Wärmepumpen werden in kalten Regionen mehr als in Deutschland genutzt. Beispiel Schweden und Dänemark

Schweden – Eines der Top-Länder, wenn es um Energienutzung geht.

Im Ausbau mit #Wärmepumpen gilt es beispielsweise Schweden als vorbildlich. Und dies obwohl die Temperatur in Schweden und Dänemark kälter ist.

Einen interessanten Beitrag gibt es hierzu beim NDR Link —> https://www.ndr.de/nachrichten/info/Warum-Schweden-auf-Waermepumpen-setzt,audio1362618.htmlhttps://www.ndr.de/nachrichten/info/Warum-Schweden-auf-Waermepumpen-setzt,audio1362618.html

Die wahren Gründe für die extreme Diskussion gegen das Heiz-Gesetz

Gegen das Gebäudeenergiegesetz waren zunächst nicht nur die FDP, sondern auch die CDU und die CSU.

Natürlich ist die AfD von Haus aus gegen alle Gesetze der Ampelregierung, denn diese Partei möchte die Demokratie lahmlegen. Sie ist und bleibt eine Kritikpartei, kann aber selbst keine konstruktiven Lösungen aufzeigen,

Warum die CDU/CSU auch zunächst Mitstreiter auf Länderebene und kommunaler Ebene hatte, lag wohl eher an den Fehlern der Kommunen und Ländern.

Dass die CXU das Gesetz verhindern will, hat auch einfach mit der Rolle der Opposition zu tun. Die Oppositionsführerschaft Merz & Söder versucht nicht nur eine Oppositionsarbeit zu machen, sondern versucht aus allen Kanonen gegen die Bundesregierung zu schießen. Teilweise nicht einmal mit konstruktiver Kritik, sonder ähnlich wie die AfD mit populistischen Verhalten. Dies macht die CXU in der Hoffnung, dass sie hierdurch Wähler aus dem AfD-Lager zurückgewinnt.

Ob diese CXU-Wahlstrategie richtig ist, kann man durchaus bezweifeln. Populistisches Verhalten und Verrohung der Sprache im Netz und im Bundestag sind nicht sinnvoll!

Welche eklatanten Fehler hatten Kommunen und Länder in der Vergangenheit gemacht?

Gas war günstig und viele kommunale Unternehmen (Stadtwerke) haben an den Gasleitungen / Stromleitungen prächtig mitverdient. Selten gab es deshalb die Gründe die Fernwärme auszubauen.

Für Verbraucher ist auch die Fernwärme letztendlich eine erpressbare Energieversorgung. Die Begründung hierzu liefert Stiftung Warentest. Zitat von 13.62023: „Ein klarer Nachteil für Fernwärme-Kunden ist der fehlende Wettbewerb: Jedes Fernwärmenetz ist ein lokales Monopol. Anders als bei Strom und Gas können Sie den Fernwärme-Lieferanten deswegen nicht wechseln. Das ist insbesondere nachteilig, wenn Ihr Lieferant überdurchschnittlich teuer ist.“

Mit Fernwärme ist man praktisch der Preisfestsetzung des Anbieters ausgeliefert

Durch den ersten Entwurf des neuen veränderten Gebäudeenergiegesetzes wurden die Wärmepumpen favorisiert. Es wurde ab 2024 eine Förderung der Wärmepumpen forciert, wobei die Fernwärme als „Mitbewerber-Energie“ bis zu diesem Zeitpunkt nicht in den Markt als Alternative einsteigen könnte.

Die Installation von Fernwärme dauert Jahre, denn neben dem Bau neuer Kraftwerke müssen auch Leitungen in die Häuser verlegt werden. Selbst wenn diese finanziellen Investitionen gestemmt werden können, dann bleibt die Frage, wie Kommunen dies in Zeiten des Fachkräftemangels umsetzen wollen. Die Neuinstallation von Fernwärme ist ein Mammut-Projekt, das Jahrzehnte benötigen würde.

Die Eigeninteressen der Länder und Kommunem sind hier der Hauptgrund die Fernwärme einzuführen.

Für den Verbraucher entsteht eine fast nicht umkehrbare Abhängigkeit!

Damit die Fernwärme zu einem gut kalkulierten Preis durchgeführt werden kann, müssen möglichst alle Verbraucher an diesem Fernwärmenetz sich beteiligen. Beteiligen sich zu wenige Hauseigentümer an diesem Netz, dann steigen die Kosten je Abnehmet an. Die fixen Kosten können auf zu wenige Nutzer verteilt werden.

Ist Fernwärme eine erneuerbare Energie?

Der Anteil erneuerbarer Energien an der Fernwärme lag nach Angaben des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) 2021 bei gerade einmal 17,5 %

Was steht im Entwurf Heizgesetz in Bezug auf das Wärmenetz?

Sollte in absehbarer Zeit der Anschluss an ein Wärmenetz möglich sein, darf noch zehn Jahre lang eine Heizung genutzt werden, die die „Heizen mit Erneuerbaren“-Vorgabe nicht erfüllt. Zur Planung soll eine verpflichtende kommunale Wärmeplanung erarbeitet werden. Großstädte ab 100.000 Einwohnern sollen eine verpflichtende Wärmeplanung bis Juli 2026 vorlegen, kleinere Städte bis Juli 2028. Solange die noch nicht vorliegt, gelten die Regeln des GEG auch noch nicht und es dürfen auch nach 1.1.2024 noch Gasheizungen eingebaut werden, wenn diese auf Wasserstoff umrüstbar sind.

Wenn schon die Planung bis 2028 dauert, wie lange dauert dann die bauliche Umsetzung?

Insofern ist die Fernwärme ein Projekt, das vielleicht bis 2040 abgeschlossen wäre.

Für die Kommunen und Länder ein interessantes Geschäft. Für Verbraucher eine zusätzliche Abhängigkeit.

Zu beachten sind nicht nur die Wärmeverluste beim Transport der Wärme, sondern auch die Wartungskosten. Diese Wartungskisten entstehen bei Gasleitungen ebenso, wie bei Fernwärme.

Das Gasleitungsnetz ist in Deutschland in die Jahre gekommen und wird Mrd. an Sanierungskosten verschlingen. Gaslecks führen auch immer wieder zu Explosionen. Dies sind zwar Einzelfälle, allerdings wird dies zunehmen.

Die beste Energiezufuhr in Häuser ist das Stromnetz kombiniert mit der Eigenproduktion durch Solar- oder Windenergie. Die Wartungskosten sind geringer als bei Gas, Wasserstoff oder ein Aufbau von einem Wärmenetz.

Ohne Energieausweis kann Strafe bis 15.000 Euro drohen

Energieausweis – Ein Energieausweis ist nötig, wenn Sie eine #Immobilie #verkaufen oder neu #vermieten wollen. Wann Sie dieses Dokument sonst noch brauchen und welche Rechte und Pflichten damit verbunden sind, erfahren Sie hier:

Kurzfassung:

Für Verkäufer von Immobilien und Neu-Vermieter ist ein Energieausweis Pflicht.

Basis dafür ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das die Energieeinsparverordnung (EnEV) abgelöst hat.

Schon in der #Wohnungsanzeige müssen bestimmte #Kenndaten genannt werden.

Käufer und Neu-Mieter haben ein Recht darauf, rechtzeitig vor ihrer Entscheidung für die Immobilie über die Inhalte aus dem Energieausweis informiert zu werden.

