Die #Rürup-Rente – oder auch #Basisrente genannt – ist für bestimmte Personen als Alters- und #Hinterbliebenenversorgung interessant.
Und dies nicht nur für #Selbstständige, sondern auch für:
- Besserverdienende
- Gesellschafter-Geschäftsführer (bGGF)
- Vorstände
- Beamte
- Handwerker (als Selbstständige)
- Pensionäre
- Rentner mit einem hohen zu versteuernden Einkommen.
Für Geringverdiener ist die neue Riester-Rente viel interessanter durch die Anpassung der Förderung (und auch wegen der (teilsweisen) Freistellung bei einer Grundrente.
Personen, die mit einer Rürup-Rente für ihr Alter vorsorgen, können 2017 noch mehr Steuervorteile beim Finanzamt geltend machen.
Neben dem absetzbaren Anteil steigt bei der Rürup-Rente 2017 der steuerlich anrechenbare Höchstbetrag. Vor 2015 war für Alleinstehende ein Betrag von 20.000 Euro (für led.) pro Jahr festgeschrieben.
Seit 2015 ist er an die knappschaftliche Rentenversicherung gekoppelt. Da sich diese Beitragsbemessungsgrenze auf 94.200 Euro (2017) erhöht hat, können Versicherte jetzt Beiträge von bis zu 23.362 Euro in der Steuererklärung angeben. Ehepaare haben sogar die Möglichkeit, Rürup-Beiträge von bis zu 46.724 Euro beim Finanzamt anzugeben.
Berücksichtigt man den gestiegenen Prozentsatz von 84 Prozent, rechnet das Finanzamt bei Alleinstehenden maximal 19.624 Euro und bei Ehepaaren 39.248 Euro als Sonderausgabenabzug an.
Bestimmte Personen, z. B.:
– beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer
– Vorstände
– Beamte
müssen jedoch einige Besonderheiten beachten.
Wie der Höchstbetrag, den man für Rürup nutzen kann, genau berechnet wird und wie sich dies bei der Steuer auswirkt, kann auf der Sonderseite
http://www.forum-55plus.de/altersversorgung/private-vorsorge-mit-foerderung/index.html
nachgelesen werden.
Für bGGF ist dort eine Spezial-Erläuterung zum downloaden vorhanden.