Wann wollen Sie in Rente gehen?

Wie Sie mit 63 in #Rente gehen – #ohne #Abschläge

Die Anträge auf #abschlagsfreie #Rente mit 63 hatten im Jahr 2017 den höchsten Stand seit der Einführung 2014 erreicht.

Wir sagen Ihnen, unter welchen Bedingungen Sie die gesetzliche Rente mit 63 beantragen können.

Das Interesse an der abschlagsfreien Rente mit 63 steigt: 2017 seien 253.521 neue Anträge gestellt worden.

Zum Vergleich: 2016 wurden 241.419 Anträge gestellt. Im Jahr 2015 waren es 246.843 Anträge.

Die Vorteile eines frühen Renteneintrittsalters liegen auf der Hand:
Sie sind körperlich noch fit und können Ihre freie Zeit genießen – mit Familie, Enkel, Freunden, beim Heimwerken und der Gartenarbeit oder auf Reisen. Doch nicht jeder kann die abschlagsfreie Rente mit 63 beantragen

Die „normale“ Rente: Die #Regelaltersrente

Früher konnte man die Regelaltersrente bereits im Alter von 65 Jahren erhalten.
Seit 2012 wird die #Regelaltersgrenze schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben.

Wenn Sie beispielsweise im Jahr 2017 65 Jahre alt wurden, also zum Jahrgang 1952 gehören, mussten Sie warten, bis Sie 65 Jahre und sechs Monate alt sind, um die Regelaltersrente erhalten zu können (s. Tabelle).

Menschen des Jahrgangs 1947 waren die ersten, die für die Regelaltersgrenze länger warten mussten als bis 65.

Auch in den nächsten Jahren steigt diese Altersgrenze für die Regelsaltersrente weiter schrittweise an, bis sie für alle 1964 und später Geborenen bei 67 Jahren liegt.

Die Anforderungen für die Regelaltersrente sind die geringsten: Sie müssen dafür nur fünf Jahre Beiträge in die Rentenkasse gezahlt haben.

Selbstständige müssen mit einer niedrigen Rente rechnen

Je länger Sie Beiträge gezahlt haben und je höher diese waren, umso höher fällt auch die Rente aus.

Wer tatsächlich nur fünf Jahre lang Beiträge gezahlt hat, weil er zum Beispiel aufgrund einer selbständigen Tätigkeit nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert war, muss mit einer relativ niedrigen Rente rechnen.

Die #Rente mit 63: Die Bedingungen

Wer früher in Rente gehen möchte, muss längere Zeit versichert gewesen sein, nämlich mindestens 35 Jahre.

Dann haben Sie Anspruch auf die sogenannte Altersrente für langjährig Versicherte.

Trotzdem müssen Sie Kürzungen von 0,3 Prozent pro Monat des vorgezogenen Rentenbeginns in Kauf nehmen.

Wer also beispielsweise ein Jahr früher in Rente geht, hat einen Abschlag von 3,6 Prozent.

Der #Abschlag beträgt insgesamt höchstens 14,4 Prozent.

Er gilt für die gesamte Laufzeit der Rente, also bis zu Ihrem Tod.

Sie können die Einbußen allerdings mit einer Einmalzahlung ausgleichen. Ob sich dies rechnet sollte unter vielen Bedingungen durch einen Rentenberater – der sich auch mit der #betrieblichen #Altersversorgung auskennt, geprüft werden.

35 Beitragsjahre: Altersrente für langjährig Versicherte

Beispiel: Wenn für Sie die Regelaltersgrenze von 67 Jahren gilt, Sie aber mit genau 63 Jahren in den Ruhestand möchten, weil Sie keinen Monat länger warten möchten, erwarten Sie Abschläge von 14,4 Prozent.

Bei regulären monatlichen Altersbezügen von 1000 Euro wären das 144 Euro weniger pro Monat und 1728 Euro weniger pro Jahr.

Bei einem früheren Renteneintritt müssen Sie also finanzielle Einbußen in Kauf nehmen.

Rechnen Sie daher nach, ob und unter welchen Bedingungen Sie sich die Rente mit 63 leisten können.