Spätestens bei Verkauf oder Neu-Vermietung brauchen Sie einen #Energieausweis

Fast jedes neue Gebäude, das auf übliche Temperaturen beheizt werden soll, braucht einen Energieausweis.

Außerdem ist ein Ausweis notwendig, wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung verkaufen oder neu vermieten möchten.

Die Vorgaben dazu beruhen auf dem Gebäudeenergiegesetz. Zuvor galt die Energieeinsparverordnung (EnEV).

Mit dem Dokument sollen Kauf- oder Mietinteressenten über die energetischen Kennwerte und die daraus resultierenden Treibhausgasemissionen des Gebäudes informiert werden.

Den Energieausweis müssen Sie als Eigentümer aber nur bei einem Nutzerwechsel vorlegen.

Solange Sie Ihr Wohneigentum selbst nutzen oder nicht neu vermieten, brauchen Sie also keinen Energieausweis.

Mieter in bestehenden Mietverhältnissen haben daher keinen Anspruch, den Energieausweis zu sehen.

Von der Ausweispflicht befreit sind Baudenkmäler sowie kleine Gebäude mit einer Nutzfläche von bis zu 50 Quadratmetern.

Weitere Spezialfälle, für die Sie keinen Ausweis benötigen, werden im Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschrieben.

Eigentümer von Neu- und Bestandsbauten müssen sicherstellen, dass sie von Planer oder Architekt einen erforderlichen Ausweis erhalten.

Gleiches gilt, wenn ein Gebäude umfassend saniert und dabei eine energetische Gesamtbilanzierung nach GEG durchgeführt wird, wie es beispielsweise eine Sanierung zu einem KfW-Effizienzhaus erfordert.

Einzelmaßnahmen wie beispielsweise ein Austausch der Fenster erfordern keine aufwändige Gesamtbilanzierung des Gebäudes, um KfW-Fördermittel in Anspruch zu nehmen.

Wegen einzelner Sanierungsschritte sind Sie auch nicht dazu verpflichtet, einen neuen Energieausweis erstellen zu lassen.

Vermieter dürfen die Kosten für den Energieausweis nicht auf die Mieter umlegen.

Wohnungseigentümer in Eigentumsgemeinschaften haben bei Verkauf oder Vermietung ihrer Wohnung einen Anspruch gegen die Gemeinschaft, dass sie den Ausweis rechtzeitig erhalten.
Die Kosten sind von der Eigentumsgemeinschaft zu tragen.

Auch wenn Sie eine Wohnung oder ein Haus als Eigentümer selbst bewohnen und daher keinen Energieausweis benötigen, lohnt sich bei steigenden Energiepreisen in vielen Fällen eine Dämmung oder Heizungserneuerung.

Wichtig ist eine fachkundige und unabhängige Beratung, damit die Maßnahmen gut aufeinander abgestimmt sind und fachgerecht durchgeführt werden.

Welcher #Ausweis für welches #Gebäude?

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen, die sich darin unterscheiden, wie die Energiekennwerte ermittelt werden: einen Bedarfsausweis und einen Verbrauchsausweis. Ein Verbrauchsausweis ist aufgrund des geringeren Aufwands bei der Datenerhebung in der Regel günstiger. Er ist jedoch auch weniger aussagekräftig.
Welcher Energieausweis ist zulässig für Gebäude im Bestand?

Anzahl der Wohneinheiten und Baualter des Wohngebäudes
———
Bedarfsausweis bei

  • mit 1-4 Wohneinheiten
  • Bauantrag vor dem 01.11.1977
  • die Anforderungen der 1. Wärmeschutzverordnung sind nicht erfüllt

—-

Bedarfsausweis Verbrauchsausweis

  • mit 1-4 Wohneinheiten
  • Bauantrag vor dem 01.11.1977
  • die Anforderungen der 1. Wärmeschutzverordnung sind erfüllt ——-

Bedarfsausweis Verbrauchsausweis

  • mit 1-4 Wohneinheiten
  • Bauantrag nach dem 01.11.1977

——-

Bedarfsausweis Verbrauchsausweis

  • mit 5 und mehr Wohneinheiten

——

Außerdem kann ein #Verbrauchsausweis nur dann ausgestellt werden, wenn die #Heizkosten- und #Verbrauchsabrechnungen aus drei aufeinander folgenden Jahren vollständig vorliegen. Dabei darf das Ende dieses Abrechnungszeitraums höchstens 18 Monate zurückliegen. Ausschlusskriterien können beispielsweise sein, wenn dezentral über #Gasetagenheizungen geheizt wird oder das Gebäude vor Kurzem umfassend modernisiert wurde.

Für #Neubauten wird grundsätzlich ein #Bedarfsausweis ausgestellt.

Büro- oder Verwaltungsgebäude, Gewerbe- oder Einkaufszentren und ähnliche Gebäude benötigen einen so genannten „#Energieausweis für #Nichtwohngebäude“.

Dieser unterscheidet sich vom Ausweis für #Wohngebäude vor allem dadurch, dass auch die Energiebedarfe für die Lüftung, die Beleuchtung und – falls vorhanden – für die Klimatisierung des Gebäudes in den Endenergiekennwert einfließen.

Diese Bedarfe werden in einem Ausweis für ein Nichtwohngebäude einzeln aufgelistet. Gibt es in einem Gebäude sowohl Wohnungen als auch Gewerberäume, sind unter Umständen zwei getrennte Energieausweise erforderlich.

——
Wann müssen Sie den #Energieausweis vorlegen?

Mieter- bzw. Kaufinteressierte haben das Recht, die #Energieeffizienz der #Immobilie bei ihrer Entscheidung über den Abschluss eines Miet- bzw. Kaufvertrags zu berücksichtigen.

Vermieter, Verkäufer oder Makler haben daher die #Pflicht, Ihnen den #Energieausweis spätestens bei der Besichtigung zu zeigen.
Sollte keine Besichtigung vereinbart werden, muss der Energieausweis (oder eine Kopie) unverzüglich vorgelegt werden, – spätestens aber dann, wenn Miet- oder Kaufinteressent dies fordern.

Sie können den Energieausweis also rechtzeitig vor Vertragsabschluss zur Kenntnis nehmen, vielleicht auch als Aushang bei der Besichtigung des Objekts.

Die Pflicht zur Vorlage umfasst das ganze Dokument, also einschließlich der Modernisierungsempfehlungen, sofern der Ausweis welche beinhaltet.

Müssen in einer Wohnungs-Anzeige Informationen aus dem Ausweis stehen?

Wer eine #Immobilie #vermieten oder #verkaufen möchte, muss dazu einen gültigen Energieausweis besitzen.

Liegt dieser bereits bei Aufgabe der Immobilienanzeige vor, dann ist es verpflichtend darin wichtige Angaben aus dem Ausweis zu nennen.

Dies sind:

  • die Art des Ausweises (Bedarf oder Verbrauch)
  • der Endenergie-Kennwert der Immobilie (in kWh/m²a)
  • der (hauptsächliche) Energieträger für die Beheizung
  • das Gebäude-Baujahr
  • die Effizienzklasse der Immobilie

Wird eine Immobilien-Anzeige nicht-kommerziell veröffentlicht, zum Beispiel per Zettel an einem schwarzen Brett eines öffentlichen Gebäudes, darf auf Angaben aus dem Energieausweis verzichtet werden.

