Klimawandel – „Ist doch ganz angenehm hier“

Ein Beitrag von

Ernst Holzmann – NieWiederIstJetzt

Ist doch so schön angenehm hier, da kann man sich doch gut daran gewöhnen! Die #Erderwärmung hat laut dem EU-Klimawandeldienst Copernicus erstmals über einen Zeitraum von zwölf Monaten dauerhaft über 1,5 Grad Celsius im Vergleich zum vorindustriellen Zeitalter gelegen. Eine #Wetterkatastrophe reiht sich an die nächste.

Aber wen interessiert das schon?

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Quelle und Kommentare

—-> https://www.linkedin.com/posts/ernst-holzmann-33352552_erderwaeurmung-wetterkatastrophe-klimwandel-activity-7163452704223141888-i6YW?utm_source=share&utm_medium=member_ios

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Kommentar

Ernst Holzmann Klima Pro Ukraine Demokrat

Der Klimawandel einfach erklärt…

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Kommentar

Werner Hoffmann Demokrat der Mitte

Da schwimmt doch #Mathias #Döpfner vom #AxelSpringerVerlag. Oder? Hatte er nicht mal gesagt, dass er für den #Klimawandel ist?

Link —> Wikipedia https://de.wikipedia.org/wiki/Mathias_D%C3%B6pfner?wprov=sfti1#Plagiatsverfahren_zur_Dissertation_2022

Besonders interessant dort

„Veröffentlichung privater Nachrichten 2023

Im April 2023 veröffentlichte Die Zeitprivate Textnachrichten Döpfners, in denen er sich unter anderem herablassend über Ostdeutsche geäußert („die Ossis sind entweder Kommunisten oder Faschisten“), die Globale Erwärmungbegrüßt („Umweltpolitik – ich bin sehr für den Klimawandel. Zivilisationsphasen der Wärme waren immer erfolgreicher als solche der Kälte.“) und Angela Merkel als einen „Sargnagel der Demokratie“ bezeichnet sowie Corona-Maßnahmen kritisiert hatte. 

Ebenso interessant sind die Eigentumsverhältnisse von AxelSpringerVerlag zu KKR. KKR verdient an der Fossilien Energie Mrd. Euro jedes Jahr.

—> https://de.m.wikipedia.org/wiki/Axel_Springer_SE#Aktionäre

—> https://de.m.wikipedia.org/wiki/KKR_&_Co.#

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Weitere Kommentare

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#Klimawandel #noplanetb #klimakrise

Ein Prozess gegen die Correctiv-Recherche mit einem Urteil, aber ohne die Kernaussagen zu entkräften

Ein Beitrag von

Absolut lesenswerte juristische Einordnung der Vorwürfe gegen Correctiv.
Bitte auf der Zunge zergehen lassen, liebe ach so gebeutelte und missverstandene AfD-Unterstützer:
«Damit steht fest: Der Tatsachenkern der Correctiv-Berichterstattung wird juristisch nicht angegriffen: Das Treffen in Potsdam, die Teilnahme von Herrn Vosgerau, der Vortrag des Rechtsextremisten Sellner über „Remigration“ und darüber, dass gegenüber Staatsbürgern, die nicht assimiliert sind, „Anpassungsdruck“ erzeugt werden müsse. Auch die Aussage von Gernot Mörig es gehe darum, „ob wir als Volk im Abendland noch überleben oder nicht“, bleibt unbeanstandet. Ebenso die Aussage der AfD-Politikerin Huy, man könne Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft, „die deutsche wieder wegnehmen“.»

Zitat—>

Ein Correctiv-Bericht über ein Treffen von Rechtsextremisten mit Vertreibungsplänen hat Deutschland in Aufregung versetzt. Vor Gericht überbieten sich die Parteien nun mit eidesstattlichen Versicherungen. Was steht für Correctiv auf dem Spiel?

Dieser Text erscheint zeitgleich bei Übermedien.

