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Was Merz bei der Migrationspolitik fordert, funktioniert mal wieder nicht, denn seine Forderung verstößt gegen alle möglichen Gesetze aus Deutschland, der EU und Völkerrecht.
Den Titel #Deutscher Trump“, den er von der Washington Post vor einiger Zeit erhalten hat, wurde wohl zu Recht vergeben.
Hier der 5-Punkte-Plan von Friedrich Merz und die Aufdeckung, warum es nicht funktioniert:
1. Verhängung eines „faktischen Einreiseverbots“
Das Bundesinnenministerium soll durch die Richtlinienkompetenz angewiesen werden, die deutschen Grenzen zu allen Nachbarstaaten dauerhaft zu kontrollieren. Ziel ist es, alle Versuche der illegalen Einreise konsequent abzuweisen.
Warum das nicht funktioniert:
1. „Faktisches Einreiseverbot“ und dauerhafte Grenzkontrollen
• EU-Recht: Das Schengen-Abkommen garantiert den freien Personenverkehr innerhalb der Schengen-Zone. Dauerhafte Grenzkontrollen sind nur in Ausnahmesituationen zulässig, etwa bei einer erheblichen Bedrohung der öffentlichen Sicherheit, und müssen zeitlich befristet sein. Eine pauschale und unbegrenzte Wiedereinführung solcher Kontrollen würde gegen diese Regelung verstoßen.
• Grundgesetz: Artikel 16a GG gewährt politisch Verfolgten ein Asylrecht. Ein „faktisches Einreiseverbot“ könnte dazu führen, dass Schutzsuchenden der Zugang zu Asylverfahren verwehrt wird, was verfassungswidrig wäre.
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2. Erweiterung der Befugnisse der Bundespolizei
Die Bundespolizei soll künftig das Recht erhalten, Haftbefehle zu beantragen. Dies soll insbesondere dazu dienen, ausreisepflichtige Personen, die beispielsweise in öffentlichen Verkehrsmitteln aufgegriffen werden, leichter abschieben zu können.
Warum es nicht funktioniert:
2. Haftbefehle durch die Bundespolizei
• Grundgesetz: Die Gewaltenteilung in Deutschland sieht vor, dass Haftbefehle ausschließlich von unabhängigen Gerichten erlassen werden dürfen (Art. 104 GG). Eine Befugnis der Bundespolizei, selbst Haftbefehle zu beantragen, könnte diese Gewaltenteilung untergraben.
• EU-Recht: Die EU-Menschenrechtsstandards setzen hohe Hürden für Freiheitsentzug. Jeder Freiheitsentzug muss individuell geprüft werden, was bei einer pauschalen Ausweitung auf die Bundespolizei rechtlich problematisch wäre.
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3. Erhöhung der Kapazitäten für Abschiebegewahrsam
Ausreisepflichtige sollen bis zur Abschiebung in Gewahrsam oder Haft genommen werden. Um dies zu ermöglichen, müsse die Zahl der Plätze in Abschiebeeinrichtungen deutlich ausgebaut werden.
Warum es nicht funktioniert:
3. Ausweitung des Abschiebegewahrsams
• Grundgesetz: Abschiebehaft ist im deutschen Recht bereits stark reglementiert. Artikel 104 GG fordert, dass die Freiheitsentziehung nur in Ausnahmefällen und mit richterlicher Prüfung möglich ist. Eine deutliche Ausweitung könnte verfassungswidrig sein, insbesondere wenn pauschale Maßnahmen ergriffen werden.
• EU-Richtlinien: Die Rückführungsrichtlinie der EU begrenzt die Abschiebehaft auf maximal 6 Monate (in Ausnahmefällen 18 Monate). Eine unbegrenzte Haft bis zur Abschiebung würde diese Regelung verletzen.