Muss mein Gebäude vor Ort begutachtet werden?

Ausweisaussteller müssen das Gebäude nicht besichtigen oder begehen.

Es reicht, wenn Sie als Eigentümer Daten und aussagekräftige Fotos vom Gebäude bereitstellen, die zur Ausstellung des Energieausweises erforderlich sind.

Die Ausweis-Ausstellerin ist dann trotzdem für die Richtigkeit der Daten im Ausweis verantwortlich, sie muss prüfen ob die angegebenen Daten plausibel sind.

Wichtig können die Form und Qualität der Datenerhebung dann werden, wenn eine Käufer nach dem Erwerb eines Hauses oder einer Wohnung die Richtigkeit des Energieausweises in Frage stellt.

In einem solchen Fall sind Sie als Eigentümer besser vor Zweifeln und möglichen Schadenersatzforderungen geschützt, wenn Sie zuvor mit etwas größerer Sorgfalt agiert haben und Ihr:e Ausweisaussteller das Gebäude besichtigt und eine aufwändigere Datenerhebung vorgenommen hat.

Was passiert wenn ich keinen Energieausweis habe?

Wenn Sie keinen aktuellen Energieausweis vorlegen können, dann droht Ihnen ein Bußgeld in Höhe von bis zu 10.000 Euro. Nur bei wenigen Ausnahmen kann auf ein Energieausweis verzichtet werden (Ausnahmen: s. Oben).

Für Makler:

Die EnEV verpflichtet Makler, bestimmte Angaben zu den energetischen Kennwerten einer Immobilie vorzuweisen. Werden Informationen weggelassen oder falsch angegeben, droht eine Abmahnung und Bußgelder bis zu 15.000 Euro.

Zu den in der EnEV 2014 geregelten Pflichten, die neben den Verkäufern auch Maklern, Vermietern, Verpächtern und Leasinggebern beim Verkauf eine Immobilienanzeige in kommerziellen Medien auferlegt werden, zählen gemäß § 16a der Energieeinsparverordnung 2014 unter anderem die folgenden für Immobilienanzeigen verpflichtenden Angaben:

  • die Art des Energieausweises: Energiebedarfsausweis oder Energieverbrauchsausweis im Sinne des § 17 Absatz 1 Satz 1,
  • den im Energieausweis genannten Wert des Endenergiebedarfs oder Endenergieverbrauchs für das Gebäude,
  • die im Energieausweis genannten wesentlichen Energieträger für die Heizung des Gebäudes,
  • bei Wohngebäuden das im Energieausweis genannte Baujahr und
  • bei Wohngebäuden die im Energieausweis genannte Energieeffizienzklasse.
    Als kommerzielle Medien gelten insbesondere:
  • Webseiten von Immobilienmaklern,
  • Immobilienportale wie Immonet, Immowelt und Immobilienscout bzw. ImmoScout,
  • Zeitungen,
  • Zeitschriften,
  • Schaufenster des Maklers
    III. Wen treffen die Pflichten?
    Pflichten zur Angabe der vorbezeichneten Informationen treffen auch Vermieter, Verpächter und Leasinggeber bei Immobilienanzeigen zur Vermietung, Verpachtung oder zum Leasing eines Gebäudes, einer Wohnung oder einer sonstigen selbständigen Nutzungseinheit.
    Käufern oder potentielle Mietern einer Immobilie bietet der Energieausweis Informationen über die energetische Effizienz einer Immobilie. Der Ausweis gibt Auskunft zu einem möglichen Energiebedarf und Energieverbrauch.
    Gemäß § 16 EnEV muss der Energieausweis bei Vermietung oder Verkauf ein Energieausweis vorhanden sein und den potenziellen Käufern oder Mietern vorgezeigt werden.
    IV. Wann muss der Energieausweis vorliegen?
    Energieausweise müssen spätestens beim Besichtigungstermin vorgelegt werden. Dabei muss der Makler dem Interessenten nicht zwangsweise einen Ausweis in Kopie übergeben. Es reicht aus, wenn der Ausweis ausliegt oder sichtbar ausgehängt wird, damit der Interessent sich ein Bild vom energetischen Zustand des Hauses machen kann. Dies ergibt sich als Pflicht direkt aus der EnEV.
    V. Wer mahnt ab?
    Bereits seit einiger Zeit mahnt zum Beispiel die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ab. Allerdings sind auch von Mitbewerbern ausgesprochene Abmahnungen denkbar. Werden in Immobilienanzeigen bestimmte Angaben aus dem Energieausweis unvollständig oder gar falsch dargestellt bzw. werden die werden Informationen ganz weggelassen, kann eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung folgen. Makler halten in Immobilienangeboten für Immobiliensuchende wesentliche Informationen bereit. Mittlerweile ist es höchstrichterlich entschieden: Makler müssen bestimmte Informationen aus dem Energieausweis weitergeben. Der BGH geht davon aus, dass fehlende oder fehlerhafte Angaben im Energieausweis eine Irreführung der Immobilieninteressenten durch Makler begründen kann. Daher darf keinesfalls auf die verpflichtenden Informationen verzichtet werden.
    VI. Wie ist die Rechtslage?
    Mittlerweile hat der BGH diverse Fälle verhandelt, in denen jeweils die Deutsche Umwelthilfe e. V. als Klägerin aufgetreten ist. Der BGH begründete in seinen Urteilen unter anderem, dass dem Verein zwar kein Unterlassungsanspruch aufgrund der EnEV zustehe, da sich die EnEV grade nicht an Makler richte. Allerdings sei den Maklern vorzuwerfen, dass wesentliche verpflichtende Informationen vorenthalten würden.
    Daher nahm der BGH einen Verstoß gegen § 5a Absatz 2 des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) verstoßen. Unlauter handelt nach § 5a Absatz 2 UWG, wer im konkreten Fall unter Berücksichtigung aller Umstände dem Verbraucher eine wesentliche Information vorenthält,
  1. die der Verbraucher je nach den Umständen benötigt, um eine informierte geschäftliche Entscheidung zu treffen, und
  2. deren Vorenthalten geeignet ist, den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte.

Empfehlenswerte Energieberater aus dem Raum Stuttgart, Ludwigsburg, Leonberg

Heinrich Frommelt, 71254 Ditzingen, TEL.: +49 174 2431912

Ohne Energieausweis kann Strafe bis 15.000 Euro drohen

Energieausweis – Ein Energieausweis ist nötig, wenn Sie eine #Immobilie #verkaufen oder neu #vermieten wollen. Wann Sie dieses Dokument sonst noch brauchen und welche Rechte und Pflichten damit verbunden sind, erfahren Sie hier:

Kurzfassung:

Für Verkäufer von Immobilien und Neu-Vermieter ist ein Energieausweis Pflicht.

Basis dafür ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das die Energieeinsparverordnung (EnEV) abgelöst hat.

Schon in der #Wohnungsanzeige müssen bestimmte #Kenndaten genannt werden.

Käufer und Neu-Mieter haben ein Recht darauf, rechtzeitig vor ihrer Entscheidung für die Immobilie über die Inhalte aus dem Energieausweis informiert zu werden.

Spätestens bei Verkauf oder Neu-Vermietung brauchen Sie einen #Energieausweis

Fast jedes neue Gebäude, das auf übliche Temperaturen beheizt werden soll, braucht einen Energieausweis.