Ganze 15 eidesstattliche Versicherungen sind inzwischen bei der Pressekammer des Landgerichts Hamburg zum Verfahren 324 O 61/24 eingegangen. Hinter dem Aktenzeichen steckt ein Gerichtsverfahren zum Correctiv-Artikel „Geheimplan gegen Deutschland„, der bundesweit und international für Aufsehen sorgt. Im Artikel geht es um ein Treffen von rechten Politikern und Rechtsextremen in Potsdam Ende November 2023, zu dem Correctiv investigativ recherchiert hatte. „Sie planten nichts Geringeres als die Vertreibung von Millionen von Menschen aus Deutschland“, fasst das Medium das Treffen zusammen. „Wichtigstes Ziel“ sei es, Menschen „aufgrund rassistischer Kriterien“ aus Deutschland zu vertreiben – „egal, ob sie einen deutschen Pass haben oder nicht.“

Die Folgen der Correctiv-Recherche waren beispiellos: Hunderttausende Menschen sind infolge des Berichts und der nachfolgenden Berichterstattung anderer Medien gegen Rechtsextremismus auf die Straße gegangen. Der in sieben Sprachen übersetzte Text fand internationale Beachtung, wird als Recherche des Jahres oder des Jahrzehnts bezeichnet. AfD-Chefin Alice Weidel entließ wegen der Erkenntnisse des Artikels ihren persönlichen Referenten, der an dem Treffen teilgenommen hatte. Und die französische Rechtsextremistin Marine Le Pen sah sich zu einer Distanzierung von der AfD veranlasst.

Auch das anstehende Gerichtsverfahren bekommt große Aufmerksamkeit, selbst die Tagesschau berichtete bereits. Angestrengt hat es ein Teilnehmer des Treffens, der Verfassungsrechtler und AfD-Anwalt Ulrich Vosgerau. Er will Aussagen in dem Beitrag verbieten lassen. Entsprechend hoch sind die Erwartungen, im Verfahren würde geklärt, ob die zentralen Vorwürfe im Bericht der Wahrheit entsprechen.

Schlacht der eidesstattlichen Versicherungen?

Verfassungsrechtler Vosgerau wird vertreten von Rechtsanwalt Carsten Brennecke (Höcker Rechtsanwälte). Dieser hat seinem Verbotsantrag sieben eidesstattliche Versicherungen beigelegt. Wer eine solche Erklärung zur Vorlage bei Gericht abgibt und darin lügt, wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft (§ 156 StGB). Daher besteht die im Grundsatz berechtigte Erwartung, dass keine falschen Versicherungen abgegeben werden. 

Eine der Versicherungen stammt von Vosgerau persönlich, sechs weitgehend wortgleiche von anderen Teilnehmern des Potsdamer Treffens. In den Versicherungen heißt es u.a., dass auf dem Treffen „weder über eine Ausweisung von Staatsbürgern mit deutschem Pass gesprochen oder gar diese geplant“ wurde, noch sei besprochen worden, „Menschen anhand rassistischer Kriterien, wie Hautfarbe oder Herkunft, auszuwählen und aus Deutschland auszuweisen“. Die Teilnehmer hätten „zu keinem Zeitpunkt eine Remigration von Menschen mit deutschem Pass gefordert oder geplant“. 

Am Dienstag zog nun das Recherchemedium nach. Dessen Anwalt Thorsten Feldmann (JBB Rechtsanwält:innen) reichte sogar acht eidesstattliche Versicherungen bei Gericht ein, allesamt von Correctiv-Mitarbeitern. Darin versichern die Journalistinnen und Journalisten ebenfalls weitgehend wortgleich, es sei aus ihrer journalistischen Sicht gesichert, dass ihre Quellen den im Artikel geschilderten Inhalt der Veranstaltung zutreffend wiedergeben. Insbesondere habe der österreichische Rechtsextremist Martin Sellner gesagt, es gäbe drei Zielgruppen der „Remigration“: „Asylanten“, „Nicht-Staatsbürger“ und die „Staatsbürger, die nicht assimiliert“ seien, letztere seien laut Sellner das größte Problem. Hier habe Sellner die Lösung vorgeschlagen, man könne diese Menschen durch „maßgeschneiderte Gesetze“ und „hohen Assimilations- und Anpassungsdruck“ dazu bewegen, das Land zu verlassen. Die AfD-Bundestagsabgeordnete Gerrit Huy habe den Vorschlag eingebracht, Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft die deutsche wieder wegzunehmen. 

Kernvorwürfe werden nicht angegriffen

Wird es also nun eine Gerichtsschlacht um eidesstattliche Versicherungen geben? Wird es darum gehen, ob Vosgeraus Versicherungen den zentralen Punkten der Correctiv-Recherche widersprechen? Ob ob die Einlassungen des Mediums die eigenen Aussagen überhaupt tragen? Wird die Frage behandelt werden, was Erklärungen von Journalisten wert sind, wenn sie einen Sachverhalt nur aus zweiter Hand versichern können? Und könnte am Ende des Verfahrens ein Urteil dazu stehen, ob die Teilnehmer der Veranstaltung zu Unrecht beschuldigt wurden, Vertreibungspläne geschmiedet zu haben?

