP sein. Gründe: die Lobby der Gasinstallateure und Heizungsbauer sieht ihr Heizungsmonopol-Gewerk in Gefahr, denn Wärmepumpen, Photovoltaik übernehmen dann Elektrobetriebe und auch teilweise Zimmereibetriebe. Ein weiterer Grund sind die kommenden Bundestagswahlen. Die FDP möchte in der kommenden Bundesregierung wieder das Zünglein an der Waage sein. Und mit der Untergrabung von Koalitionsvereinbarungen hält sie sich zur CDU eine „Freundschaft“ wieder offen.

2. Politisch motiviert, um die Demokratie zu schädigen:

⁃ Russland

3. Wirtschaftlich motiviert, um den Umsatzrückgang zu reduzieren:

⁃ Kommunen: Städte und Gemeinden sind bei Öl- und Gasaustausch selbst sehr betroffen, denn jahrzehntelang wurde nichts gemacht. Gerade, weil meist dort jede Investition in erneuerbare Energie verschlafen wurde, entsteht jetzt extremer Nachholbedarf. Ein Grund waren die notwendigen Investitionen in erneuerbare Energie. Der zweite Grund, der sicherlich auch nicht unterschlagen werden darf ist, dass die Städte über ihre Stadtwerke sehr gut am Gasvertrieb mitverdient haben und erneuerbare Energien eher ihre Einnahmen ausgebremst haben.

⁃ Öllobby, zB Exxon & Co.

⁃ Lobby der Öl- und Heizungsbauer Gasinstallateure; warum denn diese Gruppe? Ganz einfach. Wärmepumpen bauen auch Elektriker. Nur bei Gas ist der Gasinstallateur alleine tätig!

Interessant, was die Skandinavische Bauindustrie schreibt

—> https://skandbaunews.e-ls.de/2022/12/20/plaene-der-neuen-regierung-in-daenemark/

Was eine Wärmepumpe heute kostet, erklärt Finanztip

Zuschauer fragen Experten. Was kosten aktuell Wärmepumpen?

https://www.n-tv.de/mediathek/videos/ratgeber/Was-kosten-aktuell-Waermepumpen-article24150639.html

Die wahren Gründe gegen das Heizungsgesetz von CDU, CSU und auch verdeckt der FDP sind die Unterstützung der Energiekonzerne und der fossilen Öl-, GasLobby

Bereits 2011 wurde der Deutschen Solarbranche durch die damalige Bundesregierung CDU und FDP der Gar ausgemacht.

Die fossile Energie und die Strombranche hatten die Sorge, dass die Haushalte ihren Strom selbst produzieren.

Heute werden Photovoltaikanlagen größtenteils in China gefertigt.

Die deutsche Solarproduktion sind durch die Fehler der Bundesregierung aus 2011, also der CDU, CSU und FDP entstanden.

Die fossile Energiebranche und die Strom-Energieriesen hatten ganze Lobbyarbeit bereits damals schon geleistet.

Der Fake-Produzent Gerd Ganteför – Ein Aktivist von Exxon, Öllobby und AfD? Nicht auszuschließen.

Wer ist Prof. Dr. #Gerd #Ganteför, der von der #AfD so oft zitiert wird?

Bei #Wikipedia gibt es über ihn folgende Informationen:

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Gerd_Ganteför

Der von #Exxon #finanzierte Prof. Dr. Gerd #Ganteför behauptet in seinen Darstellungen immer wieder, dass fossile Energie anscheinend besser – zumindest unverzichtbar – ist, als erneuerbare Energie.

Finanziert durch #Exxon ist sein zustimmender Wirkungskreis die #Öllobby und die #AfD.

Und dies nicht nur bei dem Thema #Klima, sondern bereits schon bei einem völlig anderen Thema. Zu #Coronazeit kritisierte er das #Impfen.

Und schaut man etwas weiter zurück, dann stellte er in einem Buch die abstruse Behauptung auf, dass die #Dritte #Welt durch #fossile #Energie eine fortschrittlichere Entwicklung hätte und dadurch weniger Kinder dort geboren werden.

Dass dies schon an den Haaren herbeigezogen war, wird deutlich, wenn man bedenkt, dass dieser Prof. von Exxon Gelder bezieht.

