Teil 8 – Die Überraschung: Warum Vollmachten oft wichtiger sind als Geld

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann – Rentenberater (RDG) – www.renten-experte.de

Nachdem nun vieles geregelt war – die Erwerbsminderungsrente, mögliche Pflegeleistungen und die finanzielle Situation – blieb noch ein Thema übrig, das viele Menschen lange vor sich herschieben.

Dabei kann es im Ernstfall entscheidender sein als Geld oder Versicherungen.

Es geht um Vorsorgevollmachten und Generalvollmachten.

Viele Menschen glauben, dass automatisch die eigenen Kinder oder der Ehepartner entscheiden dürfen, wenn man selbst einmal nicht mehr handlungsfähig ist.
Doch rechtlich ist das nicht so.

Ohne entsprechende Vollmachten kann es passieren, dass ein gerichtliches Betreuungsverfahren eingeleitet wird. Dann entscheidet ein Gericht, wer künftig wichtige Angelegenheiten regeln darf. Das kann sogar eine völlig fremde Person sein.

Deshalb empfahl der Rentenberater Susi, rechtzeitig zwei wichtige Dinge zu regeln.

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Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmt man selbst, wer im Ernstfall Entscheidungen treffen darf.

Zum Beispiel:

  • Gespräche mit Ärzten führen,
  • medizinische Entscheidungen begleiten,
  • mit Behörden kommunizieren,
  • Verträge kündigen oder abschließen,
  • organisatorische Dinge im Alltag regeln.

Gerade bei gesundheitlichen Problemen kann das für Angehörige eine enorme Erleichterung sein.

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Generalvollmacht

Eine Generalvollmacht geht noch weiter.

Sie ermöglicht es einer Vertrauensperson, auch finanzielle und rechtliche Angelegenheiten zu regeln – zum Beispiel gegenüber Banken, Versicherungen oder Behörden.

In vielen Familien übernehmen diese Aufgaben später die Kinder.

Wichtig ist dabei vor allem eines:

Die Vollmacht sollte so formuliert sein, dass sie von Behörden, Banken und Ärzten problemlos akzeptiert wird.

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Notarielle Beurkundung – oft sinnvoll

Viele Menschen erstellen solche Vollmachten privat.
In manchen Fällen kann jedoch eine notarielle Beurkundung sinnvoll sein.

Gerade wenn später Banken beteiligt sind oder Grundstücke vorhanden sein könnten, erleichtert eine notarielle Vollmacht vieles.

Der Vorteil:
Sie wird von Behörden und Institutionen in der Regel ohne Diskussion anerkannt.

Wenn – wie bei Susi – kein großes Vermögen vorhanden ist, sind die Kosten für eine notarielle Beurkundung meist relativ überschaubar.

Notfallordner
Notfallordner von
www.not-fallordner.de vom Rentenberater und Fachautor Werner Hoffmann

Spezieller Notfallordner von www.not-fallordner.de

Ein ruhiger Blick nach vorne

Nachdem auch diese Dinge geregelt waren, hatte Susi das Gefühl, dass ihr Leben wieder etwas geordneter geworden war.

Die wichtigsten Punkte waren nun geklärt:

  • ihre Erwerbsminderungsrente,
  • mögliche Pflegeleistungen,
  • Unterstützung durch ihre Familie,
  • und die rechtliche Vorsorge für den Ernstfall.

Später sagte sie einmal:

„Früher dachte ich, Rentenberatung bedeutet nur Formulare ausfüllen.
Heute weiß ich: Gute Beratung bedeutet, dass jemand den Überblick behält.“

Und manchmal ist genau das der größte Unterschied.

Eine kleine Sorge ging Susi noch durch den Kopf. Dies ist im Teil 9 als Fortsetzung vorhanden.