All das wohl kaum. Der zuständige Richter kann nach interessierter Lektüre die eidesstattlichen Versicherungen weitestgehend beiseitelegen. Denn im Gerichtsverfahren geht es gar nicht um die Kernvorwürfe des Correctiv-Berichts. So verlangt Vosgerau in seinem gerichtlichen Antrag nur Unterlassung von Aussagen, die seine eigene Person betreffen – und nur insoweit kommt es dann auch auf seine eidesstattliche Versicherung an. So sieht er etwa seine Stellungnahme zu dem Treffen im Bericht unvollständig dargestellt und die ihm zugeschriebenen Aussagen zu jungen Türkinnen und Wahlbeschwerden als unwahr an. 

Doch die Kernvorwürfe rund um das „Remigrationskonzept“ greifen weder er noch ein anderer Teilnehmer des Treffens gerichtlich an, sodass das Landgericht Hamburg über deren Zulässigkeit hierüber weder urteilen muss noch darf. Denn im Zivilrecht herrscht die sogenannte Parteimaxime: Entschieden wird nur über die gestellten Anträge. Was überdies sonst so in eidesstattlichen Versicherungen steht, hat die Richter nicht zu interessieren, wenn die dortigen Aussagen für die zu entscheidenden Fragen ohne Bedeutung sind. 

Vosgeraus Anwalt hält Kernvorwürfe für zulässige Meinungsäußerungen

Damit steht fest: Der Tatsachenkern der Correctiv-Berichterstattung wird juristisch nicht angegriffen: Das Treffen in Potsdam, die Teilnahme von Herrn Vosgerau, der Vortrag des Rechtsextremisten Sellner über „Remigration“ und darüber, dass gegenüber Staatsbürgern, die nicht assimiliert sind, „Anpassungsdruck“ erzeugt werden müsse. Auch die Aussage von Gernot Mörig es gehe darum, „ob wir als Volk im Abendland noch überleben oder nicht“, bleibt unbeanstandet. Ebenso die Aussage der AfD-Politikerin Huy, man könne Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft, „die deutsche wieder wegnehmen“. 

Ebenso wenig richtet sich der Antrag gegen folgende zentrale Aussagen der Recherche, wie: 

  • „Sie planten nichts Geringeres als die Vertreibung von Millionen von Menschen aus Deutschland“. 
  • „Menschen sollen aus Deutschland verdrängt werden können, wenn sie die vermeintlich falsche Hautfarbe oder Herkunft haben – und aus Sicht von Menschen wie Sellner nicht ausreichend „assimiliert“ sind. Auch wenn sie deutsche Staatsbürger sind.
  • Ihr wichtigstes Ziel: „Menschen sollen aufgrund rassistischer Kriterien aus Deutschland vertrieben werden können – egal, ob sie einen deutschen Pass haben oder nicht.“
  • „‚Masterplan‘ zur Ausweisung deutscher Staatsbürger“

Das sind harte Vorwürfe, warum also geht Vosgerau nicht gegen sie vor? Weil sie wahr sind – oder weil sie nicht angreifbar sind? Rechtsanwalt Brennecke erklärte bereits gegenüber der Welt, der Artikel von Correctiv sei seiner Einschätzung nach so geschrieben, dass er viele Wertungen enthalte, die man äußerungsrechtlich nicht angreifen könne, weil es sich nicht um Tatsachenbehauptungen handele. Das betreffe insbesondere die Aussage, man habe auf dem Treffen über die Ausweisung deutscher Staatsbürger nach rassistischen Kriterien gesprochen. „Correctiv hat es geschickt vermieden, das als Tatsachenbehauptung zu berichten. Das ist der einzige Grund, wieso meine Mandanten nur gegen einzelne niederschwellige Passagen und nicht gegen die zentralen Vorwürfe vorgehen“, so Brennecke.