Warum sollen denn nicht #erneuerbare #Energie – wie zum Beispiel #Solarenergie – in der #drittenWelt nicht besser sein?

Nun, ganz einfach: mit Solarenergie würde Exxon & Co. weitere Absatzmärkte verlieren.

Fakt ist jedoch, dass die Sonne in den Ländern der Dritten Welt als Rohstoff kostenfrei zur Verfügung steht.

Darüber hinaus kann dadurch #grüner #Wasserstoff produziert werden, wodurch diesen Ländern dann neue Einnahmequellen zur Verfügung stehen und dadurch ein wirtschaftlicher Aufschwung möglich wäre, so dass dadurch die Bevölkerungsentwicklung reduziert würde und die Hungersnot durch diesen doppelten Effekt gebremst würde.

Als Nebeneffekt würden dann auch aus diesen Regionen weniger Flüchtlinge nach Europa kommen.

Und nicht nur das. Auch wir hätten unsere Energiezufuhr weiter diversifiziert.
Übrigens: Wer jetzt behauptet, die Schiffe würden durch den Transport viel CO2 verursachen, vergisst dabei, dass diese Schiffe nicht mit Diesel oder Schweröl fahren und hierdurch viel geringere CO2 Werte verursacht werden!

Gerade diese Entwicklung die #DritteWelt bei der Produktion von #GrünemWasserstoff zu unterstützen verfolgt auch die jetzige Bundesregierung.

Dass dies der #Öllobby sowie Ländern wie #russland ein Dirn im Auge ist, ist leicht nachzuvollziehen. Und Russland nutzt natürlich die politisch ihr nahestehenden europäischen Parteien, Gruppierungen und Personen (AfD, Linke, Wagenknecht etc), um dagegen zu steuern.

ProfGanteför – der von der #AfD, insbesondere durch den AfD-Bundestagsabgeordneten #Martin #Sichert, als Wissenschaftler hofiert wird, hat auch gegen die #Windkraft falsche Behauptungen mit falschen Annahmen gepostet.

Außengerät einer größeren Wärmepumpe

Auch beim Thema #Wärmepumpen unternahm #Ganteför falsche Annahmen mit falschen Folgerungen.

Dies ist auch kein Wunder, wenn man berücksichtigt, dass

  • die #Öl-Lobby
  • die AfD –
  • inklusive dem AfD-unterstützten sogenannten Institut #EIKE
    zu den Kunden des Prof. #GerdGanteför gehören.

Auch die Darstellung, dass Wärmepumpen mehr #CO2 produzieren ist nicht nur falsch, sondern wurde schon mehrfach sachlich widerlegt.

Innengerät einer modernen Wärmepumpe

Die Widerlegung der Argumentation ist für den Laien aufgrund der strategischen Inhaltsargumentation schwer zu verstehen.

Seine Argumentationsstrategie ist einfach psychologisch und gelinde gesagt perfide:
Der Prof. verwirrt zunächst mit Fachbegriffen und stellt dann simple einfache Zahlenbeispiele dar.
Ein typisches Vorgehen einiger AfD-nahen Personen.
Zahlen addieren kann jeder, allerdings sind die Annahmen davor falsch und für 99% der Zuhörer nicht nachvollziehbar

Nur inzwischen gibt es auch andere Prof.-Kollegen- die dies sachlich entkräften.

Tja – Und schon wurde der Gegenbeweis von Prof. #Stefan #Krauter angetreten..

—> https://youtu.be/7oeP4uyjw_4

#Wikipedia

#Ganteför

#gerdganteför

#AfD

#Exxon

#martinsichert

Pellets plötzlich umweltschädlich? Warum? Hier die Hintergründe

Pellet sollen jetzt umweltschädlich sein. Warum? Hier die Erklärung:—>

Pellets wird aus #Holz gewonnen. Wenn so viel Holz abgebaut wird, wie nachwächst ist das ja ok.

NUR —> Inzwischen wird #Holz kriminell abgebaut.

Beispiel Rumänien. Die #Holzmafia schlägt Holz, zahlt #keine #Exportsteuern und führt es mit falschen Papieren wieder ein.

Der Staat kann dann durch fehlende Exporteinnshmen weniger aufforsten.

Das ist besonders auch in Russland der Fall.

Das Holz aus #Russland wird über #Kasachstan und #Georgien nach #Europa eingeführt und eine Aufforstung fehlt.