Zur Vorgeschichte

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#Betreuungsrecht
#Rentenberatung
#Sozialrecht

KI – generierte Bilder:

*Susi unterschreibt Vorsorgevollmacht am Küchentisch, die beiden erwachsenen Kinder sitzen dabei

**Beratungsszene: Susi bespricht Vollmachten mit Berater, Dokumente auf dem Tisch

***Notar-Szene: Susi unterschreibt, Notar/Notarin mit Unterlagen und Stempel

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Quelle: https://rentenberater.blog/teil-8-die-ueberraschung-warum-vollmachten-oft-wichtiger-sind-als-geld/

Teil 7 – Wenn Krankheit bleibt: Warum auch Pflegeleistungen geprüft werden sollten

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann – Rentenberater (RDG) – www.renten-experte.de

Nachdem Susi ihre Erwerbsminderungsrente erhalten hatte, war zunächst einmal Ruhe eingekehrt. Die größte Sorge war vorbei: Sie musste nicht mehr versuchen, einen Arbeitsplatz zu finden, den sie gesundheitlich gar nicht mehr ausüben konnte.

Doch ein guter Berater schaut immer noch einen Schritt weiter.

Gerade bei Menschen mit mehreren Erkrankungen stellt sich oft eine wichtige Frage:

Besteht vielleicht bereits ein Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung?

Viele Menschen denken beim Wort Pflege sofort an ein Pflegeheim. In Wirklichkeit beginnt Pflege häufig viel früher – nämlich dann, wenn alltägliche Dinge zunehmend schwerer werden.

Bei Susi war das durchaus denkbar. Durch ihre beiden künstlichen Kniegelenke, Schmerzen und weitere gesundheitliche Einschränkungen fiel ihr vieles schwerer als früher: längere Wege, Treppen, Einkäufe oder auch bestimmte Bewegungen im Alltag.

Deshalb empfahl der Rentenberater, einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung zu stellen.

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Der Ablauf ist immer ähnlich:

  • Antrag bei der Pflegekasse stellen (die Pflegekasse gehört zur Krankenkasse),
  • anschließend kommt der Medizinische Dienst (MD) zur Begutachtung nach Hause,
  • dabei wird geprüft, wie selbstständig die Person im Alltag noch ist,
  • danach wird ein Pflegegrad von 1 bis 5 festgestellt.

Schon bei Pflegegrad 1 oder Pflegegrad 2 können erste Leistungen entstehen, zum Beispiel:

  • Entlastungsleistungen für Hilfe im Alltag,
  • Zuschüsse für Hilfsmittel,
  • Unterstützung im Haushalt,
  • Pflegegeld bei Pflege durch Angehörige.

Ein besonders wichtiger Punkt wird dabei häufig übersehen:

Die Pflege kann auch von Angehörigen übernommen werden.

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Wenn beispielsweise ein Kind oder ein naher Angehöriger regelmäßig hilft, kann dies als häusliche Pflege anerkannt werden.

Voraussetzung ist unter anderem:

  • die pflegende Person arbeitet nicht mehr als 30 Stunden pro Woche,
  • und sie übernimmt regelmäßig Pflegeaufgaben.

Bereits bei Pflegegrad 2 genügt es oft, wenn ungefähr 10 Stunden Pflege pro Woche geleistet werden.

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Viele wissen nicht: In solchen Fällen zahlt die Pflegeversicherung Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung für die pflegende Person ein.

Das bedeutet: Wer einen Angehörigen pflegt, kann dadurch sogar zusätzliche Rentenansprüche aufbauen.

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Gerade für Familien kann das eine wichtige Unterstützung sein.

Für Susi bedeutete dieser Hinweis vor allem eines:

Auch wenn ihre Erwerbsminderungsrente nun bewilligt war, konnte es durchaus weitere Ansprüche geben, die ihr Leben etwas leichter machten.

Denn Sozialrecht endet selten bei einer einzigen Leistung.

Oft greifen mehrere Systeme ineinander.

Und im nächsten Teil dieser Geschichte gibt es noch eine wesentliche Überraschung – eine Sache, die viele Menschen völlig übersehen und die man unbedingt rechtzeitig regeln sollte.

Zur Vorgeschichte

Teil 1

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KI generierte Bilder:

*Begutachtung durch den Medizinischen Dienst zu Hause, Pflegegradprüfung

** Tochter hilft Mutter mit Rollator im Alltag, Angehörigenpflege

***Alltagshilfe, Einkäufe/Haushalt, unterstützende Pflege im Alltag

****Symbolbild: Dokumente zu Pflege- und Rentenversicherung für pflegende Angehörige

Quelle: https://rentenberater.blog/teil-7-wenn-krankheit-bleibt-warum-auch-pflegeleistungen-geprueft-werden-sollten/

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