Unübliche Zurückhaltung

Das erstaunt zunächst. Denn meist argumentieren Betroffenenanwälte, wenn irgend möglich, dass ein Medium eine Tatsachenbehauptung und eben keine Meinungsäußerung verbreitet habe. Denn nur Tatsachenbehauptungen – definiert als Aussagen, die dem Beweis zugänglich sind – können als „unwahr“ verboten werden. Zudem kann etwa auch dagegen vorgegangen werden, wenn wichtige Tatsachen weggelassen werden und so ein falscher Eindruck entsteht. Meinungsäußerungen hingegen können nur dann verboten werden, wenn konkrete Anknüpfungstatsachen für diese fehlen. Etwa, wenn man jemanden als Faschist bezeichnet, obwohl sich diese Person niemals in Richtung Faschismus geäußert hat

Auf unsere Anfrage erklärt Anwalt Brennecke, es seien aus seiner Sicht „die minimalen Anforderungen“ an die Zulässigkeit einer Meinungsäußerung gegeben. Mit den entsprechenden sachlichen Anknüpfungspunkten dürften die genannten nicht angegriffenen Tatsachenschilderungen von Correctiv gemeint sein – also etwa, dass Sellner unstreitig den entsprechenden Vortrag zur Remigration hielt, auf dem er laut Bericht „nicht assimilierte Staatsbürger“ als das größte Problem bezeichnete und sodann Anpassungsdruck als Maßnahme vorschlug. 

Auch Correctiv geht von zahlreichen Meinungsäußerungen aus

Doch gehen die oben genannten zentralen Aussagen der Recherche auf faktischer Ebene nicht über diese Tatsachen hinaus? Etwa wenn es im Text heißt: „Menschen sollen aufgrund rassistischer Kriterien aus Deutschland vertrieben werden können – egal, ob sie einen deutschen Pass haben oder nicht.“ Oder wenn am Ende des Textes von einem „‚Masterplan‘ zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern“ die Rede ist?

Was sagt Correctiv dazu? Verteidigt das Medium derartige Aussagen seiner Recherche als Tatsachen? Auf Anfrage antwortete das Medium zwar, dass der Artikel „in weit überwiegendem Umfang streng faktisch gehalten sei und damit in sehr erheblichem Maße Tatsachenschilderungen enthält“. Es habe „keine Flucht in das Werturteil“ gegeben. Doch auf die Konfrontation mit den oben zitierten Aussagen im Correctiv-Bericht, etwa zu Vertreibungsplänen gegenüber Millionen Menschen wegen „falscher Hautfarbe oder Herkunft“, heißt es, es handele sich um „Überzeugungen“, „unsere Auffassung“, „wertende Schlussfolgerungen“, „allerdings auf sehr dichter und belastbarer faktischer Basis.“  Also um Meinungen und keine Tatsachenbehauptungen. 

Nun ist es durchaus üblich, dass Investigativformate Rechercheergebnisse in einem Beitrag selbst bewerten. Recherchetexte leben auch davon, dass Ergebnisse nicht nur dargestellt, sondern auch eingeordnet und gewürdigt werden. Dazu gehört auch eine Verdichtung auf eine These. 

Was kommt beim Leser an?

Dennoch werden manche Wertungen von Correctiv für viele Leser wohl Eindrücke hinterlassen, die über die dargestellten Tatsachen hinausgehen. So wird etwa pauschal im Teaser in Bezug auf die Teilnehmer davon gesprochen, „(sie) planten nicht Geringeres als die Vertreibung von Millionen Menschen“, obwohl damit eigentlich – so die Antwort von Correctiv auf unsere Anfrage – gemeint ist, dass „dieser Plan von Herrn Dr. Mörig und Herrn Sellner entwickelt und verfolgt“ wird, und dieser nach Potsdam einlud, „um um Unterstützung und Förderung des Masterplans zu werben“. Es ging also offenbar nicht um die konkrete Planung durch ein Kollektiv.

Entsprechend beschreiben auch die eidesstattlichen Versicherungen von Correctiv Sachverhalte, die hinter den Aussagen im Artikel selbst zurückbleiben. Die Aussagen Sellners zur Remigration werden versichert, ebenso, dass die AfD-Abgeordnete Gerrit Huy den Vorschlag eingebracht habe, Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft die deutsche wieder wegzunehmen. Doch von „Vertreibung von Millionen“, „rassistischen Kriterien“, „falscher Hautfarbe oder Herkunft“, einem „‚Masterplan‘ zur Ausweisung deutscher Staatsbürger“ ist dort nicht die Rede. Offenbar weil derartige Äußerungen nicht auf der Veranstaltung gefallen sind, sondern einordnende Wertung von Correctiv sind.

Erstaunliche Einigkeit also zwischen Angreifer und Verteidiger: Zentrale Aussagen im Correctiv-Bericht werden übereinstimmend als zulässige Meinungsäußerungen eingestuft. Die Berichterstattung wird somit für zulässig gehalten.