Als Folge taut der Permafrost auf.
Die CO2-Bilanz wird dadurch explodieren.

Putin ist das egal.
Wenn die Aufforstung – also neue Waldfläche im gleichen Tempo ausgeglichen wäre, dann wäre der Holzabbau auch nicht umweltschädlich. Man muss jedoch wissen, dass ein neuer Baum erst nach 30-80 Jahren wieder die gleiche Menge an CO2 aufnimmt, als der alte gefällte Baum freigibt.

Zu viel Holz verbrauchen, ist umweltschädlich!

Dies gilt im Übrigen auch verstärkt für die #Papierindustrie!
Der #onlinehandel läßt die Verpackungsindustrie explodieren.

Alle 2 Jahre verdoppelt sich die Nutzung von Kartonagen.

Und diese Entwicklung macht eben auch die Pelletnutzung inzwischen schädlich.
Aber dies interessiert natürlich nicht die #AfD, oder auch nicht #Alice #Weidel oder #Monika #Gruber.

Alle Drei verbindet nur eines Hetze gegen Deutschland, Hetze gegen alles auf emotionaler Ebene.

Alle Drei stiften zur selektiven Wahrnehmung an, ohne auch nur im geringsten konstruktive – wissenschaftlich untermauerte – Vorschläge zu präsentieren.

Es erinnert sehr an Deutschland 1929-1933 als Vorboten von Hitlers Machtergreifung.

Steuererklärung für Photovoltaik kann entfallen

#Steuer­befreiung

#Photovoltaik: Einnahmen aus kleinen Anlagen bleiben un­versteuert

Betreiber von kleinen #Photo­voltaik­anlagen müssen ihre durch die Anlagen erzielten Einnahmen bis zu einer gewissen Größe nicht mehr versteuern

Zum Jahres­wechsel wird es für Betreiber von kleinen Photo­voltaik­anlagen einfacher. Sie müssen ihre durch die Anlagen erzielten Einnahmen nicht mehr versteuern – bis zu einer gewissen Größe.

Die Stromer­zeugung mit Photo­voltaik­anlagen auf dem eigenen Dach ist in Deutschland beliebt – in manchen Bundes­ländern ist sie für Neubauten sogar Pflicht. Allerdings mussten Betreiber solcher Anlagen bislang etwaige Gewinne, die sie aus der Einspeisung des Stroms erzielt haben, versteuern. Ausnahme: Sie haben für ihre Anlage mit einer Leistung von höchstens 10 Kilowatt (kW) einen Antrag auf steuerliche #Liebhaberei beim zuständigen Finanzamt gestellt. Diese Regelung wird nun deutlich vereinfacht.

Befreiung gilt unabhängig vom Alter der Anlage

Denn die# Einnahmen durch Photo­voltaik­anlagen auf oder an Einfamilien­häusern oder Gebäuden, die keinem Wohnzweck dienen, werden rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 steuerfrei gestellt, teilt der Bund der Steuer­zahler mit. Das gilt für installierte Anlagen mit einer Brutto­leistung von bis zu 30 kW. Anlagen, die auf oder an einem sonstigen Gebäude installiert sind, das überwiegend zu Wohnzwecken genutzt wird, sind bis zu einer Leistung von 15 kW je Wohn- oder Gewerbe­einheit steuerfrei.

Die Steuer­befreiung gilt unabhängig vom Datum der Inbetrieb­nahme der Anlage und von der Verwendung des erzeugten Stroms. Laut Bund der Steuer­zahler spielt es also keine Rolle, ob der Strom vollständig in das öffentliche Netz eingespeist, zum Aufladen eines E-Autos verbraucht oder von Mietern genutzt wird.

Damit wird der Betrieb von Photo­voltaik­anlagen nicht nur durch private Immobilien­besitzer, sondern auch durch Privat­vermieter, Wohnungs­eigentümer­gemeinschaften, Genossenschaften und Vermietungs­unternehmen begünstigt. „Werden in einem Betrieb nur steuerfreie Einnahmen aus dem Betrieb von begünstigten Photo­voltaik­anlagen erzielt, braucht hierfür kein Gewinn mehr ermittelt und damit zum Beispiel auch keine Anlage EÜR abgegeben zu werden“, sagt Daniela Karbe-Geßler.

https://www.anwaltsregister.de/Rechtsratgeber/Photovoltaik_Einnahmen_aus_kleinen_Anlagen_bleiben_unversteuert.d9993.html

Heizsysteme – Günstig und einfach

Nicht immer müssen Heizsysteme teuer sein.