Außerdem ist ein Ausweis notwendig, wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung verkaufen oder neu vermieten möchten.

Die Vorgaben dazu beruhen auf dem Gebäudeenergiegesetz. Zuvor galt die Energieeinsparverordnung (EnEV).

Mit dem Dokument sollen Kauf- oder Mietinteressenten über die energetischen Kennwerte und die daraus resultierenden Treibhausgasemissionen des Gebäudes informiert werden.

Den Energieausweis müssen Sie als Eigentümer aber nur bei einem Nutzerwechsel vorlegen.

Solange Sie Ihr Wohneigentum selbst nutzen oder nicht neu vermieten, brauchen Sie also keinen Energieausweis.

Mieter in bestehenden Mietverhältnissen haben daher keinen Anspruch, den Energieausweis zu sehen.

Von der Ausweispflicht befreit sind Baudenkmäler sowie kleine Gebäude mit einer Nutzfläche von bis zu 50 Quadratmetern.

Weitere Spezialfälle, für die Sie keinen Ausweis benötigen, werden im Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschrieben.

Eigentümer von Neu- und Bestandsbauten müssen sicherstellen, dass sie von Planer oder Architekt einen erforderlichen Ausweis erhalten.

Gleiches gilt, wenn ein Gebäude umfassend saniert und dabei eine energetische Gesamtbilanzierung nach GEG durchgeführt wird, wie es beispielsweise eine Sanierung zu einem KfW-Effizienzhaus erfordert.

Einzelmaßnahmen wie beispielsweise ein Austausch der Fenster erfordern keine aufwändige Gesamtbilanzierung des Gebäudes, um KfW-Fördermittel in Anspruch zu nehmen.

Wegen einzelner Sanierungsschritte sind Sie auch nicht dazu verpflichtet, einen neuen Energieausweis erstellen zu lassen.

Vermieter dürfen die Kosten für den Energieausweis nicht auf die Mieter umlegen.

Wohnungseigentümer in Eigentumsgemeinschaften haben bei Verkauf oder Vermietung ihrer Wohnung einen Anspruch gegen die Gemeinschaft, dass sie den Ausweis rechtzeitig erhalten.
Die Kosten sind von der Eigentumsgemeinschaft zu tragen.

Auch wenn Sie eine Wohnung oder ein Haus als Eigentümer selbst bewohnen und daher keinen Energieausweis benötigen, lohnt sich bei steigenden Energiepreisen in vielen Fällen eine Dämmung oder Heizungserneuerung.

Wichtig ist eine fachkundige und unabhängige Beratung, damit die Maßnahmen gut aufeinander abgestimmt sind und fachgerecht durchgeführt werden.

Welcher #Ausweis für welches #Gebäude?

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen, die sich darin unterscheiden, wie die Energiekennwerte ermittelt werden: einen Bedarfsausweis und einen Verbrauchsausweis. Ein Verbrauchsausweis ist aufgrund des geringeren Aufwands bei der Datenerhebung in der Regel günstiger. Er ist jedoch auch weniger aussagekräftig.
Welcher Energieausweis ist zulässig für Gebäude im Bestand?

Anzahl der Wohneinheiten und Baualter des Wohngebäudes
———
Bedarfsausweis bei

  • mit 1-4 Wohneinheiten
  • Bauantrag vor dem 01.11.1977
  • die Anforderungen der 1. Wärmeschutzverordnung sind nicht erfüllt

—-

Bedarfsausweis Verbrauchsausweis

  • mit 1-4 Wohneinheiten
  • Bauantrag vor dem 01.11.1977
  • die Anforderungen der 1. Wärmeschutzverordnung sind erfüllt ——-

Bedarfsausweis Verbrauchsausweis

  • mit 1-4 Wohneinheiten
  • Bauantrag nach dem 01.11.1977

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Bedarfsausweis Verbrauchsausweis

  • mit 5 und mehr Wohneinheiten

——

Außerdem kann ein #Verbrauchsausweis nur dann ausgestellt werden, wenn die #Heizkosten- und #Verbrauchsabrechnungen aus drei aufeinander folgenden Jahren vollständig vorliegen. Dabei darf das Ende dieses Abrechnungszeitraums höchstens 18 Monate zurückliegen. Ausschlusskriterien können beispielsweise sein, wenn dezentral über #Gasetagenheizungen geheizt wird oder das Gebäude vor Kurzem umfassend modernisiert wurde.

Für #Neubauten wird grundsätzlich ein #Bedarfsausweis ausgestellt.

Büro- oder Verwaltungsgebäude, Gewerbe- oder Einkaufszentren und ähnliche Gebäude benötigen einen so genannten „#Energieausweis für #Nichtwohngebäude“.

Dieser unterscheidet sich vom Ausweis für #Wohngebäude vor allem dadurch, dass auch die Energiebedarfe für die Lüftung, die Beleuchtung und – falls vorhanden – für die Klimatisierung des Gebäudes in den Endenergiekennwert einfließen.

Diese Bedarfe werden in einem Ausweis für ein Nichtwohngebäude einzeln aufgelistet. Gibt es in einem Gebäude sowohl Wohnungen als auch Gewerberäume, sind unter Umständen zwei getrennte Energieausweise erforderlich.

——
Wann müssen Sie den #Energieausweis vorlegen?

Mieter- bzw. Kaufinteressierte haben das Recht, die #Energieeffizienz der #Immobilie bei ihrer Entscheidung über den Abschluss eines Miet- bzw. Kaufvertrags zu berücksichtigen.

Vermieter, Verkäufer oder Makler haben daher die #Pflicht, Ihnen den #Energieausweis spätestens bei der Besichtigung zu zeigen.
Sollte keine Besichtigung vereinbart werden, muss der Energieausweis (oder eine Kopie) unverzüglich vorgelegt werden, – spätestens aber dann, wenn Miet- oder Kaufinteressent dies fordern.

Sie können den Energieausweis also rechtzeitig vor Vertragsabschluss zur Kenntnis nehmen, vielleicht auch als Aushang bei der Besichtigung des Objekts.

Die Pflicht zur Vorlage umfasst das ganze Dokument, also einschließlich der Modernisierungsempfehlungen, sofern der Ausweis welche beinhaltet.

Müssen in einer Wohnungs-Anzeige Informationen aus dem Ausweis stehen?

Wer eine #Immobilie #vermieten oder #verkaufen möchte, muss dazu einen gültigen Energieausweis besitzen.

Liegt dieser bereits bei Aufgabe der Immobilienanzeige vor, dann ist es verpflichtend darin wichtige Angaben aus dem Ausweis zu nennen.

Dies sind:

  • die Art des Ausweises (Bedarf oder Verbrauch)
  • der Endenergie-Kennwert der Immobilie (in kWh/m²a)
  • der (hauptsächliche) Energieträger für die Beheizung
  • das Gebäude-Baujahr
  • die Effizienzklasse der Immobilie

Wird eine Immobilien-Anzeige nicht-kommerziell veröffentlicht, zum Beispiel per Zettel an einem schwarzen Brett eines öffentlichen Gebäudes, darf auf Angaben aus dem Energieausweis verzichtet werden.

Muss mein Gebäude vor Ort begutachtet werden?

Ausweisaussteller müssen das Gebäude nicht besichtigen oder begehen.

Es reicht, wenn Sie als Eigentümer Daten und aussagekräftige Fotos vom Gebäude bereitstellen, die zur Ausstellung des Energieausweises erforderlich sind.