Warum dann die eidesstattlichen Versicherungen?

Wenn nun allerdings beide Seiten der Auffassung sind, dass es sich bei zentralen Aussagen ohnehin um zulässige Meinungsäußerungen handelt, warum werden dann zuhauf eidesstattliche Versicherungen eingereicht? Ist das nicht ein Widerspruch? Auf Anfrage sagt Brennecke, es sei nicht widersprüchlich, in einem Prozess eidesstattliche Versicherungen zum Kernvorwurf eines Berichts einzureichen, diesen selbst aber nicht anzugreifen. Es sei sogar rechtlich geboten, da es das Gericht für bedeutsam halten könnte, dass auch den Hauptvorwürfen entgegengetreten wird. 

Außerdem betont Brennecke, dass es ihn auch um Litigation-PR gehe. Damit bezeichnet man die begleitende Öffentlichkeitsarbeit zu rechtlichen Streitigkeiten. Er will so verhindern, dass Correctiv verkünden kann, die Teilnehmer würden dem Hauptvorwurf nicht entgegentreten. Mit den eidesstattlichen Versicherungen habe er die „als Meinungsäußerung formulierte Legende von Correctiv“ geradegerückt, glaubt er. Damit wird klar: Aus PR-Gründen sind die eidesstattlichen Versicherungen für Brennecke und Vosgerau überaus sinnvoll, für das Gerichtsverfahren selbst dienen sie aber vor allem als Nebelkerze. 

Correctiv-Rechtsanwalt Feldmann betont ebenfalls die Bedeutung der eidesstattlichen Versicherungen für die öffentliche Wahrnehmung. Er teilt mit: „Im hiesigen Fall wäre es nicht erforderlich gewesen, die Versicherungen vorzulegen, weil nach unserer Überzeugung der Verfügungsantrag auch ohne sie zurückgewiesen werden kann und muss. Es war unserer Mandantin aber ein Anliegen, die durch die Recherche zutage geförderten Fakten zusätzlich zu bekräftigen.“

Kein Widerspruch zwischen eidesstattlichen Versicherungen 

Einigkeit besteht also im Grundsatz auch darüber, dass die eidesstattlichen Versicherungen primär nicht für das Gericht, sondern für den öffentlichen Diskurs und die Deutungshoheit von Bedeutung sind.

Tatsächlich widersprechen sich aber noch nicht einmal die Versicherungen. Vosgerau versichert, dass nicht über eine Ausweisung von Staatsbürgern mit deutschem Pass gesprochen wurde. Diese Aussage hat Correctiv aber – jedenfalls nach Ansicht beider Parteien – ohnehin nur als Meinung verbreitet („‚Masterplan‘ zur Ausweisung deutscher Staatsbürger“). Die eidesstattlichen Versicherungen von Correctiv nehmen jedenfalls keinen Bezug zu der Aussage. 

Weiter versichern die Correctiv-Mitarbeiter, dass die AfD-Abgeordnete Huy die Ausbürgerung von Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft vorgeschlagen habe („brachte den Vorschlag vor“). Demgegenüber versichert die Vosgerau-Seite, Teilnehmer hätten „zu keinem Zeitpunkt eine Remigration von Menschen mit deutschem Pass gefordert oder geplant“. Auf den ersten Blick könnte das ein Widerspruch sein. Doch lässt sich auch hier sagen, dass „Forderung“ und „Planung“ eben etwas anderes ist als ein „Vorschlag“. So bleibt zwischen beiden Versicherungen noch genug Luft, um keinen Widerspruch entstehen zu lassen.

All das muss und wird das Landgericht Hamburg aber auch nicht beschäftigen müssen, da die Correctiv-Aussagen zur „Ausweisung“ und zum konkreten Redebeitrag von Frau Huy eben nicht von Vosgerau angegriffen werden.  

Die Prognose: Der Kern des Correctiv-Berichts wird unangetastet bleiben 

Das Verfahren vor dem Landgericht Hamburg ist damit für die Bewertung des Correctiv-Berichts von marginaler Bedeutung. Selbst wenn Vosgerau in Bezug auf seine persönlichen Aspekte gerichtlich Erfolg hätte, müsste Correctiv nur ein paar Formulierungen zu seiner Person im Text ändern. Die markanten Aussagen von Correctiv zu Vertreibungsplänen gegenüber Millionen Menschen, auch deutscher Staatsbürger anhand „rassistischer Kriterien“ blieben unangetastet. 