Neben der staatlichen Förderung gibt es auch simple und günstige Energiesparsysteme.

Wenn man sich die derzeitige Energieproblematik ansieht,

1. Russland wird wahrscheinlich im Herbst/November das Gas komplett abdrehen

2. Links- und Rechtsradikale, Reichsbürger, Rechtspopulisten (z.B. AfD), Querdenker (sogenannte „Basisdemokratische Partei Deutschland“, die auch mit der AfD zusammen agiert)

3. Politische Probleme mit Rechtspopulisten in Frankreich und Italien (wobei die rechte Szene von der Mafia wohl unterstützt wird),

dann kann es für jeden sinnvoll sein, den Energieverbrauch zu minimieren. Nicht nur Gas muss eingespart werden, sondern auch beim Strom sollte wohl überlegt vorgegangen werden.

Beim Strom helfen schon simple Aktivitäten:

– Standby beim Fernsehen, Laptop etc. deaktivieren (zB durch Dect-Steckdose).

Hier werden zunächst 3 Möglichkeiten aufgezeigt, wobei kostengünstig die letzte Alternative auch die günstigste Möglichkeit ist.

1. Alternative: Mini-Turbine

Diese Mini-Turbine könnte 10.000 Haushalte mit Strom versorgen

Eine neue Turbinenart ist besonders klein, leicht und äußerst effektiv. Die Turbine, die in der Forschungsabteilung von General Electric entwickelt wurde, läuft mit erhitztem CO2 im geschlossenen Kreislauf. Anders als Wasserdampfturbinen ist sie in wenigen Minuten startklar.

Diese neue Turbine passt bequem auf einen Schreibtisch und hat neben ihrem kompakten Format noch weitere überzeugende Vorteile. Die hocheffiziente Turbine von GE Global Research wird nicht mit Wasserdampf sondern mit hocherhitztem Kohlenstoffdioxid, dem so genannten über- oder superkritischem CO2 betrieben. Sie könne genügend Strom für 10.000 Haushalte liefern, sagen die Entwickler der Turbine.

Superkritisches CO2 liegt zwischen gasförmigem und flüssigem Zustand

Noch hält Doug Hofer, der als Ingenieur das Turbinenprojekt von GE Global Research in Albany in New York leitet, einen Prototyp in den Händen. Der ist aus leichtem Kunststoff und kommt aus dem 3D-Drucker. Später würde die echte Turbine aus Metall hergestellt, wäre aber mit knapp 70 kg unter ihresgleichen immer noch ein Leichtgewicht.

Auch sonst ist die Turbinenneuheit ungewöhnlich. Nicht Wasserdampf, wie üblich, setzt die Turbine in Bewegung, sondern superkritisches Kohlenstoffdioxid. Das ist ein spezieller Aggregatzustand des CO2, der bei einem bestimmten Druck und einer bestimmten Temperatur entsteht. In diesem Zustand hat das CO2 Eigenschaften, die zwischen denen von Gas und Flüssigkeit liegen. Das CO2 ist genauso dicht wie eine Flüssigkeit, hat aber die Viskosität von Gas.

2. Alternative Wärmepumpe

Das Multitalent #Wärmepumpe: hohe Langlebigkeit, geringe #Heizkosten und das ganze umweltfreundlich.

Hier finden Sie alles, was Sie wissen müssen, um Ihr Haus per #Wärmepumpe mit kostenloser #Umweltenergie zu heizen.

Wärmepumpe selber bauen

Wie funktioniert eine Wärmepumpe? Und kann man eine Wärmepumpe selbst installieren? Wir zeigen, wie man eine Wärmepumpe selber baut.

Eine Wärmepumpe funktioniert erstaunlicherweise ähnlich wie ein Kühlschrank

– nur mit umgekehrtem Ziel:

Statt #Kälte soll hier #Wärme gewonnen werden.

Mechanische Energie hebt dabei die aus der Umgebungsluft oder dem Boden gewonnene Temperatur auf ein für Heizzwecke nutzbares Niveau.