Die Ausweis-Ausstellerin ist dann trotzdem für die Richtigkeit der Daten im Ausweis verantwortlich, sie muss prüfen ob die angegebenen Daten plausibel sind.

Wichtig können die Form und Qualität der Datenerhebung dann werden, wenn eine Käufer nach dem Erwerb eines Hauses oder einer Wohnung die Richtigkeit des Energieausweises in Frage stellt.

In einem solchen Fall sind Sie als Eigentümer besser vor Zweifeln und möglichen Schadenersatzforderungen geschützt, wenn Sie zuvor mit etwas größerer Sorgfalt agiert haben und Ihr:e Ausweisaussteller das Gebäude besichtigt und eine aufwändigere Datenerhebung vorgenommen hat.

Was passiert wenn ich keinen Energieausweis habe?

Wenn Sie keinen aktuellen Energieausweis vorlegen können, dann droht Ihnen ein Bußgeld in Höhe von bis zu 10.000 Euro. Nur bei wenigen Ausnahmen kann auf ein Energieausweis verzichtet werden (Ausnahmen: s. Oben).

Für Makler:

Die EnEV verpflichtet Makler, bestimmte Angaben zu den energetischen Kennwerten einer Immobilie vorzuweisen. Werden Informationen weggelassen oder falsch angegeben, droht eine Abmahnung und Bußgelder bis zu 15.000 Euro.

Zu den in der EnEV 2014 geregelten Pflichten, die neben den Verkäufern auch Maklern, Vermietern, Verpächtern und Leasinggebern beim Verkauf eine Immobilienanzeige in kommerziellen Medien auferlegt werden, zählen gemäß § 16a der Energieeinsparverordnung 2014 unter anderem die folgenden für Immobilienanzeigen verpflichtenden Angaben:

  • die Art des Energieausweises: Energiebedarfsausweis oder Energieverbrauchsausweis im Sinne des § 17 Absatz 1 Satz 1,
  • den im Energieausweis genannten Wert des Endenergiebedarfs oder Endenergieverbrauchs für das Gebäude,
  • die im Energieausweis genannten wesentlichen Energieträger für die Heizung des Gebäudes,
  • bei Wohngebäuden das im Energieausweis genannte Baujahr und
  • bei Wohngebäuden die im Energieausweis genannte Energieeffizienzklasse.
    Als kommerzielle Medien gelten insbesondere:
  • Webseiten von Immobilienmaklern,
  • Immobilienportale wie Immonet, Immowelt und Immobilienscout bzw. ImmoScout,
  • Zeitungen,
  • Zeitschriften,
  • Schaufenster des Maklers
    III. Wen treffen die Pflichten?
    Pflichten zur Angabe der vorbezeichneten Informationen treffen auch Vermieter, Verpächter und Leasinggeber bei Immobilienanzeigen zur Vermietung, Verpachtung oder zum Leasing eines Gebäudes, einer Wohnung oder einer sonstigen selbständigen Nutzungseinheit.
    Käufern oder potentielle Mietern einer Immobilie bietet der Energieausweis Informationen über die energetische Effizienz einer Immobilie. Der Ausweis gibt Auskunft zu einem möglichen Energiebedarf und Energieverbrauch.
    Gemäß § 16 EnEV muss der Energieausweis bei Vermietung oder Verkauf ein Energieausweis vorhanden sein und den potenziellen Käufern oder Mietern vorgezeigt werden.
    IV. Wann muss der Energieausweis vorliegen?
    Energieausweise müssen spätestens beim Besichtigungstermin vorgelegt werden. Dabei muss der Makler dem Interessenten nicht zwangsweise einen Ausweis in Kopie übergeben. Es reicht aus, wenn der Ausweis ausliegt oder sichtbar ausgehängt wird, damit der Interessent sich ein Bild vom energetischen Zustand des Hauses machen kann. Dies ergibt sich als Pflicht direkt aus der EnEV.
    V. Wer mahnt ab?
    Bereits seit einiger Zeit mahnt zum Beispiel die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ab. Allerdings sind auch von Mitbewerbern ausgesprochene Abmahnungen denkbar. Werden in Immobilienanzeigen bestimmte Angaben aus dem Energieausweis unvollständig oder gar falsch dargestellt bzw. werden die werden Informationen ganz weggelassen, kann eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung folgen. Makler halten in Immobilienangeboten für Immobiliensuchende wesentliche Informationen bereit. Mittlerweile ist es höchstrichterlich entschieden: Makler müssen bestimmte Informationen aus dem Energieausweis weitergeben. Der BGH geht davon aus, dass fehlende oder fehlerhafte Angaben im Energieausweis eine Irreführung der Immobilieninteressenten durch Makler begründen kann. Daher darf keinesfalls auf die verpflichtenden Informationen verzichtet werden.
    VI. Wie ist die Rechtslage?
    Mittlerweile hat der BGH diverse Fälle verhandelt, in denen jeweils die Deutsche Umwelthilfe e. V. als Klägerin aufgetreten ist. Der BGH begründete in seinen Urteilen unter anderem, dass dem Verein zwar kein Unterlassungsanspruch aufgrund der EnEV zustehe, da sich die EnEV grade nicht an Makler richte. Allerdings sei den Maklern vorzuwerfen, dass wesentliche verpflichtende Informationen vorenthalten würden.
    Daher nahm der BGH einen Verstoß gegen § 5a Absatz 2 des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) verstoßen. Unlauter handelt nach § 5a Absatz 2 UWG, wer im konkreten Fall unter Berücksichtigung aller Umstände dem Verbraucher eine wesentliche Information vorenthält,
  1. die der Verbraucher je nach den Umständen benötigt, um eine informierte geschäftliche Entscheidung zu treffen, und
  2. deren Vorenthalten geeignet ist, den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte.

Empfehlenswerte Energieberater aus dem Raum Stuttgart, Ludwigsburg, Leonberg

Heinrich Frommelt, 71254 Ditzingen, TEL.: +49 174 2431912

Heizen mit Gas – grünen Wasserstoff – Fernwärme – Wärmepumpe

Heizen mit Wasserstoff anstatt mit Gas?

Ist das wirklich eine Alternative zu Wärmepumpen?

Gas wird langfristig keine Heizmethode mehr sein, denn durch Gas entsteht auch CO2. Auch das verflüssigte Erdgas – LNG – wird nur als Übergangslösung genutzt werden.

Darüber hinaus muss Gas – egal von wo es kommt – aus der Erde nach oben gefördert werden und wird wann oben erhitzt und geht dann in die Umwelt.

Interessant ist, wie viel CO2 die einzelnen Heizarten produzieren

CO2-Ausstoß nach Heizsystem in Deutschland (in Kilogramm CO2-Äquivalent pro 8 MWh)

Braunkohle: 6.928

Heizöl Brennwert: 2.792

Flüssiges Brenngas: 2.408

Erdgas Brennwert: 2.392

Fernwärme: 2.160

Wärmepumpe: 600

Pellets: 424

Fernwärme Biomasse: 328

Scheitholz: 23

Allerdings können alte Ölheizungen noch viel größere Mengen an CO2 verursachen.

Eine 20 Jahre alte Ölheizung mit rund 20.000 kWh Heizleistung (pro Jahr) setzt etwa 5,3 Tonnen CO2 frei – eine Wärmepumpe mit vergleichbarer Leistung ist aber unter Umständen sogar komplett emissionsfrei.