Das unstreitig bedeutsame Rechercheergebnis des Correctiv-Berichts zu einem gesellschaftlichen Rechtsruck ist ohnehin nicht von der Hand zu weisen: Ins bürgerliche Lager hinein – Unternehmer, CDU-Mitglieder, waren Teil des Treffens – wird diskutiert, wie durch Anpassungsdruck erreicht werden kann, dass auch deutsche Staatsbürger Deutschland verlassen. 

Der Correctiv-Bericht basiert also klar auf Fakten und nicht auf bloßen Meinungsäußerungen. Gleichsam erscheint die These plausibel, dass die große Wirkkraft des Artikels nicht allein durch diesen Tatsachenbefund, sondern gerade durch die starken Wertungen im Beitrag getragen wird. Was es über die Güte des Correctiv-Artikels aussagt, dass sehr wirkmächtige Aussagen als nicht angreifbare Meinungsaussagen formuliert wurden, dürfte – unabhängig von juristischen Fragen – eine Diskussion wert sein.  

Herr Merz, Sie können nichts für die Taten Ihres Großvaters

Herr Merz, Sie sollten aber aus den Gräueltaten lernen

Ein Beitrag von

Yves Willers

Die Zentrumspartei war die führende katholische Partei ausserhalb Bayerns im Deutschen Reich und in der Weimarer Republik.

72 der 73 Abgeordneten stimmten – die meisten aus Angst einige aus Kalkül – am 23. März 1933 für das fatale „Ermächtigungsgesetz“, das die NS Diktatur errichtete.

Die Stimmen der stolzen Zentrumspartei, die zuvor zusammen mit der SPD im größten Land Preußen nach 1918 eine Festung der Demokratie aufgebaut hatte, waren die entscheidenden um den Weg in die Diktatur zu ebnen.

Was geschah mit den 70 Männern und 3 Frauen nach 1933?

25 „privatisierten“ in der „inneren Emigration“; 6 weitere versuchten dies auch, aber wurden drangsaliert und erniedrigt von den NS-Schergen; 7 flohen und überlebten im Ausland; 4 überlebten die Quälereien im KZ; 6 wurden ermordet; 15 wurden zeitweilig verhaftet – 14 überlebten die Haft; 3 wurden zur Wehrmacht eingezogen – davon überlebten 2 den Krieg; 5 waren im Deutschen Widerstand und überlebten – 2 davon im Untergrund, einer als Spion für die Alliierten.

Der Initiator der Kapitulation vor der Diktatur, Prälat Kaas, zog sich im neutralen Vatikan zurück.

Ein einziger der 73 versuchte sich der Diktatur anzudienen: August Christian Winkler aus Köln-Ehrenfeld. Es gelang ihm nicht ganz.

Keiner trat der NSDAP bei.

Ein lokaler Zentrumspolitiker war anders als die Parteiführung im Reichstag: Josef Paul Sauvigny, Bürgermeister von Brilon arrangierte sich mit dem Regime, trat den NS Vorfeld Organisationen und dann NSDAP bei.

Er setzte 1935 die rassistischen Quälgesetze von Nürnberg gegen die 73 jüdischen Bürger von Brilon durch.

„Mein Großvater war kein Nazi“ sagt sein Enkel Friedrich Merz. Als Demokrat sollte man Respekt vor dieser Aussage haben.

Aber vielleicht wäre es für unsere Demokratie hilfreich wenn Herr Merz aus seiner Familiengeschichte ableitend, auch öfters sagen würde „ Anbiedern bei Rechtsextremisten macht keinen Sinn.“

Denn trotz allem Bemühen beförderten die Nazis den Bürgermeister in den vorzeitigen Ruhestand.

„Für seinen Opa kann keiner was. Nicht die NS-Vergangenheit des Großvaters ist darum das Problem, sondern die Haltung des Enkels. Der Fall Merz zeigt, dass man selbst nach allen NS-Debatten der letzten Jahre noch irritierend gleichgültig gegenüber der deutschen Geschichte sein kann.“

stopafd #stopputin #stoptrump #stophamas #NieWiederIstJetzt

#demokratie #wirsindmehr #noafd

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Quelle und Kommentar

https://www.https://www.linkedin.com/posts/activity-7167477111778168832-AdJP?utm_source=share&utm_medium=member_ioslinkedin.com/posts/activity-7167477111778168832-AdJP?utm_source=share&utm_medium=member_ios

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Weitere Quelle —->

Zitat

Nicht der Opa ist das Problem:
Der seltsame Stolz des Friedrich Merz

Von Patrik Schwarz

„Für seinen Opa kann keiner was, auch Friedrich Merz nicht. Was aber einer über seine Vorfahren sagt, wie er sich zu ihnen und ihren Taten stellt, das steht jedem Menschen frei, auch jedem Politiker. Der CDU/CSU-Fraktionsvize hat sich mit seinen extremen Bemerkungen auf einer Parteiversammlung diese Freiheit genommen. Nun muss er damit leben, dass man ihn danach beurteilt.