Abstrakt gesagt: Mithilfe mechanischer Energie macht die Wärmepumpe einen natürlichen Temperaturunterschied für die Beheizung von Wohnräumen energiesparend nutzbar.

Wärmepumpe: Funktion

Das Arbeitsprinzip: Ein unter Druck befindliches flüssiges Medium (zum Beispiel Propan) kann, durch dünne Metallröhren geleitet, aus der Umgebung Wärme aufnehmen und verdampft dabei.

Anschließend wird es in einem Kompressor verdichtet und gibt in einem Kondensator Wärme an das Heizungssystem des Wohnhauses ab.

Dabei verflüssigt sich das Medium wieder – der Kreislauf wird geschlossen, der Prozess beginnt von vorn.

Die benötigte Energie zum Antrieb des Kompressors ist dabei umso geringer, je geringer die Temperaturdifferenz zwischen genutzter Umgebungstemperatur und Vorlauftemperatur der Heizungsanlage ist.

Daher sind Flächenheizungen – etwa eine Fußbodenheizung – für die Abgabe der gewonnenen Wärme besonders geeignet.

Je nach genutzter Energie kann der Aufwand zur Wärmeerzeugung um rund 30 bis 50 Prozent verringert werden.

#Erdwärmeheizung

#Energiesparen mit günstiger #Umweltenergie

Lassen Sie die #Sonne für sich arbeiten. #Erdwärmeheizungen decken fast den gesamten #Wärmebedarf des #Hauses mit günstiger #Umweltenergie.

Welche #Energiequelle der Natur Sie mittels einer Wärmepumpe für Ihr Eigenheim anzapfen, hängt von vielen Faktoren ab: den örtlichen Gegebenheiten (z. B. Bodenbeschaffenheit, Sonnenscheindauer, Grundwasserspiegel), dem Wärmebedarf Ihrer Familie, persönlichen Gewohnheiten und Komfortansprüchen. Lassen Sie sich in jedem Fall von einem unabhängigen Heizungsplaner bezüglich einer Erdwärmeheizung individuell beraten!

#Erdwärmeheizung: Vor- und Nachteile

Jede natürliche #Energiequelle hat Vor- und Nachteile: #Luft ist überall vorhanden, ihre #Temperatur schwankt aber stark. Grundwasser ist konstant warm, aber nicht überall verfügbar.

Außerdem ist eine wasserrechtliche Genehmigung erforderlich. Am wirtschaftlichsten lassen sich Sole-Wasser-Wärmepumpe mit Tiefenerdwärmesonden in über ca. 100 m tiefen, mit Spezialbeton verfüllten Bohrungen betreiben.

Hier liegt die Temperatur das ganze Jahr bei etwa 10 °C. Vorteil:

Die Bohrung braucht wenig Platz, das restliche Grundstück kann normal genutzt werden (anders als bei Erdschleifenkollektoren).

Erdtiefensonden erfordern zwar Spezialbohrer, sind aber platzsparender als Erdschleifen.

Denn Erdwärmekollektoren werden als Schleifen in 100 cm Tiefe im Erdreich vergraben.

Erwärmeheizung: So gelangt Wärme ins Haus

Erdschleifen oder Tiefensonden nehmen die Erdwärme über ein Kältemittel auf, welches in einer (meistens elektrisch angetriebenen) Wärmepumpe verdichtet wird: Mit steigendem Druck klettert auch die Temperatur des Kältemittels nach oben. Die so „aufgepumpte Wärme“ wird in einem Wärmetauscher an den Heizkreislauf (Heizung und Warmwasser) übertragen. Der Druck des Kältemittels wird über ein sogenanntes Entspannungsventil wieder gesenkt und fließt zurück in die Tiefensonden, um neue Erdwärme aufzunehmen. Bis zu 75% des Heizbedarfs können so aus kostenloser Umweltenergie gedeckt werden.

Wie effizient eine #Erdwärmeheizung arbeitet, erkennt man an der Jahresarbeitszahl. Sie sollte möglichst über 4 liegen:

Nur dann werden aus einem Teil zugeführter (elektrischer) Energie (Antriebsstrom der Wärmepumpe) vier Teile Nutzwärme. Ist das Verhältnis geringer, heizen Sie Ihr Haus mit teurem Strom aus der Steckdose.