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4. Übernahme von Abschiebungen durch den Bund
Abschiebungen sollen verstärkt in die Zuständigkeit des Bundes fallen, um die Last nicht allein bei den Ländern zu belassen. Abschiebungen und Rückführungen müssten nach Merz’ Vorstellungen „ab sofort täglich stattfinden“.
Warum dies nicht funktioniert:
4. Übernahme von Abschiebungen durch den Bund
• Föderalismusprinzip (Grundgesetz): Abschiebungen sind in Deutschland primär Aufgabe der Bundesländer. Eine Verlagerung dieser Zuständigkeit auf den Bund könnte das föderale System Deutschlands aushebeln und verfassungsrechtliche Fragen aufwerfen.
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5. Änderung des Aufenthaltsrechts
Merz fordert eine Anpassung des Aufenthaltsrechts, sodass ausreisepflichtige Personen so lange in Gewahrsam bleiben, bis sie entweder abgeschoben oder freiwillig ausreisen. Ziel ist es, die bisher bestehenden rechtlichen Lücken zu schließen und Abschiebungen zu beschleunigen.
Warum dies nicht funktioniert:
5. Unbefristeter Gewahrsam für Ausreisepflichtige
• EU-Recht: Die EU-Rückführungsrichtlinie schreibt vor, dass Freiheitsentzug nur verhältnismäßig und zeitlich begrenzt erfolgen darf. Ein unbegrenzter Gewahrsam wäre eindeutig rechtswidrig.
• Grundgesetz: Auch hier könnte Artikel 104 GG betroffen sein, da eine zeitlich unbegrenzte Haft gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip verstößt.
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Fazit
Viele Punkte im Plan von Friedrich Merz stehen im Widerspruch zu bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen:
• Das Schengen-Abkommen und die EU-Rückführungsrichtlinie würden durch dauerhafte Grenzkontrollen und unbefristeten Gewahrsam verletzt.
• Das Grundgesetz wird vor allem durch Eingriffe in das Asylrecht (Art. 16a GG) und das Recht auf persönliche Freiheit (Art. 104 GG) tangiert.
• Es könnte außerdem völkerrechtliche Verpflichtungen Deutschlands, wie die Genfer Flüchtlingskonvention, infrage stellen.
Die Umsetzung dieses Plans wäre juristisch hoch umstritten und könnte nur mit umfassenden Gesetzes- und Verfassungsänderungen oder einer bewussten Verletzung internationaler Verpflichtungen erfolgen.
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Was mich am meisten bei den Forderungen von Friedrich Merz erstaunt.
Eigentlich ist Friedrich Merz doch Volljurist und müsste doch selbst wissen, dass seine Forderungen nur umsetzbar wären, wenn Deutschland aus der EU austreten würde.
Jeder Jurist oder Hobbyjurist, hat wohl ein besseres Wissen, als Friedrich Merz.
Nein, Friedrich Merz weiß, dass seine Forderung einfach nur fachlich dumm sind.
Ich unterstelle Merz, dass er diese Forderung mal wieder kurz vor der Bundestagswahl deshalb macht, um populistisch mal wieder was verzapft.
Was mich erschreckt, ist dass das Verhalten von Merz in der Anwendung extrem gefährlich wäre, wenn er Bundeskanzler wäre.
Angenommen, es würde in der neuen Bundesregierung um ein Thema in der Sozialpolitik – zum Beispiel Gesetzliche Rente – gehen.
Und Merz hat eine andere Meinung, wie die andere Koalitionspartei.
Kommt dann Merz mit der Erpressung daher, „Wenn Ihr nicht das wollt, was ich will, dann hole ich mir die fehlenden Stimmen bei der AfD..“?
Ich sehe persönlich die Gefahr sehr hoch an, wenn die CDU über 25 % der Stimmen hat und dann noch die AfD so viele Stimmen hat, dass beide Parteien 50 % oder mehr Stimmen im Bundestag haben.
Putin, Trump & Co. Freuen sich darauf, wenn Deutschland dadurch schwach wird.