Nicht über den Privatmann Josef Paul Sauvigny hat Merz gesprochen, nicht über Kindheitserinnerungen an einen möglicherweise netten Opa. Der Politiker Friedrich Merz hat über den Politiker Sauvigny gesprochen, hat ihn als ein Vorbild angeführt – für sich und die CDU in seiner Heimatstadt Brilon im Sauerland. Nicht skeptisch oder gar kritisch hat er an dessen Amtsjahre bis zur Pensionierung auf dem Höhepunkt der Nazizeit 1937 erinnert, sondern unbekümmert stolz.

Was Lokalhistoriker über den Bürgermeister herausgefunden haben, belegt, dass Sauvigny Täter war, nicht Mitläufer: Von Anbeginn der Naziherrschaft hat er „den Führer“ öffentlich gepriesen, kurz nach der Machtergreifung ließ er kraft seines Amtes zwei Wege umbenennen in „Adolf-Hitler-“ und „Hermann-Göring-Straße“, vier Jahre lang regierte er seine Stadt zur Zufriedenheit der NSDAP. Seine erste dokumentierte Rede von 1933 lässt kaum ein NS-Klischee über die frisch zerschlagene Demokratie und die Weimarer Parteien aus.“

Fortsetzung—>

https://www.hagalil.com/archiv/2004/01/merz.htm

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Ein Kommentar von

Werner Hoffmann Demokrat der Mitte

Selbst ohne diese Vorgeschichte kann kein Enkel oder Sohn etwas dafür.

Und auch wenn ich dies zur Seite wische….

Ich traue Friedrich Merz nicht über den Weg.

Und dies hat nichts mit der Partei CDU zu tun, sondern eher mit seinem früheren Werdegang und seinem Verhalten, der Körper- und Gesichtsgestik und vor allem auch mit seinen populistischen Aussagen.

Ich halte ihn für egoman und egoistisch.

Warum ich dieses hochgradige Misstrauen gegenüber Merz, Linnemann und auch Spahn habe, steht in den früheren Artikeln:

1. Herr Merz – Ihr SPIEL IST WOHL DURCHSCHAUT

—-> https://blog-demokratie.de/index.php/2024/02/21/herr-merz-ihr-spiel-ist-wohl-durchschaut/

2. Gegen Bürgergeld wettern ist eine #Merzideologie #BlackRock-Ideologie

—> https://blog-demokratie.de/index.php/2024/02/14/gegen-buergergeld-wettern-ist-eine-merzideologie-blackrock-ideologie/

3. Warum die CDU unter Merz und Linnemann zum Steigbügelhalter der AfD geworden ist

https://blog-demokratie.de/index.php/2024/02/01/warum-die-cdu-unter-merz-und-linnemann-zum-steigbuegelhalter-der-afd-geworden-ist/

4. Herr Merz, Sie haben es wohl verbockt.

Wenn man sich noch immer fragt, woher die steigende Zustimmung zu #Rechtsextremen kommt, muss sich nur die Aussagen von Friedrich Merz in den letzten Tagen anschauen.

—> https://blog-demokratie.de/index.php/2024/01/21/herr-merz-sie-haben-es-wohl-verbockt/

5. Könnte #Merz einen #perfiden #Plan #anstreben?

Warum besonders Friedrich Merz die Staatsverschuldung nicht anheben möchte, kann neben dem Sparkurs auch mit dem Drang von Friedrich Merz zur weiteren Ankurbelung der privaten Investmentgeschäfte zusammenhängen.

—-> https://blog-demokratie.de/index.php/2023/11/29/koennte-merz-einen-perfiden-plan-anstreben/

6. Offener Brief an CDU und den Parteivorsitzenden Friedrich Merz

Atomkraft – Nie wieder

Sehr geehrte #CDU, sehr geehrter Herr #FriedrichMerz, Dass Sie bei einem Wahlsieg

– die #Atomkraft wieder einführen wollen und

– und die #erneuerbaren #Energiegesetze zurücknehmen wollen,

veranlasst mich dazu NICHT MEHR die CDU zu wählen.