45 Beitragsjahre: Altersrente für besonders langjährig Versicherte

Falls Sie früher in Rente gehen möchten, aber keine Abschläge hinnehmen möchten, müssen Sie 45 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung Beitragszahler gewesen sein, also besonders langjährig in die Rentenkasse eingezahlt haben.
Zu beachten ist, dass Arbeitslosenzeiten in den letzten beiden Jahren nicht berücksichtigt werden.

Allerdings gibt es auch hier Möglichkeiten, diese Zeiten zu berücksichtigen. Behilflich kann hier der Rentenberater sein.

Diese Regelung gibt es seit dem sogenannten Rentenpaket und sie kann seit dem 1. Juli 2014 genutzt werden.

Aber auch hier steigt das Zugangsalter von 63 schrittweise auf 65 an.
Wenn Sie nach 1952 geboren sind, also beispielsweise 1954, können Sie trotz 45 Beitragsjahren nicht mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen, sondern erst mit 63 Jahren und 4 Monaten.

Wenn Sie unter allen Umständen früher in Rente gehen möchten, können Sie natürlich auf die Regelung für 35 Beitragsjahre ausweichen – aber wie beschrieben nur mit Kürzungen.

Für die Regelung für besonders langjährig Versicherte sind nicht zwingend 45 Jahre in einem Angestelltenverhältnis notwendig.

Für die notwendigen Beitragsjahre rechnet der Gesetzgeber auch andere Zeiten an.

Welche Zeiten noch für die Beitragsjahre angerechnet werden

  • Die Erziehung eines Kindes bis zum zehnten Lebensjahr
  • Das freiwillige soziale Jahr
    Zeiten mit einem Minijob, in dem Beiträge gezahlt wurden
  • Zeiten mit Pflichtbeiträgen aus selbstständiger Tätigkeit
  • Zeiten des Bezugs von Leistungen bei beruflicher Weiterbildung
  • Zeiten der Wehr- oder Zivildienstpflicht
  • Zeiten, in denen der Versicherte Angehörige nicht erwerbsmäßig pflegte
  • Zeiten, in denen Arbeitslosengeld, Teilarbeitslosengeld, Leistungen bei Krankheit (zum Beispiel Krankengeld, Verletztengeld) oder Übergangsgeld bezogen wurden
  • Lebensabschnitte, in denen Kurzarbeitergeld, Schlechtwettergeld oder Insolvenzgeld floss
    Allerdings gibt es hier auch Einschränkungen.

Auch wer sich freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert hat, kann von der Rente für besonders langjährig Versicherte profitieren, wenn er zusätzlich mindestens 18 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt hat und insgesamt auf 45 Versicherungsjahre kommt.

Tabelle: Renteneintrittsalter für Rente ohne Abschläge

Der Tabelle unten entnehmen Sie die Berechnung pro Jahrgang:

Wurden Sie beispielsweise vor 1953 geboren, erhalten Sie die Altersrente ohne Abschläge ab 63 Jahren.
Wurden Sie zwischen 1953 und 1963 geboren, wird die Altersgrenze schrittweise angehoben – beim Jahrgang 1964 liegt die Altersgrenze bei 65 Jahren.

Jahrgang
Eintrittsalter für „Rente 63“ ohne Abschlag

Eintrittsalter für Regelaltersrente
Erreichen der Regelaltersgrenze

1951
63 Jahre
65 Jahre und 5 Monate
06.2016 bis 05.2017

1952
63 Jahre
65 Jahre und 6 Monate
07.2017 bis 06.2018

1953
63 Jahre und 2 Monate
65 Jahre und 7 Monate
08.2018 bis 07.2019

1954
63 Jahre und 4 Monate
65 Jahre und 8 Monate
09.2019 bis 08.2020

1955
63 Jahre und 6 Monate
65 Jahre und 9 Monate
10.2020 bis 09.2021

1956
63 Jahre und 8 Monate
65 Jahre und 10 Monate
11.2021 bis 10.2022

1957
63 Jahre und 10 Monate
65 Jahre und 11 Monate
12.2022 bis 11.2023

1958
64 Jahre
66 Jahre
01.2024 bis 12.2024

1959
64 Jahre und 2 Monate
66 Jahre und 2 Monate
03.2025 bis 02.2026

1960
64 Jahre und 4 Monate
66 Jahre und 4 Monate
05.2026 bis 04.2027

1961
64 Jahre und 6 Monate
66 Jahre und 6 Monate
07.2027 bis 06.2028

1962
64 Jahre und 8 Monate
66 Jahre und 8 Monate
09.2028 bis 08.2029

1963
64 Jahre und 10 Monate
66 Jahre und 10 Monate
11.2029 bis 10.2030

1964 und jünger
65 Jahre
67 Jahre
01.2031 bis 12.2031

Beispiel: Sie sind Jahrgang 1955 und haben 45 Beitragsjahre gesammelt.
Sie können somit im Alter von 63 Jahren und sechs Monaten ohne Abschlag in Rente gehen.

