Was würde passieren, wenn Deutschland das Schweizer Modell übernehmen würde?

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer
Werner Hoffmann Überzeugter demokratischer Europäer

Werner Hoffmann.

– Rentenberater (RDG). –
https://www.Renten-Experte.de

Warum sind die Beitragssätze zur gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland deutlich höher als in der Schweiz?

Der Hauptunterschied liegt vor allem bei:

  • der Versicherungspflicht,
  • der Beitragsbemessungsgrenze,
  • und der Finanzierungsbasis.

Deutschland: Hohe Beiträge – aber begrenzte Einnahmen

In Deutschland beträgt der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung 18,6 %.

Gleichzeitig gibt es:

  • eine Beitragsbemessungsgrenze von rund 101.400 € jährlich,
  • zahlreiche Selbstständige ohne Pflichtversicherung,
  • Beamte außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung,
  • eigene Versorgungssysteme vieler Freiberufler.

Dadurch werden hohe Einkommen oft gar nicht oder nur teilweise zur Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung herangezogen.

Schweiz: Breitere Finanzierung – niedrigerer Beitragssatz

Die Schweizer AHV funktioniert deutlich breiter:

  • nahezu alle Erwerbstätigen sind versichert,
  • auch Selbstständige,
  • Beiträge werden grundsätzlich auf das gesamte Einkommen erhoben,
  • eine klassische deutsche Beitragsbemessungsgrenze existiert praktisch nicht.

Der Beitragssatz liegt deshalb nur bei rund 10,6 %.

Besonders interessant:

Auch Nichterwerbstätige müssen in der Schweiz häufig AHV-Beiträge zahlen, z. B.:

  • vermögende Privatpersonen,
  • Frühpensionäre,
  • Personen mit hohen Kapitalerträgen,
  • Personen mit größeren Vermögen.

Die Beiträge orientieren sich teilweise auch am Vermögen und an Renteneinkünften.

Was würde das in Deutschland verändern?

Würde Deutschland das Schweizer Modell übernehmen, müssten zusätzlich einzahlen:

  • Beamte,
  • Abgeordnete,
  • Selbstständige,
  • Freiberufler,
  • Spitzenverdiener ohne BBG-Begrenzung.

Dadurch würde die Einnahmebasis der gesetzlichen Rentenversicherung massiv steigen.

Viele Experten gehen deshalb davon aus, dass der Beitragssatz langfristig auf etwa 10,5 bis 12 % sinken könnte — oder alternativ höhere Renten finanzierbar wären.

Resümee

Normale Arbeitnehmer würden vermutlich erheblich entlastet.

Eine Senkung des Beitragssatzes von 18,6 % auf beispielsweise 11 % entspräche einer Reduzierung um 7,6 Prozentpunkte.

Bei einem durchschnittlichen Jahresarbeitsentgelt von rund 51.904 € ergäbe dies rechnerisch eine Entlastung von etwa 3.944 € jährlich für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusammen.

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