3. Alternative Wärmetauscher

Energie sparen mit einem Wärmeübertrager

In der Brennwerttechnik und in Lüftungsanlagen sind Wärmetauscher wichtige Anlagenkompenenten, um die Heizungsanlage effizient betreiben zu können. Denn der Wärmeaustauscher übernimmt die dafür notwendige Wärmerückgewinnung aus den eigentlich zum Abtransport bestimmten aber noch sehr warmen Abluftströmen.

Energie sparen mit einem Wärmeübertrager

Mehr als frische Luft! Ein Wärmetauscher sorgt dafür, dass verbrauchte Raumluft einströmende Zuluft erwärmt. Bequem per Fernbedienung das Gerät an- und ausschalten oder die Lüftungsstufen steuern.

Im Wärmetauscher wird also die thermische Restwärme (der Verbrennungsabgase bei der Brennwerttherme oder der abgesaugten geheizten Raumluft) auf die kühlere Zuluft übertragen und so vorgeheizt. Der Wärmetauscher entzieht also den Verbrennungsabgasen der Heizungsanlage

wertvolle Energie, die ohne Wärmetauscher ungenutzt über den Schornstein als Abwärme verloren gehen würde. Gleiches gilt für zentrale Lüftungsanlagen: Ehe die verbrauchte, aber warme Abluft aus den Wohnräumen als Fortluft ins Freie geblasen wird, erwärmt sie noch die von Außen angesaugte, frische aber kalte Zuluft. Dieser Prozess erfolgt im Wärmetauscher.

Wärmetauscher finden sich auch in Kühlschränken, Klimaanlagen oder bei der Warmwasserbereitung, wenn z. B. das Heizwasser in einer Rohrspirale durch den Warmwassertank geleitet wird, um so das Brauchwasser zu erwärmen.

Wie funktioniert ein Wärmetauscher?

Es gibt viele Varianten von Wärmetauschern. Besonders verbreitet ist aber folgende Bauart: Wärmetauscher mit indirekter Wärmeübertragung im Gegenstrom. Die zwei Stoffströme sind hierbei durch eine wärmedurchlässige Wand getrennt: Auf der einen Seite strömt die kalte Außenluft INS Haus, auf der anderen Seite fließt die Warme Innenluft AUS dem Haus (in Gegenrichtung). Durch die getrennte Führung der zwei Luftströme ist eine Durchmischung unmöglich: Der Suaerstoffgehalt der Zuluft bleibt hoch, die Fortluft kann ihre Luftfeuchtigkeit oder Gerüche und Luftschadstoffe nicht an die Zuluft abgeben! Zudem ist die Wärmeübertragung im Gegenstrom besonders effizient.

Wärmetauscher: Dezentrale Raumlüftung mit Wäremerückgewinnung

Sie tun sich mit Lüften schwer und möchten möglichst keine Energie verschwenden? Hier ist eine einfache Lösung. Vor allem gut gedämmte und abgedichtete Haushüllen geizen im Inneren mit guter Raumluft. Automatische Lüftungsanlagen, die über aufwendig verlegte Rohre jeden Raum im Haus mit Frischluft versorgen, sind aber nicht mal eben nachgerüstet. Deutlich einfacher geht es mit einzelnen Frischluftwärmetauschern, die mit einer Kernbohrung durch die Wand eingesetzt werden können. Neben Frischluft sorgt auch dieses kleine Bauteil wie eine große Anlage mit Wärmetauscher für Energieeinspareffekte beim Lüften.

Was ist eigentlich ein Warmluftkollektor?

Das Prinzip ist einfach: Alle 70 Sekunden ändert der innen liegende Ventilator seine Drehrichtung. So wird eine zeitlang alte Raumluft nach außen befördert, wobei die Wärme in den Keramikwaben des Wärmetauschers „hängen bleibt“ und gespeichert wird. Dann saugt das Gerät frische Außenluft an, die sich beim Durchströmen der Keramikwaben erwärmt und so nach innen gelangt. Bis zu 85 Prozent der nach außen geleiteten Raumwärme werden so beim Lüften zurückgewonnen. Beim selbsttätigen, mechanischen Lüften geht das nicht! Infos: www.marley.de.

Schaue Dir das mal an

https://youtu.be/kRJOxXcU–w