Grund: Alte Ölheizungen oder Gasheizungen sind keine Heizungen mit Brennwert.

Wie funktionieren Brennwertheizungen?

Ein Brennwertkessel ist ein Heizkessel für Warmwasserheizungen, der den Energieinhalt des eingesetzten Brennstoffes nahezu vollständig nutzt. Mit Brennwertkesseln wird das Abgas weitestgehend abgekühlt und dadurch auch die Kondensationsenthalpie des im Abgas enthaltenen Wasserdampfes zur Wärmebereitstellung genutzt.

Gas-Brennwertheizungen funktionieren nach dem Prinzip der Brennwerttechnik und arbeiten deutlich effizienter als klassische Gas-Heizkessel. Ähnlich wie im Heizkessel wird auch im Brennwertkessel der Energieträger (Erdgas oder Flüssiggas) verbrannt, um mit der dabei freigesetzten Wärme das Heizungswasser zu erhitzen.

——-

Was ist LNG?

LNG (Liquified Natural Gas ) ist hochreines Erdgas mit einem durchschnittlichen Brennwert von 11,6 kWh/m3. Mit rund 98 Prozent ist der Methangehalt überdurchschnittlich hoch. Das Flüssigerdgas bietet sämtliche Vorteile von gasförmigen Erdgas und kann als Heizenergie, zur Stromerzeugung oder als reichweitenstarker Kraftstoff verwendet werden.

Der Vorteil gegenüber gasförmigem Erdgas: LNG ist etwa um den Faktor 600 stärker verdichtet. Das macht den Transport in speziellen Tankschiffen ökonomisch attraktiv. Am Import-Terminal wird die Flüssigkeit wieder in einen gasförmigen Zustand versetzt (im Expertenjargon: regasifiziert) – und in das Gasnetz eingespeist.

Letztendlich wird Gas nur für den Transport in Flüssiggas komprimiert und nach dem Transport wieder in Gas umgewandelt.

Nachteile von LNG Gas

• Herstellung von LNG Gas ist energieaufwendig.

• Lagerung und Transport mit Schiffen oder Lastkraftwagen erfordert höchste Sicherheitsanforderungen.

• von der Förderung bis zum Einsatz entweicht 0,5 bis 5 % des Methans (Methanschlupf)

Ist LNG klima- und umweltfreundlich? Gas ist als fossiler Brennstoff, bei dessen Verbrennung CO2 freigesetzt wird, nie klimafreundlich. Bei LNG kommt hinzu, dass der Prozess der Verflüssigung, die Kühlung beim Transport, der Transport selbst und die Regasifizierung am Import-Terminal sehr energieaufwändig sind.

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Bei Gas und auch bei Wasserstoff müssen entsprechende Leitungssysteme aufgebaut und gepflegt werden. Besonders zu betonen ist, dass das Leitungssystem in Deutschland teilweise alt ist und erneuert werden muss.

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Was ist grüner Wasserstoff? Welche Vorteile und Nachteile hat Wasserstoff?

Der Begriff grüner Wasserstoff bezeichnet mittels Elektrolyseur gewonnenen Wasserstoff, bei dem der Energiebedarf für die Elektrolyse aus erneuerbaren Energien wie z. B. Windenergie oder Sonnenenergie gedeckt wurde. Als Rohstoff dient dabei Wasser. deshalb CO2-frei.

Grauer Wasserstoff wird mittels Dampfreformierung meist aus fossilem Erdgas hergestellt.

Die Herstellung des #grünen #Wasserstoffs wird also mit Hilfe von Strom hergestellt. Für die Produktion #Strom wird Photovoltaik oder Windenergie genutzt.

Grünen Wasserstoff in Deutschland zu erzeugen würde aufgrund der Kosten (Personal- und Sachkosten, sowie der Stromgewinnungskosten) teuer sein.

Neben den Personalkosten ist sich ein besonderes Problem, dass wir in Deutschland zu wenig Arbeitskräfte haben.

Für die Stromgewinnung wird Sonnenenergie in großem Ausmaß benötigt.

Deutschland kann grünen Wasserstoff nicht in der benötigten Menge herstellen, dazu fehlt es an genügend Strom aus regenerativen Energien.

So scheint die Sonne in Deutschland im Durchschnitt ca. 1.400 bis 2.000 pro Jahr.

Zum Vergleich

⁃ Dubai bis zu 3.600 Stunden

⁃ Kenia: bis zu 3.100 Stunden

⁃ Nigeria: bis zu 3.100 Stunden

⁃ Namibia: bis zu 3.800 Stunden

Allein die etwa doppelte Anzahl von Sonnenstunden sorgen für eine bessere Ausbeute der Sonnenenergie.

Während in Deutschland zwischen Mitte/Ende Oktober bis Ende Februar die Sonnenenergie zu gering ist, sind in anderen Regionen diese Einschränkungen nicht vorhanden.

Der günstigeren Stromgewinnung für die Herstellung des grünen Wasserstoffs steht der Transport nach Deutschland gegenüber.

Die Transportkosten sind im Vergleich zu den geringeren Herstellungskosten zu vernachlässigen.

Und es gibt noch einen besonderen Effekt.

Durch die Produktion von Wasserstoff würde die Wirtschaftskraft in diesen Regionen gestärkt werden. Dies hat ggf. positive Effekte auf weniger Flüchtlinge nach Europa und auch auf die Anzahl von Kindergeburten.

Je besser die Wirtschaftsleistung, desto weniger Kinder sind vorhanden. Diese These ist bereits in anderen Ländern nachgewiesen.

Wozu kann man grünen Wasserstoff verwenden?

Grüner Wasserstoff kann

⁃ – als Kraftstoff im Verkehr eingesetzt werden – insbesondere dort, wo eine Elektrifizierung nicht sinnvoll oder möglich ist.

⁃ – Zusammen mit CO2 lässt er sich zudem in andere klimafreundliche Kraftstoffe umwandeln, die LKWs, Schiffe und Flugzeuge antreiben.

⁃ – Grüner Wasserstoff kann aber auch als Energiespeicher genutzt werden und in Deutschland wieder zu Strom umgewandelt werden.

⁃ – Verwendet man den grünen Wasserstoff, kann wie bei einer Wärmepumpe äusserst klimafreundlich und nachhaltig geheizt werden.

Kann grüner Wasserstoff Gas ersetzen?

Er wird dort benötigt, wo die direkte Nutzung von erneuerbarem Strom nicht ausreicht, wie beispielsweise im Schwerlastverkehr oder in der Metallindustrie. Hier kann grüner Wasserstoff für energieintensive Prozesse und Transportdienstleistungen genutzt werden und so fossile Brennstoffe, insbesondere Erdgas, ersetzen.

Achtung: Nicht alle Gas-Brennwert-Kessel lassen sich auf Wasserstoff als Energieträger umstellen. Wenn Sie zukünftig Ihre Gasheizung mit Wasserstoff betreiben möchten, benötigen Sie dafür ein entsprechendes Modell, das „H2 ready“ zertifiziert ist.

Ist grüner Wasserstoff eine Alternative zu einer Wärmepumpe?

In fast allen Fällen ist die Wärmepumpe mittel- und langfristig der klare Gewinner.

Für Gas- und auch Wasserstoffenergie sind Leitungen notwendig. Auch diese Leitungen müssen entweder erst gelegt oder erneuert werden.