Möchten Sie aber unbedingt bereits mit 63 Jahren in Rente gehen, erwartet Sie dann allerdings ein Abschlag von 9,9 Prozent.

Dieser ergibt sich aus der Differenz des Eintrittsalters für die Regelaltersgrenze und des Zugangsalters für die Rente ab 63.

Das sind in diesem Fall 33 Monate. Bei einer Netto-Rente von 1.000 Euro bekommen Sie monatlich dann nur rund 901 Euro.

Altersrente nach Arbeitslosigkeit
Wenn Sie in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn Arbeitslosengeld erhalten haben, wird dies nur angerechnet, wenn die Arbeitslosigkeit Folge einer Insolvenz oder vollständigen Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers ist.

Zeiten des Bezugs von Arbeitslosenhilfe oder Arbeitslosengeld II zählen nicht mit.

Rente mit 63 für Menschen mit Behinderung
Für schwerbehinderte Menschen gelten besondere Regeln, da ihre gesundheitliche Situation eine Beschäftigung bis zur Regelaltersgrenze selten zulässt.
Für ältere schwerbehinderte Menschen gibt es die Möglichkeit, bereits früher in Rente zu gehen.

Schwerbehinderte, die vor 1952 geboren sind, konnten mit Vollendung des 63. Lebensjahres ohne Abzüge eine Altersrente beziehen.

Die Altersgrenze wird stufenweise von 63 auf 65 Jahre angehoben – beginnend mit dem Geburtsjahrgang 1952.
Diese Menschen müssen bei Rentenbeginn mindestens 35 Versicherungsjahre vorweisen und eine vom Versorgungsamt anerkannte Schwerbehinderung ab einem Behinderungsgrad von 50.

Müssen Sie sich jetzt noch beeilen?
Auch wenn sich die Politik auf einen Ausstieg aus der Rente mit 63 einigen würde, wie das einige Politiker fordern, so ist momentan nicht davon auszugehen, dass diese Rentenart im ersten Halbjahr wieder abgeschafft wird.

Informieren Sie sich dennoch bei der Deutschen Rentenversicherung, wenn Sie mit 63 in Rente gehen möchten.

Wo können Sie einen Antrag stellen?
Um in Rente gehen zu können, müssen Sie diese beantragen.

Der Antrag sollte etwa drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn gestellt werden.

Für einen reibungslosen Übergang vom Berufsleben in die Rente sollte das Versicherungskonto bei der Rentenversicherung zu diesem Zeitpunkt bereits geklärt sein.

Sollten in Ihrem Versicherungsverlauf noch Lücken enthalten sein, können Sie hierzu aber auch im Rentenantrag noch Stellung nehmen.

Ein Rentenantrag kann zurückgenommen werden, solange über die beantragte Rente noch kein Rentenbescheid erteilt worden ist beziehungsweise solange dieser noch nicht bindend ist.

Bindend ist ein Rentenbescheid dann, wenn er – zum Beispiel wegen Ablauf der Widerspruchsfrist – nicht mehr angefochten werden kann.

Sie wollen früher in Rente gehen?
Dann informieren Sie sich am besten bei einem Rentenberater frühzeitig.

Ein Rentenberater ist zwar freiberuflich und kostet Geld, allerdings ist er auch nicht bei der Deutschen Rentenversicherung angestellt.

Der Rentenberater ist vergleichbar mit einem Steuerberater und ausschließlich gegenüber seinem Mandanten verpflichtet.

Je nach Rentensituation kann sich dies jedoch durchaus lohnen.
Bei einer um 10-20 Euro höheren Rente amortisieren sich die Beratungskodten schon nach 1-3 Jahren.

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