—-> https://blog-demokratie.de/index.php/2023/08/28/offener-brief-an-cdu-und-den-parteivorsitzenden/

Weitere Artikel zu Friedrich Merz gibt es über die Suchfunktion

—->

https://blog-demokratie.de/?s=Merz

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Ein Kommentar von

Patricia Hinsen-Rind Demonstration gegen AfD und sonstige Rechtsextremisten

Sehr geehrte Herren Friedrich Merz und Dr. Markus Söder,

wenn das „C“ in CDU/CSU für christliche Werte steht, dann haben Sie und Ihre Parteien offensichtlich den Kompass verloren. Ihre Kommentare zu „kleinen Paschas“, „zwanghafter Veganisierung/Gendern“ und die berüchtigte „Zahnersatz-Lüge“, sind Entgleisungen, die man eher von der AfD erwarten würde.  Dieses Nachäffen der Blaunen-Rhetorik? Sie sollten es besser wissen: Das „C“ in Ihren Parteinamen verkommt damit zur Farce.

Aktuell ist Ihre Strategie besonders gefährlich. denn Sie tragen zur Spaltung bei, statt die Gesellschaft zu einen. Die Oppositionsrolle sollte konstruktive Alternativen bieten, nicht durch Hass und Hetze für Aufmerksamkeit sorgen.

Ihre Taktik, die Ampelregierung für alles verantwortlich zu machen, was in Ihren Augen schiefgeht, ignoriert eine wesentliche Tatsache: Viele der aktuellen Herausforderungen sind direkte Erbschaften aus 16 Jahren CDU-geführter Regierung. Es ist heuchlerisch, sich jetzt hinzustellen und mit dem Finger auf andere zu zeigen, ohne die eigene Verantwortung für diese Situationen anzuerkennen.

Warum kopieren Sie Strategien, die nur weiter entzweien? Wir brauchen keine Opposition, die sich in den Schmutz mit Extremisten begibt.#NoAfD

Eine ehrliche Auseinandersetzung mit den eigenen Fehlern und eine konstruktive Oppositionsarbeit könnten der Schlüssel sein, um das Vertrauen der Wählerinnen und Wähler zurückzugewinnen. Nutzen Sie Ihre Position, um Brücken zu bauen, statt zu polarisieren.#NieWiederIstJetzt

Hören Sie auf, in der braunen Brühe zu fischen, in der Hoffnung, ein paar verirrte Stimmen einzusammeln. Das mag kurzfristig funktionieren, aber langfristig schadet es allen!

Patricia Hinsen-Rind —> https://www.linkedin.com/in/patriciahinsen?utm_source=share&utm_campaign=share_via&utm_content=profile&utm_medium=ios_app

Warum sollten Wählerinnen und Wähler eine blassere Kopie wählen, wenn das blaune Original zur Verfügung steht? Bieten Sie echte Alternativen, nicht nur hohle Phrasen. Differenzieren Sie sich durch Inhalte und nicht durch Hass. Das Land braucht keine „unchristliche Christlichkeit“, es braucht eine Union, die sich durch Integrität, Respekt und konstruktive, lösungsorientierte Politik auszeichnet.

Kehren Sie zurück zu den Werten, die das „C“ eigentlich symbolisieren sollte. Arbeiten Sie für das Wohl Deutschlands, nicht nur für die nächste Schlagzeile. Übernehmen Sie Verantwortung – für die Vergangenheit, die Gegenwart und die Zukunft. Zeigen Sie wahre Führungsstärke, indem Sie sich den Herausforderungen stellen, anstatt andere für die eigenen Versäumnisse verantwortlich zu machen. Nur so können CDU/CSU wieder Parteien werden, die das „C“ in ihren Namen zu Recht tragen.

Mein Einsatz für #Demokratie und Freiheit ist eine Herzensangelegenheit. Ich bitte um euere Unterstützung, um Bewusstsein zu schaffen und Wissen zu verbreiten. Das Teilen dieses Beitrags bzw.  Links wäre eine großartige Hilfe.

Ich bin Patricia Hinsen-Rind, CEO der Englisch nach Maß GmbH und schreibe über Themen rund um Bildung und Gesellschaft. Folgt mir für mehr Wissen.