Gasleitungen haben eine durchschnittliche Lebenserwartung von etwa 35-45 Jahren.

Dass viele Gasleitungen überaltert sind, ist kein Geheimnis.

Insofern besteht ein hoher Sanierungsaufwand.

Auch wenn die Fernwärme in vielen Kommunen nun forciert wird, bedeutet dies extreme Verlegungskosten, die bei Wärmepumpen nicht oder nur in geringem Umfang vorhanden sind.

In vielen Fällen wird die Wärmepumpe auch aufgrund der Kosten günstiger sein. Boden- oder Luftwärme gibt es kostenfrei und muss nicht eingekauft werden.

Der Strom wird in den kommenden Jahren überwiegend aus Wind- und Sonnenenergie, sowie Biogas gewonnen und dadurch auch günstiger werden.

Prof. Gerd Ganteför ein Verkaufsförderer der Öllobby bekämpft Windräder und Wärmepumpen

Durch welche Motivation behauptet #Gerd #Ganteför, dass es durch Windräder weniger Wind gibt?


Wind soll nur begrenzt vorhanden sein und durch Windräder weniger werden?
Dies behauptet Gerd Ganteför.
Gerd Ganteför verdient sein Geld als Leugner von erneuerbaren Energie. Neben #Exxon verkauft er Bücher und hält Vorträge vor zustimmendem Publikum (z.B. bei der #AfD).

Ganteför versucht überall alle erneuerbaren Energieformen negativ darzustellen und die fossile Energie #Öl und #Gas populistisch darzustellen.

Letztendlich ist #Gerd #Ganteför ein #Verkaufsförderer der #Öllobby bzw. #Gaslobby.

So versucht er sogar das #Öl und #Gas in der #DrittenWelt dadurch schmackhaft zu machen, dass Öl und Gas einer stärkere Wirtschaft helfen würde und dann weniger Kinder geboren werden.

Eine stärkere und saubere Wirtschaft könnte aber auch durch Wind- und Solarwirtschaft entstehen und zeitgleich grüner Wasserstoff nach Europa gebracht werden. Dies versucht derzeit auch die Bundesregierung umzusetzen. Und wenn hierdurch dann die Bevölkerungsexplosion verkleinert wird, wäre dies der passende Weg.

Die These von #Gerd #Gabteför ist jedoch völliger Quatsch und nur im Sinne der #Öllobby und der #AfD bzw. E.I.K.E. ( https://de.m.wikipedia.org/wiki/Europäisches_Institut_für_Klima_und_Energie )
Dies wurde schon öfters wissenschaftlich widerlegt.

Windenergie gehört zu den erneuerbaren Energien, da Wind unerschöpflich zur Verfügung steht und bei der Stromerzeugung mit Wind nur wenig Treibhausgase erzeugt werden.

Wer ist E.I.K.E? —> https://de.m.wikipedia.org/wiki/Europäisches_Institut_für_Klima_und_Energie

Wer ist Prof. Gerd Ganzeför?
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Gerd_Ganteför

Ist Wind endlich?

Die Frage ist, wie viel dieses Abbremsen des Windes ausmacht. Manche Leute sagen, dass das heute noch nicht viel ausmacht. Aber wenn man weltweit die Windenergie massiv ausbauen würde – also wenn es irgendwann hundertmal so viel Windräder geben würde wie heute – dann würde das die Gesamtwindmenge auf der Erde verringern, weil der Wind ja überall gebremst würde.

Wind ist aber wichtig fürs Klima, denn der Wind bringt Wärme aus warmen in kalte Gegenden, er nimmt Feuchtigkeit aus den Meeren auf und sorgt somit für Niederschlag.

Wenn theoretisch weltweit der Wind durch Windräder gebremst würde, hätte das Auswirkungen auf all diese Vorgänge. Dabei ist anzumerken, dass etwa 29% Landfläche die Erde bedeckt und der meiste Wind über dem Wasser entsteht und dort bis auf einen unbedeutenden Teil Offshore genutzt wird.

Und so gibt es einen Herrn Ganteför, der Angst vor Windenergie verursacht, aber selbst er nicht die Zahl der notwendigen Windräder nennt, die das Klima verändern würden.

Der Grund wird nachfolgend genannt:

Allerdings sind das bisher nur Modellrechnungen, die auch sehr umstritten sind. Denn – und jetzt kommt wieder die Gesamtbetrachtung – es ist zwar richtig, dass Windräder zunächst Energie aus der Atmosphäre „herausholen“. Aber diese Energie wird genutzt, um Strom zu erzeugen – um Straßen zu beleuchten oder Maschinen zu betreiben. Irgendwann, am Ende dieser Nutzungskette, endet die Energie wieder als Wärme bzw. Abwärme in der Atmosphäre. Das heißt, die Energie, die das Windrad an einer Stelle aus der Atmosphäre herausholt, fließt anderswo wieder in die Atmosphäre zurück. Das ist ein Kreislauf – anders als wenn z.B. fossile Kohle verbrannt wird.

Insofern erwarten die meisten Wissenschaftler nicht, dass Windenergienutzung im großen Stil das Weltklima beeinflusst – und wenn, dann positiv dadurch, dass mithilfe von Windenergie weniger Kohle und Gas verbrannt werden muss.

Herr Gerd Ganteför hatte heute bei LinkedIn folgende Anmerkung gepostet:

Zitat: „Liebe Leute, ich habe den Eindruck das im Hintergrund eine Hetzkampagne gegen mich läuft. Ich bin nicht in der AFD und lehne die heutige Politik der AFD ab. 2014 war es eine zumindest in meiner Wahrnehmung andere AFD und ich war als Universitätsprofessor der Meinung, dass ich mit allen Menschen und Parteien reden sollte in dem Bemühen, Naturwissenschaft, Vernunft und Demokratie zu verbreiten. Ich finde es traurig, dass die Menschen, die offensichtlich eine andere Meinung zu meinen Analysen auf meinem Youtube-Kanal haben, zu solchen Mitteln unter der Gürtellinie greifen. Ansonsten wünsche ich noch einen schönen Tag.“

Wir haben aufgrund seiner Anmerkung folgende Fragen gestellt:

Ok, wenn dies bezüglich der AfD so sein soll.
Aber dann können Sie sicherlich zu folgenden Punkren Stellung beziehen:

  1. Welche wissenschaftlich nachweisbaren Analyse bestätigen Ihre Aussage, dass durch Windräder der Wind so verändert wird, dass sich das Wetter dauerhaft verändert.
  2. Wie viele Windräder sind denn dafür in Deutschland je qkm notwendig?
  3. Wo ist diese wissenschaftliche Analyse nachlesbar?
  4. In Ihrem Buch zur Reduzierung der Weltbevölkerung schreiben Sie, dass durch Öl und Gas die
    wirtschaftliche Entwicklung verbessert wird, so dass die Bevölkerungsentwicklung durch eine geringere Geburtenrate verbessert.
    Welche nachweisbaren Analysen haben Sie dafür, dass dies nur Öl und Gas sein muss?

Warum nicht dadurch, dass Windenergie bzw. Photovoltaikanlagen gebaut werden?
Die Sonne scheint in diesen Ländern etwa das 1,5 bis 1,75-fache im Vergleich zu Deutschland.

5. Sind oder waren Sie bei E.I.K.E. jemals in Form von Vorträge oder anderen Verbindungen aktiv?

6. Sie sind in der Gesellschaft 4PI-SCIENCELAB GMBH, KREUZLINGEN, SCHWEIZ.
Anschrift: Bahnhofstrasse, 4, 8280, Kreuzlingen, Thurgau. GF

Gegenstand der Gesellschaft, die am 12.9.2020 gegründet wurde, ist:

Die Gesellschaft bezweckt die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Umsetzung wissenschaftlicher Erkenntnisse, insbesondere aus den Fachgebieten Klimatologie, Energie sowie Nanotechnologie in die Produktentwicklung und engagiert sich im Bereich des angewandten Technologietransfers aus der Forschung in die wirtschaftliche Umsetzung. Die Gesellschaft erarbeitet Expertisenwissen und vermittelt dieses an Anwender aus Industrie, Wissenschaft, öffentliche Hand und Politik…

Können Sie garantieren, dass dieses Unternehmen (GmbH mit EK 20.000 CHF) von keinem Unternehmen aus der Ölbranche Zahlungen erhält?

  1. inwiefern hat Dollinger & Partner International (gleiche Anschrift) oder UNITICON AG, Vaduz, Liechtenstein Verbindungen zu Ölfirmen direkt oder indirekt?

Vielen Dank für diese Antworten.

Selbstverständlich wird Ihre Antwort im Blog zitiert.“

Die Motivation Wärmepumpen zu diskreditieren und ihre Hintermänner

Der #CDU-Abgeordnete Andreas Jung meint, dass wir im nächsten Jahr Millionen von öl-/Gas-Heizungen austauschen müssten.
Wie viele sind es tatsächlich?

Wir haben ca 43 Mio. Wohneinheiten.

Ca 30 Mio haben Öl und Gas.

Kurzer Erfahrungsbericht:

Meine #Ölheizung im vermieteten Haus ist von 1988, also 36 Jahre alt und kann noch ca -5 Jahre gut weiterlaufen. Da dieses Haus von 1911 ist, wird dieses Gebäude auch ohne die Pflicht zur erneuerbaren Heizung zu mind. 65 % durch ein neues Haus ersetzt, das dann auch eine modernere Aufteilung hat.

Letztendlich ist es mit sehr alten Häusern ähnlich, wie mit sehr alten Autos. Man kann sie behalten, aber oft sind sie nicht mehr so funktionstüchtig.

Das frühere Haus meiner Eltern-gebaut 1969- wurde der Brenner mal vor ca 10 Jahren repariert und läuft immer noch.

Gasheizungen laufen im Durchschnitt 25-35 Jahre und müssten dann modernisiert werden.

Liest man im Internet nach, haben Öl- und Gasheizungen eine Lebensdauer von 15-25 Jahren.

Dann kommt Erneuerung wegen der Brennwerte, da neue Anlagen energetischer sind.

Allerdings könnten diese Anlagen auch alle auf dem alten Standard bleiben.

Ab 2026 gilt jetzt schon, dass alte Ölheizungen, die älter als 30 Jahre sind durch neue Heizungen erneuert werden müssen. Dabei sind auch Öl-Hybrid-Heizungen unter bestimmten Bedingungen erlaubt.

Dies soll auch bei dem neuen Heizungsgesetz ab 2024 so vorhanden sein 65% erneuerbare Energie).

Link—> https://www.haus.de/modernisieren/oelheizung-erneuern-34907

Da wird gerade viel Wahlkampf durch Panikmache gemacht.

Selbst wenn 30 Mio. Heizungen völlig raus müssten wären dies pro Jahr max. 1 Mio auf alle erneuerbaren Heizungssysteme.

Wie war alleine die Anzahl der Wärmepumpen pro Jahr in Europa?

Obwohl die skandinavischen Länder (besonders in Dänemark) im Umweltschutz, der Nutzung von erneuerbaren Energie schon seit 1973 Vorreiter (Grund war die damalige Ölkrise) sind, gibt es immer noch alte Öl- und Gasheizungen, die auch dort jetzt raus müssen, wenn sie erneuert werden. Auch dort ist der Anzahl der Wärmepumpen sehr angestiegen.

Warum gerade so viel gegen die Wärmepumpen publiziert wird, liegt an den Interessengruppen, die hier gemeinschaftlich dagegen sind, wobei die Motivation unterschiedlich ist:

1. Politisch motiviert um die Regierung anzugreifen:

⁃ Linke

⁃ AfD

⁃ CDU

⁃ CSU

Politisch motiviert könnte dies auch durch die FDP sein. Gründe: die Lobby der Gasinstallateure und Heizungsbauer sieht ihr Heizungsmonopol-Gewerk in Gefahr, denn Wärmepumpen, Photovoltaik übernehmen dann Elektrobetriebe und auch teilweise Zimmereibetriebe. Ein weiterer Grund sind die kommenden Bundestagswahlen. Die FDP möchte in der kommenden Bundesregierung wieder das Zünglein an der Waage sein. Und mit der Untergrabung von Koalitionsvereinbarungen hält sie sich zur CDU eine „Freundschaft“ wieder offen.

2. Politisch motiviert, um die Demokratie zu schädigen:

⁃ Russland

3. Wirtschaftlich motiviert, um den Umsatzrückgang zu reduzieren:

⁃ Kommunen: Städte und Gemeinden sind bei Öl- und Gasaustausch selbst sehr betroffen, denn jahrzehntelang wurde nichts gemacht. Gerade, weil meist dort jede Investition in erneuerbare Energie verschlafen wurde, entsteht jetzt extremer Nachholbedarf. Ein Grund waren die notwendigen Investitionen in erneuerbare Energie. Der zweite Grund, der sicherlich auch nicht unterschlagen werden darf ist, dass die Städte über ihre Stadtwerke sehr gut am Gasvertrieb mitverdient haben und erneuerbare Energien eher ihre Einnahmen ausgebremst haben.

⁃ Öllobby, zB Exxon & Co.

⁃ Lobby der Öl- und Heizungsbauer Gasinstallateure; warum denn diese Gruppe? Ganz einfach. Wärmepumpen bauen auch Elektriker. Nur bei Gas ist der Gasinstallateur alleine tätig!

Interessant, was die Skandinavische Bauindustrie schreibt

—> https://skandbaunews.e-ls.de/2022/12/20/plaene-der-neuen-regierung-in-daenemark/

Was eine Wärmepumpe heute kostet, erklärt Finanztip

Zuschauer fragen Experten. Was kosten aktuell Wärmepumpen?

https://www.n-tv.de/mediathek/videos/ratgeber/Was-kosten-aktuell-Waermepumpen-article24150639.html

Die wahren Gründe gegen das Heizungsgesetz von CDU, CSU und auch verdeckt der FDP sind die Unterstützung der Energiekonzerne und der fossilen Öl-, GasLobby

Bereits 2011 wurde der Deutschen Solarbranche durch die damalige Bundesregierung CDU und FDP der Gar ausgemacht.

Die fossile Energie und die Strombranche hatten die Sorge, dass die Haushalte ihren Strom selbst produzieren.

Heute werden Photovoltaikanlagen größtenteils in China gefertigt.

Die deutsche Solarproduktion sind durch die Fehler der Bundesregierung aus 2011, also der CDU, CSU und FDP entstanden.

Die fossile Energiebranche und die Strom-Energieriesen hatten ganze Lobbyarbeit bereits damals schon geleistet.